Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

Meine Damen und Herren Kollegen! Es hat sich gezeigt, dass Appelle an die Verantwortung der Raucher und Raucherinnen sowie freiwillige Maßnahmen nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Tullner, CDU)

Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf. Einige Punkte müssten allerdings noch intensiver erörtert werden.

Herr Kollege Kurze hat vorhin davon gesprochen, dass Verbote benannt sind. Aber wir Juristen sagen immer: Wenn man keine Ahndungs- und Verfolgungsmöglichkeiten bei Zuwiderhandlungen hat, dann ist dieser Gesetzentwurf wie ein zahnloser Tiger. Es müssten also noch Festlegungen im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten getroffen werden.

Dazu möchte ich eine Anekdote aus unserer Fraktionssitzung - normalerweise darf man darüber nichts in der Öffentlichkeit kundtun - erzählen. Die Ministerin hat mir gesagt, dass Regelungen bezüglich der Ordnungswidrigkeiten schon einmal im Gesetzentwurf enthalten waren. Sie sind aber vom Ministerium des Innern nicht mitgezeichnet worden.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Jetzt wollen wir versuchen, diese Regelungen wieder in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

(Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

In § 2 des Gesetzentwurfes sind einzelne Begriffsbestimmungen enthalten. Herr Geisthardt, als Sie vorhin an das Mikrofon gegangen sind, habe ich gedacht, Sie würden nicht nur darüber nachdenken, dass man das Rauchverbot an Schulen auch auf das Schulgelände erweitern sollte, sondern Sie wären als Vorsitzender des Kreissportbundes in Ihrem Kreis darauf gekommen, das Rauchverbot auch auf Sport- oder Kultureinrichtungen auszudehnen.

Die Ministerin hat bereits Kindertagesstätten oder Einrichtungen der Erziehungshilfe angesprochen. Ich denke, man sollte das Rauchverbot auch auf Einrichtungen der Erwachsenenbildung ausweiten. All diese Punkte müsste man nochmals in den entsprechenden Ausschüssen diskutieren.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen. Zu dem Gesetzentwurf hat bereits eine Anhörung stattgefunden. Der Landkreistag ist angehört worden. Dennoch bin ich, als Herr Dr. Fikentscher bei uns den Landkreis bereist hat, von unserem Personalchef darauf angesprochen worden, warum wir alle öffentlichen Einrichtungen des Landes und des Bundes aufgenommen haben, aber nicht die öffentlichen Einrichtungen auf kommunaler Ebene. Auch dafür gibt es Bedarf; wir sollten die Begriffe darum erweitern.

Frau Dr. Hüskens hat es vorhin angesprochen: Der Landtag ist ein bisschen in einer Zwitterposition. Wir sind nicht nur eine Landesbehörde, wir sind auch als Abgeordnete hier tätig. Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass wir hier eine Vorbildwirkung einnehmen, dass wir nicht wie im Bundestag auf einmal sagen, hier darf noch weiter gequarzt werden.

Deswegen möchte ich gern, dass der Ältestenrat darüber mitberät, ob wir den Landtag im Gesetz ausdrücklich erwähnen müssen oder ob es die Möglichkeit gibt, das in der Hausordnung zu regeln. Deswegen werden wir der Ausschussüberweisung, so wie Herr Kollege Kurze sie beantragt hat, zustimmen, erweitern aber den Antrag um den Ältestenrat. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Frau Grimm-Benne. - Bitte sehr, Herr Gürth. Ich hatte Sie jetzt vergessen.

Frau Kollegin, Sie kennen meine uneingeschränkte Wertschätzung für die Landesregierung, insbesondere auch für die Sozialministerin. Aber generell muss die Frage erlaubt sein, was verhältnismäßig ist. Das ist übrigens ein Punkt, den die Ministerin auch ansprach.

Wie stellen Sie und Ihre Fraktion sich die Administration des Rechts und insbesondere dessen, was Sie jetzt noch darüber hinausgehend andeuteten, vor? Wie sollen wir das durchsetzen?

Mein Problem ist - ich will es kurz erklären -: Wir haben EU-Richtlinien, die annähernd gleiche Mindeststandards setzen - in allen Bereichen, wie Soziales, Kultur, Hygiene usw. Wir stellen aber fest, dass wir demjenigen, der hier eine Gaststätte oder was auch immer aufmachen will, eine Riesenliste von Genehmigungsvorbehalten hinlegen, bevor er überhaupt ein Restaurant eröffnen darf.

Aber im Hafen von Genua teilen sich drei Restaurants - gute Küche - eine Toilette für das Personal und eine Gästetoilette für Männlein und Weiblein zusammen.

Das ist die Lebenswirklichkeit in Europa. Wir machen es immer ganz gründlich, mit ganz viel Personal, mit viel Gesetz, mit - was weiß ich - Raucherpolitessen.

Wie stellen Sie sich die Administration dessen vor, was Sie jetzt beschrieben haben?

(Herr Stahlknecht, CDU: Wir können im Aus- schuss darüber reden!)

Lieber Herr Kollege, in dem Gesetzentwurf, den wir heute mit der deutschen Gründlichkeit beraten, fehlen die Gaststätten noch. Deswegen war ich ein bisschen überrascht, dass wir nicht erst einmal versuchen, diesen Gesetzentwurf hinzubekommen, der sich hauptsächlich auf die öffentlichen Einrichtungen bzw. die Einrichtungen bezieht, in denen man den Gesundheitsschutz wirklich nicht nur propagieren, sondern auch leben sollte. Wenn wir das erst einmal hinbekommen, dann bin ich auch bereit, mit Ihnen darüber zu reden, ob wir auch die Gaststätten mit hineinnehmen.

(Herr Borgwardt, CDU: Das ist doch entschieden!)

Aber wir sollten nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun.

Wir haben doch schon mit Appellen ohne Ende gearbeitet. Das habe ich in der Einleitung gesagt. Deswegen bin ich auch dafür, dass wir Ordnungswidrigkeitentatbestände bzw. Ahndungs- und Verfolgungsmöglichkeiten in das Gesetz aufnehmen. Andere Bundesländer - ich glaube, Hamburg hat es jetzt auch im Gesetzgebungsverfahren - machen uns ja vor, dass sie wissen, welche Verfolgungsbehörde sie einsetzen, wer das in diesem Sinne ahnden soll. Ich denke, dass wir nicht nur eine Vorbildwirkung haben, sondern dass uns alle, die das Rauchverbot wollen, unterstützen werden.

Frau Grimm-Benne, es gibt noch eine weitere Nachfrage von Frau Dr. Hüskens. - Bitte sehr.

Zum einen freut es mich, dass Sie der Überweisung in den Ältestenrat zustimmen. Nach den Ausführungen, die Sie jetzt gerade gemacht haben, können die Kollegen dort gleich darüber nachdenken, ob bei Rauchdelikten die Immunität der Abgeordneten wie bei Straßenverkehrsdelikten aufgehoben werden muss.

(Heiterkeit bei der FDP)

Daneben hätte ich eine Frage, die ich gleich an Frau Dr. Kuppe hätte stellen sollen; aber vielleicht können Sie mir diese auch beantworten. In § 2 - Begriffsbestimmungen - wird sehr schön aufgeführt, welche Einrichtungen jeweils gemeint sind. Mir ist aufgefallen, dass die Universitäten hier nicht aufgeführt worden sind. Ich wüsste jetzt auch nicht, worunter ich sie subsumieren sollte.

Geht man davon aus, dass es dort eh nicht durchzusetzen ist und die Studenten nicht hierunter fallen, oder war man der Auffassung, dass man die Professoren nicht dazu bewegen wird, das Gebäude zu verlassen? Ich meine, das wäre bei der einen oder anderen Universität

ein ganz interessanter Bewegungssprung. Was hat dazu geführt, dass dieser Bereich nicht aufgeführt worden ist?

Frau Dr. Hüskens, ich habe den Gesetzentwurf nicht gefertigt. Aber es ist eine sehr gute Idee. Ich habe zu § 2 viele Einrichtungen erwähnt, die noch nicht enthalten sind. Ich bin gern bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren, dass wir die Universitäten mit hineinnehmen.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Danke sehr. - Damit ist die Aussprache beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/487 ein. Auch hier war die Federführung unstrittig; diese soll der Ausschuss für Soziales übernehmen. Dagegen gibt es keinen Einwand.

Dann würde ich jetzt einfach der Reihe nach die mitberatenden Ausschüsse nennen und sie zur Abstimmung stellen. Bildung und Wissenschaft. Wer ist dafür? - Die Mehrheit aller Fraktionen des Hauses.

Der Ältestenrat. - Das ist die Mehrheit aller Fraktionen.

Der Innenausschuss. - Das scheint auch die Mehrheit zu sein.

Recht und Verfassung. - Das ist auch die Mehrheit.

Wirtschaftsausschuss. - Jetzt lassen Sie mich nicht auch noch auszählen! Wer will den Gesetzentwurf in den Wirtschaftsausschuss überweisen? Nehmen Sie bitte einmal die Arme richtig hoch. - Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Damit ist der Gesetzentwurf in alle für dieses Thema wichtigen Ausschüsse überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 8 beenden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Sachsen und des Freistaates Thüringen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/488

Ich bitte nun Frau Ministerin Professor Kolb, als Einbringerin das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Justiz trägt als wesentlicher Standortfaktor zum Wirtschaftswachstum im Land Sachsen-Anhalt bei, auch wenn uns das vielleicht nicht jeden Tag deutlich bewusst wird. Ich möchte Ihnen heute anhand eines Beispiels erläutern, inwieweit auch die Justiz für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes notwendig ist.

Ein Aspekt ist, dass die in Sachsen-Anhalt ansässigen Unternehmen und natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger auf eine gut funktionierende Justiz gerade dann angewiesen sind, wenn es um Geldforderungen geht.

Hierbei ist es wichtig, dass unbestrittene Geldforderungen schnell und kostengünstig zu einem Vollstreckungstitel gelangen. Für solche juristischen Sachverhalte gibt es das gerichtliche Mahnverfahren.

Ein Schritt im Hinblick auf die Verbesserung der Standortsituation war in Sachsen-Anhalt, dass im Jahr 2002 die Ressourcen gebündelt worden sind und ein zentrales Mahngericht für das gesamte Land am Standort Staßfurt errichtet wurde. Dort sind die Kapazitäten gebündelt worden. Mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung werden die entsprechenden Anträge mittlerweile elektronisch bearbeitet.

Was bedeutet das konkret? - Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Mahnanträge auf Datenträger oder online, das heißt also über das Internet, einzureichen. Sie bekommen spätestens am folgenden Tag, das heißt also innerhalb von 24 Stunden, einen entsprechenden Titel.