Nach unserer Auffassung sind die Stadt- und die Gemeinderäte durchaus in der Lage, solche Abwägungen eigenständig und ohne Führung durch die Kommunalaufsicht anzustellen. Kommunalpolitik ist Politik vor Ort, die schon aus eigenem Interesse heraus die Diskussion mit der örtlichen Wirtschaft und den dortigen Interessenverbänden sucht und sich vor der örtlichen Gemeinschaft rechtfertigen muss.
Am Ende wie immer gern. - Kommunale Diskussionen über die Fragen der wirtschaftlichen Betätigung werden deshalb immer die örtliche Situation berücksichtigen und im konstruktiven Streit zu ortsangemessenen Lösungen führen.
Gemeindliche Unternehmen müssen sich bundesweit bei der Auswahl des Gegenstandes ihrer Betätigung an der Notwendigkeit der Erfüllung eines öffentlichen Zwecks orientieren. Dieser Begriff ist wirklich schwer zu fassen. Traditionell versteht man darunter die sachliche und räumliche Bindung an den gemeindlichen Wirkungskreis und damit an die Gemeinwohlbelange der Gemeindebürger.
Demnach ist der öffentliche Zweck erfüllt, wenn die Tätigkeit den öffentlichen Interessen der Einwohner dient - eine wenig griffige Definition, die keinen exakten Anhalt dafür bietet, welche Betätigung noch innerhalb des Aufgabenbereiches der Gemeinde liegt und welche nicht mehr. So bereitet die Anwendung auf den Einzelfall immer wieder Schwierigkeiten. Gerade die bekannten Fälle der wettbewerbsrechtlichen Verfahren mit ihren ganz unterschiedlichen Ergebnissen zeigen die bestehende Rechtsunsicherheit.
Die Stadt- und die Gemeinderäte können nach unserer Auffassung mit am besten beurteilen, welche Entscheidung in einer Kommune vor dem Hintergrund der örtlichen Situation angemessen ist. Diesen Ausgangspunkt teilt auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wenn sie annimmt, es bleibe hauptsächlich den örtlichen Selbstverwaltungsorganen überlassen zu beurteilen, worin die Förderung des Gemeinwohls der Einwohner im Einzelfall besteht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die aufgezeigten Probleme und Widersprüche werden auch in dem zurzeit geltenden § 116 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt sichtbar und bedürfen nach unserer Auffassung einer Änderung.
Mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz wurden Änderungen in § 116 der Gemeindeordnung herbeigeführt. Bis dahin war die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden nur dann ausgeschlossen, wenn der private Konkurrent die Aufgaben besser und wirtschaftlicher erfüllen konnte. Mit der Verabschiedung des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes im Jahr 2003 wurde die so genannte verschärfte Subsidiaritätsklausel eingeführt,
der zufolge eine wirtschaftliche Betätigung der Kommune nur dann zulässig ist, wenn sie nachweisen kann, dass sie die Leistungen besser und wirtschaftlicher als ein Dritter erbringen kann.
Nach unserer Auffassung werden kommunale Wettbewerbsunternehmen so in ihrer Marktausrichtung unverhältnismäßig behindert und im Vergleich zur Konkurrenz, die keiner Beschränkung ihrer Produktpolitik unterworfen ist, benachteiligt. Die mit der verschärften Subsidiaritätsklausel einhergehende Beweislastumkehr erfordert zudem von den kommunalen Unternehmen die Herausgabe empfindlicher interner Unternehmensdaten, um etwa im Streitfall ein unberechtigtes Anliegen eines Dritten abwehren zu können. Dies ist im Wettbewerb unzumutbar, erst recht dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen direkten Konkurrenten handelt, der etwa eine verbundene Dienstleistung eines öffentlichen Unternehmens übernehmen möchte.
Wir schlagen deshalb in unserem Gesetzentwurf vor, entsprechend den vorliegenden Erkenntnissen und Erfordernissen den Satz 1 Nr. 3, also die so genannte Subsidiaritätsklausel, zu streichen. Damit wird für die kommunalen Unternehmen Sachsen-Anhalts die gleichberechtigte Teilnahme am Wettbewerb verbessert. Hierin sehen wir auch aufgrund der Bedeutung der kommunalen Unternehmen im Land einen wichtigen Beitrag zur Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und zum Erhalt und zum Ausbau regionaler Wirtschaftsverflechtungen in Sachsen-Anhalt.
Um aber die Interessen aller Seiten in Einklang zu bringen, schlagen wir für § 116 Abs. 2 eine geänderte Fas
sung vor, die nach unserer Auffassung die gegenwärtigen Problemlagen und auch die Interessen privater Unternehmen berücksichtigt. In Satz 1 schlagen wir die Erweiterung der bisher definierten Betätigungsfelder im Hinblick auf die wirtschaftliche Betätigung in Richtung sozialer, kultureller und gesundheitlicher Bereiche vor.
Die Regelung des Satzes 2 bestimmt drei Voraussetzungen für die Zulässigkeit ergänzender Dienstleistungen. Demnach sind solche Dienstleistungen statthaft, wenn erstens die Branchen der in Satz 1 bezeichneten Tätigkeitsfelder dereguliert wurden, zweitens die Dienstleistungen die Hauptbetätigung ergänzen und drittens die Dienstleistungen üblicherweise im Wettbewerb erbracht werden.
Durch diese drei Voraussetzungen soll sichergestellt werden, dass es eben nicht zu einer generellen Ausweitung der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung kommt. Gewährleistet wird vielmehr allein, dass die in den deregulierten Märkten tätigen kommunalen Unternehmen die Chance bekommen, sich auch künftig erfolgreich betätigen zu können. Dies dient nicht zuletzt auch der Sicherung wettbewerblicher Strukturen, da kommunale Unternehmen in einem zur Konzentration tendierenden Markt, wie etwa insbesondere in der Energieversorgung, Garanten für den Wettbewerb sind.
Zugleich vertreten wir die Auffassung, dass damit auch klarere Bedingungen für die in § 116 Abs. 3 getroffenen Ausnahmeregelungen hinsichtlich der überörtlichen Betätigung geschaffen werden.
Wenn wir also in die politische Debatte zu unserem Vorschlag gehen, dann möchte ich nochmals die Prämissen unserer Fraktion dafür hervorheben.
Erstens. Wir fordern die gleichberechtigte wirtschaftliche Teilnahme aller Eigentumsformen unter Marktbedingungen. Die gesetzlichen Regelungen sind so zu gestalten, dass kommunale Unternehmen weder Benachteiligungen noch besondere Vorteile erfahren, sondern gleichberechtigt mit privaten Unternehmen am Markt agieren können.
Zweitens. Kommunale Daseinsvorsorge zu gewährleisten heißt nicht, dass alle öffentlichen Aufgaben nur durch kommunale Unternehmen zu erledigen sind. Wir wollen, dass die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auch auf neuen Geschäftsfeldern und ortsübergreifend durch wirtschaftliche Kooperationen mit privaten und kommunalen Partnern möglich wird. Dabei messen wir dem Aufbau von Wirtschafts- und Technologiekompetenzzentren zur Vernetzung regionaler Wirtschaftskreisläufe, zur Unterstützung des Technologietransfers und von Existenzgründungen und zur kooperativen Aus- und Weiterbildung sowie zur Absatzförderung eine wesentliche Bedeutung bei.
Ich möchte Sie bitten, der Überweisung unseres Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zuzustimmen. Er soll federführend im Ausschuss für Inneres und mitberatend im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit behandelt werden. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Dr. Thiel, ich möchte jetzt nicht auf Ihre erschreckende Affinität zur Staatswirtschaft zulasten privater kleiner und mittelständischer Unternehmen eingehen, sondern zwei Fragen zu Ihrer Rede stellen.
Sie haben der Ausweitung der Staatswirtschaft das Wort geredet und dabei gesagt, dass die Verantwortlichen in den Kommunen, die Stadt- und Gemeinderäte, am besten beurteilen könnten, ob die wirtschaftliche Betätigung sinnvoll und richtig ist oder nicht. Glauben Sie als PDSFraktion daran wirklich - wo wir doch de facto feststellen können, dass in den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen, was insbesondere die Vertretung der Räte betrifft, oftmals nicht ein einziger aus dem Gemeinderat sitzt, der überhaupt eine Bilanz lesen kann? Wie sollen die dann beurteilen können, ob eine wirtschaftliche Betätigung, wenn es geht, noch über die Gemeindegrenzen hinweg, mehr Chancen oder Risiken bietet? Wie wollen Sie diesem Umstand eigentlich Rechnung tragen? - Erste Frage.
Zweite Frage. Sie wollen ja den Katalog der Daseinsvorsorge noch einmal deutlich erweitern. Es ist erschreckend, was Sie alles zur Daseinsvorsorge hinzuzählen. Dass Telekommunikation zur Daseinsvorsorge gehört, hätte ich mir zu DDR-Zeiten gewünscht, als ich kein Telefon bekommen habe.
Aber glauben Sie ernsthaft, dass man im Jahr 2007, bei so vielen privaten Anbietern, vermitteln kann, dass eine Kommune zur Daseinsvorsorge für ihre Bürger Telekommunikationsdienstleistungen anbieten muss?
Also, lieber Herr Kollege Gürth, Sie haben eine ganze Reihe von wichtigen Fragen aufgeworfen, deren Diskussion wir uns im Ausschuss stellen werden. Ich will drei Fassetten wiederholen, bevor ich die lange Frage vergessen habe.
Ich rede nicht einer Staatswirtschaft das Wort. Wir reden hier über kommunale Unternehmen. Kommunale Unternehmen befinden sich im Eigentum der Kommunen als solche. Herr Madl, als Bürgermeister der Stadt Löbejün haben Sie vielleicht ein kommunales Unternehmen. Ich weiß das nicht im Detail.
Es geht mir um diese Bereiche. Es geht mir nicht um Landesbetriebe, sondern um die Dinge, die in den Kommunen ablaufen.
Herr Gürth, ich gebe Ihnen völlig Recht - das habe ich auch gesagt -, Sie haben die Achillesferse durchaus erkannt, nämlich die Entscheidungsfähigkeit, vor Ort zu sagen, was für eine Gemeinde gut ist, inwieweit das der Gemeinderat, die Beauftragten, die berufenen Bürger in den Beratungen zum Beispiel in den Aufsichtsratsgremien wirklich beurteilen können.
Deswegen habe ich vorhin auch gesagt, dass ich die Gefahr sehe, dass auch kommunale Unternehmen so vorpreschen und so agieren, dass der in den Aufsichtsrat Berufene manchmal gar nicht erkennt, worum es
Schlussendlich geht es mir darum, dafür zu sorgen, dass wir die Bedingungen dafür schaffen, dass kommunale Unternehmen die gleichen Chancen haben wie private, und dass wir eine Veränderung dahin gehend erreichen, dass diese Ungerechtigkeit, die jetzt existiert, beseitigt wird. Deswegen auch die Erweiterung.
Das Thema Telekommunikation ist durchaus ein umstrittenes Thema. Sie haben gesagt, dass Sie erschrecke, welche Bereiche die Daseinsvorsorge umfassen soll. Mich erschreckt es nicht, dass wir in den Antrag geschrieben haben, Erziehung, Bildung, Kultur oder Erholung in die kommunale Daseinsvorsorge aufzunehmen.
Herr Dr. Thiel, wenn ich noch eine Frage stellen darf: Sie reden ja der gleichberechtigten Teilhabe am Markt das Wort. Ist diese Behauptung nicht schon von Anfang an unzutreffend, weil ein Unternehmen, bei dem die öffentliche Hand, eine Gemeinde, ein Landkreis oder das Land Sachsen-Anhalt, Gesellschafter ist, an der Achillesferse jeder unternehmerischen Betätigung vom Start an einen Vorteil hat? - Sie haben ein anderes Rating. Durch ihre Gesellschafter kommen sie an Kapital, an das ein Privater gar nicht herankommt.
Das bedeutet, während drei Leute in einer mittleren Stadt mit einem Fitnessstudio, deren Kredit über das Häuschen der Oma rückversichert ist, versuchen müssen, sich am Markt, im Wettbewerb zu halten und ein zusätzlicher Privater nie einen Kredit von der Bank bekommen würde, würde ein kommunales Unternehmen, das neu anfängt, sofort die notwendige Kapitalausstattung bekommen und könnte zu unfairen Bedingungen am Markt teilhaben. Wenn Sie das zulassen, dann sorgen Sie nicht für mehr Gleichheit, sondern für einen unfairen Wettbewerb zulasten derer, die sich als Private am Markt behaupten müssen und hier Steuern zahlen und Arbeitsplätze schaffen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal meine grundsätzliche Auffassung darlegen. Das können wir in den Debatten im Ausschuss gern vertiefen.
Uns geht es mit diesem Antrag darum, dafür Sorge zu tragen, dass das, was momentan an Wettbewerbsverzerrung existiert, beseitigt wird. Nach unserer Auffassung soll es den gemeindlichen Entscheidungsträgern obliegen zu sagen, wir brauchen sozusagen einen kommunalen Bäcker oder ein kommunales Saunazentrum oder wir greifen auf die Privaten zurück. Das möge man vor Ort gemeinsam entscheiden.
Diese Entscheidungsfindung herbeizuführen, bedarf bestimmter gesetzlicher Änderungen. Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht, um diese Möglichkeit zu er
Ich habe bei der Beschreibung der Situation darauf verwiesen, Herr Kollege Gürth: Dass der kommunale wirtschaftliche Sektor im Osten eine so große Bedeutung hat, liegt eben nicht daran, dass die Situation hier vor 20 oder 40 Jahren noch eine andere war, sondern daran, dass es in der Entwicklung in den vergangenen 15 Jahren daran gemangelt hat, den privatwirtschaftlichen Sektor so weit voranzubringen, wie er sich in den alten Bundesländern entwickelt hat. Das ist der Punkt an dieser Stelle.
Nun kann man das beklagen, wie es vielleicht die FDP in ihrem Redebeitrag tun wird, oder man kann wie wir sagen: Wir begreifen dies als Chance des gemeinsamen Wirkens von privaten und kommunalen Unternehmen, um das Land Sachsen-Anhalt ein Stückchen weiter voranzubringen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Herr Gürth, CDU: Gibt es einen konkreten Mangel, den man beseitigen muss?)