Protokoll der Sitzung vom 26.01.2007

Wenn wir eine gutachterliche Betrachtung vornehmen, dann muss diese gutachterliche Betrachtung nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft gerichtet sein. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen. Ich werbe dafür, dass wir es genau so tun werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch eine persönliche Bemerkung - ich habe noch 42 Sekunden -: Alle Verwaltungsebenen im Land Sachsen-Anhalt sind in der Vergangenheit in der nie grundsätzlich infrage gestellten Grundannahme reformiert worden, dass der Weg der Vergrößerung der Strukturen zu mehr Effizienz und zu Kosteneinsparungen führt.

Wir haben die drei Regierungspräsidien zu einem Landesverwaltungsamt zusammengelegt. Wir sind von ursprünglich 37 Landkreisen auf jetzt elf gekommen. Wir haben die Verwaltungsgemeinschaften vergrößert. Wir - das ist natürlich dieses Land, das sind wir alle.

Im Grunde genommen liegt die Beweispflicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass größere Strukturen keinen Fortschritt bringen, auch bei denen, die diesen Fortschritt permanent bestreiten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Nun bitte die Fragen. Zunächst Herr Gallert und danach Herr Grünert.

Herr Hövelmann, ich habe mich gemeldet, als Sie dieses Brandenburger Gutachten zitiert haben. Das hebt - so haben Sie es zumindest interpretiert - ausdrücklich darauf ab, dass man sich nicht auf eine reine Kostenanalyse beschränken darf. Darin gehen wir d’accord.

Wenn Sie diese Position einnehmen, dann müssten Sie doch jetzt der Koalition empfehlen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, der genau das beinhaltet: Neben den reinen Kostenaspekten nehmen wir personalwirtschaftliche, mitbestimmungsrechtliche, wirtschaftliche Aspekte und den Gesichtspunkt der demokratischen Partizipation mit.

Demgegenüber geht der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen lediglich von der Wirtschaftseffizienz unter der Voraussetzung der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Finanzen aus und blendet die ganzen Fragen der Qualität der Verlaufsprozesse aus, die hochinteressant sind: Wo sind politische Entscheidungen effizienter bzw. im Inhalt demokratischer?

Ihr Plädoyer in Bezug auf das Brandenburger Gutachten heißt doch jetzt eigentlich, dass die Koalition unserem Änderungsantrag zustimmen müsste. Oder nicht?

(Heiterkeit)

Schade, Herr Kollege Gallert, dass Sie mich genau so verstanden haben. So wollte ich gerade nicht verstanden werden.

(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: So ein Pech aber auch!)

- Das ist ein Pech.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen spricht ausdrücklich von der Effizienz. Und Effizienz ist mehr als betriebswirtschaftliche Kenngrößen und betriebswirtschaftliche Effektivität. Effizienz hat auch etwas mit Entscheidungsprozessen zu tun, hat auch etwas mit Partizipationsmöglichkeiten zu tun, hat etwas mit einem größeren Regelungsbereich vom Volumen und von der Masse her zu tun.

Daher darf ich meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass ich den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für genau zielführend halte.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Gallert, Links- partei.PDS: Na ja!)

Nun Herr Grünert, bitte.

Herr Minister, Sie haben in den letzten Sätzen Ihres Statements ausgeführt, das Strukturen immer größer und zugleich immer besser wurden.

Das habe ich nicht gesagt.

Zumindest haben Sie gesagt, dass die Entwicklung hin zu größeren Strukturen ging und dass der Landtag den Weg dazu auch geebnet hat. Sie hatten Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden aufgeführt.

Ich habe eine Frage dazu. Wir haben jetzt die Situation, dass die Einheitsgemeinden - davon gehen Sie in Ihrem

Eckpunktpapier aus - zu unterschiedlichen Zeitpunkten genehmigungsfähig waren. Wir haben Einheitsgemeinden mit 5 000, 7 000, 8 000 und zukünftig mit 10 000 Einwohnern.

Das Gutachten von Schleswig-Holstein sagt, dass, je größer die Einheitsgemeinde wird, auch die finanzielle Belastung - das heißt der Unterschied zwischen der Verwaltungsgemeinschaft in Schleswig-Holstein und der Einheitsgemeinde - größer wird. In Schleswig-Holstein liegen die Kosten bei Einheitsgemeinden mit mehr als 8 000 Einwohnern bei 39 %, bei Einheitsgemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern bei ungefähr 60 % über den Kosten einer Verwaltungsgemeinschaft.

Frage: Warum haben Sie dann nicht vor, genau diesen Tatsachen Rechnung zu tragen und zu sagen: Zukünftig sind eben diese nicht bestandsfähig, sondern sie müssen sich auch den veränderten Bedingungen anpassen?

Wenn Sie das Gutachten des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein schon zu Rate ziehen, dann bitte ich Sie, auch zu berücksichtigen, dass der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein allein mit der Bezeichnung „Verwaltungsgemeinschaft“ etwas ganz anderes meint als das, was wir in Sachsen-Anhalt unter einer Verwaltungsgemeinschaft verstehen.

Er meint damit, dass Gemeinden von einer benachbarten, größeren Kommune mit verwaltet werden, verwaltungsseitig mit bedient werden. Das ist eine andere Struktur als das, was wir in Sachsen-Anhalt haben. Wir in Sachsen-Anhalt haben die Verwaltungsgemeinschaft als übergemeindliche Zweckverbandslösung mit eigenen Entscheidungsgremien. Das System in Schleswig-Holstein ist ein völlig anderes.

Auf Ihre Frage möchte ich aber wie folgt antworten: Wenn die Argumentation richtig wäre, dass allein die Festlegung von Einwohnerzahlen - - Deshalb halte ich auch die Diskussion über die besondere Situationen im Land Sachsen-Anhalt bei der Erarbeitung des Leitbildes für besonders wichtig und für zielführend. Wenn man allein die Einwohnerzahlen nehmen würde, um zu einer Entscheidung zu kommen, würde man der konkreten Situation vor Ort nicht gerecht werden, weil die Situation auf einer großen Fläche mit wenigen Einwohnern eine andere ist als auf einer kleinen Fläche mit genauso vielen Einwohnern.

Die Vielfalt der Aufgaben, die wir in der Verwaltungsgemeinschaft oder in der Einheitsgemeinde wahrzunehmen haben, ist heute so stark differenziert, dass Sie eine direkte Vergleichssituation, wie Sie sie soeben dargestellt haben, gar nicht herstellen können. Sie müssten dann nämlich unterstellen, dass es Verwaltungsgemeinschaften gibt, die die Aufgaben des übertragenen und des eigenen Wirkungskreises wahrnähmen. Meines Wissens betrifft das nur zwei Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt; alle anderen nehmen teilweise oder in vollem Umfang nur die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahr. Das ist ein Problem, das wir in Sachsen-Anhalt bis heute nicht gelöst haben.

Interessant ist übrigens auch Folgendes - wenn ich das an dieser Stelle sagen darf -: Wenn Sie vor Ort mit Gemeinderäten und Bürgermeistern diskutieren, die ja einsehen, dass es eine Notwendigkeit für Veränderungen

gibt, dann stellen Sie fest, dass sie den Schritt, die betreffende Veränderung vorzunehmen, nicht mitmachen wollen. Sie sagen dann von sich aus: Wir können noch Dinge effektivieren, indem wir zum Beispiel Aufgaben auf die Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

Es ist bis auf zwei Ausnahmefälle in Sachsen-Anhalt aber niemals gemacht worden. Das ist ein Grund für die in unserem Land Sachsen-Anhalt bestehende Handlungsnotwendigkeit.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Vielen Dank. - Jetzt bitte Herr Köck.

Herr Hövelmann, wir hatten gestern das Problem, dass die Oberfinanzdirektion innerhalb kurzer Zeit ihre Meinung vollkommen geändert hat. Wie ist denn das mit dem kürzlich vorgelegten Bericht des Statistischen Landesamtes zur Aufgliederung des Landes Sachsen-Anhalt per 1. Juli 2007?

Es tut mir leid. Ich habe Ihre Frage nicht verstanden. Ich weiß nicht, was Sie von mir wissen wollen.

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt hat ein umfangreiches Heft herausgegeben, in dem die Grenzen der einzelnen Einheitsgemeinden aufgezeigt werden und in dem die neue Gliederung des Landes statistisch aufgearbeitet wird. Darin wird aufgezeigt: So sieht das Land Sachsen-Anhalt ab dem 1. Juli 2007 aus. - Es ist Ihr Verantwortungsbereich.

Eine solche Erhebung des Statistischen Landesamtes gibt es nicht.

Darin sind die Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden enthalten. Ihre Daten sind statistisch aufgearbeitet mit Gemeindenummern und mit Angaben zum Flächenumfang. Habe ich vielleicht einen Prototypen des Berichts erhalten?

Nein. Ich glaube, den hat jeder erhalten. Es ist aber kein Prototyp. Es ist eine Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes zu den Kommunalstrukturen im Land Sachsen-Anhalt. Das gibt das Statistische Landesamt jährlich heraus.

(Herr Dr. Köck, Linkspartei.PDS: Unter Berück- sichtigung der neuen Kreisgrenzen ab dem 1. Ju- li 2007?)

- Ja, sicher, unter Berücksichtigung der neuen Kreisgrenzen. Das ist doch logisch. So ist auch die Begründung für die Veröffentlichung mit Stand 1. Juli 2007, Herr Kollege Köck. Der Pflicht, dass die Veränderung der Kreisgrenzen bei den jährlichen Veröffentlichungen be

rücksichtigt werden muss, ist das Statistische Landesamt nachgekommen.

Es gibt noch zwei Fragen. Dann sollte damit Schluss sein. - Bitte, Herr Kosmehl.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Ich frage lieber im Plenum, Herr Kollege Tullner. - Herr Minister, Sie hatten darum gebeten, dass man keinen Stichtag festsetzt, sondern in die Zukunft schaut. Sie haben dann über die demografische Entwicklung gesprochen. Gehen Sie mit mir d’accord, wenn ich sage, dass die demografische Entwicklung keinen Einfluss auf die Verwaltungsorganisation hat?

Wenn wir in Sachsen-Anhalt Einwohner aus einer Verwaltungsgemeinschaft heraus verlieren, dann werden sie doch auch dann gehen, wenn diese Verwaltungsgemeinschaft plötzlich eine Einheitsgemeinde ist. Wir müssen doch aber dafür Sorge tragen, dass die Menschen hier bleiben. Das ist doch kein Unterschied. Oder sehen Sie einen Unterschied darin, ob es eine Verwaltungsgemeinschaft oder eine Einheitsgemeinde ist?

Meine zweite Frage lautet: In die Zukunft gerichtet müsste dann auch die Finanzausstattung, die ja im Hinblick auf ihr Handeln und die Erledigung von Aufgaben die Grundlage für die Verwaltungsgemeinschaft und für die Einheitsgemeinde ist, abgesichert werden. Wie wollen Sie das in die Zukunft blickend gutachterlich feststellen hinsichtlich der FAG-Verbundquote, die ja immer einmal wieder überraschend, von Haushalt zu Haushalt, geändert wird?

Wenn ich den Minister der Finanzen hier anschaue, dann stelle ich fest: Wir sind auf diesem Weg noch nicht am Ende, sondern stehen erst am Anfang. Wie wollen Sie das in die Zukunft projizieren? Ist es nicht vielleicht doch richtig, den Status quo hinsichtlich der Finanzausstattung und des Umgangs mit den Finanzen festzustellen?

Zu der ersten Frage, Herr Kosmehl, möchte ich Folgendes ausführen: Ich gebe Ihnen gerne darin Recht, dass die Frage, ob Einwohner in eine Einheitsgemeinde oder in die Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft ziehen bzw. aus diesen jeweils wegziehen, keine Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation, auf die Verwaltungskraft und auf was weiß ich, was auch immer mit Verwaltung zusammenhängt, hat.

Ich bitte aber darum, doch zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der Anzahl der Menschen, die in einer Region wohnen, dafür mit entscheidend ist, welche Entscheidungsmöglichkeiten eröffnet werden und welche Notwendigkeiten entstehen.