Herr Paqué, ich habe bemerkt, dass Sie meiner Rede aktiv folgen. Bevor wir wieder Diskussionen führen, möchte ich sagen, dass sich dazu die Beratung im Ausschuss eignet.
Von der vorgesehenen zeitlich beschränkten Förderung profitieren die Anleger. Das ist der große Unterschied. Sie können diese indirekten Immobilienanlageprodukte zur Portfoliomischung benutzen. Dies betrifft insbesondere Privatanleger sowie institutionelle Anleger wie Versicherungs- und Pensionsfonds. Die Anleger, die in einem Versicherungsfonds und insbesondere in einem Pensionsfonds Geld anlegen, sind daran interessiert, dass es dauerhafte Erträge gibt und dass das Geld nicht kurzfristig und mit einem zu großen Risiko angelegt wird.
Damit führt das REIT-Gesetz die gesetzgeberischen Instrumente und Maßnahmen zur Ermöglichung und Förderung der indirekten Immobilienanlage durch einen neuartigen weiteren Schritt fort. Es ergänzt also die bisherigen Möglichkeiten.
Das zweite Argument in der Begründung des Antrages ist, dass es tatsächlich nur um Steuervergünstigungen gehe, die - Sie haben es erwähnt - durch Steuermindereinnahmen erkauft würden. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Experten des Bundesfinanzministeriums von Steuermehreinnahmen mit einer vollen Jahreswirkung in Höhe von 210 Millionen € infolge der Einführung von REITs ausgehen.
Bei den Schätzungen bleiben Prognosen zur Auswahlstrategie nicht außen vor. Wer an die Ausfälle in Milliardenhöhe glaubt, übersieht, dass in deutschen Unternehmen immense Immobilienwerte schlummern. Es hat nichts damit zu tun, dass man daraus spekulativ Mieterhöhungen erwartet, noch dazu bei diesen Immobilien, um die es hierbei geht. Es sind in aller Regel betriebliche Immobilien und Verwaltungsimmobilien, die nicht in den privaten Bereich fallen. Sie haben dies vorhin erläutert. Unternehmen fürchten wegen der Aufdeckung der stillen Reserven die Veräußerung.
Durch die Steuerfreiheit der Hälfte der Einnahmen aus der Veräußerung von Immobilien an REITs entsteht ein Anreiz für diese Unternehmen, sich von nicht mehr benötigten Immobilien sowie von Grund und Boden zu trennen. Das frei werdende Kapital steht den Unternehmen damit für neue Investitionen zur Verfügung.
Schon diese Ausführungen lassen erkennen, dass Begehrlichkeiten anderer Branchen nicht zu befürchten sind. Entsprechende Voraussetzungen wie auf dem Immobiliensektor liegen in anderen Bereichen in Deutschland nicht vor.
Zu dem dritten Argument, die Einführung von REITs würde einen Verlust an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland verursachen. Hierzu möchte ich noch einmal betonen, dass durch die Einführung von REITs in Deutschland für unsere Unternehmen finanzielle Mittel für Investitionen frei werden.
Investitionen schaffen in der Regel - das sage ich ganz bewusst; die Debatte kenne ich seit 16 Jahren; das können wir alle nicht vorhersehen - neue Arbeitsplätze.
Dass es immer darum geht, ob das Kapital, wenn man die Rendite betrachtet, bei Banken angelegt oder in neue Arbeitsplätze investiert wird, diese Debatte haben wir zehn Jahre lang geführt. Im Moment würde ich eher sagen, dass die Unternehmen froh wären, wenn sie Kapital bekämen, um es in neue Arbeitsplätze investieren zu können. Ich glaube, darin sind wir uns wohl einig.
Zu dem vierten Argument: Notwendige Sanierungen oder Instandhaltungen wären durch die Einführung von REITs gefährdet; die drohenden Auswirkungen auf den Zustand ganzer Stadtteile würden von REITs-Befürwortern nicht erwähnt.
Wer das behauptet, der vergisst, dass gerade die Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt zu langen und teilweise heftigen Diskussionen bei der Entstehung des Gesetzentwurfes geführt haben. Letztlich ist ein, wie ich meine, begehbarer Kompromissweg gefunden worden. Es war gerade diese Veränderung, die in den letzten Monaten viele zum Beispiel in der Sozialdemokratie dazu bewogen hat, ihre anfängliche Kritik aufzugeben.
Wir glauben, dass damit negative Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt zum Nachteil der Mieter und zum Nachteil der öffentlichen Hand verhindert werden. Ausgeschlossen werden damit im Übrigen auch die weniger in Sachsen-Anhalt als vielmehr in den Ballungszentren - ich habe es vorhin erwähnt - befürchteten Probleme für eine nachhaltige Stadtentwicklung und für eine soziale Wohnungspolitik.
Ich denke schon, dass es darum geht, den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Immobilienwirtschaft wird weiter professionalisiert und es wird Wettbewerbsgleichheit gegenüber europäischen Finanz- und Immobilienstandorten hergestellt. Denn - ich habe es erwähnt - mittlerweile haben 20 Staaten, darunter auch die BeneluxStaaten und Frankreich, REITs eingeführt. Großbritannien hat sie zum 1. Januar 2007 ebenfalls gesetzlich ermöglicht. Der Immobilien- und Finanzstandort Deutschland muss sich, wie die gesamte deutsche Wirtschaft, diesem Wettbewerb stellen, ob wir wollen oder nicht.
Deutschland hat zum einen bei den börsennotierten und damit einem breiten Publikum zugänglichen und zum anderen bei den indirekten Immobilienanlageformen Nachholbedarf. Ich denke, auch das wird nicht bestritten.
Ich glaube, dass das, was jetzt angedacht ist, keine Wunderwaffe ist. Es ist auch nichts völlig Neues. Es ist eine Ergänzung der Möglichkeiten, die einen Wettbewerb ermöglichen sollen.
Wir alle wissen, um welche Beträge es sich handelt. Ich halte alle im Bundestag und auch im Bundesrat für so verantwortlich, dass sie das hoch und runter diskutieren und begleiten werden. Deswegen wird die Landesregierung das, wenn die Diskussion in diesen Bahnen bleibt, auch unterstützen. Ich denke, wir sollten über alle weiteren Feinheiten im Ausschuss diskutieren.
Dort werden wir sicherlich auch die weiteren Zahlen auf den Tisch bekommen und auch das, was im BMF in den nächsten Wochen vielleicht noch erarbeitet wird. - Ich danke Ihnen.
Zuvor haben wir die Freude, Damen und Herren des Kultur- und Heimatvereins Weißandt-Gölzau bei uns zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung will Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, so genannte REITs, zulassen. Dies zielt darauf ab, Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu erreichen, indem die Lücke bei indirekten Immobilienanlageformen geschlossen wird.
Der vorliegende Antrag der Linkspartei.PDS, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, dem diesbezüglichen Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen, bezieht sich in der Begründung darauf, dass durch die Schaffung derartiger Immobilienanlageformen der Mietwohnungsmarkt sowie darüber hinaus der Finanzstandort Deutschland gefährdet sei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unabhängig davon, dass diese Befürchtungen weder von den anderen Fraktionen im Bundestag noch von Finanzexperten geteilt werden, dürfte genau das Gegenteil der Fall sein.
REITs wurden erstmals bereits im Jahr 1960 in den USA eingeführt und sind im Anschluss daran in Australien, Kanada und Japan und mittlerweile auch in einem Großteil der europäischen Staaten, zum Beispiel in Frankreich und in Belgien, eingeführt worden.
Der internationale Wettbewerb belohnt nur denjenigen, der mit Innovationen rechtzeitig zur Stelle ist. Nahezu einhellig beurteilen Finanzmarktexperten die Einführung von REITs in Deutschland als einen kräftigen Impuls für den Finanzplatz Deutschland und als ein wichtiges Signal für seine Innovationsfähigkeit. REITs ermöglichen eine verstärkte Mobilisierung des in Unternehmen gebundenen Immobilienbesitzes. Den Unternehmen wird liquides Kapital zugeführt und die Reinvestition frei werdender Mittel in das Kerngeschäft erleichtert.
Lassen Sie mich nur kurz auf die Behauptung eingehen, durch die Einführung von REITs seien negative sozialpolitische Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt zu befürchten. Nach dem Gesetzentwurf sind Investitionen durch REITs in zu Wohnzwecken genutzte Bestandsimmobilien nicht möglich, um diesen Befürchtungen Rechnung zu tragen.
Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass diese Wohnungsschutzregelung überflüssig sei, da die Begründung, Mieter vor derartigen Finanzinvestoren schützen zu müssen, schwer nachzuvollziehen ist, da ausländische REITs und sonstige Investoren bereits jetzt unbe
schränkt deutsche Wohnimmobilien erwerben dürfen. Ausländische Beteiligungsfonds haben allein in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland ca. 600 000 Wohnungen im Wert von mehr als 20 Milliarden € gekauft.
Weiterhin soll die mit dem REIT-Status verbundene Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer nur gewährt werden, wenn die REIT-Aktiengesellschaften Ausschüttungen in Höhe von mindestens 90 % der Erträge vornehmen und ein Anteil von mindestens 75 % der Einkünfte aus Immobilien erzielt wird, wobei die Möglichkeit des Immobilienverkaufs begrenzt wird, um einen reinen Immobilienhandel auszuschließen.
Die Einführung von REITs in Deutschland würde nicht nur zur Rechtsvereinheitlichung in Europa beitragen, sondern sie würde Kommunen die Möglichkeit eröffnen, ihre Immobilien zwar zu verkaufen, aber dennoch weiterhin daran beteiligt zu bleiben und Entscheidungen zu beeinflussen. Ohne die Einführung von REITs in Deutschland müssten sich die Kommunen an einen anderen Investor wenden, der möglicherweise eine der gefürchteten so genannten Heuschrecken ist.
Darüber hinaus versprechen REITs nicht nur positive Effekte für den Finanzmarkt, sondern auch für das gesamtwirtschaftliche Wachstum. Nach Schätzungen der Initiative für den Finanzstandort Deutschland liegt das Marktpotenzial, das heißt das potenzielle Transaktionsvolumen, bis zum Jahr 2015 bei rund 130 Milliarden €. Diese Chance, zusätzlich Wachstum und Arbeit in Deutschland zu schaffen, sollte nicht außer Acht gelassen werden. Gerade deshalb ist darauf zu achten, dass uns andere Finanzplätze nicht das Wasser abgraben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns über derartige in anderen Staaten erfolgreich erprobte Finanzmarktinstrumente offen diskutieren. Infolgedessen plädieren wir für eine Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird, glaube ich, kaum jemanden im Plenum wundern, dass wir wahrscheinlich den Gegenpol zu dem vertreten, was Herr Henke hier vorgetragen hat. Ich bin durchaus der Auffassung, dass man über neue Finanzinstrumente ausführlich und sorgfältig diskutieren sollte, auch wenn sie schon in 20 anderen Ländern gut eingeführt und eigentlich internationaler Standard sind. Denn man muss immer sehen, welche Auswirkungen ein neues Instrument auf den eigenen Finanzplatz hat.
Ich gehe aber nach den Ausführungen von Herrn Bullerjahn auch davon aus, dass dazu eine ausführliche Diskussion in Berlin stattgefunden hat. Ich glaube, die ersten Überlegungen in diese Richtung sind Anfang 2006 gemacht worden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich relativ lange gegen den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium gewehrt.
Ich hätte mir gewünscht, dass andere Gesetzespakete wie die Gesundheitsreform so sorgfältig auf Punkt und Komma geprüft worden wären wie dieses Gesetz.
Ich finde es schade, dass sich die Damen und Herren in den Bundestagsfraktionen durchgesetzt haben, die offensichtlich Angst vor kleinen hüpfenden Tierchen haben, und dass der Bereich des Wohnungsbestandes doch weitgehend ausgenommen worden ist.
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass gerade in dem Bereich der Wohnungsbestände ein Markt gewesen wäre, auch in unserem Land. Ich bin mir auch sicher, dass dies eine Form der Privatisierung gewesen wäre, die von vielen Kommunen sehr viel lieber gewählt worden wäre als eine klassische Privatisierung, wie sie jetzt in Dresden durchgeführt worden ist.
Deshalb glaube ich schon, dass wir unseren Wohnungsbauunternehmen und unseren Kommunen einen Weg verbaut haben, der es ermöglicht hätte, einiges auch für die Konsolidierung der eigenen Haushalte zu tun. Gleichwohl bin ich nicht der Auffassung, dass den Kommunen dies als Allheilmittel an die Hand gegeben werden sollte. Dies wird sicherlich differenziert abzuwägen sein.