Protokoll der Sitzung vom 22.02.2007

mal 60 % möglich sein -, um die Zinsaufwendungen steuerlich geltend machen zu können. Dies führt zu weiteren Steuermindereinnahmen.

Zu nennen sind auch die Steuerverluste, die dadurch entstehen, dass Unternehmen ihre immobiliengebundenen stillen Reserven veräußern und anschließend zurückleasen, natürlich mit dem Ziel, die Leasingkosten dann auch noch steuerlich abzusetzen. Die Verlagerung der Besteuerung von Unternehmen auf die Anleger birgt gerade für die Kommunen einen weiteren Nachteil: Die Einkommensteuer zahlenden Anleger müssen erst einmal aufgefunden werden, eventuell im Ausland. Die Kommunen verlieren ihre Gewerbesteuer.

Meine Damen und Herren! Es mag Sie überraschen - das sollte es aber nicht -, wenn von unserer Fraktion vorrangig mit wirtschaftlichen und steuerlichen Einwänden gegen das geplante REIT-Gesetz argumentiert wird.

(Herr Tullner, CDU: In Dresden habt ihr zuge- stimmt!)

Ganz bewusst habe ich an die finanzielle Situation der Kommunen und des Landes erinnert. REITs sind kein unabwendbares Naturereignis. Weder internationale Verpflichtungen noch vermeintliche wirtschaftliche Ausweglosigkeit können sie uns aufzwingen.

Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag, damit die für März 2007 geplanten Abstimmungen im Bundestag und im Bundesrat keine Mehrheit für dieses REIT-Gesetz ergeben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke, Herr Henke, für die Einbringung. Die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens hat eine Nachfrage. Herr Tullner meldet sich auch schon intensiv.

Herr Henke, eine kurze Frage. Sie haben in einem Nebensatz ausgeführt, dass von REITs zukünftig nur die Immobilienbestände betroffen sind, bei denen der Kreditanteil beim Erwerb von Wohnungen 70 % nicht überschreitet. Warum haben Sie anschließend gesagt, dadurch würde die Gefahr für den Wohnungsbau nicht ausgeschlossen?

Sie hatten richtig zitiert, dass es um Bestände geht, in denen Wohnimmobilien nicht den überwiegenden Anteil stellen. Das heißt nicht, dass Wohnimmobilien nicht erfasst sind. Natürlich geht es auch um den künftigen Wohnungsbau; denn diese Bestandsklausel sagt aus, dass alles, was bis zum 31. Dezember 2006 gebaut worden ist, ausgenommen wird.

Herr Tullner, bitte.

Lieber Kollege Henke, Sie haben sehr detailliert und sehr ausführlich die fachliche Ebene dargelegt. Sie haben dies mit einer gewissen Vergegenwärtigung eines

Szenarios der Düsternis infolge der globalisierten Finanzströme, denen Sie sehr skeptisch und kritisch gegenüberstehen, verbunden. Das mag alles sein. Darüber können wir uns im Ausschuss detaillierter und auch besser unterhalten, als das hier möglich ist.

Ich bin bei Ihrem letzten Satz aber etwas stutzig geworden: Wir sollen hier etwas beschließen, um zu verhindern, dass in Berlin etwas beschlossen wird. Können Sie mir einmal erklären, welche Auswirkungen es für die Bundesebene hätte, wenn der Landtag etwas beschließt? Wie könnten wir dort etwas verhindern?

Herr Tullner, ich habe versprochen, Ihnen dies zu erklären. Dem komme ich hiermit gern nach. Ein kleines bisschen Staatsrecht, nur soviel: In dem Antrag ist formuliert, dass der Landtag die Landesregierung auffordern möge, diesem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Das heißt, dieses Gesetz ist zustimmungspflichtig, also hat auch unser Bundesland dort eine Stimme. Haben Sie das jetzt verstanden?

(Herr Tullner, CDU: Eine Stimme! Okay!)

Danke sehr, Herr Henke. - Für die CDU spricht die Abgeordnete - -

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

- Entschuldigung. Herr Finanzminister Bullerjahn hat seitens der Landesregierung um das Wort gebeten und hatte dies rechtzeitig signalisiert. Das war mein Fehler. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde das für die CDU-Fraktion gern übernehmen, wie sich das für eine Koalition gehört.

(Zuruf von Herrn Scharf, CDU)

Aber ob Sie das, was ich jetzt sage, alles so gesagt haben wollen, weiß ich noch nicht.

Es ist nicht so, dass die REITs naturgegeben sind; aber dass sie, wie Sie es dargestellt haben, wie die Pest über das Land kommen, so ist es auch nicht.

(Herr Tullner, CDU: Heuschrecken!)

- Das ist unser Begriff. - Ich greife meiner Rede etwas vor: 20 Länder haben schon REITs; Deutschland ist das 21. Land. Jetzt wollen Sie uns ernsthaft glauben machen, dass Deutschland vorausspringt und dass alle anderen hinterherspringen, zehn Nachteile in Kauf nehmen, keinen Vorteil haben, aber es mit aller Macht wollen? Ich glaube, man muss darüber reden; das ist richtig. Aber so, wie Sie es dargestellt haben, ist es der Verkauf des Abendlandes, und so weit wollen wir es nicht kommen lassen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Ich habe gedacht, hoffentlich trete ich nicht noch mehr auf. Ich will Ihnen das mit Dresden nicht aufs Butterbrot schmieren. Das ist die höchste Form der Weitergabe von Immobilien.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD - Zuruf von Frau Bull, Linkspartei.PDS)

Ich sage dies deshalb, weil ich weiß, wie schwer man sich allerorten tut. Daran war die SPD genauso beteiligt wie alle anderen auch. Ich will sagen, es gibt bei diesem Thema nicht Schwarz und Weiß. Es wird immer anhand von Problemen in der jeweiligen Struktur entschieden.

(Zuruf von Frau Dirlich, Linkspartei.PDS)

Ich weiß, dass es Befürworter gibt, damals vehemente. Ich weiß, dass es erste Hinweise dafür gibt, dass sich an dieser Stelle etwas entwickelt, das man eigentlich ausschließen wollte. Ich bitte einfach darum, dass man das gesamte Thema - es hat mit Finanzströmen zu tun, die bereits jetzt weltweit funktionieren - nicht so hinstellt, als ob es etwas völlig Neues wäre und als ob man sich nur unseren Möglichkeiten hingeben darf, dies zu verändern.

Lassen Sie mich sagen, was REITs eigentlich sind. Es sind steuerlich privilegierte Immobilienaktiengesellschaften, deren primärer Geschäftszweck der Erwerb und die Veräußerung sowie die Vermietung und die Verpachtung von Immobilien ist.

REITs zeichnen sich dadurch aus, dass nicht die Gewinne auf der Gesellschaftsebene besteuert werden, sondern die Gewinnausschüttung beim Anleger. Das ist übrigens der Unterschied. Der REIT-Status und die damit verbundene Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht werden nur dann gewährt, wenn die REITs umfangreiche und hohe Anforderungen erfüllen.

Ich weiß nicht, ob Sie sich das Gutachten von Ortwin Runde durchgelesen haben.

(Herr Henke, Linkspartei.PDS: Natürlich!)

- Ich habe erwartet, dass Sie das sagen. Ich gebe zu, dass ich zumindest die Hälfte nicht verstanden habe. Ich weiß nicht, ob das Ortwin Runde überhaupt gemacht hat. Ich habe gemerkt, dass das etwas für absolute Steuerfreaks ist, weil REITs als eine Möglichkeit aufgezeigt werden, die durch die Verlagerung von Ausschüttungen schmackhaft gemacht wird. Aber das hat auch gewisse Grenzen und es werden bestimmte Schwellen eingezogen, die bei den so genannten Heuschrecken - ohne auf diese weiter einzugehen - bewusst nicht eingezogen werden.

Durch Vorgaben zum Unternehmensgegenstand, zum Grundkapital, zur Börsennotierung, zum Streubesitz und zur Mindesthöhe der Ausschüttung wird ein Sondertypus der Aktiengesellschaft in Form einer Immobiliengesellschaft geschaffen, der es verfassungsrechtlich zulässt, diese REIT-Aktiengesellschaft von der Körperschaftsteuer zu befreien und die ausgeschütteten Gewinne bei den Aktionären ohne ein Halbeinkünfteverfahren voll zu besteuern.

(Unruhe)

Wenn Sie den restlichen 80 % meiner Rede weiterhin folgen würden, dann würde ich mich freuen. Der Rest ist sicherlich etwas für die Beratung im Ausschuss; dorthin soll es auch überwiesen werden.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Der zur Debatte stehende Antrag wendet sich gegen die Einführung der REITs in Deutschland. Die Landesregierung soll dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen. Es ist auch richtig: Der Landtag hat die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben und zu bewerten, was eine Regierung dort vorhat.

Die Landesregierung hat die Pläne zur Einführung der REITs von Anfang an durchaus kritisch begleitet. Eines können Sie mir glauben: Wenn auf der einen Seite Konsolidierungsdiskussionen geführt werden und auf der anderen Seite vielleicht einer Diskussion über Dinge Vorschub geleistet wird, die Sie pauschal heute schon mit Mindereinnahmen verbinden, dann muss ein Finanzminister ein dickes Konto oder keine Schulden haben. Beides haben wir nicht, also müssen insbesondere wir aus den ostdeutschen Ländern uns schlau machen.

Im Übrigen - und das gehört auch dazu - wissen wir doch ganz genau: Wenn diese REITs geschaffen werden, dann werden sie nicht zuerst nach Magdeburg oder Halle schauen. Denn die Immobilienplätze sind woanders, nämlich in Düsseldorf, München, Stuttgart und Berlin, also dort, wo sich auf diesem Markt im Prinzip etwas bewegt. Wir mit unserem Leerstand und mit unseren Problemen auf dem Immobilienmarkt infolge der demografischen Entwicklung sind an dieser Stelle nicht die erste Adresse. Dies hat aber nichts mit der Performance als solcher zu tun.

Warnungen von Wohnungsverbänden sowie aus dem steuer- und wirtschaftspolitischen Bereich wurden auf fachlicher und politischer Ebene ernst genommen und geprüft. Ich werde gleich darauf eingehen, dass es bereits Veränderungen gegenüber den ersten Überlegungen gegeben hat. Das ist vorhin ein bisschen in den Hintergrund gerückt.

Ich darf daran erinnern, dass der Bundesrat im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs auch mit der Unterstützung von Sachsen-Anhalt ausführlich Stellung genommen hat. Die Folge war eine erneute intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf in den Fachgremien auf der Bund-Länder-Ebene. Die Bundesregierung hat daraufhin zahlreiche Änderungswünsche des Bundesrates akzeptiert und den Gesetzentwurf nachgebessert.

In der Begründung zu dem Antrag der Linkspartei.PDS werden die bereits vorgetragenen und bekannten Bedenken der Gegner des Gesetzesentwurfes wiederholt. Neue Argumente finden sich daran nicht.

Ich möchte an dieser Stelle auf einige Aspekte eingehen. Das erste Argument in der Begründung des Antrages ist, dass die mit der Einführung von REITs verfolgten Ziele auch durch vorhandene Anlageformen erreicht werden können. Als Beispiel wird der Private-EquityInvestmentfonds aufgeführt. Der Hinweis auf die PrivateEquity-Investments überrascht; denn sie gelten als Verursacher der Heuschreckendiskussion.

Die Einführung von REITs soll gerade verhindern, dass der Immobilienmarkt in Deutschland von der PrivateEquity-Branche aufgekauft wird. Anders als bei REITs handelt es sich bei diesen Investoren um Finanzinvestoren, die in der Regel nur an einer kurzfristigen Investition und einem schnellen Weiterverkauf interessiert sind.

REITs ergänzen das Spektrum der indirekten Immobilienanlage in Deutschland. Bei den ebenfalls steuertransparenten Modellen des geschlossenen Fonds, der Spezialimmobilienfonds und des Private-Equity-Fonds mangelt es an der notwendigen Beteiligung von Privatanlegern. Bei normalen Immobilienaktiengesellschaften ist mangels Ausschüttungspflicht die zeitnahe Besteuerung beim Anleger nicht sichergestellt.

Sie können sich vorstellen, dass an diesem Text viele aus dem Ministerium mitgeholfen haben, damit wir eine solche fachlich fundierte Äußerung abgeben können.

(Beifall bei der FDP)