Protokoll der Sitzung vom 22.03.2007

Eine Einflussnahme auf die inhaltliche Schwerpunktsetzung der von der Stiftung zu fördernden Projekte über die Stiftungsbehörde und die Stiftungsaufsicht ist nicht möglich, da es sich insoweit um eine Rechtsaufsicht handelt. Es ist daher sachgerecht, die Aufgaben der Stiftungsbehörde und der Stiftungsaufsicht einem anderen Ressort als dem eben von mir genannten zuzuweisen.

Da die Stiftung ihre Aufgaben mit Stiftungskapital aus Vermögensveräußerungen des Landes erfüllt und der Substanzerhaltung große Bedeutung zukommt, wurde die Anbindung an das Ministerium der Finanzen beschlossen - und das ist gut so. Nicht ohne Grund wurde seinerzeit die Stiftung im Kapitel „Finanzen“ des Koalitionsvertrages verankert.

Mit der Vorbereitung der Stiftungserrichtung hat das Finanzministerium ein gutes Stück Vorarbeit geleistet. Nun ist es vornehmlich die Aufgabe des Landtags und aller Ressorts, über den Gesetzentwurf inhaltlich zu diskutieren, ihn zu beschließen und das Gesetz in den nächsten

Monaten mit Leben zu erfüllen. Ich denke, dass wir alle uns dieser Absicht anschließen können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Danke sehr, Herr Bullerjahn, für die Einbringung. - Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart worden. Als erster Debattenredner spricht Herr Lange von der Linkspartei.PDS. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über eines der eher seltenen Themen, bei denen in der Koalition Einigkeit bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages zu herrschen scheint. Sie wollen also eine Zukunftsstiftung errichten und in dieser Landesvermögen als Stiftungskapital anlegen, um aus den Erträgen zukunftsweisende und innovative Projekte zusätzlich zu fördern.

(Herr Gürth, CDU: Das ist wunderbar!)

- Ja, nicht wahr? Das ist ein Anliegen, dem man auf den ersten Blick zustimmen kann,

(Herr Gürth, CDU: Eben!)

zumal es mit dem Paradigma bricht, den Verkauf von Landeseigentum allein zum Zweck des Schuldenabbaus zu forcieren. Das Gegenteil ist der Fall. Mit diesem Gesetz soll eine Möglichkeit geschaffen werden, das Vermögen des Landes zu erhalten und es für die weitere Entwicklung des Landes zu nutzen. Dass dabei Wissenschaft und Innovation der wesentliche Motor sind, ist allen Beteiligten bewusst.

Ob aber das Mittel Stiftung in der Art und Weise, wie es jetzt vorgeschlagen wird, für diesen Zweck geeignet ist, muss noch einmal gründlich durchdacht werden, um nicht in einen populistischen Aktionismus zu verfallen.

(Zurufe von der CDU)

Aus der Sicht der Linksfraktion bleibt die Grundkritik daran bestehen, dass die Landesregierung die Grundförderung der Wissenschaftseinrichtungen, insbesondere der Hochschulen, reduziert hat. Der Druck auf die Einrichtungen, sich um Drittmittel aus der Wirtschaft, von der EU oder vom Bund zu bemühen, mag zwar als modernes Steuerungsmittel gelten; er stellt aber zunehmend die Freiheit von Forschung und Lehre infrage, weil man sich logischerweise nach den Wünschen und Kriterien der Drittmittelgeber richten muss.

So bleibt die Forderung der Fraktion der Linkspartei.PDS, dass erst einmal die Grundförderung der Wissenschaft verbessert werden muss und dass dann das Sahnehäubchen namens Exzellenzinitiative aufgesetzt werden kann.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Dafür sind in den Haushaltsplan Mittel in Höhe von fast 20 Millionen € eingestellt worden. An dieser Stelle stellt sich die Frage, inwieweit diese Mittel sowie die Mittel für das Wissenschaftszentrum mit den Stiftungsmitteln so gebündelt werden können, dass tatsächlich die von Ihnen erhoffte Hebelwirkung entstehen kann, zumal auch schon Ansprüche aus dem Wirtschaftsministerium an

gemeldet wurden. Wenn man sich anschaut, wer alles im Stiftungsrat sitzt, erahnt man, dass es noch mehr Ansprüche gibt.

Ich bin erstaunt darüber, dass der Stiftungsrat aus je einem Vertreter aus fast jedem Ministerium besteht, dass aber kein einziger Vertreter aus der Praxis darin zu finden ist. Es hätte auch ein Vertreter aus der Wissenschaft darin sein können.

(Minister Herr Dr. Daehre: Ich bin einer!)

- Okay. Alles klar. - An der Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit dem Kultusministerium im Sinne eines Technologie- und Know-how-Transfers bleibt auch noch einiges zu kritisieren.

(Herr Gürth, CDU: Ja!)

Wenn man die Gelder der Stiftung für eine Hebelwirkung nutzen möchte, dann braucht man ein entsprechend hohes Stiftungskapitel, zumal die Erträge aus dem Stiftungskapital zur Projektfinanzierung, aber auch zum Inflationsausgleich und zur Finanzierung der Verwaltungsaufgaben dienen sollen.

Der Finanzminister hat zwar schon die Frage beantwortet, in welcher Höhe er sich den Beginn des Stiftungskapitals vorstellt, aber die Frage, ob er Landesbesitz speziell verkaufen will, um die Stiftung mit Kapital zu versorgen, oder ob er ohnehin plant, Landesbesitz zu verkaufen und dieses Geld dann der Stiftung zuzuführen, ist noch nicht beantwortet worden.

Was will die Landesregierung eigentlich verkaufen? Das leerstehende Katasteramt in Wernigerode, die leer zu ziehenden Finanzämter oder die restlichen Waldflächen? Sollen sämtliche Verkaufserlöse in die Stiftung fließen oder nur ein Teil? Wie hoch soll dieser sein?

Wenn die Stiftung nur das schlechte Gewissen beruhigen soll, das man beim Verjubeln von Tafelsilber hat, werden Sie unsere Zustimmung nicht bekommen.

Erfahrungsgemäß sieht es in unserem Land mit Zustiftungen schwierig aus, sodass Einnahmen aus dieser Richtung eher gering ausfallen dürften. Auch andere Stiftungen des Landes haben diese schmerzvolle Erfahrung bereits gemacht.

Angesichts des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes für eine solche Stiftung und des möglicherweise geringen Outputs sollte über eine mögliche Bündelung mit bereits vorhandenen Strukturen nachgedacht werden.

Vor dem Hintergrund der aufgeworfenen Fragen ist der Gesetzentwurf ein typischer Fall für eine erste Lesung;

(Lachen bei der CDU und bei der SPD)

denn es besteht noch erheblicher Beratungsbedarf in den Ausschüssen.

Weil wir davon ausgehen, dass die Zukunftsstiftung nur ein Mittel ist, um den Zweck, nämlich das Fördern von zukunftsweisenden Projekten, zu erreichen, sollte aus fachpolitischer Sicht auf dieses Thema geschaut werden. Die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt daher, den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Beratung zu beauftragen.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Danke, Herr Lange. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Tullner. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Lange, nun ist das Wetter heute zwar schlecht und Sie sind deshalb vielleicht in einer etwas depressiven Stimmung, aber ich denke, das Anliegen, eine Stiftung zur Mehrung von Landesvermögen zu initiieren, sollte auch bei Ihnen auf eine gewisse Zustimmung stoßen und nicht dazu führen, dass Sie Trübsal blasen.

(Zurufe von der Linkspartei.PDS)

- Diesen Eindruck habe ich zumindest während Ihrer Rede gewonnen.

Jetzt zur Sache selbst. Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich diese Stiftungsgründung. Es hat etwas länger gedauert. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf schon im Januar 2007 - das hatten wir zumindest erwartet - dieses Hohe Haus erreichen. Aber es gab sicherlich noch den einen oder anderen Abstimmungsbedarf. Deshalb liegt der Gesetzentwurf erst heute zur ersten Lesung vor.

Ich will daran erinnern, dass auch schon die Landesregierung der letzten Legislaturperiode Ende 2005 den Beschluss gefasst hatte, die Erlöse aus der Privatisierung von Landesvermögen nicht mehr für die Haushaltskonsolidierung zu verwenden, sondern sie anderweitig anzulegen. Ich denke, hier finden wir eine gewisse Kontinuität im Handeln, einfach weil es vernünftig ist, meine Damen und Herren.

Allerdings sollten wir uns davor hüten - das klang bei Herrn Lange ein bisschen an -, allzu große Erwartungen in diese Stiftung zu setzen; denn die Möglichkeiten, die wir haben - wenn man einmal schaut, was wir noch an Vermögen haben -, sind schlichtweg endlich.

Der Minister hat vor allen Dingen auf die Immobilien rekurriert. Es gibt noch den einen oder anderen Punkt, über den man sicherlich diskutieren könnte. Aber alles in allem wird es einige Zeit dauern, bis wirklich Effekte erzielt werden können.

Die Mitglieder der CDU-Fraktion werden ihr Augenmerk in den Beratungen auf drei Punkte legen. Der erste Punkt betrifft § 2 - Stiftungszweck. Der Stiftungszweck ist aus meiner Sicht ziemlich nebulös formuliert. Er lautet: Förderung von zukunftsweisenden und innovativen Projekten ergänzend zu bestehenden Förderungsmöglichkeiten etc. Ich denke, wenn wir eine gewisse Präzisierung hinbekommen, wenn wir klar sagen, was wir wollen und meinen, und eine gewisse Verengung und Schwerpunktsetzung vornehmen, dann wäre das dem Anliegen förderlich.

Der zweite Punkt betrifft den Beirat. Darauf hat Herr Lange auch schon hingewiesen. Außer dem Justizministerium und dem Innenministerium sind alle Ministerien im Beirat vertreten. Aus unserer Sicht ist das stark exekutivlastig. Deswegen werden wir im Verlauf der Beratungen darüber nachdenken, ob wir Gerechtigkeit dahin gehend herstellen sollten, dass wir alle Ministerien einbeziehen - dann könnten auch die juristischen Aspekte in der Stiftung einer weiteren Betrachtung unterzogen werden -, oder - das ist aus meiner Sicht vernünftiger - ob wir den Beirat ein bisschen straffen. Schließlich sollen dort keine erweiterten Kabinettssitzungen stattfinden; vielmehr soll die Zukunft unseres Landes befördert werden.

(Minister Herr Dr. Daehre: Nur Landesentwick- lung!)

- Landesentwicklung als übergreifendes Ressort wäre sicherlich förderlich.

(Herr Gürth, CDU: Jetzt lässt er seiner Phantasie freien Lauf!)

Der dritte Punkt ist die Frage der Bürokratie. Es ist sehr viel von einem Stiftungsdirektor und solchen Dingen die Rede. An dieser Stelle muss man schauen, welche Kosten dadurch entstehen und ob man die Stiftungsbürokratie vielleicht etwas straffer organisieren kann. Über diese Punkte sollten wir in den Ausschüssen beraten.

Wir schlagen vor, den Finanzausschuss mit der Federführung zu beauftragen, weil es um Vermögen geht. Zur Mitberatung sollte der Gesetzentwurf an die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Wirtschaft und Arbeit überwiesen werden. Auf diese Weise können wir eine zügige und pragmatische Beratung gewährleisten, damit wir die Stiftung schnell ins Leben rufen und die Zukunft in diesem Lande befördern können. - In diesem Sinne vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Tullner. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Professor Dr. Paqué. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann vorweg sagen, dass die FDP-Fraktion der Idee, eine Zukunftsstiftung bzw. einen Zukunftsfonds zu gründen, grundsätzlich positiv gegenübersteht. Herr Tullner hat es schon erwähnt: Solche Gedanken waren auch schon gegen Ende der letzten Legislaturperiode im Gespräch. Die FDP hat das - daran darf ich erinnern - im damaligen Wahlkampf zum Thema gemacht.