Ich habe nur eine Verständnisfrage. Frau Kollegin, habe ich Sie dahin gehend richtig verstanden, dass der Kreistag von Schönebeck und der Landtag von Sachsen-Anhalt „Mitquatschvereine“ sind? Sie haben eben gesagt, dass sich die Seniorinnen und Senioren nur in diese Gremien wählen lassen müssten, um mitquatschen zu können.
- Ich werde meine Arbeit als Landtagsabgeordnete nicht einstellen, nur weil ich im Salzlandkreis als Landrätin kandidiere, wie im Übrigen die anderen ihre Arbeit auch nicht einstellen.
Herr Miesterfeldt, wenn meine Aussage missverständlich war, dann nehme ich das mit dem Ausdruck des höchsten Bedauerns zurück. Das war so nicht gemeint. Es gibt aber manchmal diese laxe Formulierung: Na ja, die wollen überall mitquatschen, dann sollen sie sich gefälligst wählen lassen. - Das war so, wie Sie es jetzt verstanden haben, definitiv nicht gemeint, ganz sicher nicht.
Werte Frau Kollegin Dirlich, was halten Sie von der am Ende meiner Rede aufgeworfenen Frage bezüglich einer zukünftigen Überprüfung sämtlicher Gesetzesvorhaben auf die Generationenverträglichkeit, die andere Landtage schon durchführen?
Gern. Warum nicht? Wenn dabei die Vertretung der Seniorinnen und Senioren eine wesentliche Rolle spielen würde, wäre es noch besser.
Danke sehr. - Damit ist die Aussprache beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/577 ein.
Ich lasse zunächst über den Antrag auf Ausschussüberweisung abstimmen. Wer stimmt zu? - Das ist eine ausreichende Stimmenzahl. Das ist damit so beschlossen worden.
In welche Ausschüsse soll der Gesetzentwurf überwiesen werden, Frau Dirlich? Sagen Sie das bitte noch einmal.
- In den Sozial- und den Innenausschuss. - Wer stimmt der Überweisung in den Innenausschuss zu? - Damit ist der Gesetzentwurf in den genannten Ausschuss überwiesen worden.
Wer stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Soziales zu? - Das ist nicht die Mehrheit des Landtages. Diese wird dafür jedoch benötigt. Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Überweisung in den Ausschuss für Soziales abgelehnt worden und der Gesetzentwurf ist ausschließlich in den Innenausschuss überwiesen worden.
- Nein. Es gibt keinen mitberatenden Ausschuss. Es gab dafür keine Mehrheit. So etwas gab es schon einmal.
Entwurf eines Gesetzes über die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt (Zukunftsstiftungsge- setz - ZSG LSA)
Herr Minister, bevor Sie anfangen, möchte ich Seniorinnen und Senioren aus Wegeleben und aus HohenbergKrusemark als Gäste auf der Tribüne begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Errichtung einer Zukunftsstiftung erfüllt die Landesregierung einen weiteren zentralen Punkt der Koalitionsvereinbarung. Nach elf Monaten gemeinsamer Regierungszeit wird dem Landtag damit ein weiterer Baustein einer auf Nachhaltigkeit angelegten Politikstrategie vorgelegt.
Bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2007 habe ich erstmals von der strategischen Ausrichtung „Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen“ gesprochen. Ich möchte diesen Weg mit Ihnen gemeinsam, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, auch weiterhin be
Nach der Schaffung eines Pensionsfonds, nach der Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts und nach der stringenten Ausrichtung der Finanzplanung auf das Jahr 2020 liegt Ihnen heute ein Gesetzentwurf vor, der das Vermögen des Landes durch eine Zukunftsstiftung dauerhaft erhält.
Zur Geschichte. In der Koalitionsvereinbarung vom 18. April 2006 wurde festgelegt, dass das Vermögen des Landes zu erhalten ist und dass Verkaufserlöse daher entweder dem Grundstock des Landes oder einer Stiftung zur weiteren Entwicklung des Landes zuzuführen sind.
Mit dem nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleiteten Gesetzentwurf soll die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, errichtet werden.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von zukunftsweisenden und innovativen Projekten ergänzend zu bestehenden Fördermöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung mit strategischer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des ganzen Landes Sachsen-Anhalt. Damit werden genau die Bereiche gefördert, die in dieser Legislaturperiode Schwerpunkte sind und die, so glaube ich, von allen mitgetragen werden.
Ein wesentlicher Zweck der Stiftung ist die Erschließung zusätzlicher öffentlicher und auch privater Finanzmittel für diese Projekte. Die Einwerbung von Finanzmitteln der Europäischen Union oder des Bundes sowie privater und öffentlicher Drittmittel durch die Träger der Innovationsprojekte ist ein wesentliches Kriterium bei allen Förderentscheidungen.
Gemäß § 3 des Stiftungsgesetzes bilden Erlöse aus Veräußerungen durch das Land Sachsen-Anhalt das Stiftungsvermögen. Gemäß § 2 Abs. 2 des Stiftungsgesetzes ist ein wesentlicher Zweck der Stiftung die Erschließung zusätzlicher öffentlicher und privater Finanzmittel.
Mit dieser kapitalstockorientierten Finanzierungsform unter Einbindung privater und zusätzlicher öffentlicher Mittel wird die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt zu einem wichtigen Baustein der bereits beschriebenen nachhaltigen Finanzpolitik. Auf die Herausforderungen der Zukunft hinsichtlich der Finanzierung wichtiger Schwerpunktaufgaben wurde mit der Stiftungsgründung eine nachhaltige Antwort gefunden.
Meine Damen und Herren! Das Stiftungsvermögen wird aus Erlösen aus der Veräußerung von Liegenschaften oder Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt unter vorherigem Abzug der Veräußerungskosten gebildet.
Die Zuführung von Erlösen aus dem Verkauf von Liegenschaften des Landes in die Zukunftsstiftung ist ohne Änderung der Landeshaushaltsordnung und des Gesetzes über das Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“ möglich, weil das Gesetz über die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt als eine abweichende Regelung im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung steht.
Ich möchte dem hinzufügen: Wir haben uns die Stiftungsmodelle bzw. die Sondervermögen der anderen Länder angeschaut und haben dabei festgestellt: Jedes Land hat seinen eigenen Weg gefunden. Das, was wir
jetzt vorhaben, ist aus unserer Sicht der stringenteste Weg, um das relativ politikfern und fördermittelergänzend zu betreiben.
Ich gehe davon aus, dass der Stiftung in den Jahren 2007 und 2008 jährlich Mittel in Höhe von etwa 10 Millionen € zufließen können, um zügig mit der Kapitalbildung zu beginnen. Sie können sich vorstellen, dass ich diese Mittel in Höhe von 10 Millionen € vor einigen Monaten natürlich noch gern genommen hätte, um den Haushalt des Landes zu konsolidieren, aber wir waren uns im Kabinett darin einig, dass wir das beenden wollen.
Es heißt jetzt zunächst: Möglichst viel ansparen, um später mit den Erträgen die politischen Schwerpunktbereiche vernünftig fördern zu können. Wenn ich mir unseren Immobilienbestand anschaue, dann kann ich mir vorstellen, dass die Mittel in Höhe von 10 Millionen € pro Jahr nicht nur eine Eintagsfliege für die nächsten beiden Jahre bleiben werden.
Wir werden vielmehr über einen Zeitraum von zehn Jahren und darüber hinaus ein Stiftungskapital anhäufen können, das vernünftige Erträge erbringt, mit denen verschiedene Projekte auch über die Legislaturperiode hinaus finanziell unterstützt werden können.
Ich möchte noch anmerken, dass die der Zukunftsstiftung zugeführten Mittel real erhalten bleiben müssen. Es dürfen also lediglich die Nettoerträge ausgekehrt werden.
Meine Damen und Herren! Der Stiftungsrat besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Fraktionen, der Staatskanzlei, des Wirtschaftsministeriums, des Kultusministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, des Sozialministeriums und des Ministeriums der Finanzen. Die Einbindung des Landtages ist somit über die Fraktionen gewährleistet.
Der Stiftungszweck berührt insbesondere die Geschäftsbereiche des Kultusministeriums und des Wirtschaftsministeriums. Über die Schwerpunktsetzung im Stiftungsrat kann den Ressortinteressen Rechnung getragen werden. Nicht umsonst führt der Innovationsbeauftragte der Landesregierung den Stiftungsrat an; das ist gegenwärtig der Wirtschaftsminister.
Eine Einflussnahme auf die inhaltliche Schwerpunktsetzung der von der Stiftung zu fördernden Projekte über die Stiftungsbehörde und die Stiftungsaufsicht ist nicht möglich, da es sich insoweit um eine Rechtsaufsicht handelt. Es ist daher sachgerecht, die Aufgaben der Stiftungsbehörde und der Stiftungsaufsicht einem anderen Ressort als dem eben von mir genannten zuzuweisen.