Protokoll der Sitzung vom 22.03.2007

Wir machen hier eine Reform. Das kommt doch richtig nett bei Ihnen an, sehen Sie einmal. - Ich bedanke mich für diese Frage, Herr Wolpert, sehr schön.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD - Heiterkeit bei der FDP)

Herzlichen Dank für die Umarmung. - Wir sind damit am Ende der Debatte angelangt und kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/556.

(Unruhe)

- Ich bitte um Ruhe.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. Es gibt einen Änderungsantrag der FDP in der Drs. 5/602, nach dem unter Artikel 2 Nr. 2 die Buchstaben c und d gestrichen werden sollen. Ich stelle diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der PDS und bei der FDP. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen bei der Koalition. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Mit Ihrer Zustimmung würde ich jetzt über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung insgesamt abstimmen lassen. Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer stimmt dagegen? - Die PDS und die FDP. Damit sind selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen worden.

Ich komme nun zur Abstimmung über die Artikelüberschriften. Wer den Artikelüberschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt die Artikelüberschriften ab? - Ablehnung bei der FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP.

(Herr Dr. Thiel, Linkspartei.PDS: Nein, die PDS!)

- Ich bitte um Entschuldigung: die PDS, die Linkspartei.PDS - so muss es korrekt heißen. Die Artikelüberschriften sind angenommen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: Gesetz zur Anpassung der Organisation der Gerichte an die Kreisgebietsneuregelung. Wer der Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt die Überschrift ab? - Die FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Die Linkspartei.PDS. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.

Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt das Gesetz ab? - Die FDP und die Linkspartei.PDS. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 3 verlassen.

Meine Damen und Herren! Mit Ihrer Zustimmung würde ich vor der Mittagspause gern noch die Tagesordnungspunkte 4 und 5 behandeln.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Übertragungsstellenstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/534

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 5/584

Die erste Beratung fand in der 16. Sitzung des Landtages am 22. Februar 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Hans-Jörg Krause von der Linkspartei.PDS. Eine Debatte ist nicht verabredet worden. Sie haben jetzt das Wort, Herr Krause. Danach stimmen wir ab.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Landtag hat in der 16. Sitzung am 22. Februar 2007 den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Übertragungsstellenstaatsvertrag in der Drs. 5/534 zur Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

In dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, SachsenAnhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen ist für Milchreferenzmengenübertragungen die Errichtung der Übertragungsstelle Ost im Sinne der vorgesehenen neuen Milchabgabenverordnung geregelt. Die Aufgaben der Übertragungsstelle Ost werden danach vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg wahrgenommen.

Die Aufgabenübertragung im Sinne des § 16 der Milchabgabenverordnung erfolgt auf der Grundlage eines Übertragungsstellenstaatsvertrages. Dieser Staatsvertrag bedarf gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der parlamentarischen Zustimmung; dies geschieht in Form eines Zustimmungsgesetzes.

Mit diesem Zustimmungsgesetz befasste sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der 12. Sitzung am 7. März 2007. Im Ergebnis der Beratung wurde einstimmig empfohlen, den Entwurf eines Gesetzes zum Übertragungsstellenstaatsvertrag anzunehmen. Der Ausschuss verabschiedete unter Beachtung der Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die Ihnen in der Drs. 5/584 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank dem Abgeordneten Herrn Krause. - Es wird die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung empfohlen.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen. Auch hier findet der § 32 unserer Geschäftsordnung Anwendung, nach dem wir, wenn

Sie damit einverstanden sind, über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen können. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann können wir so verfahren.

Wenn Sie den selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit zustimmen, dann bitte ich Sie um Ihr Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit sind die selbständigen Bestimmungen beschlossen worden.

Ich komme zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: Gesetz zum Übertragungsstellenstaatsvertrag. Wer stimmt zu? - Ebenfalls Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen worden.

Ich komme zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS - Drs. 5/28

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/589

Die erste Beratung fand in der 2. Sitzung des Landtages am 8. Juni 2006 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Gunnar Schellenberger. Danach wird die Landesregierung das Wort nehmen. Daran wird sich die Debatte anschließen. - Bitte, Herr Schellenberger, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört: Es geht um das Schulgesetz, um einen Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/28. Dieser Gesetzentwurf wurde am 8. Juni 2006 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.

Im Einzelnen wurde in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen:

die Genehmigung von Eingangsklassen nicht mehr von der Mindestjahrgangsstärke, sondern von der Gesamtgröße der Schule und der Größe der Eingangsklasse abhängig zu machen,

dem Träger der Schulentwicklungsplanung und nicht mehr der Schulbehörde die maßgebliche Entscheidung über die Zuweisung von Schülern auf andere Standorte zu überlassen, wenn keine Eingangsklassen gebildet werden können,

die Mindestgrößen für Gymnasien und Gesamtschulen abzusenken und die Richtwerte zur Festlegung der Einzügigkeit für alle Schulformen der Sekundarstufe I einheitlich auf 20 Schülerinnen und Schüler festzulegen sowie die Mindestzügigkeit von Gesamtschulen zu verändern.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS berief sich bei ihrer Gesetzesinitiative auf den Umstand, dass durch die Schulbehörde häufig Ausnahmeregelungen nach der Eingangsklassenverordnung erteilt werden. Dieser Praxis folgend sollte nach Auffassung der Fraktion die Ausnahmegenehmigung zur Regel gemacht und im Gesetz festgeschrieben werden, dass die Genehmigung zur Bildung von Eingangsklassen von der Gesamtschülerzahl der Schule abhängig ist.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beschloss in der 6. Sitzung am 8. November 2006, zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen. Diese Anhörung, zu der der Landeselternrat, der Landesschülerrat, die kommunalen Spitzenverbände sowie verschiedene Lehrerverbände und -gewerkschaften eingeladen waren, fand am 14. Februar 2007 statt.

In der 9. Sitzung des Ausschusses am 14. März 2007 haben die Koalitionsfraktionen die von ihnen bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs geäußerte Auffassung unterstrichen, dass sich durch die Umsetzung der Schulentwicklungspläne für die Jahre 2004/2005 bis 2008/2009 ein Netz von Schulstandorten herauskristallisiert habe, das den Besuch der unterschiedlichen Bildungsangebote in regionaler Ausgewogenheit und unter zumutbaren Schulwegzeiten ermögliche. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollten über die mittelfristige Schulentwicklungsplanung der Schulträger hinaus möglichst keine weiteren Schulen geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund sei eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen erteilt worden.

Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass sie sich darauf verständigt hätten, das bis zum Jahr 2009 entstehende Schulnetz dauerhaft zu erhalten. Dafür würden für den Planungszeitraum ab dem Jahr 2009 die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Außerdem habe die Anhörung nach Ansicht der Fraktionen der CDU und der SPD gezeigt, dass die mit dem Gesetzentwurf unterbreiteten Vorschläge hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit kritisch bewertet würden.

Am Ende der Beratung hat der Ausschuss den Gesetzentwurf mit 7 : 3 : 0 Stimmen abgelehnt.

Ich bitte den Landtag im Namen des Ausschusses, sich diesem Votum anzuschließen und den Gesetzentwurf abzulehnen. - Danke.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Herzlichen Dank dem Berichterstatter. - Mir wurde signalisiert, dass die Landesregierung auf einen Beitrag verzichtet. Damit kommen wir gleich zur Debatte. Als erstem Debattenredner erteile ich für die Linkspartei.PDS dem Abgeordneten Herrn Höhn das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geschichte dieses Gesetzesentwurfes ist vom Ausschussvorsitzenden eben noch einmal dargestellt worden. Heute erfolgt die zweite Lesung.