Protokoll der Sitzung vom 23.03.2007

(Herr Dr. Thiel, Linkspartei.PDS: Herr Präsident!)

- Bitte?

(Herr Dr. Thiel, Linkspartei.PDS: Die Überweisung ist abgelehnt!)

- Die Überweisung ist abgelehnt worden. Entschuldigung.

(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Über den Antrag muss noch abgestimmt werden!)

- Das habe ich vergessen. - Jetzt stimmen wir über den Antrag in der Drs. 5/586 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Linkspartei.PDS und eine Jastimme bei der FDP. Wer lehnt den Antrag ab? - Ablehnung bei der Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist auch der Antrag abgelehnt worden. Jetzt können wir den Tagesordnungspunkt 15 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt

Antrag der Landesregierung - Drs. 5/588

Einbringer ist Herr Ministerpräsident Professor Böhmer. Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag bitte ich um Ihre Zustimmung zu einer Vereinbarung, die wir im Kabinett besprochen haben. Es geht darum, Herrn Minister Dr. Daehre mit einer bestimmten Aufgabe für das Land Sachsen-Anhalt zu betrauen.

Die rechtliche Grundlage dafür hat der Herr Präsident schon zitiert. Sie wissen, dass Artikel 67 der Verfassung unseres Landes, aber auch § 5 des Ministergesetzes vorschreiben, dass Mitglieder der Landesregierung dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens nur angehören dürfen, wenn Sie eine Ausnahme zulassen. Über diese Problematik ist im Dezember 2006 ausreichend diskutiert worden.

Ich gebe zu, dass wir über längere Zeit hinweg eine sehr großzügige Interpretation dieses Gesetzestextes angewandt haben, die nicht ganz korrekt gewesen ist.

Es geht nunmehr darum, dass das Land Sachsen-Anhalt in der Treuhandliegenschaftsgesellschaft Immobilien GmbH vertreten sein muss. Die TLG ist ein auf Ostdeutschland spezialisiertes Unternehmen, welches in den Ländern baut, modernisiert, saniert und Bestandsobjekte vermietet. Sie kauft renditestarke Immobilien und verkauft Grundstücke aus ihrem Bestand. Dieses Unternehmen ist zu 100 % ein Unternehmen des Bundes, in dem die Länder Aufsichtsratssitze zugeteilt bekommen haben.

Es ist ein ausgesprochen erfolgreiches Unternehmen. Seit dem Jahr 2000 hat die TLG mehr als 1 Milliarde € in ihren Immobilienbestand investiert und hat hochwertige Objekte angekauft. Sie hat vor, in den folgenden Jahren etwa 800 Millionen € in die Schwerpunktregionen der

neuen Bundesländer zu investieren. Diese konsequente Fokussierung auf ostdeutsche Wachstums- und Wirtschaftsregionen ist der Grund, weshalb es unbedingt notwendig ist, dass wir in diesem Aufsichtsrat vertreten sind.

Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf die Stadtentwicklung und die Entwicklung der Wohnungswirtschaft auch im Land Sachsen-Anhalt. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, den dafür zuständigen Minister als Aufsichtsrat in dieses Gremium zu delegieren.

Damals ist zwischen dem Bund und den Ländern die Vereinbarung getroffen worden, dass die sechs neuen Bundesländer - fünf Länder plus Berlin - drei Sitze im Aufsichtsrat bekommen und dass sich immer zwei Bundesländer einen Sitz im Aufsichtsrat teilen müssen, die dann im zweijährigen Rhythmus wechseln, damit dies organisiert werden kann.

Wenn es in diesem Gremium darum geht, ob man sich für die Region Chemnitz/Dresden, Erfurt/Jena oder Magdeburg/Halle entscheidet, dann müssen wir dort auch vertreten sein. Sonst gehen die Entscheidungen am Land vorbei. Auch die anderen Länder sind auf Minister- oder Staatssekretärsebene vertreten. Wenn man mitreden möchte, muss man versuchen, einen möglichst gleichrangigen Vertreter zu delegieren. Das ist der Grund, weshalb ich um Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung bitten möchte, die im Kabinett getroffen worden ist.

Ich habe noch ein Anliegen, auf das ich nur in einer Randbemerkung hinweisen möchte. Ich habe auch in der Diskussion im Dezember 2006 zur Kenntnis genommen, dass die Interpretation sehr großzügig war. Wir haben nicht alles falsch gemacht. Ich kann mich an Entscheidungen hinsichtlich der Vertretung in Aufsichtsräten erinnern, die nicht mit der Funktion des Landes zusammenhingen. Aber in den Bereichen, in denen wir durch andere Vorschriften gebunden sind, ist es eine Sache, über die wir noch einmal reden sollten.

Wenn wir im Staatsvertrag zur Gründung der NordLB mit Zustimmung des Landtages festgeschrieben haben, dass das Land durch den Finanzminister vertreten werden muss, dann haben wir bei der Delegierung von Mitgliedern von künftigen Landesregierungen letztlich keinen Entscheidungsspielraum.

Wir haben in § 65 der Landeshaushaltsordnung festgeschrieben, dass das Land im Aufsichtsrat eines Unternehmens vertreten sein muss, wenn es in einem nennenswerten Umfang an diesem Unternehmen beteiligt ist. Auch diese Vorschrift ist vernünftig.

Ich habe mich einmal erkundigt, wie diese Problematik in anderen Ländern geregelt wird. Sie haben fast alle den gleichen Gesetzeshintergrund und ein sehr ähnliches Verfahren. Sie regeln das nach der Bildung einer neuen Landesregierung über einen Sammelantrag, der vorsieht, dass derjenige Ressortminister die Aufgaben erfüllt, die ihm der Landtag vorher per Gesetz zugeordnet hat.

Ich habe die Bitte, zu einem späteren Zeitpunkt im Ältestenrat über ein solches Verfahren nachzudenken. Das bezieht sich nicht auf diesen konkreten Fall, bei dem es sich um eine Gesellschaft handelt, in der der Bund 100prozentiger Gesellschafter ist, sondern es bezieht sich auf die Fälle, in den es darum geht, die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt mit Nachdruck zu vertreten.

Vor diesem Hintergrund erbitte ich Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden.

Ich komme damit zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 5/588. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Linkspartei.PDS und den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt ihn ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP und Teile der Linkspartei.PDS. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 17 aufrufe, begrüßen wir auf der Nordtribüne Damen und Herren der Sozialen Stadt- und Landentwicklungsgesellschaft Magdeburg. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung

Förderung der Aufforstung nach Schadereignissen

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/590

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/603

Der Einbringer ist für die FDP der Abgeordnete Herr Hauser. Herr Hauser, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Welt bzw. die Erde schrumpft aus verschiedenen Gründen unentwegt. In den vergangenen 15 Jahren ist weltweit eine Waldfläche von mehr als der dreifachen Größe Deutschlands verloren gegangen. Dieser Verlust von 120 Millionen ha zwischen 1990 und 2005 entspricht etwa 3 % der weltweiten Waldfläche.

In Deutschland hat der Wald nicht nur eine ökonomische, sondern vor allem auch eine erholungs- und landschaftsbildprägende Funktion mit einem erheblichen geschichtlichen Hintergrund. Das leider noch immer aktuelle Wort „Waldsterben“ ist eine deutsche Erfindung, ebenso wie der Begriff der Nachhaltigkeit, der sich auf die Forstwirtschaft bezieht.

Nun zu der Waldschutzsituation in Sachsen-Anhalt. Es geht mir hierbei nicht um eine mögliche Förderung der Erstaufforstung; vielmehr geht es um eine Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung und von Maßnahmen aufgrund neu aufgetretener Waldschäden sowie vor allem aufgrund von Schadereignissen.

Je nach Region und Bodenbeschaffenheit sowie spezifischen und klimatischen Besonderheiten hat sich eine über Jahrhunderte entstandene forstwirtschaftliche Nutzung der einzelnen Regionen mit den entsprechenden Schwerpunktbaumarten in unserem Land ergeben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die geschichtsträchtige Dokumentation im Haus des Waldes in Hundisburg speziell für Sachsen-Anhalt.

Ich nenne nun zwei Standorte, bei denen die Gegensätze der vorgenannten Fakten nicht größer sein könnten, nämlich die Region Harz und den Fläming. Während im Harz die Fichte die bestandsführende Baumart ist, gilt dasselbe für die Kiefer im Fläming.

Ein typischer Fichtenstandort setzt einen überdurchschnittlich tiefgründigen guten Boden mit ebenso überdurchschnittlichen Niederschlagsmengen an Wasser voraus, wobei Laubbäume je nach Höhenlage und Laubbaumart problemlos gedeihen und entsprechende Zuwächse garantieren.

Ganz anders sieht es beim Kiefernstandort aus: Sandiger, flachgründiger Boden mit unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen an Wasser grenzt die Baumartwahl auf diesen Standort drastisch ein. Praktiker und Kenner der Fakten sprechen von typischen Kiefernstandorten.

Nun zu dem Schadereignis, dem Orkan „Kyrill“, der bekanntlich die Bewaldungen im Harz und vor allem östlich die Elbe erheblich in Mitleidenschaft gezogen hat. „Kyrill“ hat einen bis jetzt festgestellten Schaden an 1,1 Millionen Festmetern verschiedener Holzarten und zum Beispiel im Umland von Wittenberg nahe Dietrichsdorf und Cobbelsdorf großflächige Kahlschlagflächen hinterlassen.

Das Kernproblem solcher Schadereignisse sind vor allem entwurzelte Bäume und gebrochene Stämme, die naturgemäß eine gigantische Menge an Restholz zur Aufarbeitung und zur Beräumung hinterlassen. Dies ist oft mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.

Nun zur Wiederaufforstung. Die förderfähigen Ausgaben und Hektarpauschalen werden mit den nachfolgenden Fördersätzen bezuschusst: Beim Mischbestand gelten zusammenhängende Nadelbaumpflanzungen mit einer Größe über 0,2 ha als Nadelbestand. Der Zuschuss hierfür beträgt 50 %. Der erforderliche Laubbaumanteil umfasst mindestens 30 vom Hundert der Fläche, und genau das ist das Problem. Dieser Anteil müsste drastisch reduziert werden. Maßgeblich für die Zuordnung zu den Bestandskategorien ist der Laubbaumanteil bei der Kulturbegründung, also bei der Wiederaufforstung. Das ist der springende Punkt.

Während der Nadelwald von der Aufforstung bis zum Einschlag bekanntlich etwa 100 Jahre benötigt, benötigt der Laubwald eine Zeitspanne von 150 bis 300 Jahren, je nach Baumart und Bodenbeschaffenheit. Das heißt, dass die Verantwortlichen, die sich jetzt bei der Aufforstung für eine bestimmte Baumart entscheiden, unter normalen Bedingungen zwar erleben, wie der Baum heranwächst, aber die Hiebreife und den Einschlag dieser Bestände wohl nicht mehr erleben werden und sich nicht mehr darüber freuen können.

Mit diesen Fakten möchte ich demonstrieren, dass in der Forstwirtschaft nicht jährlich geerntet wird wie in der Landwirtschaft, sondern in langen, langen Zeitintervallen, in Generationen. Darum bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen und diese Sache wohlwollend zu begleiten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank für die Einbringung, Herr Hauser. - Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Frau Wer