Protokoll der Sitzung vom 08.06.2006

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und von der Regierungsbank)

Herr Scharf, herzlichen Dank für Ihren Redebeitrag. - Meine Damen und Herren! Beschlüsse in der Sache

werden nicht gefasst. Damit sind wir am Ende des ersten Tagesordnungspunkts.

Bevor ich den Stab übergebe, darf ich noch Schülerinnen und Schüler der Salzmannschule Magdeburg sowie Damen und Herren der Teutloff-Bildungswerke Schönebeck auf der Südtribüne begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde - Drs. 5/42

Wie Ihnen bekannt ist, findet monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen heute insgesamt sechs Kleine Anfragen vor.

Die Frage 1 stellt der Abgeordnete Herr Gerald Grünert von der Fraktion der Linkspartei.PDS. Es geht um einen Bürgerentscheid Wörlitz. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben der Gemeinde Vockerode hat sich auch die Stadt Wörlitz mittels Bürgerentscheids am 14. Mai 2006 für eine Fusion mit der kreisfreien Stadt Dessau ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie geht die Landesregierung generell mit Bürgerentscheiden zu einem geplanten Kreiswechsel um?

2. Ist eine Genehmigung der Eingemeindung von Vockerode und Wörlitz in die kreisfreie Stadt Dessau beabsichtigt?

Vielen Dank, Herr Grünert. - Seitens der Landesregierung antwortet der Minister des Innern Holger Hövelmann. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Grünert von der Linkspartei.PDS namens der Landesregierung wie folgt.

Gemäß § 17 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt können Gemeindegrenzen durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde geändert werden. Diese Aussage erfasst auch Eingemeindungen bzw. Fusionen mehrerer Gemeinden.

Soweit diese Änderung der Gemeindegrenze auch die Änderung einer Kreisgrenze bewirken würde, bedarf sie den Voraussetzungen der Sonderregelung des § 17 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung unseres Bundeslandes, was vorliegend anzunehmen wäre, nämlich der Zustimmung der betroffenen Landkreise bzw. der betroffenen kreisfreien Stadt sowie der Genehmigung durch die obere Kommunalaufsichtsbehörde.

Bürgerentscheide in den betroffenen Gemeinden, hier Vockerode und Wörlitz, haben somit selbst noch keine Auswirkungen auf die Gemeinde- bzw. auf die Landkreisgrenzen. Es ist auch nicht Sache der Landesregierung,

aufgrund von Bürgerentscheiden solche Gebietsänderungen zu betreiben.

Es sei in diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen, dass gegen den Willen der beteiligten Landkreise bzw. eines beteiligten Landkreises eine solche Gebietsänderung nicht erfolgen kann; es sei denn, die Ausnahmegenehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung unseres Bundeslandes greift. Dann bleibt es dabei, dass lediglich der Gesetzgeber - also dieser Landtag - aus Gründen des öffentlichen Wohls durch Gesetz Landkreise in ihren Grenzen verändern kann. Dies ist - das wissen Sie - in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Eingemeindungen in eine kreisfreie Stadt durchaus schon erfolgt.

Auf die Frage 2 kann insofern nicht abschließend geantwortet werden, da die Voraussetzungen für eine Genehmigung bzw. für eine Entscheidung noch nicht gegeben sind. Die Beteiligten haben noch weitere Vorarbeiten zu leisten.

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. Wünscht jemand eine Zusatzfrage zu stellen? - Das ist offenbar nicht der Fall.

Wir können somit zu der Frage 2 kommen. Sie wird von der Abgeordneten Frau Angelika Hunger von der Fraktion der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um den Urangehalt von Mineralwässern. Bitte schön, fragen Sie.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Laut Pressemitteilung in der „Volksstimme“ vom 13. Mai 2006 sowie des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ verklagt ein Berliner Journalist das Land Sachsen-Anhalt auf Herausgabe von Informationen. Hintergrund ist eine Erhebung des Bundesinstituts für Risikoabschätzung, in der es um den Urangehalt in 1 540 deutschen Mineralwässern geht. 30 Proben davon waren mit mehr als 15 µg Uran je Liter belastet. Alle bedenklichen Proben stammten aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurden dem Berliner Journalisten durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales Informationen und Auskünfte bezüglich der Problematik des Urangehalts in Mineralwässern, die im Land Sachsen-Anhalt gewonnen bzw. produziert werden, vorenthalten, obwohl das Umweltinformationsgesetz des Bundes und das Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 14. Februar 2006 jedem Bürger das Recht einräumt, von den Behörden umweltrelevante Auskünfte abzufordern?

2. Beabsichtigt das Ministerium für Gesundheit und Soziales, in Kürze diese Informationen herauszugeben, und welche konkreten Daten wird das betreffen?

Vielen Dank, Frau Hunger. - In Vertretung der Ministerin für Gesundheit und Soziales antwortet für die Landesregierung Frau Ministerin Professor Dr. Kolb. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antwort auf die Frage der Abgeordneten Angelika Hunger stelle ich Folgendes voran.

Zutreffend ist, dass ein Journalist das Land SachsenAnhalt mit dem Anspruch verklagt hat, zu erfahren,

erstens wie viele Mineralwässer aus Sachsen-Anhalt sachsen-anhaltischen Behörden bekannt sind, die nach dem Abfüllen in Flaschen mehr als 15 µg Uran pro Liter aufweisen,

zweitens wie hoch genau die Belastung bei diesen Wässern ist und

drittens wie viele Mineralbrunnen mit bestehenden Wasserentnahmeerlaubnissen aus Sachsen-Anhalt sachsenanhaltischen Behörden bekannt sind, die einen Urangehalt von mehr als 15 µg Uran je Liter Wasser haben.

Nachdem der Berliner Journalist zunächst auf seine EMail vom 3. August 2005 eine aus seiner Sicht nicht ausreichende Antwort erhalten hat, wurde von ihm mit Datum vom 4. November 2005 Klage erhoben. Dabei stützt er seinen Anspruch auf die Richtlinie 04/2003 des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 22. September 2004 ein Umweltinformationsgesetz erlassen, das die Länder ermächtigt, eigenes Recht zur Umweltinformation zu schaffen. Hiervon hat das Land Sachsen-Anhalt mit seinem Gesetz vom 14. Februar 2006 Gebrauch gemacht. Das Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt stützt sich weitestgehend auf die Regelungen des Bundesgesetzes.

Zu Frage 1: Gemäß § 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist Zweck dieses Gesetzes, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen in Sachsen-Anhalt zu schaffen. Dieses Gesetzeswerk entspricht weitestgehend den Regelungen im Bundesgesetz, das sich wiederum auf die zitierte EU-Richtlinie stützt.

In der Rechtsanwendung ist jedoch nicht nur § 1 zu beachten, sondern regelmäßig alle in diesem Gesetz enthaltenen Vorschriften. Es gibt sowohl in der EU-Richtlinie als auch in dem daraus abgeleiteten Bundesgesetz eine Regelung zum Schutz sonstiger Belange. Zu diesen sonstigen Belangen gehört gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Umweltinformationsgesetzes die Frage, ob durch die Bekanntgabe betriebsinterne Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht werden oder ob die Informationen dem Steuer- bzw. dem Statistikgeheimnis unterliegen. In einem solchen Fall ist ein Antrag auf Umweltinformation abzulehnen, es sei denn, der Betroffene hat zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen überwiegt.

Die Landesregierung hat in allen Fällen, in denen eine Umweltinformation von Bürgerinnen und Bürgern verlangt wird, das Informationsinteresse dieser Bürgerinnen und Bürger unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Das ist im vorliegenden Fall geschehen. Die Landesregierung hat sich dahin gehend entschieden, dass die Interessen der Betroffenen gegenüber dem Informationsinteresse des Bürgers überwiegen. Angesichts dessen ist die Herausgabe der gewünschten Informationen verweigert worden.

Zu Frage 2: Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird seine Informationspflichten in dem Umfang wahr

nehmen, der durch die Entscheidung des Gerichtes bestimmt wird. Wann dieses der Fall sein wird, liegt ausschließlich im Ermessen des entscheidenden Gerichtes.

Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Gesundheit und Soziales über die aktuellen Erkenntnisse zu Mineralwasser in seiner Presseerklärung vom 15. Mai 2006 informiert hat. Nach den aktuellen Untersuchungsergebnissen entsprechen alle 33 in Sachsen-Anhalt gewonnenen Mineralwässer den Vorgaben der WHO. Der Urangehalt beträgt weniger als 15 µg.

Vielen Dank. - Es gibt eine Zusatzfrage. Bitte schön, Frau Hunger.

Meines Wissens hat der Journalist nicht nach konkreten Firmen gefragt, sodass die Argumentation, dass bei Herausgabe dieser Informationen das schützenswerte Interesse von Firmen verletzt würde, für mich nicht stichhaltig ist. Ich frage die Landesregierung, ob es nicht von öffentlichem Interesse ist, dass man diese Daten, welche Wässer wie viel Urangehalt haben, bekannt gibt.

Es ist richtig, dass nicht nach konkreten Unternehmen gefragt worden ist. Allerdings ist die Anzahl der Unternehmen, die in Sachsen-Anhalt Mineralwässer produzieren, überschaubar, sodass bei Bekanntgabe von Informationen ohne Weiteres erkennbar gewesen wäre, um welche Unternehmen es sich handelt. Aufgrund dieser Konstellation im Land, dass Informationen personifizierbar bzw. der Kreis der Betroffenen sehr eingeengt ist und die Betroffenen durch Nennung des Firmennamens hätten Schaden nehmen können, wurden die Belange Dritter geschützt und die Informationen nicht veröffentlicht.

Vielen Dank.

Die Frage 3 wird vom Abgeordneten Guido Henke von der Linkspartei.PDS gestellt. Sie betrifft den Aufkauf von Krediten der Wohnungsgesellschaften. Bitte schön.

Gemäß Angaben des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt haben Finanzinvestoren in den vergangenen Monaten von deutschen Banken Kredite von Unternehmen in Höhe von 230 Millionen € übernommen, was einige Wohnungsunternehmen, zum Beispiel durch die von den Kreditaufkäufern geforderten Zinsanhebungen, wirtschaftlich bedroht. Nach den Vorstellungen der Wohnungswirtschaft soll die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bei den daraus für die öffentlichen Wohnungsgesellschaften entstehenden Finanzierungsproblemen einspringen, zum Beispiel mit Hilfen für die Ablösung der Kredite. Nach Medienberichten halte sich diese jedoch zurück.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen befürwortet die Landesregierung eine Unterstützung der von den beschriebenen Praktiken bedrohten Wohnungsunternehmen durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bei der Ablösung dieser Kredite?

2. Verfolgt die Landesregierung Überlegungen, um die wirtschaftliche Lage der Wohnungsunternehmen bei der geschilderten Bedrohung zu verbessern?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Herr Dr. KarlHeinz Daehre. Bitte schön.