Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Für Deutschland und insbesondere für uns hier in Sachsen-Anhalt heißt es, den eingeschlagenen Weg mit Nachdruck weiter zu verfolgen und die Förderung von Menschen mit Behinderungen verstärkt auf alle Daseinsbereiche auszuweiten.

Die UN-Konvention eröffnet aus unserer Sicht die Chance, zum Beispiel durch die regelmäßige Berichtspflicht an den vorgesehenen Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen die Politik für die Belange

behinderter Menschen dauerhaft im Bewusstsein der Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu verankern.

Die große Bedeutung dieses Politikfeldes und damit der UN-Konvention für Deutschland zeigt sich auch darin, dass die Bundesregierung ein Zusatzprotokoll oder Fakultativprotokoll unterzeichnen wird, welches dem genannten Ausschuss weitreichende Überprüfungsmöglichkeiten eröffnet, sodass auch von dieser Seite eine ständige Aufforderung an alle gesellschaftlichen Gruppen ergeht, das Thema ständig weiter zu bearbeiten und bessere Förderinstrumente zu entwickeln.

Damit diese Konvention tatsächlich zur Verbesserung der Rechte und Chancen behinderter Menschen weltweit beiträgt, ist neben den Anstrengungen hierzulande vor allem die Unterstützung durch die Bundesregierung und alle anderen politischen Ebenen für solche Länder gefragt, welche in diesem Politikfeld weniger weit sind als wir hier in Deutschland. Dabei ist natürlich an politische Entwicklungshilfe zu denken.

Unsere Politik der Chancenermöglichung wird als vorbildhaft für die sozial- und gesellschaftspolitische Entwicklung zum Beispiel in den Ländern Osteuropas angesehen. Bei etlichen osteuropäischen Ländern besteht daher starkes Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit Deutschland auf dem Gebiet der Erarbeitung von Strategien und Gesetzen im Bereich der Behindertenpolitik. Solche Möglichkeiten grenzüberschreitender Zusammenarbeit auf diesem wichtigen sozialpolitischen Feld sind sicherlich auch für Sachsen-Anhalt interessant und sollten deshalb aufgegriffen werden.

Für die Landespolitik Sachsen-Anhalts stellt sich nach der Ratifizierung der Konvention durch Bundestag und Bundesrat die Aufgabe, die darin enthaltenen Regelungen im Detail umzusetzen. Dies bedarf gründlicher und langfristiger politischer Vorarbeit, um die Möglichkeit weiterer Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auch in unserem Land im Sinne der UN-Konvention umfassend zu identifizieren.

Vor diesem Hintergrund, Herr Dr. Eckert, springt der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS aus unserer Sicht zu kurz. Wir halten diesen Prozess für so wichtig, dass wir bereits heute die Landesregierung bitten wollen, rechtzeitig vor dem Bericht der Bundesregierung im Ausschuss für Soziales den von ihr zu erarbeitenden Berichtsteil vorzulegen und auch über erzielte Fortschritte zu berichten.

Wir bitten daher um Zustimmung zum Änderungsantrag von CDU und SPD. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, von Herrn Kosmehl, FDP, und von Herrn Wolpert, FDP)

Vielen Dank, Herr Schwenke. Drei Sekunden hätten Sie noch gehabt.

(Herr Schwenke, CDU: Das war gut, ja?)

Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Frau Dr. Hüskens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutsche Nichtregierungsorganisationen und deutsche Regie

rungsdelegationen haben sich intensiv am Zustandekommen der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung beteiligt und diese wesentlich mitgestaltet. Ich begrüße das nachdrücklich und ich gehe davon aus, dass die Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland möglichst bald erfolgen kann.

Ich bin dabei nicht so skeptisch wie Sie Herr Dr. Eckert. Wenn man die Konvention eingebracht hat, gehe ich davon aus, dass dies auch zügig läuft. Aber ich muss gestehen: Internationale Verträge brauchen immer etwas Geduld. Meines Wissens - Sie haben es vorhin auch bestätigt - liegt tatsächlich bisher nur eine Arbeitsübersetzung ins Deutsche vor. Um ein Gesetzgebungsverfahren, eine Ratifizierung in Gang zu setzen, braucht man natürlich eine offiziell bestätigte Übersetzung. Ich gehe davon aus, dass diese bald vorliegen wird und dass das Verfahren dann auch stattfindet.

Die inhaltlichen Aspekte der UN-Konvention haben Herr Dr. Eckert, Frau Ministerin Kuppe und Herr Schwenke ausführlich dargestellt. Ich widerstehe dem Verlangen, Ihnen weitere Elemente vorzutragen. Für mich ist die UN-Konvention tatsächlich ein wirklicher Schritt voran zu einem ganz anderen, neuen Verständnis und Selbstverständnis von Menschen mit Behinderungen, sodass ich glaube, dass es wirklich eine gute Arbeit ist und dass es uns gut zu Gesicht steht, zur Umsetzung der Vereinbarungen, die hier stehen, aktiv beizutragen.

Abschließend nur ein Hinweis zu den beiden Anträgen, über die wir jetzt abzustimmen haben. Die PDS-Fraktion hat beantragt, dass die Landesregierung jetzt über ihre Schlussfolgerungen berichten soll - ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Frau Ministerin Kuppe das im Wesentlichen schon getan hat -, während der Änderungsantrag von CDU und SPD vorsieht, dass der Ausschuss den Berichtsteil bekommen soll, den die Landesregierung in Umsetzung des Artikels 35 der UN-Konvention zu erarbeiten hat, bevor dieser dann an die Bundesregierung geht.

Der Artikel 35 sieht vor, dass der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach Artikel 34 aus allen Mitgliedsländern einen entsprechenden Bericht über die Umsetzung, über die Maßnahmen erhalten soll. Dazu wird sicherlich das Bundesland Sachsen-Anhalt einen Berichtsteil erarbeiten müssen. Das heißt, wir haben dann als Ausschuss bereits eine ganz andere Qualität; denn wir verfassen dann nicht nur ein paar Schlussfolgerungen und Willensbekundungen, wir haben dann tatsächlich auch ein Maßnahmenpaket, auch abgeprüfte Vorstellungen darüber, welchen Beitrag wir in Sachsen-Anhalt leisten können.

Ich glaube, das ist doch eine etwas andere Qualität, mit der sich der Ausschuss meiner Meinung nach auch besser auseinander setzen kann, als wenn wir uns im Ausschuss noch einmal erste Überlegungen und Schlussfolgerungen anhören. Von daher werden wir dem Änderungsantrag von CDU und SPD zustimmen.

Den anderen Punkt, dass die Ratifizierung in Gefahr steht, Herr Dr. Eckert, teile ich eben nicht. Von daher würden wir Ihren Antrag in jedem Fall ablehnen. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun spricht Frau Dr. Späthe für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie Sie wissen, bin ich aus tiefster Überzeugung behindertenpolitische Sprecherin der SPDFraktion. Deshalb, meine ich, muss ich meine persönliche Ansicht und Freude über den Inhalt und die Bedeutung der Konvention hier nicht noch einmal ausführen. Die Problematik liegt nämlich viel mehr in der praktischen Umsetzung der Artikel 1 bis 30 der Konvention, die mit höchsten inhaltlichen Anforderungen gespickt sind.

Aber auch das Lesen der Präambel ist für jeden fachlich Aufgeschlossenen bereits ein Fest. Diese Konvention wurde nämlich unter der intensiven Mitarbeit von über 800 Nichtregierungsorganisationen erarbeitet. Genau diese Qualität merkt man der Konvention an.

Deshalb habe ich eben mit großer Aufmerksamkeit und Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass SachsenAnhalt die Konvention vollinhaltlich mitträgt. Da haben sich Sachsen-Anhalt und auch dieser Landtag sehr viel vorgenommen. Er hat sich ein sehr hohes Ziel gestellt, für dessen Erreichen die volle Unterstützung von jedem von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, benötigt wird. An dieser Stelle wollte ich eigentlich dem Finanzminister tief in die Augen schauen. Aber er ist leider nicht da.

(Herr Gürth, CDU: Er ist in Casablanca! - Herr Tullner, CDU: So ist er, der Finanzminister! Aber der Innenminister tut es auch!)

- Das kommt alles noch.

Dass auch bei uns noch sehr viel zu tun ist, haben sowohl der Vorsitzende des Sozialausschusses als auch die Sozialministerin als auch meine Vorredner deutlich gemacht.

Der vorliegende Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion beinhaltet kurz gefasst, die Landesregierung möge erstens ihre Position zu dem durch die Bundesrepublik bereits unterzeichneten Abkommen darlegen und Schlussfolgerungen daraus ziehen und zweitens den Ratifizierungsprozess ohne Abstriche befördern und dem Gesetz im Bundesrat zustimmen.

Zu dem ersten Punkt haben wir bereits die eindeutige Stellungnahme der Ministerin zur Umsetzung der Konvention gehört. Wir haben gehört, welche Grundlagen in der Bundesrepublik und in Sachsen-Anhalt dafür vorhanden sind. Auch die durchaus noch zahlreichen Schwächen unseres Landes, an deren Überwindung wir noch viel zu arbeiten haben, sind nicht ausgespart worden. Die Regierung muss noch über diesbezügliche Maßnahmenpakete berichten.

Aber nichtsdestotrotz schließe ich mich - logischerweise - den Ausführungen von Herrn Schwenke an und halte das klare Bekenntnis dieses Hohen Hauses, des Landtages als Gesetzgeber selbst, zu dieser Konvention für das entscheidende Signal an die Bundesrepublik. Das haben wir in Punkt 1 unseres Änderungsantrages klar formuliert.

Zu Punkt 2. Mit der Unterzeichnung dokumentierte die Bundesrepublik ihren Willen zur Umsetzung des Übereinkommens. Zur Erlangung der Rechtskraft in der BRD und somit zur Einklagbarkeit seiner Inhalte in der Gesamtheit für die Betroffenen bedarf es der Ratifizierung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber noch absolut unklar, in welcher Form die Bundesländer vonseiten der Bundes

regierung in diesen Prozess einbezogen werden sollen. Möglich ist der Weg über die ständige Vertragskommission, über die Zustimmung des Bundesrates oder über eine direkte Beschlussfassung der Ländergremien.

Eine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Einbeziehung der Länder liegt nach meinen Informationen aus dem Bundestagsbüro unserer behindertenpolitischen Sprecherin Schmidt in Berlin noch nicht vor. Insofern ist Punkt 2 Ihres Ursprungsantrages im Moment nicht relevant.

Aber es wurde gesagt: Die Landesregierung wird zu gegebener Zeit Zuarbeiten leisten müssen. Wir möchten die Landesregierung, wie bereits dargelegt, verpflichten, diese Zuarbeiten rechtzeitig in den Sozialausschuss einzubringen und zur Diskussion zu stellen. Ich bitte Sie deshalb, auch dem Punkt 2 unseres Änderungsantrags zuzustimmen.

Eine persönliche Bitte sei mir zum Schluss gestattet, und zwar an die Herren und Damen der Macht über die Tagesordnung. Ich wünsche mir, dass Anträge, die die Belange von Behinderten, von Senioren oder Gleichstellungsfragen betreffen, dann zur Sprache kommen, wenn die Medien und die Öffentlichkeit noch präsent sind und nicht dann, wenn die Damen und Herren Abgeordneten am Ende der Tagesordnung, wie jedes Mal zu beobachten ist, in Gedanken eigentlich schon beim Abendbrot sind. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der Linkspar- tei.PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. Zu Ihrer letzten Anmerkung erlaube ich mir zu sagen: Es bedarf eines rechtzeitigen Antrags, um die Tagesordnung so zu gestalten. - Zum Abschluss hören wir noch einmal Herrn Dr. Eckert. Bitte schön.

Das ist bedauerlich. Wir sollten vielleicht im Ältestenrat versuchen, darauf zu achten. Aber auf der anderen Seite hat das auch seinen Sinn.

Ich habe fünf Anmerkungen. Die erste Anmerkung betrifft die 800 Nichtregierungsorganisationen. Magdeburg war indirekt daran beteiligt zu bestimmen, wer von deutscher Seite her Bestandteil der Regierungsdelegation wird bzw. wer für die deutschen Behindertenverbände in New York mitarbeitet. Als nämlich im Februar 2003 das europäische Jahr eröffnet wurde, saßen die Behindertenverbände zusammen und haben darüber beraten und die Personen bestimmt. Magdeburg war hierbei mit impulsgebend.

Zweitens. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie die Ratifizierung befördern wollen. Sie hätten meine Befürchtungen entkräften können, indem Sie das einfach in Ihren Antrag aufnehmen. Was hätte denn dagegen gesprochen zu sagen, wir machen es? - Aber ich will nicht so kleinlich sein. Ich nehme das an dieser Stelle zur Kenntnis. Es steht ja auch im Protokoll.

Drittens. Frau Ministerin, Sie haben auf den Artikel 8 abgehoben. Darin steht, dass wir das Bewusstsein und die öffentliche Meinung sensibilisieren sollten für die Belange behinderter Menschen, für Fragen der Eingliederung und für Fragen, die uns betreffen, auch mit Blick auf das,

was neu ist bei der Sicht auf das Leben behinderter Menschen.

Ich glaube, es wäre angebracht, eine Kampagne gegen die Barrieren in den Köpfen einzuleiten, damit tatsächlich ein Prozess des Umdenkens stattfinden kann. Deshalb bitte ich darum, dass wir es vielleicht gemeinsam auf die Reihe bringen, eine solche Kampagne gegen die Barrieren in den Köpfen einzuleiten.

Eine vierte Anmerkung. Sie verwiesen auf die jetzt doch sehr günstige rechtliche Situation für behinderte Menschen. Aber die reale Lebenssituation hinkt sehr weit hinterher. Sie betonten, dass die Umsetzung der praktischen Arbeit bedarf - richtig. Genau deshalb hätte ich mich gefreut, Frau Dr. Späthe, wenn in Ihrem Antrag eine Berichterstattung nicht erst für das nächste Jahr - darauf läuft es ja hinaus - vorgesehen worden wäre, sondern wenn wir uns noch in diesem Jahr über die Schlussfolgerungen für die praktische Politik der Landesregierung im Ausschuss hätten unterhalten können.

(Frau Dr. Späthe, SPD: Daran hindert uns keiner!)

- Daran hindert uns keiner. Ich hoffe, dass das auch passieren wird. Aber genau das fehlt mir in Ihrem Änderungsantrag.

Deshalb bestehe ich auf diesem Punkt in unserem Antrag, damit wir im Landtag bzw. im entsprechenden Ausschuss über die Frage diskutieren, welche Konsequenzen sich aus der UN-Konvention, und zwar nicht nur für den Sozialbereich, sondern auch für den Bildungsbereich und möglicherweise für den Verkehrsbereich ergeben. Damit ist die gesamte Landesregierung gefordert.

Das ist der Inhalt unseres Antrages. Das heißt, es darf nicht nur auf das Soziale bezogen werden. Es darf nicht sein, dass wieder nur das Sozialministerium oder der Behindertenbeauftragte koordinierend wirken. Vielmehr sollte die Landesregierung oder von mir aus auch die Staatskanzlei eingreifen und sagen: Das ist eine Aufgabe, der wir uns widmen wollen und widmen müssen. Deshalb bestehe ich trotz der positiven Dinge, die Frau Dr. Späthe gesagt hat, auf unserem Antrag.

Ich möchte noch auf die praktische Arbeit hinweisen. Bei der praktischen Arbeit denke ich zum Beispiel an den Petitionsausschuss. Frau Weiß, der Kollege aus Burg hat erhebliche Probleme, weil das dortige Sozialamt ihn wieder einweisen will.

(Frau Weiß, CDU: Das stimmt nicht!)