Protokoll der Sitzung vom 27.04.2007

- Das war zu unserer Zeit, Herr Scharf, ganz anders. Davon gehe ich fest aus.

(Zustimmung bei der FDP - Zuruf von Herrn Bi- schoff, SPD)

Der zweite Gedanke war dann, wie gesagt: Hat die Ministerin nicht mitbekommen, was wir im Ausschuss besprochen haben, und hat auch das meist doch recht zahlreich vertretene Haus nicht mitbekommen, was wir besprochen haben?

Der dritte Gedanke, den ich hatte, war ein bisschen optimistischer - ich rege mich dann ja auch wieder ab. Die Ministerin hat gesagt, es sei die Stunde des Parlaments. Wir müssten jetzt die Verordnungsermächtigung ausformulieren. - Dazu muss ich einmal ganz ehrlich sagen: Das sollten wir vielleicht auch tun. Ich weiß nicht, ob die Regierungsfraktionen willens sind, zu der Verordnungsermächtigung einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen, und zwar völlig unabhängig davon, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu der einen oder anderen Einschätzung kommt. Ich biete unsere offensive und aktive Mitarbeit daran an; denn ich glaube wirklich, dass wir für einen Bereich,

(Zuruf von Frau Bull, Linkspartei.PDS)

der für unsere Gesellschaft sehr wichtig ist, den Breitensport, endlich eine tragfähige Lösung haben sollten. Wir sollten uns nicht zu Beginn jeder Legislaturperiode die ewige leidige Diskussion über diese Sportstättenverordnung gönnen.

Wenn Sie mitmachen würden, anstatt mal ein bisschen hin- und herzureden und es weiter zu verzögern, werden wir, glaube ich, in dieser Legislaturperiode etwas Ordentliches hinkriegen und könnten auch konstruktiv zusammenarbeiten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP - Herr Bischoff, SPD: Wird ja auch Zeit!)

Danke sehr, Frau Dr. Hüskens - Damit ist die Debatte beendet.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/445 ein. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind FDP und Linkspartei.PDS. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 19 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung

Negative Auswirkungen der Kreisgebietsneuregelung mindern

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/643

(Unruhe)

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Heft. Herr Heft, Sie haben das Wort. Ich bitte jetzt um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit auf der rechten Seite.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Kommunalwahlen 2007 sind im Zusammenhang mit der Kreisgebietsneuregelung in der Mehrzahl der ab 1. Juli 2007 zu bildenden Kreise Geschichte. Es wird am 6. Mai dieses Jahres noch Stichwahlen um das Amt des Landrates geben. Der Kreisgebietsreform steht dann nichts mehr im Weg. Somit scheint ein Großteil der strukturellen Probleme, welche das Land auf der kommunalen Ebene gesehen hat, gelöst zu sein.

Gleichzeitig mit der Lösung dieser strukturellen Probleme werden den Kreisen jedoch neue strukturelle Probleme auf den Tisch gelegt. Wir dürfen nicht verkennen, dass sich den kommunalen Gebietskörperschaften nicht nur Chancen, sondern auch bis dato nicht beabsichtige Risiken eröffnen, Risiken, welche nicht der Intention des Gesetzgebers entsprechen.

In Gesprächen mit alten und neuen Landräten kristallisieren sich, verbunden mit der Gebietsneuregelung für die Kreise, eben jene Risiken im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Gebietskörperschaften heraus. Wir werden die Situation vorfinden, meine Damen und Herren, dass es in den neuen Kreisen über weite Strecken Doppel- und Mehrfachstrukturen in den kommunalen Beteiligungen der Kreise geben wird.

Nun könnte man den Standpunkt vertreten, dies sei nicht so problematisch. An und für sich ist das auch nicht das Problem. Viele Kreise werden jedoch zu Recht die Chance nutzen wollen, diese Strukturen zugunsten der Kreise selbst und damit auch zugunsten der Menschen in diesen Kreisen zu ändern. Nicht nur dass sie dazu vom Landesverwaltungsamt unter dem Stichwort Haushaltskonsolidierung angehalten werden, die Kreise haben auch ein eigens, ein ureigenes Interesse. Mit dem Herangehen an diese Aufgabe werden die Kreise jedoch sehr schnell auf entsprechende Hürden stoßen, welche die Änderung kommunaler Beteiligungsstrukturen be- und verhindern.

Einige Kreise haben diesen Punkt durch interkommunale Zusammenarbeit im Vorfeld der künftigen Gebietsänderungen bereits erreicht, andere werden folgen.

In dem Moment, meine Damen und Herren, in welchem die Kreise ihre Beteiligungsstrukturen ändern wollen, haben die Kreise erkannt, dass die Strukturänderungen für sie mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden sein werden. Für diese Änderungen im kommunalen Beteiligungsmanagement kann im Moment des Vollzugs Grunderwerbsteuer anfallen. Aufgrund der Bewertung kommunaler Beteiligungen kann diese Grunderwerbsteuer rasant einen mittleren sechsstelligen Betrag annehmen.

Vor diesem Aufwand schrecken die Kreise - das mit Recht - zurück. In der Regel der Haushaltssituation der

kommunalen Gebietskörperschaften geschuldet, können sich die Kreise diesen Aufwand nicht leisten.

Nun stellt sich die Frage: Weshalb sollen die Kreise den Aufwand dieser Strukturänderungen im Beteiligungsvermögen tragen? Sollen doch die Unternehmen dies unter sich aushandeln und die geschuldete Steuer aus dem eigenen Aufkommen entrichten. - Dieser Ansatz verkennt jedoch die Situation, dass die Kreise als Gesellschafter ihrer Beteiligungen auch Gewährträger sind. Als solche leisten die Kreise ebenso Gesellschaftereinlagen wie das Land Sachsen-Anhalt zum Beispiel in die Mitteldeutsche Flughafen AG.

Insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge ist diese Situation kritisch. Diese Aufgaben können nicht von kommunalen und schon gar nicht von im Privateigentum befindlichen Unternehmen ohne Zuwendungen der Kreise erfüllt werden. Insofern besteht ein exorbitantes Interesse der Kreise, Strukturen zum Vorteil der Menschen im Land zu ändern.

Meine Damen und Herren! Diese Aufwendungen zur Änderung von Beteiligungsstrukturen würden die Gebietskörperschaften aus einem anderen Anlass als der gegebenen Kreisgebietsneuregelung oder aus eigenem Antrieb nicht tragen.

Mit dem am 1. Juli 2007 umzusetzenden Gesetz werden keine zusätzlichen Aufgaben auf die neuen Gebietskörperschaften übertragen. Gleichwohl haben diese kommunalen Strukturen jedoch damit verbundene Aufwendungen zu tragen, welche - ich sagte es soeben - anderweitig nicht verauslagt worden wären. Vielmehr hätten diese Aufwendungen den Kreisen für andere Aufgaben im Interesse der Bürger zur Verfügung gestanden.

Die Grunderwerbsteuer wird auf der Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes bundeseinheitlich geregelt. Der Ertrag kommt dabei ausschließlich dem jeweiligen Bundesland zugute, in welchem der zur Steuer führende Rechtsakt - zum Beispiel die Übertragung von Grundeigentum oder diesem gleichgestellte Geschäfte - zustande kommt.

Das Land Sachsen-Anhalt hat im Haushaltsplan 2007 Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. 80 Millionen € eingeplant. Diese Einnahmen entsprechen bzw. basieren auf annehmbaren Übertragungen. Ich gehe davon aus, dass in diesen geplanten Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer 2007 keine Einnahmen aufgrund der Änderung kommunaler Beteiligungsstrukturen enthalten sind. Vielleicht kann uns der Finanzminister diesbezüglich aufklären und diese Annahme bestätigen.

Wenn dem so wäre, dann würde das Land SachsenAnhalt ungeplante Einnahmen aus den vorgezeichneten Strukturänderungen in Höhe eines geschätzten mittleren siebenstelligen Betrages erzielen.

Sofern die im Haushalt 2007 geplanten Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer jedoch diesen Umstand der Strukturänderungen im kommunalen Beteiligungsvermögen berücksichtigen, haben wir eine zusätzliche Umverteilung öffentlicher Gelder zulasten der Kreise in die Landeskasse.

Jedoch können bezüglich der ab dem 1. Juli 2007 zu vollziehenden Kreisgebietsneuregelung nicht alle Umstände vorhergesehen werden. Insofern gehe ich auch von annehmbaren mit der Kreisgebietsneuregelung verbundenen Aufwendungen für die Kreise aus. Das Be

streben der Kreise, ihre Beteiligungsstruktur zu ändern, gehört nicht zu diesen annehmbaren Umständen, sondern ist Folge der zu vollziehenden Reform.

Obwohl die Grunderwerbsteuer im Gesetzestext bundeseinheitlich geregelt ist, fällt der entsprechende Betrag dem Land zu. Insofern, meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Möglichkeit unter dem Aspekt der von den Kreisen nicht verschuldeten Situation von Mehrfachstrukturen im kommunalen Beteiligungsvermögen prüfen, den jeweiligen Kreisen die Grunderwerbsteuer, sofern dies möglich ist, einmalig, nicht replizierbar und unwiderruflich entweder zu erlassen oder unverzüglich zurückzuerstatten, sofern diese Mehrfachstrukturen seitens der Kreise reduziert werden wollen.

Natürlich müssen die Kreise an ihrem Vermögen nichts ändern. Aber es leuchtet wohl jedem ein, dass ein und derselbe Unternehmenszweck unter ein und derselben Leitung optimal und effizient erreicht werden kann.

Unabhängig voneinander überlegt bereits heute der eine oder andere künftige neue Kreis, wie die Entrichtung der Grunderwerbsteuer bei der Neuaufstellung kommunaler Beteiligungen vermieden werden kann.

Die Kreise beabsichtigen, sofern dies noch nicht geschehen ist, dazu kostenintensive Gutachten in Auftrag zu geben, also Geld auszugeben, welches sie eigentlich nicht zur Verfügung haben, das jedoch der zum 1. Juli 2007 geschuldeten neuen kommunalen Struktur wegen ausgegeben wird. Dieser Aufwand könnte bei gutem Willen des Landes gespart werden und stattdessen zum Beispiel im Bereich Bildung oder Kinderbetreuung eingesetzt werden.

Meine Damen und Herren! Sofern wir diesen guten Willen aufbringen - ich werbe deshalb ausdrücklich um Zustimmung zu unserem Antrag -, können die neuen Gebietskörperschaften ihre kommunalen Unternehmen in diesem Rahmen neu aufstellen, um parallele Strukturen abzubauen.

Es sollte im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt sein, auf kommunaler Ebene überschaubare Strukturen und Ansprechpartner zu finden. Gleichzeitig sollte der Gesetzgeber das Bemühen der Gebietskörperschaften unterstützen, eigene Strukturen auch im Interesse der Bürger effizienter auszugestalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke sehr, Herr Heft, für die Einbringung. - Bevor Finanzminister Bullerjahn für die Landesregierung spricht, habe ich die Freude, Damen und Herren der FrauenUnion Merseburg-Querfurt bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte sehr, Herr Finanzminister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, bei der Einbringung hat man schon gemerkt, es ist kein einfaches Thema. Sicherlich ist es nachvollziehbar, dass man sich manches im Interesse der Kommunen wünschen würde. Als Finanzminister sage ich aber: Es gibt einige steuerrechtliche Regelungen, die - natürlich im Sinne der Gleichbehandlung - auch vor kommunalen Strukturen nicht Halt machen.

In meiner Funktion als Finanzminister möchte ich außerdem darauf hinweisen, dass die Festsetzung und die Erhebung der Grunderwerbsteuer bundesgesetzlich geregelt sind. Das Grunderwerbsteuergesetz gilt auch in Sachsen-Anhalt als verbindliches Recht. Die Verwaltung ist an Gesetz und Recht gebunden. - Das musste ich jetzt sagen. Aber ich denke, es ist für Sie nichts Neues.

Der Vollzug der Grunderwerbsteuer steht deshalb innerhalb der Landesverwaltung nicht zur Disposition.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Es ist nur ein kurzer Text.

Also danach.

Ja, danach. - Die Landesregierung ist sich auch darin einig, dass sie zwischen dem landespolitischen Interesse und den Möglichkeiten, die das Recht uns gibt, abwägen muss. Wir werden deshalb auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer nicht verzichten können.