Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

Das ist die örtliche Zuständigkeit. - In Absatz 2 Satz 3 steht:

„Soweit es sich um Aufgaben der Finanzverwaltung handelt und der Vollzug der Aufgaben ver

bessert oder erleichtert wird, kann die zuständige Landesregierung durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit eines Finanzamts oder einer besonderen Landesfinanzbehörde auf einzelne Aufgaben beschränken sowie einem Finanzamt oder einer besonderen Landesfinanzbehörde Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer Finanzämter übertragen.“

Das ist die sachliche Zuständigkeit.

Also, meine Damen und Herren, das ist eigentlich eine relativ klare Geschichte.

(Frau Weiß, CDU: Na, na! - Frau Dr. Klein, Links- partei.PDS: Wenn es denn so wäre!)

Ich bitte, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss sowie zur Mitberatung in den Finanz- und den Rechtsausschuss zu überweisen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Bullerjahn)

Vielen Dank, Herr Madl. - Nun bitte Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Thomas Madl, du hast Recht. Wir, CDU und FDP, haben dieses Gesetz im Jahr 2003 auf den Weg gebracht. Deshalb ist es richtig, daran zu erinnern, dass es vehementen Widerstand aus der Opposition gab, und zwar nicht nur von der Linkspartei, sondern auch von der SPD. Ich werde in meiner hoffentlich noch lange andauernden politischen Laufbahn insbesondere die Kritik vom Kollegen Rothe, über die Anzahl der Buchstaben in einer Gesetzesüberschrift nachzudenken, wahrscheinlich nicht vergessen.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU - Herr Dr. Miesterfeldt, SPD: Zu Recht!)

Das, denke ich, wird nicht so schnell in Vergessenheit geraten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie alle müssen zugeben, „Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz“ ist heute ein geflügeltes Wort geworden. Dieses Gesetz trägt zu Recht diese Überschrift.

Ich will an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, lieber Thomas Madl, dass insbesondere die Fraktionen - deshalb ist es auch ein gutes Gesetz der letzten Legislaturperiode gewesen - mit der Landesregierung und dem Verwaltungsapparat über den Inhalt gestritten haben, dass wir wirklich festgelegt haben: Was sind die Grundsätze der Verwaltung? Wohin wollen wir? Aufgabenkritik, Privatisierung, Kommunalisierung und dergleichen - das sind die Stichworte gewesen, die wir gegen den Widerstand festgesetzt haben.

Deshalb, denke ich, ist dieses Gesetz so gut, dass man es verteidigen muss, auch gegen die Unternehmungen eines Finanzministers, der sich ein Stück weit aus der Verantwortung stiehlt.

Herr Minister Bullerjahn, wenn Sie der Auffassung sind - ich sage Ihnen gleich, wie ich dazu stehe -, dass Ihnen § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes die Grundlage gibt,

dann machen Sie das doch. Legen Sie es durch Verordnung fest! Dann werden wir sehen, ob die Rechtsauffassung der Linkspartei und des GBD standhält, ob sich diese durchsetzt oder ob Ihre Auffassung, die ich teile - das habe ich auch in der Debatte beim letzten Mal deutlich gemacht -, nicht vielleicht doch die richtige ist.

Ich glaube, dass das Bundesgesetz durchgreifend ist, vor allen Dingen weil es eher in Kraft gesetzt wurde als das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Später!)

Aber Sie haben nicht den Mut dazu. Sie gehen einen Weg nach dem Motto: Na gut, dann ändere ich eben das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz, mache eine Ergänzung, dann bin ich auf der ganz sicheren Seite und dann kann mir niemand irgendetwas vorhalten.

Ich finde, es ist schade, dass Sie nicht den Mut dazu finden. Ich finde Ihr Vorgehen auch deshalb falsch, weil ich glaube, dass damit der Grundstein gelegt wird, dieses gute Gesetz zu verwässern. Denn was soll Ihre Kollegen, die Landesverwaltung davon abhalten, sich zukünftig für jeden Bereich, den sie gern nicht durch Gesetz ändern wollen, eine Verordnungsermächtigung zu holen? Diese Gefahr sehe ich heute. Ich sage: Wehret den Anfängen! Ich finde es nicht gut, dass wir an dieser Stelle einschreiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas anderes sagen. Herr Minister, „ein Landkreis - ein Finanzamt“ - das ist das Ziel, das Sie mit Ihrer Reform ausgegeben haben. Aber für uns ist es viel wichtiger, dass ein gesamter Landkreis von der Fläche einem Finanzamt zugeordnet wird. Das machen Sie mit Ihrer Reform nicht.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Ich möchte einmal kurz meinen Kollegen Hauser anschauen und daran erinnern, dass der Salzlandkreis zukünftig ein Problem haben wird, weil die Menschen, die dort leben, drei Finanzämter haben. Es hat nicht jeder drei; vielmehr haben sie, wenn sie in einem bestimmten Bereich leben, eines und zehn Kilometer weiter haben sie ein anderes. Das ist doch nicht sinnvoll, auch nicht für die Unternehmen, die dort ansässig sind. Ich glaube, man muss sich daranmachen, das Prinzip „ein Landkreis - ein Finanzamt“ durchzusetzen.

(Zustimmung bei der FDP)

In bestimmten Bereichen haben wir bereits Zentralisierungen erreicht. Bestimmte Einkommens- oder Steuerarten lasse ich jetzt einmal außen vor. Aber es muss für die wesentlichen Steuerarten, wie die Einkommensteuer, gelten, dass in einem Landkreis die Menschen von einem Finanzamt betreut werden und dass sie nicht erst gucken müssen, wohin sie müssen.

(Zustimmung von Herrn Weigelt, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine letzte Bemerkung. Wir werden auch in diesem Bereich sicherlich eine zügige Beratung hinbekommen. Ich werbe noch einmal dafür, dass wir diese Änderung nicht vornehmen, weil ich sie für nicht notwendig halte und die Landesregierung die Grundlage durch das Bundesgesetz bereits hat. Ich appelliere an die Kollegen der Koalition, daran zu denken, dass dadurch die Tür für weitere Ein

schränkungen dieses sehr guten Gesetzes geöffnet wird. Lassen Sie das nicht zu!

(Herr Tullner, CDU: Werden wir nicht!)

Lassen Sie das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz so wirken, wie es seit 2003 wirkt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP - Herr Tullner, CDU: Das ver- sprechen wir!)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Zum Abschluss der Debatte spricht Herr Rothe für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kosmehl, Ihre zuletzt geäußerte Befürchtung ist unbegründet. Die Gefahr weiterer Einschränkungen am Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz wäre nur gegeben, wenn wir den § 7 Abs. 4 insgesamt streichen würden, also den einfachgesetzlichen Gesetzesvorbehalt hinsichtlich der Maßnahmen der Verwaltungsreform, sprich der Verlagerung staatlicher Aufgaben auf die Kommunen und der Integration von Aufgaben in das Landesverwaltungsamt. Das wollen wir gerade nicht tun.

Wir haben in gut zwei Wochen den Vollzug der Kreisgebietsreform. Ich harre mit Ungeduld der Ankündigung der Landesregierung, welche Aufgaben in diesem Zusammenhang kommunalisiert werden sollen. Wir werden uns in diesem Landtag auf der Grundlage genau dieses Absatzes damit befassen, diese Funktionalreform dann auch gesetzlich zu regeln.

Frau Dr. Paschke hat nach der „Sicht“ des Parlaments gefragt. Das war eine freundlichere Formulierung als die „Entmachtung“, von der Herr Gallert heute früh in der „Mitteldeutschen Zeitung“ gesprochen hat.

Ich denke, Frau Dr. Paschke, es ist auch vom zeitlichen Ablauf klar, dass es sich herbei nicht um einen Versuch der Landesregierung handelt, das Parlament zu entmachten. Herr Kollege Kosmehl hat bereits in der Landtagssitzung am 17. November 2006 deutlich zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Auffassung das Finanzverwaltungsgesetz des Bundes Vorrang vor dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz hat. Ich selbst habe, in derselben Debatte nach Herrn Kosmehl sprechend, auch diese Rechtsauffassung vertreten. Wir bleiben bei diesem Standpunkt, der mit dem übereinstimmt, was uns Herr Minister Bullerjahn eben für die Landesregierung erklärt hat.

Das heißt, das, was jetzt geschieht, ist nach unserem Verständnis lediglich eine Klarstellung. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, deren Standpunkt ich gleichermaßen respektiere, die der Auffassung sind, dass wir nach jetziger Gesetzeslage die Finanzverwaltung per Gesetz reformieren müssten, handelt es sich nicht um eine Klarstellung, sondern um eine materielle Änderung des Gesetzes. Das Ergebnis ist in beiden Fällen das Gleiche: Wir erhalten die erforderliche Rechtssicherheit. Deshalb sollten wir das auch beschließen.

Zur Zeitschiene möchte ich die Bitte äußern - ich hatte eben Kontakt mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses -, dass wir eine Sondersitzung des Innenausschusses anberaumen, um das Gesetz in zweiter Lesung im

Juli beschließen zu können. In dieser Sondersitzung - wenn ich insoweit mit einem Satz vorgreifen darf, Herr Präsident - könnte auch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften anlässlich der Polizeistrukturreform beraten werden, das ebenfalls zur Mitberatung in den Finanzausschuss gehört. Für beide Gesetze ist der Juli als Termin der zweiten Lesung von der Sache her richtig.

Deshalb bitte ich hier schon um Überweisung zur federführenden Beratung in den Innenausschuss, was Herr Madel schon getan hat, und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Rothe. Möchten Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten?

Gerne.

Bitte, Herr Kosmehl, fragen Sie.

Herr Kollege Rothe, vielleicht nur noch einmal für das Protokoll: Woher nehmen Sie Ihre Sicherheit, dass es zukünftig über diesen Fall, über den wir jetzt diskutieren, über die Finanzverwaltung hinaus seitens der Landesregierung keine Bestrebungen mehr geben wird, durch eine Ergänzung des § 7 Abs. 4 Sätze 3, 4, 5 weitere Bereiche aus dem Anwendungsgebiet des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes herauszunehmen?

Herr Kollege Kosmehl, für die Landesregierung darf ich ja nicht sprechen. Ich schließe aus, dass aus der SPDFraktion eine entsprechende Initiative kommen wird. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Tullner, CDU: Für alle Zeiten, Herr Rothe?)

Vielen Dank. - Frau Dr. Paschke möchte gern noch fragen. Bitte schön.

Vorab nur eine Bemerkung zu Ihrer jetzigen Antwort: Das kann wohl sein. Herr Kosmehl meinte aber, wie die große Koalition dann reagiert, wenn wieder das Ansinnen aus der Landesregierung kommt. Herr Rothe, wenn man dann seinen Minister fragen muss, ist man auch sehr geneigt, bestimmte Rechtsauffassungen anders zu sehen als zum Beispiel der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.

Ich möchte noch eine Bemerkung machen zu der Sondersitzung. Sicher, wir sind immer bereit, Sondersitzungen zu machen, aber eines kann nicht sein: dass wir jetzt sozusagen getrieben werden. Die Landesregierung braucht zwei Landtagssitzungen, ehe sie diesen einen Satz als Änderung hier in das Parlament kriegt. Dafür eine Sondersitzung zu machen, das muss sich wirklich in der Zukunft nicht häufen. Dazu sind wir nicht bereit.