Verfahren und weitere Rechte verletzt. Zudem werde gegen den Richtervorbehalt des Artikels 13 Abs. 2 des Grundgesetzes verstoßen, da im Gesetz eine richterliche Genehmigung für die Durchsuchung nicht vorgesehen sei.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner Sitzung am 13. Juni 2007 mit den genannten Verfassungsbeschwerden befasst. Die jeweils einstimmig beschlossenen Empfehlungen an den Landtag lauten, keine Stellungnahmen abzugeben.
Es war vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Ich komme damit zum Abstimmungsverfahren.
Ich lasse zuerst über die Beschlussempfehlung in Drs. 5/710 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Ich erspare mir die Gegenprobe und die Frage nach den Stimmenthaltungen.
Ich lasse nun über die Beschlussempfehlung in Drs. 5/711 abstimmen. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen.
Damit ist beiden Beschlussempfehlungen zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der 12. Sitzungsperiode des Landtags angelangt. Eine interessante und anstrengende Sitzung liegt hinter uns, aber wir haben es doch noch einigermaßen zeitgerecht geschafft.
Jetzt sehen wir uns womöglich noch bei der parlamentarischen Begegnung am Petriförder. Ich würde mich darüber sehr freuen. Im letzten Jahr war es ja sehr interessant und amüsant. Ich wünsche denen, die nicht kommen, ein schönes Wochenende. Herzlichen Dank! Die Sitzung ist geschlossen.