Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Dieses stringente Verschuldungsverbot sollte man nicht praktizieren. Dass eine Schuldenbremse gegenüber der Politik eingeführt werden müsse, weil die Wissenschaft der Meinung ist, sie könne das alles viel besser, habe ich schon gehört. Aber den Vorschlag, das zu deckeln, ohne zugleich Mechanismen zur Verfügung zu stellen, um nötige Änderungen vorzunehmen, habe ich noch von keinem gehört.

Eines ist doch schlitzohrig: Wenn man das auf dem Wege eines Gesetzes macht, dann kann das jede Mehrheit, egal wie sie gestrickt ist, ganz locker wegschieben. Das ist das Gleiche, als wenn ich aufschreibe, dass wir auf einmal die Ahnung haben, dass das volkswirtschaftliche Gleichgewicht nicht vorhanden ist.

Das wirkt nach außen ganz toll, aber wir wissen, dass es, wenn wir es auf die Mehrheiten umlegen, genauso schnell geändert werden kann wie vorher. Dann gibt es einen kurzen Aufschrei „Guckt mal, was die gemacht haben!“, aber parlamentarisch - darin bin ich mir sicher - würde man das genau so handhaben wie bei den von mir eben angedeuteten Prozessen.

Es gibt auch vom Bundesverfassungsgericht - Sie haben das angesprochen - die neueste Entscheidung zu diesem Thema vom 9. Juli 2007. Danach wird dem Bundesgesetzgeber aufgetragen, umsetzbare Regelungen zu schaffen. Das ist immer ein guter Hinweis - so sind

die Juristen -, nach dem Motto: Geht mal los und macht etwas, das umsetzbar ist

(Herr Kosmehl, FDP: Oh! - Herr Stahlknecht, CDU: Immer visionär!)

- die Visionäre sitzen immer auf der einen Seite im Gericht, ich weiß - und das die Zunahme des Schuldensockels begrenzen soll.

Die Artikel 114 und 115 des Grundgesetzes werden dabei angesprochen. Diese kann ich nach den ganzen Beratungen fast auswendig. Es sollen Mechanismen entwickelt werden, die die Zunahme der Schulden an sich regulieren, zum Beispiel wirksame Vorgaben zur Schuldenbegrenzung. Darüber waren wir uns vorher bereits einig.

Das, was jetzt kommen soll, ist dem Gesetzgeber aufgetragen worden und - das ist auch richtig - das ist auch Thema bei der Föderalismusdiskussion. An dieser Stelle gibt es die Diskussion über einen nationalen Stabilitätspakt, es gibt die Frage nach den 3 %, es gibt die Frage nach einem Schweizer Modell.

Mein Gott, das ist alles unterwegs. Es ist ein Tourismus entstanden, um sich das alles anzuschauen. Dann merkt man, dass man die Schweiz doch nicht mit Deutschland vergleichen kann, weil es dort andere Mechanismen gibt usw.

Aber unstrittig ist doch Folgendes - darüber ist sich die politische Klasse einig -: Das, was noch vor zehn Jahren üblich war - man sagte: Wenn es schwerer wird, machen wir es über die Verschuldung -, ist, glaube ich, heutzutage nicht mehr angesagt. Lassen Sie uns die Zeit nehmen bzw. geben, damit wir gemeinsam etwas zu diesem Thema entwickeln können.

Frau Dr. Hüskens, ich werde übrigens im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einen solchen Mechanismus auch vorschlagen.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Das ist auch wieder so ein Thema. Jetzt sind wir dabei und machen einen Pensionsfonds, eine Zukunftsstiftung usw. Wenn ich diesen Mechanismus anwenden wollte und sagen würde, bei einem Haushaltswachstum von linear 1 % - das ist bei den westdeutschen Haushalten angedacht; bei uns ist es eher 1 % darunter - ziehe ich eine gedachte Nulllinie und aufgrund des Wachstums - darüber werde ich im September noch etwas erzählen - will ich einen Korridor schaffen, dann muss ich, wie bei den Kommunen, erst einmal eine Rücklage haben.

Wenn Sie mir erklären können, wie ich in ganz kurzer Zeit 500 Millionen €, 600 Millionen € oder 800 Millionen € besorgen kann, was ich übrigens für vernünftig halten würde - -

Bitte führen Sie nicht wieder die Soll- und die Habenzinsen an. Entweder - oder. Wenn ich etwas für schwierige Zeiten zurücklege, dann kann ich die Debatte so nicht führen. Das hat nichts mit der Vorsorge im Pensionsfonds zu tun; denn das ist ein anderer Sachzusammenhang.

(Herr Kosmehl, FDP: Richtig!)

Ich muss das aber gesetzlich klar regeln, damit keine Regierung in den nächsten Jahren sagt: Danke an die Trottel vor uns, wir werden das alles aufzehren. Dann

guckt das Parlament wieder hinterher und wir machen das ganze System wieder kaputt.

Es muss einen Mechanismus dafür geben, wie ich aus dieser Rücklage heraus bei Abweichungen von der Mipla automatisch einen bestimmten Prozentsatz an Mitteln dem System zuführe, damit ich bestimmte konjunkturelle Dellen ausgleiche und dämpfend darauf einwirke, antizyklisch, sozusagen mit Stabilisatoren. - Aber an dieser Stelle mache ich Schluss. Das Thema wird uns im September noch beschäftigen.

Ich würde vorschlagen, wir lehnen das heute erst einmal alles ab. Die Debatte, das weiß ich, wird uns weiterhin begleiten. Wenn man sich - darüber gibt es unterschiedliche Meinungen im Parlament - diesem Weg auch öffnet, dann sollten wir uns ab Herbst in dem nächsten halben Jahr Zeit dafür nehmen, das so aufzubauen, dass es für den Doppelhaushalt 2010/2011 wirksam wird.

Wir wollen in den Haushaltsjahren 2008/2009 bereits ansparen. Dort habe ich eine erste Zuführung zu einer Konjunkturschwankungsreserve geplant. Das Verfahren muss aber so weit zur Reife gebracht werden, dass es in den Haushaltsjahren 2010, 2011 und folgende auch funktioniert. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Nun spricht für die CDU-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Herr Scharf.

(Herr Stahlknecht, CDU: Chefsache!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur wohlgeordnete öffentliche Finanzen ermöglichen letztlich eine gute wirtschaftliche Entwicklung. Nur wohlgeordnete Finanzen können den Wohlstand eines Landes auf Dauer sichern und vermeiden, dass wir unseren Kindern und Enkelkindern eine untragbare Schuldenlast aufbürden.

Es ist zwingend notwendig, die öffentlichen Haushalte auf allen Ebenen zu konsolidieren. Schulden machen ist unsozial. Die Schulden von heute sind die Zinsen von morgen. Niemand kann auf Dauer mehr ausgeben als er einnimmt, auch der Staat nicht.

Frau Dr. Hüskens hat die finanzielle Lage des Landes Sachsen-Anhalt geschildert. Im Bund sieht es nicht besser aus. Die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte hat sich in den letzten Jahrzehnten noch einmal deutlich verschlechtert. Mit einem Tempo von mehr als 2 000 € pro Sekunde hat die gesamtstaatliche Verschuldung im Jahr 2006 die Marke von 1,5 Billionen € überschritten. Auf jedem Einwohner lastet damit eine öffentliche Schuld von mehr als 18 000 €.

Seine wesentlichen Ursachen hat das Anwachsen der Staatsverschuldung wahrscheinlich noch in dem Staatsbankrott der DDR, in einem beharrlichen Anstieg der Sozialausgaben und in einer immer weiter wachsenden Zinsbelastung. Drei Viertel der Ausgaben des Bundes entfallen auf Sozialleistungen, Schuldzinsen und Personalkosten, während der Bund zugleich immer weniger für die öffentliche Infrastruktur und damit für die Grundvoraussetzungen des zukünftigen Wirtschaftswachstums ausgibt, meine Damen und Herren.

Das Problem, das aufgegriffen worden ist, ist also tatsächlich ein ernstes. Wir als CDU haben uns dieser Frage auch verschiedentlich angenommen. Wir sind dafür, dass wir den Schuldenabbau und ein Neuverschuldungsverbot auf die Agenda der politischen Tagesordnung setzen.

Wahrscheinlich müssen wir auch anfangen, den Investitionsbegriff neu zu definieren, und dies wahrscheinlich in einem strengeren Begriff und nicht in einem weiteren; diesen Vorschlag haben wir an dieser Stelle bereits öfter bekommen.

Wir sollten nur solche Investitionen über Kredite finanzieren, die Werte bzw. Vermögen schaffen, und wir sollten auch gleich einen festen Tilgungsplan vereinbaren, nach dem diese Kreditaufnahme wieder zurückgeführt werden soll.

Außerdem können wir uns als CDU durchaus vorstellen, in der Mitte des nächsten Jahrzehnts - nicht jetzt - ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot, aber nicht in der Landeshaushaltsordnung, sondern im Grundgesetz und in den Landesverfassungen zu verankern; denn nur dort werden wir uns wahrscheinlich fest genug versprechen können, nur noch streng definierte Ausnahmen für Verschuldungen zuzulassen.

Sowohl Herr Bullerjahn als auch in der Einführung Frau Dr. Hüskens haben sehr schön ausgeführt, dass eine einfache Regelung in der Landeshaushaltsordnung jedes Jahr zur Not mit einem Haushaltsbegleitgesetz ausgehebelt werden kann.

Weil Herr Professor Paqué mich anschaut, sage ich: Derjenigen Partei, die uns im Landtag dazu gebracht hat, die Effekten-Lombard-Vereinbarung einzuführen, wird doch wohl etwas einfallen, um eine solche läppische Haushaltsordnung in den Griff zu bekommen.

Also, das ist ein Instrument, meine Damen und Herren, das wirklich ein stumpfes Schwert ist. Deshalb sollten wir nicht versuchen, dieses stumpfe Schwert - -

(Herr Kosmehl, FDP: Sie müssen es scharf ma- chen! - Heiterkeit)

- Ja. Aber, Herr Kosmehl, dann sollten wir doch wirklich die richtigen Instrumente nehmen. Wir wissen doch selber, dass die Landeshaushaltsordnung diesbezüglich ein stumpfes Schwert ist und bleiben wird.

Deshalb muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das Problem ist ein ernsthaftes. Aber Sie haben es nicht ernsthaft aufgegriffen. Sie haben vielmehr lediglich geschaut, welches Gesetz man zur Hand nehmen könnte. Sie wissen ganz genau: Es trägt nicht durch.

Deshalb ist auch die Anregung von Finanzminister Bullerjahn richtig. Es lohnt sich nicht, den Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung in den Ausschüssen weiter zu behandeln. So gesehen ist Ihr Antrag wiederum nicht ernsthaft gemeint, weil das Instrument nicht das richtige ist. Deshalb brauchen wir an dieser Stelle letztlich auch keine Ausschussüberweisung.

Wir werden uns mit dieser Frage mit Sicherheit noch im Rahmen der Föderalismusreform II näher befassen. Diese steht noch auf der Tagesordnung dieser Landtagssitzung.

Wir müssen auch über die konkreten Instrumente reden, nämlich darüber, ob wir die Schweizer Schuldenbremse

nehmen, ob wir die Maastricht-Kriterien abwandeln und versuchen, uns etwas auszudenken, das letztlich auf Bund und Länder passen könnte.

Wir müssen natürlich fein säuberlich die Ausnahmetatbestände bedenken; denn es sind Szenarien angeführt worden, nämlich größere konjunkturelle Dellen, Naturkatastrophen usw. usf., die man über die vielen Jahre hinweg nicht von vornherein ausschließen kann.

Also, das Ziel - ich glaube, darin sind sich inzwischen alle im Parlament, vielleicht außer der LINKEN, einig -, die Neuverschuldung zurückzuführen, möglichst keine Schulden mehr aufzunehmen und dies eventuell sogar in den Verfassungen zu verankern, ist, denke ich, die richtige Richtung. Aber die einfache Änderung der Landeshaushaltsordnung, meine Damen und Herren, ist es doch nun wirklich nicht. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank. Möchten Sie Fragen von Herrn Kosmehl und Frau Dr. Klein beantworten? - Bitte.

Herr Kollege Scharf, sind Sie mit mir der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zumindest ein geeigneter Schritt ist, um in die Diskussion auch in Sachsen-Anhalt einzutreten, wie immer dieses Hohe Haus die Ausgestaltung dann vornehmen wird?

Herr Kosmehl, jetzt könnte ich an die Debatte von heute Vormittag anschließen: Wenn man sagt, man wolle über etwas reden, kann man ja eine Anhörung durchführen. Warum denn nicht?

Nun, Frau Dr. Klein, bitte Ihre Frage.

Herr Scharf, es kann ein Hörfehler sein. Ich habe es nicht richtig verstanden. Haben Sie gesagt, dass alle Parteien außer der Fraktion DIE LINKE für eine Rückführung der Neuverschuldung sind?