Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich begrüße es sehr, dass wir nunmehr einen kompletten Vorschlag für eine umfassende Wahrung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt vorliegen haben. Eingebracht von den Fraktionen der CDU und der SPD, leistet der vorliegende Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Verbesserung des Schutzes der nichtrauchenden Bevölkerung in unserem Bundesland.

Ihnen allen ist bekannt, wie sehr die Diskussion über den Nichtraucherschutz in Deutschland im Laufe des zurückliegenden Jahres an Fahrt gewonnen hat. Was mit der Gesundheitsministerkonferenz im Juni des vergangenen Jahres in Dessau begann, fand mit den Beschlüssen der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie der Ministerpräsidenten zum Nichtraucherschutz im Februar bzw. März dieses Jahres die Fortsetzung.

Unterdessen haben der Bundestag und am vergangenen Freitag auch der Bundesrat ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verabschiedet. Danach wird ab dem 1. September 2007 in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen ein grundsätzliches Rauchverbot gelten.

Die Landesregierung hatte bereits im Januar 2007 den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes für SachsenAnhalt in den Landtag eingebracht, damals allerdings unter Ausklammerung des Gaststättenbereichs. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt für mich die logische Konsequenz und Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidenten zum Nichtraucherschutz dar - schnörkellos, klar und in weiten Teilen konsequent.

Das Rauchverbot erstreckt sich sowohl bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen als auch bei den Schulen nicht nur auf die Gebäude, sondern auch auf die dazugehörigen Grundstücke. Ferner wurden auch die den Schulen angeschlossenen Wohnmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wie Internate und Heime berücksichtigt, und das macht Sinn.

Wir alle wissen, die komplett rauchfreie Innenluft ist die einzig wirklich wirksame Schutzmaßnahme für Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Denn Zigarettenqualm - vielleicht muss ich das noch einmal betonen - verraucht nicht einfach, sondern einzelne Komponenten lagern sich auf den Fußböden, an den Wänden, auf Gebrauchsgegenständen, auf Stühlen und sonstiger Einrichtung ab und gelangen von dort auch wieder in die Raumluft. Deswegen sind Räume, in denen das Rauchen erlaubt ist, eine kontinuierliche Quelle für die Giftstoffe des Tabakrauchs, auch wenn dort aktuell gerade nicht geraucht wird. Daraus folgt, wie Untersuchungen belegen, dass die Einrichtung von Raucherzonen in nicht völlig abgeschotteten Bereichen keinerlei Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet.

Meine Damen und Herren! Die Ernsthaftigkeit des Gesetzesvorschlags wird für mich dadurch von einem besonderen Nachdruck unterstützt, dass ein Tatbestand der Ordnungswidrigkeit eingeführt wird; Herr Kurze hat soeben auf die einzelnen Bestandteile hingewiesen.

An zwei Stellen - das will ich aus der Sicht der Landesregierung sagen - bleibt der Gesetzentwurf jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das betrifft zum einen die Regelung zum Rauchverbot im Landtag. Hierüber werden die Abgeordneten in den Ausschüssen mit Sicherheit noch heftig debattieren. Ich wünsche mir eine konsequente Regelung; das sage ich an dieser Stelle auch als Abgeordnete.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Der zweite Punkt betrifft die Ausnahmeregelung bei den Gaststätten. Die Ministerpräsidenten verabredeten Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten. Das Rauchen ist nur in komplett abgetrennten Nebenräumen, für die zudem eine ausdrückliche Deklaration obligatorisch sein

soll, erlaubt. In dem vorliegenden Entwurf lässt die Formulierung des neuen § 4 Nr. 6 diese klare Definition nach meiner Einschätzung vermissen. Hier ist allgemein von „Räumen“ die Rede, in denen das Rauchen erlaubt ist. Warum „Räume“ und nicht „Nebenräume“?

Damit wären verschiedene Interpretationen möglich. Gerade die Vertreterinnen und Vertreter der Gaststättenbranche haben sich ganz klar dahin gehend geäußert, dass sie sich klare und eindeutig umsetzbare Regelungen wünschen, ohne dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Betreiberinnen und Betreibern von Gaststätten provoziert werden.

Im Übrigen - das will ich auch kurz ansprechen - haben die meisten anderen Bundesländer Ausnahmen bei Gaststätten klar und deutlich auf Nebenräume beschränkt. Das sollte uns in Sachsen-Anhalt möglichst auch gelingen.

(Beifall bei der SPD)

Bremen bildet hiervon eine Ausnahme. Dort ist das Nichtraucherschutzgesetz bereits im August des vergangenen Jahres in Kraft getreten und enthält gar keine Regelung für Gaststätten. In Nordrhein-Westfalen liegt bisher noch kein Gesetzentwurf vor, aber dort ist die feste Verabredung getroffen worden, dass die Gaststätten in Nordrhein-Westfalen rauchfrei sein werden.

Die Bundesländer haben sich auch zu Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten geeinigt. In 14 Bundesländern - hierin ist Nordrhein-Westfalen eingeschlossen - wird es möglich sein, in vollständig abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten zu rauchen. In Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg sind Bier-, Wein- und Festzelte vom Rauchverbot nicht betroffen. Eine weitere Ausnahme vom Rauchverbot gibt es in Hamburg. Dort darf in Vereins- und Klubheimen von eingetragenen Vereinen, die nicht öffentlich zugänglich sind, geraucht werden.

Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir in diesem Punkt in Sachsen-Anhalt im Ländervergleich vielleicht noch einen Nachsteuerungsbedarf haben. Ich fände es schlecht, wenn bei uns im Land - wir wären dann fast eine Ausnahmeerscheinung in Deutschland - in den Hauptschankräumen geraucht werden dürfte. Das darf nicht passieren; das müssen wir ausschließen. Deswegen sollten wir uns auf die Nebenräume verständigen.

Ich wäre sehr dankbar, wenn wir uns zu diesem Punkt noch einmal austauschen könnten und eine gute Regelung, die auch im Kontext mit den Regelungen der anderen, insbesondere der mitteldeutschen Länder stünde, fänden. Diese mitteldeutsche Lösung müssten wir doch hinbekommen.

(Beifall bei der SPD)

In diesem Sinne erwarte ich eine spannende Anhörung im September, interessante Diskussionen in den Ausschüssen und das Inkraftireten des Gesetzes zum 1. Januar 2008.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Januar hat Ministerin Kuppe hier im Plenum ein Gesetz der Landesregierung eingebracht, das den Nichtraucherschutz regeln sollte. Regelungen zu Gaststätten und Diskotheken fehlten und sollten zunächst im Rahmen der Ausschussberatungen hinzugefügt werden. Da dies aufgrund des Zweilesungsprinzips nicht geht, wurde ein entsprechender Änderungsantrag für das März-Plenum, dann für April, dann für Mai, dann für Juni angekündigt, der einmal von der Regierung, einmal von den Fraktionen eingebracht werden sollte. Das machte keinen besonders koordinierten Eindruck.

(Herr Stahlknecht, CDU: Gut Ding will Weile ha- ben!)

Heute nun legen die Regierungsfraktionen keinen Änderungsantrag, sondern einen neuen Gesetzentwurf vor, der alle Punkte, die schon im Januar-Gesetzentwurf enthalten waren, aufnimmt und einen großen Teil neu regelt. Aus der Sicht des Ministeriums würde ich das als unfreundlichen Akt betrachten, zumal dies ganz offensichtlich von beiden Fraktionen getragen wird; denn der Gesetzentwurf trägt die Unterschriften beider Fraktionsvorsitzenden.

Darüber hinaus kommen neue Regelungsbereiche hinzu, die ganz offensichtlich auch nicht im Konsens mit dem Sozialministerium entstanden sind. So habe ich zumindest die Ausführungen von Frau Dr. Kuppe verstanden. Angesichts dessen würde ich mir als Sozialministerin langsam Sorgen machen, ob ich noch die Unterstützung der Regierungsfraktionen habe.

(Beifall bei der FDP)

Was wird geregelt? So darf auf Schulgeländen nicht mehr geraucht werden. Zusätzlich sind der Landtag, Diskotheken, Hochschulen, Bildungseinrichtungen sowie Kultur- und Sportstätten erfasst, ebenso Wohnheime, soweit sie nicht zur Nutzung für Wohnzwecke dienen. - So weit, so klar.

(Heiterkeit bei der FDP)

Dann wird es aber unübersichtlich. Sie erfassen mit diesem Gesetz Gaststätten und alle Gebäude bzw. Räume, in denen Dienstleistungen erbracht werden. Was verstehen Sie eigentlich unter „Dienstleistungen“? Wo ist die Abgrenzung etwa zum Handwerk? Welche Definition liegt dem Gesetz zugrunde? In dem Gesetz selbst zumindest finde ich dazu keine Erklärung.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Das ist schlecht!)

Unklar ist meines Erachtens auch Ihre Regelung zu den Ausnahmen von § 2 Nr. 10. Dort heißt es - ich zitiere -: „... können abgeschlossene Räume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.“

Aus Ihrer Formulierung kann man - zumindest als Jurist - sowohl lesen, dass es innerhalb eines Betriebes einen zusätzlichen separaten Raum geben kann, in dem geraucht werden darf, als auch - dies wird durch den erläuternden Hinweis auf die Eckkneipen und durch den Vergleich mit anderen Gesetzen, die es im Augenblick dazu gibt, unterstrichen - dass ein ganzes Lokal - als abgeschlossener Raum in einem Gebäude - eine Raucherkneipe sein darf.

Meine Damen und Herren! Ich habe Verständnis dafür, dass man in einer so schwierigen Verhandlung froh ist

über eine Formulierung, die allen oder fast allen Parteien - dem Ministerium offensichtlich nicht - gefällt.

Das ist aber nicht Ihr Koalitionsvertrag. Das ist ein Gesetz. Sie müssen klar regeln, was Sie wollen. Ansonsten beschäftigen Sie zukünftig Heerscharen von Juristen damit. Die werden es Ihnen danken.

Es ist meiner Meinung nach aber nicht die Aufgabe eines Landtages, sehenden Auges Gerichtsstreitigkeiten für Wirte und andere Betreiber von Dienstleistungen herbeizureden. Darin stimme ich Frau Kuppe völlig zu. Die Wirte und alle anderen haben gesagt: Wenn ihr eine Regelung macht, macht sie eindeutig und nicht interpretierbar.

(Beifall bei der FDP)

Abschließend unsere grundsätzliche Auffassung zu dem Gesetz. Die ist nicht anders als zum Gesetzentwurf der Landesregierung.

Ein leidenschaftlicher Raucher, meine Damen und Herren, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, wird aufhören zu lesen.

(Frau Budde, SPD: Ja, aber nicht zu rauchen!)

Deshalb sollten Sie damit aufhören, Raucher per Gesetz bekehren zu wollen. Die Raucher werden das Gesetz unterlaufen.

(Oh! bei der CDU und bei der SPD - Herr Graner, SPD: Warum denn? - Herr Tögel, SPD: Das ist unlogisch, was Sie hier sagen!)

Bei dem, was Sie hier regeln, geht es nicht darum, die Nichtraucher zu schützen, sondern den Rauchern das Rauchen so schwer wie möglich zu machen.

(Zuruf von der CDU: Das stimmt nicht! - Herr Miesterfeldt, SPD: Was für ein Blödsinn!)

Die Kollegen, die gerade in Brüssel waren, können Ihnen einige schöne Beispiele dafür erzählen, wohin es führt, wenn man das in einem Land entsprechend regelt. In Brüssel wird im Augenblick auf dem Klo geraucht. Ob wir das hier im Landtag haben wollen, möchte ich bezweifeln.

(Heiterkeit bei der CDU - Herr Miesterfeldt, SPD: Da gibt es einen Diskussionsbedarf! - Herr Tull- ner, CDU, lacht)

Meine Damen und Herren! Konzentrieren Sie sich schlicht und ergreifend darauf, den Nichtraucherschutz zu regeln. Dafür ist der vorliegende Gesetzentwurf - genauso wie der Gesetzentwurf der Landesregierung - völlig ungeeignet.

Wir werden trotzdem einer Ausschussüberweisung zustimmen - wir sind ja dafür, dass man solche Gesetze ordentlich diskutiert -, werden den Gesetzentwurf aber inhaltlich ablehnen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Frau Dr. Hüskens. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Grimm-Benne.