Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

- Ja, die sind gerade rauchen. - Auch im Kabinett gibt es nämlich Raucher und Nichtraucher. Man weiß nicht, ob dort eine zügige Beratung stattgefunden hätte.

Deshalb haben wir uns als Fraktion selbstbewusst gesagt: Diese Regelungen bringen wir ins Parlament ein. Dann kann auch das Land Sachsen-Anhalt einmal selbstbewusst sein. Wir sollten uns den B-Ländern - Bremen, Baden-Württemberg und Bayern - anschließen und

sagen: Für unsere Gastwirte möchten wir eine moderate Lösung, wir möchten etwas Spielraum haben - Punkt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich glaube nicht, dass wir in dieser Frage eine schärfere Regelung treffen werden; das will ich ganz klar sagen. Wir haben nicht umsonst ziemlich lange darüber diskutiert; wir haben aus unserer Sicht eine gute Lösung gefunden.

Im Landtag wird es, denke ich, eine große Mehrheit für die Forderungen meiner Vorredner geben. Denn Sie, Frau Pennendorf, haben natürlich Recht damit, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Dass Sie von der LINKEN heute einmal die USA als Beispiel anführen, hat mich verwundert; das ist sonst eher nicht der Fall.

(Zustimmung bei der CDU - Heiterkeit bei der FDP)

Aber man kann ja lernen.

Die Existenz der Wirte ist auch uns wichtig. Damit möchte ich kurz auf Frau Wernickes Frage zurückkommen. Die Grundsatzfrage war sicherlich: Wie soll man auf die Frage nach der weiteren Existenz, die eine Wirtin stellt, reagieren? - Frau Wernicke, vielleicht ist es möglich, einen zweiten Raum anzumieten; dann wäre das Problem gelöst.

(Lachen bei der FDP)

Ansonsten müssen sie das Gesetz natürlich umsetzen und ganz klar auf das Nichtraucherschutzgesetz verweisen. Dann ist das Betreiben einer Gaststätte in einem Raum eben nicht möglich.

Die FDP hat noch gut lachen; aber zum Schluss kriegt auch sie ihr Fett weg. Die FDP stellt sich hier hin und sagt, das alles sei nicht richtig dereguliert. Die FDP redet immer davon, dass sie nicht zu viel regeln wolle.

Ich erinnere mich noch an ein Gesetzesvorhaben, das wir gemeinsam verabredet haben. Am Ende haben wir gesagt: Was nicht ganz explizit verboten ist, ist erlaubt. Ich denke, dass die Bürger, die Wirte und die Leiter von Einrichtungen mündig sind und entscheiden können, wie mit einem solchen Gesetz umzugehen ist. Also, das war mir schon ein bisschen zu hart.

Um auch die Frau Ministerin wieder ein wenig an meine linke Seite zu ziehen,

(Heiterkeit)

sage ich: Die landes- und die bundespolitische Entwicklung, die sich in Deutschland in den letzten Monaten zu diesem Thema vollzogen hat, und die Angst des Bundes, hier etwas regeln zu müssen, haben dazu geführt, dass wir jetzt gemeinsam nach einer Lösung suchen und dass wir letztlich einen neuen Gesetzentwurf einbringen müssen, um ein komplettes Paket verabschieden zu können. Das tun wir auch. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Ich hoffe, dass wir unser Ziel in den Beratungen erreichen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kurze. - Dann ist die Debatte beendet.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/750 und zur Drs. 5/783 ein. Soweit ich es verstanden habe,

steht einer Ausschussüberweisung als solcher nichts im Wege. Es wurden alle Ausschüsse benannt. - Es gibt scheinbar doch Einschränkungen. Der Petitionsausschuss ist nicht genannt worden.

Es handelt sich um den Ältestenrat sowie um die Ausschüsse für Soziales, für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit, für Recht und Verfassung sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

(Zurufe)

- Waren das alle? - War das ein Antrag?

(Zurufe)

- Die Federführung soll der Ausschuss für Soziales haben. - Bezüglich der Federführung gibt es keinen Dissens. Auch zur Überweisung an den Ältestenrat und an die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit, für Recht und Verfassung sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur gab es keinen Dissens.

Dann kommen wir zur Abstimmung über eine Überweisung an den Umweltausschuss. Wer einer Überweisung an den Umweltausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Die Mehrheit stimmte dagegen.

(Widerspruch - Zuruf von der CDU: Auszählen!)

- Es wurde ein Antrag auf Auszählung gestellt. Dann verfahren wir so. Wer für eine Überweisung an den Umweltausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Das ist auf alle Fälle eine Stimme mehr. Damit ist die Überweisung an den Umweltausschuss abgelehnt worden.

(Heiterkeit bei der FDP)

- Ich hoffe nicht, dass wir allseits den Eindruck vermitteln, dass es sich hierbei um einen nicht ernst zu nehmenden Gesetzentwurf handelte.

Damit wurde der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an die genannten Ausschüsse überwiesen. Der Tagesordnungspunkt 11 ist damit beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 5/751

Einbringer des Gesetzentwurfs ist Herr Kley. Bevor ich Herrn Kley das Wort erteile, möchte ich Sie darüber informieren, dass sich die Fraktionen darüber verständigt haben, dass zusätzlich zu dem Tagesordnungspunkt 25 auch der Tagesordnungspunkt 29 heute behandelt wird. - Herr Kley, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Hochschulgesetz der damaligen CDU-FDPKoalition hat das Land Sachsen-Anhalt den Weg beschritten zu einer Hochschule, die konkurrenzfähig in Freiheit die Wissenschaft im Land Sachsen-Anhalt voranbringt und damit zu einem wichtigen Faktor der wirt

schaftlichen und bildungsmäßigen Entwicklung im Land Sachsen-Anhalt werden kann.

Dieses Gesetz hat zugegebenermaßen nicht in allen Punkten das erfüllen können, was den Initiatoren damals vorschwebte, weil wir danach noch eine ganze Reihe von Punkten bewältigen mussten, um die Hochschulen weiterhin auf dem Weg zur Freiheit zu begleiten.

Dazu zähle ich insbesondere die Zielvereinbarungen, die - das ist, glaube ich, einmalig gewesen - den Hochschulen langfristig Planungssicherheit geben; sie geben dem Rektorat und auch den Fachbereichen aber zugleich umfängliche Kompetenzen bezüglich der weiteren Entwicklung der Hochschulen und natürlich auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verantwortung für die Umsetzung der Zielvereinbarungen.

Wir als Liberale sind der Meinung: Wenn wir Verantwortung bezüglich der Erfüllung der Vorgaben des Landes bzw. der gemeinsamen Vereinbarungen nach unten geben, dann müssen auch einzelne Punkte in die Hochschulen gegeben werden, die wesentlich zur Konkurrenzfähigkeit der einzelnen Einrichtungen beitragen können.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es so, dass die Hochschulen zwar eine Struktur haben, die gemeinsam vereinbart wurde, dass es aber immer noch notwendig ist, für die Berufung von Professoren, die der Kern der jeweiligen Lehrtätigkeit bzw. der Forschungstätigkeit sind, die Genehmigung beim Ministerium einzuholen bzw. auch hier größere Gremien damit zu befassen, die nicht unbedingt die Verantwortung für den einzelnen Part tragen.

Wir haben, um heute hier qualifizierter mit Ihnen diskutieren zu können, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und gefragt, wie denn mit der Notwendigkeit umgegangen wird, die Vorschläge für die Berufung eines neuen Professors oder einer Professorin an das Ministerium zu geben, welche Auswirkungen das hat, wie oft davon abgewichen wurde und welche anderen Vorschläge es gab.

Und siehe da: Die Antwort erbrachte, dass dieses sehr komplizierte Verfahren, das Verzögerungen von mindestens drei Monaten bei Berufungsverfahren verursacht hat, nie zu einer Abweichung führte. Diesbezüglich muss man sich fragen, ob es notwendig ist, ein Gesetz für eine Sache zu erlassen, die nicht geregelt werden muss, weil sie nie in Anspruch genommen wurde.

Wir haben in letzter Zeit in Gesprächen mit verschiedenen Universitäten und Hochschulen, aber auch bei Äußerungen unseres Kultusministers im Bildungsausschuss feststellen können, dass offensichtlich die Zeit reif ist, hier mehr an die Hochschulen abzugeben und dort mehr Freiheit walten zu lassen. Die Frage der Neubesetzung von Professorenstellen, wie auch die Besetzung an sich und das Berufungsverfahren sowie die Ernennung in die Hochschulen zu geben, ist wichtig, um klar zu machen, wohin die Entwicklung in den Folgejahren gehen wird.

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der - das geben wir gern zu - nur ein erster Schritt in die weitere Freiheitsgebung für unsere Hochschulen ist. Wir fangen sozusagen beim Kopf an, bei den Professoren, und werden sukzessive gemeinsam mit Ihnen, so hoffe ich doch, unseren Hochschulen die Möglichkeit geben, im Rah

men der Zielvereinbarungen dementsprechend vorzugehen und eigene Schwerpunkte zu setzen.

Wir gehen davon aus, dass es gerade die Freiheit von Forschung und Lehre ist, die zukünftig zu neuen Ideen führen wird, die die Grundlage der deutschen Entwicklung seit dem 17. Jahrhundert gegeben hat, wovon wir, insbesondere in Sachsen-Anhalt, heute noch profitieren.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Wenn Herr Tullner etwas beitragen möchte, gern.

Herr Tullner, bitte.