Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Herr Tullner, bitte.

Lieber Kollege Kley, ich gebe zu, ich hätte meine Frage auch später in meiner Rede stellen können, aber weil Sie so schön angefangen haben, möchte ich wissen: Sie sagten, dass sei der erste Ansatz für eine langfristige Hochschulgesetznovellierung. Wie viele Gesetzesnovellen möchte die FDP im Landtag in den nächsten Wochen und Monaten vorstellen, wenn sie jeden Punkt einzeln einbringen will?

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz - Herr Prof. Dr. Paqué, FDP, lacht)

Sehr geehrter Herr Tullner, es ist jeweils eine Frage der Zeit. Es geht um die Frage, ob die Situation entsprechend ist und ob die Instrumentarien vorhanden sind, wenn ich Veränderungen in Gang bringen möchte.

Ich kann natürlich warten, bis die Hochschulen in Gänze bereit sind und umstrukturiert sind oder bis neue Zielvereinbarungen in den Jahren 2010 oder 2011 gefasst werden, um ihnen dann mehr Möglichkeiten zu geben. Wenn man sich aber einmal anschaut, wo der Druck am größten ist und wo gegenwärtig die Notwendigkeit für Veränderungen besteht, dann sehen wir das an dieser Stelle.

Ich habe angeboten, dass wir gemeinsam den Weg hin zu mehr Freiheit beschreiten. Dies ist ein erster Schritt, der zurzeit vonnöten ist und immer wieder an uns herangetragen wurde. Weitere Schritte können mit Sicherheit folgen. Wir sind an dieser Stelle gern weiterhin der Motor der Entwicklung, auch wenn man uns momentan nicht zum Regieren braucht.

Nichtsdestotrotz, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir auch andere Punkte des Berufungsverfahrens aufgenommen, die aus der Rückschau heraus als überflüssig und unsinnig erscheinen.

(Zuruf von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Hier nenne ich zum Beispiel die Wiederberufung bei befristeten Professuren. Gerade an den Kunsthochschulen ist es so, dass viele Professoren nur für eine bestimmte Zeit berufen sind und dass diese Berufung vielleicht noch einmal verlängert wird.

An dieser Stelle ein umfängliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen, um eine Wiederberufung vorzu

nehmen, bei der von vornherein klar ist, dass man genau den derzeitigen Stelleninhaber haben möchte, weil er die beste Qualifikation für diese Stelle mitbringt, diesen Aufwand kann man sich sparen. Darin sind sich, glaube ich, alle Stellen einig.

An dieser Stelle sollte man nicht nur für die Wiederbesetzung der Stelle von einer Befristung in eine unbefristete Stelle, sondern auch bei weiteren Befristungen die entsprechende Möglichkeit schaffen. Diesbezüglich gab es auch schon früher Konsens, nur hat niemand Regelungen in Bezug auf diese Veränderungen eingebracht.

Somit bin ich mir sicher, dass man durch Einsparungen im Verwaltungsverfahren auch zukünftig eine höhere Attraktivität im Land Sachsen-Anhalt für interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bieten kann, wenn man ihnen verspricht, dass sie möglichst schnell hier arbeiten können und dass man sie nicht in jahrelange Verfahren eintaucht und noch einmal miteinander verhandelt.

Mittlerweile haben uns - meine sehr geehrten Damen und Herren, die Konkurrenz schläft nicht - andere Hochschulen die besten Köpfe weggeschnappt. Diesen Nachteil müssen wir nicht länger mit uns herumschleppen. An dieser Stelle können wir rechtzeitig eingreifen und durch schnelle Verwaltungsvorgänge und schnelle Verfahren im Rahmen des gesetzlich Notwendigen durchaus etwas tun.

(Beifall bei der FDP)

Sehr geehrter Herr Kultusminister, Sie werfen immer wieder Punkte ein, die von diesem Antrag gar nicht betroffen sind. Offensichtlich ist hier absichtliches Missverstehen angesagt. Sie können das sicherlich noch umfänglich ausführen. Ich glaube, hier ist ein deutlicher Lesefehler zu spüren.

Wir haben nur diesen einen Paragrafen geändert und nicht die anderen Paragrafen, die das klassische Berufungsverfahren vorsehen. Dazu kann ich in der Ausschussberatung sicherlich noch das eine oder andere sagen. Aber erst einmal sind wir daran interessiert, die grundsätzliche Auffassung des Ministeriums zu mehr Geschwindigkeit und zu mehr Eigenständigkeit an den Hochschulen zu hören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir freuen uns auf die Beratungen und natürlich auch auf weitere Vorschläge der Koalition. Wir haben in Ausschusssitzungen immer wieder gehört, dass es hieß: Ja, das würden wir auch gern machen. Wir warten schon einige Zeit darauf und wollen das sozusagen einfach mittragen helfen.

Lassen Sie mich zu der Frage des Einflusses des Staates auf die Hochschulen noch einen bekannten Deutschen zitieren - deswegen ausnahmsweise auch dieser Zettel, der vom Herrn Minister bemängelt worden ist. Ich möchte Wilhelm von Humboldt zitieren

(Zuruf von Minister Herrn Professor Dr. Olbertz)

aus seiner Abhandlung „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“ aus dem Jahr 1792:

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Das war so klar, dass ich es auswendig kann!)

„Der wahre Zweck des Menschen - nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welchen

die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt - ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerlässliche Bedingung.

Gerade die aus der Vereinigung Mehrerer entstehende Mannigfaltigkeit ist das höchste Gut, welches die Gesellschaft gibt, und diese Mannigfaltigkeit geht gewiss immer in dem Grade der Einmischung des Staats verloren. Es sind nicht mehr eigentlich die Mitglieder einer Nation, die mit sich in Gemeinschaft leben, sondern einzelne Untertanen, welche mit dem Staat, das heißt dem Geiste, welcher in seiner Regierung herrscht, in Verhältnis kommen, und zwar in ein Verhältnis, in welchem schon die überlegene Macht des Staats das freie Spiel der Kräfte hemmt.

Gleichförmige Ursachen haben gleichförmige Wirkungen. Je mehr also der Staat mitwirkt, desto ähnlicher ist nicht bloß alles Wirkende, sondern auch alles Gewirkte.

Wer aber für andere so räsoniert, den hat man, und nicht mit Unrecht, in Verdacht, dass er die Menschheit misskennt und aus Menschen Maschinen machen will.“

(Herr Miesterfeldt, SPD: Na, das hätten Sie doch noch auswendig gekonnt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass in diesem Raum nicht der Geist herrscht, dass die Menschen zu Maschinen gemacht werden sollen. Vielmehr sollten unsere Hochschulen die Möglichkeiten haben, sich zu entfalten. Ich bitte Sie daher um eine Überweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kley, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Kultusminister Professor Dr. Olbertz. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man bei Google die Worte „Humboldt“ und „Grenzen“ eingibt, dann erscheint genau dieses Zitat und man kann es erübrigen, sich einer tieferen Lektüre des großen Universitätsreformers hinzugeben. Es passt jedenfalls ganz gut, aber es ist auch in der Geschichte, glaube ich, noch nicht gründlicher missverstanden worden als in diesem Zusammenhang, in dem es eben verwendet worden ist.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Mir war schon bei der letzten Debatte ein bisschen schlecht; das hat sich jetzt verstärkt. Es hat mich aber immerhin an ein Lied von Cindy und Bert aus den 70erJahren erinnert: „Was ich noch zu sagen hätte, dauert eine Zigarette und ein letztes Glas im Stehen“.

(Herr Miesterfeldt, SPD: Das ist jetzt vorbei!)

Das Lied hieß übrigens „Gute Nacht, Freunde!“. Ich hoffe, dass das nicht unser Abgesang wird.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Das Hochschulrahmengesetz wird wahrscheinlich am 1. Oktober 2008 außer Kraft treten. Ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen, sodass bis zu diesem Zeitpunkt das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Tat novelliert sein muss.

Als wir das geltende Hochschulgesetz konzipiert haben, waren diese Entwicklungen im Rahmen der Föderalismusreform bereits absehbar, sodass wir viele Dinge bereits in dem damaligen Gesetzentwurf berücksichtigt haben. Der Anpassungsbedarf hält sich also in Grenzen.

Mir schwebt daher kein von Grund auf neues Hochschulgesetz vor, sondern eine Novelle, die die Hochschulautonomie stärkt, die zugleich aber auch Ansprüche an ein aufgeklärtes und modernes Kooperationsverhältnis zwischen Hochschule und Staat fixiert. Dieses Verhältnis wird nicht von wechselseitigen Abgrenzungsritualen getragen, sondern von der Herstellung und Wahrung einer verantwortlichen und kultivierten Interessenkongruenz.

Das bedeutet, im Gesetz einerseits wissenschaftsadäquate Steuerungsmechanismen in Bezug auf die Kooperation sowohl zwischen Hochschule und Staat, aber auch im Binnenverhältnis zu verankern, andererseits aber auch die öffentliche Verantwortung für staatliche und vom Staat finanzierte Hochschulen sichtbar zu halten.

In diesem Sinne wird im Kultusministerium bereits intensiv an einer Novelle gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung Ihnen noch in diesem Jahr einen entsprechenden Entwurf vorlegen wird.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Jetzt schon? Von wem denn?

(Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD)

Von dem Abgeordneten Herrn - -

(Herr Lange, DIE LINKE: Die hat sich gerade er- ledigt!)

- Aha. Gut.

Ach so. Sie hat sich also schon erledigt. - Es gibt demnach überhaupt keinen Grund, jetzt ein einzelnes Element der bevorstehenden Novelle, nämlich das Berufungsverfahren, vorab und gesondert zu erörtern; es sei denn, man verfolgt einen populistischen Ansatz und will das Thema einfach nur als Erster besetzen. Rein zeitlich haben die Antragsteller das geschafft, in der Sache sind sie aber ganz hinten.

Vor allem hätten Sie sich für diesen Vorstoß anders vorbereiten müssen. Der Antrag scheint in wenigen Minuten niedergeschrieben worden zu sein. Er zeugt von einer fast schon heiteren Unkenntnis der Materie und einer bemerkenswerten Ferne gegenüber elementaren Standards im Wissenschaftsbereich.

(Unruhe bei der FDP)