Vielen Dank, sehr geehrter Herr Minister. Ich wollte noch einmal auf Ihre vorherige Äußerung Bezug nehmen, dass Sie intensiv mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes beschäftigt sind. Würden Sie diesem Hohen Haus sagen, dass Sie über diese Gesetzesvorbereitung bisher nicht mit uns beraten haben und uns also nicht vorwerfen können, wir würden aus Ihrer Beratung einzelne Punkte herausgreifen? Wir sind einfach mit Unkenntnis geschlagen und würden uns freuen, wenn Sie uns demnächst vielleicht in solche Verfahren einbeziehen.
Es ist ja eine nicht endende Kette von Missverständnissen, die Sie umtreibt. Ich habe nur beanstandet, dass wir über das Hochschulgesetz nicht in kleinen Portiönchen diskutieren sollten, wobei sich sozusagen jeder das herausklaubt, womit er erst einmal Punkte machen kann, sondern dass wir es im Ganzen auf der Basis eines ordentlichen Entwurfs machen sollten. Und genau den habe ich Ihnen angekündigt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. - So.
Nun werden tatsächlich in vielen Ländern das Berufungsrecht und verschiedene andere Sachen auf die Hochschulen übertragen, aber bisher nirgends in der vorgeschlagenen Form, nämlich praktisch ohne Transparenz und externe Legitimation.
Außerdem hat sich längst herausgestellt, dass es zwischen der Übertragung der Verfahren auf die Hochschulen und einer kürzeren Verfahrensdauer gar keinen Zusammenhang gibt. Die mit Abstand kürzeste Zeit verbringen die Berufungsverfahren in Sachsen-Anhalt im zuständigen Ministerium. Ich betone: Die mit Abstand kürzeste Zeit des Verfahrens verbringen sie im Ministerium.
Der Vorschlag der FDP übersieht vor allem, dass das Berufungsverfahren zu den zentralen Bestandteilen für eine qualitäts- und bedarfsgerechte Steuerung der Entwicklung in den öffentlich verantworteten und finanzierten Hochschulen gehört. Gerade in den nächsten Jahren steht ein umfangreicher personeller Erneuerungsprozess in der Gruppe der Hochschullehrer bevor, der in angemessener Weise zu begleiten ist. Hieran auf das Geratewohl herumzuexperimentieren, kann mit gravierenden Folgen verbunden sein. Ich gehe im Folgenden auf einige ein.
Worauf stützt sich eigentlich die Annahme, Herr Kley, dass die akademische Welt weniger anfällig sei gegen Anfechtungen hinsichtlich einer Abhängigkeit, hinsicht
lich Gefälligkeiten oder sonstiger fachfremder Verwicklungen als andere Bereiche, in denen besondere Rechte vergeben werden? Legitimiert werden können diese doch nur durch eine außerordentliche Leistung, die unabhängig geprüft und attestiert wird. Gerade wenn es um den Status von akademischer Selbständigkeit und Verantwortung geht, wie es bei einer Berufung zum Professor bzw. zur Professorin der Fall ist, sind legitimierte Verfahren wichtig.
Ich kann Ihnen von Berufungsverfahren berichten, die nur deshalb am Ende erfolgreich, transparent und rechtsförmlich, also klagefest abgeschlossen werden konnten, weil sie vom Ministerium kritisch, aber auch konstruktiv begleitet wurden. Dasselbe gilt für Bleibeverhandlungen, die ohne Mitwirkung des Ministeriums und ohne klare Signale des Landes definitiv nicht erfolgreich verlaufen wären.
Der Gesetzentwurf sieht nun auch noch vor, die Berufungsvorschläge von der Pflicht auf begleitende externe Gutachten zu befreien - so etwas habe ich überhaupt noch nie gehört -, da deren Nutzen zweifelhaft sei und sie Berufungsverfahren „nur in die Länge ziehen“ würden.
Insbesondere diese Begründung zu dem Entwurf zeigt, wie erstaunlich wenig den Verfassern die qualitätssichernden Faktoren von Berufungsverfahren bewusst sind. Jedem Wissenschaftler und Hochschullehrer, der etwas auf sich hält, müsste dieser Gedankengang peinlich sein. Das Wissenschaftssystem legitimiert sich nun einmal durch Leistung, die durch externen Sachverstand festgestellt wird. Das ist weltweit „state of the art“ in der Wissenschaft. Der nächste Schritt wäre womöglich, gänzlich auf Ausschreibungen zu verzichten. Zeit sparen könnte man damit auf jeden Fall.
Lesen Sie einmal die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren aus dem Jahr 2005; das kann man übrigens auch über Google machen. Der Wissenschaftsrat hält es im Unterschied zu Ihrem Antrag für unabdingbar, dass eine Berufungskommission bei ihrer Entscheidung externen Sachverstand einbezieht, sowohl bei den Gutachten als auch hinsichtlich der stimmberechtigten Mitglieder einer Kommission.
Damit ich nun nicht falsch verstanden werde: Es ist durchaus vorstellbar, bei der Novellierung zu anderen, neuen Lösungen in Bezug auf die Berufungsverfahren zu kommen. So ist zum Beispiel die Praxis Brandenburgs interessant, nach der eine Kommission alle zwei Jahre die Durchführung der Berufungsverfahren an den Hochschulen überprüft. Im Ergebnis einer solchen Überprüfung ist es auch möglich, das Berufungsverfahren wieder an das Ministerium zurückzugeben. Allerdings handelt es sich hierbei um ein sehr aufwendiges Verfahren.
Eine andere Möglichkeit würde darin bestehen, die Berufungsverfahren ganz in die Hände der Hochschulen zu legen und erst am Ende die Zustimmung des bzw. der für die Hochschulen zuständigen Ministers bzw. Ministerin einzuholen.
Einer ernsthaften Diskussion stelle ich mich also gern. Sie müsste allerdings unter völlig anderen Prämissen geführt werden, als es der Antrag vorsieht. Es sollte nämlich um mehr gehen als um das Ziel, Hochschulen als von der Außenwelt zwar finanzierte, aber sonst von öffentlichen Interessen und Pflichten unberührte Kreisläufe zu betrachten.
Gerade die Besten dürften es nicht als attraktiv empfinden, wenn ihre Berufung unter dem Makel steht, unter geringeren als den international üblichen Anforderungen zustande gekommen zu sein.
Wie viel für diese Maßstäbe spricht, können Sie übrigens auch an der Berufung Ihres Fraktionsvorsitzenden zum Professor für Volkswirtschaftslehre an der Otto-vonGuericke-Universität im Jahr 1996 ablesen. Wer weiß, wer Ihnen sonst heute vorstünde.
Die akademische Auswahl und Platzierung der Kandidaten für Berufungen ist und bleibt natürlich eine alleinige Angelegenheit der Hochschule; das ist ganz klar. Dass das formale Berufungsrecht beim Kultusminister liegt, scheint mir dabei so lange folgerichtig und konsequent, wie es sich bei Professoren um Landesbeamte handelt. Andernfalls wäre der Beamtenstatus der Hochschullehrer aufzugeben, schon um Konsistenz für Ihr Bestreben herzustellen.
Im Übrigen ist die Unterschrift des Ministers unter eine Berufungsurkunde auch eine Form der Wertschätzung des Landes gegenüber seinen wissenschaftlichen Spitzenkräften. Ich kenne auch welche, die darauf Wert legen.
Es ist auch wenig sinnvoll - das ist mir sehr wichtig - an die Stelle der bisherigen Berufungspraxis subtile, verdeckte Kontrollmechanismen zu setzen, die kaum weniger bürokratisch sein dürften als das derzeitige Verfahren. Zu Recht äußern die Rektoren die Sorge, dass, wie in anderen Bundesländern, am Ende externe Hochschulräte ihre akademischen Belange einschließlich der Berufungen regeln. Das jedenfalls sind keine Ansätze zur Stärkung der Hochschulautonomie.
Nur ein intelligentes Kooperationsmodell zwischen Hochschulen und Staat - - Genau das, Herr Kley, hat Humboldt gemeint. Wenn Sie das Zitat nicht aus dem Zusammenhang gerissen hätten, dann hätten Sie genau gesehen, dass es präzise um die Kooperationskultur - er sagt das an einer Stelle sogar wörtlich - zwischen Hochschulen und Staat geht und darum, die Wissenschaftsautonomie auf der einen Seite und die legitimen Interessen des Staates, der das System finanziert, auf der anderen Seite zu wahren. Das war übrigens auch die Idee der lehrenden und forschenden Gemeinschaft in Verbindung mit einem Staat, der diesen Zusammenhang in aufgeklärter Weise stützt und fördert.
Also, nur ein solches Kooperationsmodell zwischen Hochschulen und Staat, das so lange sinnvoll ist, wie es
sich um staatlich finanzierte Einrichtungen mit öffentlicher Aufgabenstellung handelt, kann Autonomie sichern und öffentliche Verantwortung wahren. Andernfalls brauchte man übrigens überhaupt kein Hochschulgesetz. Vielleicht schwebt dies den Liberalen vor. Dann werden Sie alle über kurz oder lang Professoren sein. - Vielen Dank.
Herr Olbertz, es ist weniger eine Frage als mehr eine Intervention. Mir ist bei Ihnen heute zum wiederholten Mal aufgefallen, dass einer der Schwerpunkte der Analyse der Anträge der Opposition die intellektuellen Kapazitäten ihrer Antragsteller sind. Die Urteile, zu denen Sie kommen, sind immer hart an der Grenze dessen, was man noch ertragen kann.
Ich erlaube mir das jetzt zu sagen; denn es geht nicht um uns. Ich sage: Das ist auch ein wenig unglaubwürdig. Wenn das alles so schlimm wäre, dann frage ich mich, warum Sie es mit den Kollegen eine Legislaturperiode lang in der Landesregierung ausgehalten haben, und dann würde ich Sie bitten, einen solchen Maßstab auch an die Anträge Ihrer eigenen Koalition anzulegen. Ansonsten ist das nicht mehr auszuhalten.
Das war keine Intervention, sondern eher eine Bitte. Dieser Bitte komme ich gern nach. Diese Maßstäbe lege ich immer an die Anträge an, die mir ohnehin nur aus Konsultationsgründen durchaus hin und wieder vorgelegt werden. Wir sind darüber auch immer in einem kritischen, sachlichen und vor allem solidarischen Diskurs. Das hat den Anträgen fast immer gut getan. Dies ist für mich normale gute Praxis parlamentarischer und exekutiver Zusammenarbeit. An diese halten wir uns.
Herr Minister Olbertz, Sie haben sehr deutlich gemacht, dass Sie der Kultusbürokratie einen ganz wesentlichen Kontrolleinfluss zuordnen, was die Qualitätskontrolle von Berufungen betrifft.
Wie können Sie sich erklären, dass amerikanische Privatuniversitäten, die in keiner Weise von irgendeiner Bürokratie, einem Staat oder einer Administration kontrolliert werden, offenbar außerordentlich erfolgreich in ihrer Berufungspolitik sind und, wenn man das allein an den Zahlen der Nobelpreise misst, in den letzten Jahrzehnten mit Abstand an der Spitze in der Welt stehen? Wenn
es zur Qualitätskontrolle einer Kultusbürokratie bedarf, dann besteht an dieser Stelle ein großer Erklärungsbedarf Ihrerseits. Ich hätte dafür gern eine Erklärung.
Herr Paqué, das will ich gern machen. Der entscheidende Unterschied zwischen unserem System und amerikanischen Privatuniversitäten, wie Sie bereits sagten, besteht darin, dass sie zum einen nicht den Einsatz öffentlich aufgebrachter Mittel legitimieren müssen und dass sie demzufolge zum anderen auch nicht öffentlichen und staatlichen Zielsetzungen insoweit unterworfen sind, als dass sie solche Dinge wie etwa Gleichbehandlung, Chancengerechtigkeit und vieles andere beachten müssen, was jedoch gerade in einer demokratischen Wissenschaft, wenn sie öffentlich finanziert ist, vonnöten ist. Das heißt nicht, dass dies nicht geschieht. Das amerikanische System ist zwischen privaten Hochschulen und solchen mit einem öffentlichen Zuschnitt auch ganz anders ausbalanciert. Die Hochschulen mit einem öffentlichen Zuschnitt unterliegen den gleichen Legitimationsmechanismen.
Mir geht es auch nicht um irgendeine bräsige Kontrolle und Aufsicht, sondern mir geht es um ein aufgeklärtes Kooperationsverhältnis zwischen denen - ich spitze es einmal ein wenig zu -, die zahlen - - Das betrifft im Übrigen auch Ihre Autonomie als Souverän in unserem Land, weil Sie ein Stück Haushaltsautonomie an die Hochschulen abtreten und damit sogar das legitime Recht haben zu schauen, ob die Hochschulen die Erwartungen und öffentlichen Landesinteressen in dem Umfang erfüllen, in dem Sie es sich erhoffen. Das ist eine Frage der Zusammenarbeit und nicht von Abgrenzungsritualen.
Ich würde ganz anders reden, wenn eine private Universität auf eigene Rechnung ihre Angebote unterbreitet und auf dem Markt schaut, ob diese Angebote funktionieren oder nicht. So kann man in den Wettbewerb gehen.
Aber wir haben hier eine andere Voraussetzung und wir haben eine andere öffentliche Verantwortung für das Hochschulsystem. Das ist der Grund, weshalb ich durchaus der Auffassung bin, die Hochschulautonomie, wo immer es geht, zu stärken, aber nicht das Abgrenzungsritual zu pflegen, sondern die Kooperation, um zu schauen, wie man aus den beiden Systemen wechselseitig Legitimation erfahren kann. Das ist ohne Weiteres möglich. Das machen uns viele vor.
Die Modelle, die in zahlreichen anderen Ländern übrigens inzwischen teilweise probehalber praktiziert werden, eröffnen am Ende ganz neue Probleme, die die Hochschulautonomie von einer Seite eingeschränken, die wir noch gar nicht hatten. Denn es nützt mir überhaupt nichts, dass sozusagen ein Konzernchef der Universität als Vorsitzender des Hochschulrates die Entscheidungen über Berufungen oder akademische Belange abnimmt und der Rektor zur Exekutive wird, obwohl er eigentlich Legislative wäre. Dann könnte ich mir einen aufgeklärten und modernen Staat eigentlich als wissenschaftsadäquateren Partner wünschen als solche Hochschulräte. Das war meine Polemik.