Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Dabei hilft auch die Lobrede auf die Guttaten nicht sehr viel; denn, Herr Kley, die gegenwärtigen Regelungen zum Berufungsverfahren an den Hochschulen sind unter Ihrer Mitverantwortung entstanden bzw. ist nicht verändert worden.

Fakt ist - das wissen auch Sie -: Die Forderung der Hochschulen nach einer Vereinfachung des Berufungsverfahrens ist doch nicht neu. Sie wurde bereits vor der letzten Novellierung in Jahr 2004 an den Landtag herangetragen. Das wissen wir doch alle. Das betrifft auch einen solchen Punkt wie die befristeten Professuren.

Damals, Herr Kley, gab es den Gesetzentwurf einer Landesregierung, an der Sie persönlich und auch ein Hochschulprofessor Ihrer Partei beteiligt waren. Damals hatten Sie alle Möglichkeiten, Ihre freiheitlich-demokratischen Ideale einzubringen und das zu tun, was Sie heute hier in einem sehr kurzen Schritt und einzeln ein

fordern. Sie haben die Gelegenheit nicht genutzt oder Sie wollten sie nicht nutzen.

(Zuruf von Herrn Kley, FDP)

- Herr Kley, bitte.

Meine Damen und Herren! Ein Hochschulgesetzentwurf der SPD, der sich vornehmlich der größeren Eigenständigkeit der Hochschulen widmete und in der damaligen Anhörung auch gewürdigt wurde, ist damals auch von Ihnen und von Ihrer Fraktion abgelehnt worden. - So viel zu Ihren Überzeugungen und zu Ihrer Glaubwürdigkeit. Ich höre sehr gut zu. Ich habe das schon verstanden.

Meine Damen und Herren! In unserer Broschüre „Bildungsland Sachsen-Anhalt 2020“ ist auch ein wissenschaftspolitisches Leitbild enthalten. In diesem Zusammenhang treffen wir auch die Aussage, dass es für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen in der Zukunft in der Tat wichtig ist, dass wir die Autonomie der Hochschulen stärken und erweitern.

Nach der Überzeugung meiner Fraktion ist das jetzt gültige Hochschulgesetz, das unter Ihrer Ägide entstanden ist, überreguliert und gewährt den Hochschulen nicht die erforderlichen Freiheiten. Hierin sehen wir baldigen Handlungsbedarf. In diesem Rahmen ist eine vollständige Übertragung der Berufungsverantwortung, wie von der FDP gefordert, eine sehr weit reichende Möglichkeit, also quasi eine Maximalvariante.

Aber, meine Damen und Herren, Herr Kley, zu bedenken wäre doch, dass mit einer vollständigen Übertragung der Berufungsverantwortung auf die Hochschule auch die Frage verbunden ist, ob es überhaupt angemessen ist, wenn das Land als Geldgeber über gar keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr verfügt.

Verstärkt werden diese Bedenken durch die im FDPGesetzentwurf vorgesehene Befreiung von der Pflicht auf begleitende externe Gutachten. Der Minister hat auch dazu etwas gesagt.

Natürlich gibt es durchaus berechtigte Kritik an diesem Gutachterwesen. Darüber kann man auch diskutieren. Aber es völlig freizugeben, halte ich für problematisch.

Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, die Berufungsverantwortung der Hochschulen in den nächsten Jahren zu stärken und die Dinge insgesamt in einer Novelle zum Hochschulgesetz zu verankern.

Meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht wäre in diesem Zusammenhang zum Beispiel etwas zu diskutieren, was wie ein Vetorecht angewendet wird, welches in einer bestimmten Frist nach der Entscheidung der Hochschule durch das Ministerium wahrgenommen werden kann. Dabei könnte sich die Frist zum Beispiel auf vier oder sechs Wochen beschränken. So wird sowohl die Autonomie gestärkt als auch die Bearbeitungszeit um zwei Drittel gekürzt und der Staat als Geldgeber wird nicht vollkommen aus seiner Verantwortung und aus einer sinnvollen Kontrolle, nämlich auch im Sinne dieses Kooperationsverhältnisses, welches richtigerweise angesprochen worden ist, hinausgedrängt.

Sie gehen noch weiter: Bisher prüft der Senat gemäß dem Hochschulgesetz, ob eine freie Professorenstelle wieder besetzt wird, die Funktionsbeschreibung geändert oder einem anderen Aufgabenbereich zugeordnet wird. Gemäß dem Gesetzentwurf der FDP soll damit nur

noch der Rektor oder der Präsident beauftragt werden. Die Richtung ist klar: Stärkung der Kompetenzen der Hochschulleitung.

Ich weiß, dass Rektoren das wünschen, weil das notwendige Verfahren ohne Frage einen hohen Organisationsaufwand mit sich bringt. Die Frage ist nur - an dieser Stelle muss man doch einmal nachdenken -, ob es wirklich vernünftig ist, dass der Senat bei solchen wichtigen strategischen Fragen überhaupt keine Entscheidungskompetenz mehr hat. - Sie sehen, das sind Fragen, die wir bei der Debatte über die Erhöhung der Eigenständigkeit beantworten müssen.

Es geht nicht nur um die Frage, welche Kompetenzen das Ministerium abgibt, sondern auch darum, welche Entscheidungen innerhalb der Hochschule durch welches Gremium zu treffen sind. Akademische Selbstverwaltung ist Teil der inneren Demokratie einer Hochschule und über diese darf man sich meiner Meinung nach nicht so einfach hinwegsetzen. Es ist eben nicht vergleichbar mit privaten Hochschulen, zum Beispiel in den USA.

Nicht nur an dieser Stelle macht der Text der Begründung zu dem Gesetzentwurf der FDP einen sehr dürftigen Eindruck. Es reicht nicht, nur einige gesetzliche Regelungen zu streichen. Außerdem beschränkt sich das Thema der Erhöhung der Autonomie der Hochschulen eben nicht nur auf das Berufungsverfahren.

Ich denke, auch wenn das kritisch klingt, mit etwas mehr Zeit und Sorgfalt wäre es möglich gewesen, das Gewicht und die Glaubwürdigkeit dieses Gesetzentwurfes entscheidend zu erhöhen.

(Zustimmung bei der SPD, von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz und von Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb)

Da uns das Thema wichtig ist, werden wir uns einer Überweisung in den Ausschuss nicht verschließen. Wir werden genau die Diskussion führen und die Fragen beantworten, die ich aufgeworfen habe. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz und von Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb)

Vielen Dank, Frau Mittendorf. - Für DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lange.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kley, das Zitat von Humboldt in allen Ehren. Das finde ich auch ganz toll. Ich hoffe, dass Sie auch den wachsenden Einfluss der Wirtschaft auf die innere Verfasstheit der Hochschulen und auf die Freiheit der Forschung und der Lehre ähnlich kritisch sehen.

In der Tat hört man aus vielen Rektoraten des Landes den Wunsch, das Berufungsverfahren zu beschleunigen und in diesem Zusammenhang komplett selbst zu übernehmen. Das Bestreben der Hochschulen, in Zukunft die Berufungen selbst zu übernehmen, ist nachvollziehbar, da somit die Autonomie der Hochschulen gestärkt wird. Ein solches Anliegen in das Landeshochschulgesetz aufzunehmen, ist auch im Sinne der Fraktion DIE LINKE.

Allerdings sehen wir in dem von der FDP vorgelegten Entwurf sehr viele Punkte, die wir sehr kritisch betrachten. Einige wurden schon angesprochen. Eines ist uns besonders wichtig: Ihr Entwurf sieht vor, die Gremien der Hochschulen, in denen sich die Statusgruppen fachübergreifend ihre Meinung bilden, weiter zu entmachten. Es mag zwar im Sinne der jetzt amtierenden Rektoren sein, dass sie allein prüfen, wie Denominationen oder die Wiederbesetzung der Stellen aussehen sollen, aber schon in der Gruppe der Professoren wird das keinen ungeteilten Beifall finden und in den bereits marginalisierten Statusgruppen wird es gar keinen Beifall finden.

Die Professur, der Lehrstuhl ist an den Hochschulen der Aufhänger für die meisten Strukturentscheidungen. Insbesondere unter den Bedingungen der Stellenkürzungen - jetzt heißt es Budgetkürzungen - gibt es in den Senaten große Diskussionen darüber, wie diese Strukturen aussehen sollen. Eine solche Entscheidung jetzt dem Rektor zu überlassen, höhlt die Hochschuldemokratie weiter aus.

Wenn wir als demokratisch legitimierter Souverän jedoch Entscheidungsbefugnisse in die Hochschulen geben wollen, muss das mit einer weitreichenden Demokratisierung der Hochschulen einhergehen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Der jetzt zunehmend beschrittene Weg, die staatlich regulierte, professorendominierte Gruppenhochschule in ein marktgesteuertes Dienstleistungsunternehmen umzubauen, ist ein Irrweg. Vielmehr benötigt eine demokratische Wissensgesellschaft auch demokratisch organisierte, auskömmlich öffentlich finanzierte staatliche Hochschulen, in denen der Wissenschaftsprozess durch die Einheit von Forschung und Lehre und durch das weitgehend gleichberechtigte Zusammenwirken von Lehrenden und Lernerden stattfindet und zu denen der Zugang unabhängig vom sozialen Status möglich ist.

Die Bilanz des Kultusministers gemeinsam mit der FDP weist allerdings nicht gerade in diese Richtung. Der Richtungswechsel ist bedauerlicherweise auch unter der jetzigen Koalition mit der SPD nicht erkennbar.

(Frau Mittendorf, SPD: Na ja!)

Daher werden wir uns als Fraktion DIE LINKE in die Novellierung, welche Sie uns gerade angekündigt haben, lebhaft einmischen. Trotz der Ankündigung einer Gesetzesnovelle halten wir es für richtig, dass sich der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Überlegung, die Berufungen vollständig den Hochschulen zu überlassen, auseinandersetzt. Deshalb plädieren wir für eine Überweisung des Gesetzentwurfes in diesen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die CDU spricht der Abgeordnete Herr Tullner.

Frau Präsidentin, ich beschränke mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit auf vier Sätze.

Erstens. Auch die CDU-Fraktion möchte bei der anstehenden Hochschulgesetznovellierung kritisch hinterfragen, inwieweit man Hochschulautonomie und ein verbessertes Hochschulsystem erreichen kann.

Zweitens. Der Gesetzentwurf der FDP ist auch aus unserer Sicht sehr dünn und deswegen kritisch zu beleuchten.

Drittens. Frau Mittendorf hat alles Weitere bereits gesagt, sodass ich mir das sparen kann.

Viertens. Wir sollten uns alle bemühen, nicht so mimosenhaft aufzutreten, weil es auch ein bisschen Spaß machen soll und ein bisschen Leidenschaft dabei sein soll. Deshalb sollten wir hier mehr über die Inhalte als über die Form reden. - Danke, das war es.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist die Diskussion beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. - Entschuldigung, Herr Kley. Sie haben natürlich die Möglichkeit zu erwidern. Herr Kley, dass ich das vergessen habe, ist unverzeihlich. Bitte sehr.

Danke sehr, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte schon ein wenig Hoffnung, dass wir in der Debatte vielleicht das eine oder andere ad acta legen können, weil das Ministerium seine eigenen Vorstellungen äußert. Nichtsdestotrotz haben wir gehört, wie es in Brandenburg ist und wie es in einem anderen Land ist, aber keinerlei Kernpunkte.

Während der Minister gern im Gespräch mit Rektoren sagt, ja, so hätte ich es auch gern, war heute nichts Offizielles zu hören. Das bedauern wir doch ein wenig.

Ich habe in der Debatte seitens des Ministeriums - das war natürlich zu erwarten - schon ein relativ starkes Misstrauen gegen eine unabhängige Hochschule gehört, ist es doch immer attraktiv, auch selbst mitbestimmen zu können, wie die Besetzung der einzelnen Stellen erfolgt, auch wenn dies aus unserer Sicht nicht zielführend ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube vielmehr, an dieser Stelle - sehr geehrter Herr Kollege Lange, hierbei sind auch die Hochschulen gefordert - sollte das Instrumentarium der Zielvereinbarungen genutzt werden. Das ist es auch, sehr geehrte Frau Mittendorf, was den Einfluss des Landes auf die Hochschulen in dieser Kooperation festschreibt. Darin steht, welche Bereiche fortgeführt werden und in welchem Maße. Dabei sollte man es auch belassen.

Allerdings hat eben dann der Rektor die Verantwortung gegenüber dem Land, für die Besetzung von Professorenstellen und für die weitere Ausprägung gerade zu stehen. Wenn man es den Fachbereichen überlässt, die über den Senat Einfluss haben, dann besteht die Gefahr, dass der Rektor relativ hilflos ist, weil ihm keine weiteren Mittel zur Umsetzung dieser Zielvereinbarung zur Verfügung stehen. Es sei denn, er besaß vorher die Stärke, mit seinen Fachbereichen Einzelzielvereinbarungen abzuschließen. Dann ist die Struktur klar. Das ist im Moment noch nicht überall in diesem Maße erfolgt.

Wir sollten darüber und vielleicht auch über neue Vorschläge im Ausschuss beraten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten eine Idee nicht deshalb verurteilen, weil sie weitgehend ist, sondern wir sollten uns überlegen, warum wir noch auf der Stelle stehen. - In diesem Sinne eine angenehme Beratung.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Zuvor aber habe ich eine Frage an Herrn Tullner: Ihren Satz 4 haben wir hier oben nicht ganz richtig verstanden. Hieß das, dass Sie mit in den Ausschuss überweisen?