Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Jetzt können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Zuvor aber habe ich eine Frage an Herrn Tullner: Ihren Satz 4 haben wir hier oben nicht ganz richtig verstanden. Hieß das, dass Sie mit in den Ausschuss überweisen?

(Herr Tullner, CDU: Ich habe mich in meinem Satz 3 der Position von Frau Mittendorf ange- schlossen!)

- Ach so. Dann habe ich den also auch nicht richtig verstanden.

Wir treten jetzt ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/751. Einer Überweisung an sich steht nichts im Wege. Es ist der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur genannt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Ist dennoch jemand dagegen oder enthält sich der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in den Ausschuss überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 12 schließen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen - Drs. 5/717

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Weiß.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2006 bis zum 31. Mai 2007 329 Bürger Gebrauch gemacht. 50 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder einem Hinweis an die Einsender beantwortet. Zwölf Petitionen wurden an das jeweils zuständige Landesparlament bzw. an den Deutschen Bundestag abgegeben. 267 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petition registriert und bearbeitet werden.

Die größte Zahl der Eingänge war wieder im Sachgebiet Inneres und Medien mit 80 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 37 Petitionen und vom Sachgebiet Justiz mit 34 eingegangenen Petitionen. Weitere Einzelheiten können sie der Anlage 10 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.

260 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in elf Sitzungen abschließend behandelt. Führend war hierbei wieder das Sachgebiet Inneres und Medien mit 77 Petitionen. Zirka 13 % der Petitionen aus dem Sachgebiet Inneres und Medien betrafen Ausländerangelegenheiten, 10 % Probleme mit der Gebühreneinzugszentrale.

Im Sachgebiet Wirtschaft und Arbeit wurden 37 Petitionen abschließend behandelt. Unverändert zahlreich sind in diesem Bereich die Petitionen zum Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende, also Arbeitslosengeld II, mit 89 % gleich 33 Petitionen.

Viele Petenten nutzten auch die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. 15 Sammelpetitionen zum Beispiel zu den Themen Umstrukturierung der Finanzverwaltung, Behördenschließung, Straßenausbaubeiträge und Einheitsgemeinden gingen ein. Sieben Sammelpetitionen wurden abschließend behandelt.

Aufgrund der kompetenten Unterstützung durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten. Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten seinen Dank für ihre Unterstützung aussprechen.

Um Bürgernähe zu praktizieren und vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürgern tätig zu werden, führten Mitglieder des Ausschusses Ortstermine durch und nahmen Kontakt mit Petentinnen und Petenten auf. Dadurch konnten vielfach bestehende Missverständnisse ausgeräumt, Entscheidungen der Verwaltung den Petenten näher gebracht oder auch akzeptable Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden.

Der Petitionsausschuss erhielt wie in jedem Jahr eine hohe Zahl von Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten, in denen Beschwerde über die dortigen Zustände oder das Personal geführt wurde.

Der Petitionsausschuss nahm diese Beschwerden zum Anlass, sich selbst ein Bild zu machen, und besuchte die JVA Magdeburg. Dort wurde ihm über die Strafvollzugsbedingungen in der Anstalt und über die bisher durchgeführten und geplanten Baumaßnahmen berichtet. Bei einem Rundgang durch die Justizvollzugsanstalt erhielt er Einblick in den Justizalltag und wurde unter anderem über die Arbeitsangebote für Gefangene, über Freizeitangebote, medizinische Versorgung und Verpflegung informiert. Er konnte feststellen, dass sich die Vollzugsbedingungen sowohl für die Gefangenen als auch für die Bediensteten verbessert haben.

Etwa 10 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv oder zumindest teilpositiv erledigt.

In einigen Petitionen beschwerten sich die Petenten über den zunehmenden Ärztemangel. So wurden vielfach Hausarztpraxen geschlossen, weil kein Nachfolger vorhanden war. Andere Ärzte lehnten die Behandlung neuer Patienten wegen Überlastung ab. Die Petenten forderten den Petitionsausschuss auf, für eine ausreichende ärztliche Versorgung der Bürger zu sorgen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat nach § 75 SGB V die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und den im Land vertretenen Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entspricht. Wenn durch die einer Kassenärztlichen Vereinigung möglichen Aktivitäten oder durch andere geeignete Maßnahmen die Sicherstellung nicht gewährleistet werden kann und die Unterversorgung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist andauert, hat der unabhängige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in anderen Gebieten Zulassungsbeschränkungen anzuordnen.

Die Landesregierung selbst hat nach den bundesgesetzlichen Vorgaben keine direkten Einflussmöglichkeiten auf mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation. Es besteht lediglich eine Rechtsaufsicht

über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, innerhalb deren ein Rechtsverstoß bisher nicht erkennbar war. Eine rechtliche Handhabe, nach der eine Ärztin oder ein Arzt verpflichtet werden kann, sich niederzulassen, gibt es nicht, auch nicht die Verpflichtung zur Niederlassung an einem bestimmten Ort.

In den bestehenden Fällen konnte dennoch eine Lösung im Sinne der Petenten gefunden werden, sodass die Petitionen positiv erledigt werden konnten.

Dass es nicht immer im Sinne der Petenten ist, ihrem Petitionsbegehren zu folgen, zeigt der folgende Fall: Ein Petent begehrte die Erhöhung seiner Versorgungsbezüge aufgrund einer Pressemitteilung zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Eine Überprüfung seines Falles im Rahmen der Petitionsbearbeitung hat jedoch ergeben, dass die analoge Anwendung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nicht eine Erhöhung, sondern eine Verminderung seiner Versorgungsbezüge um ca. 326 € bewirken würde.

Weitere Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können den Anlagen 1 bis 9 der Beschlussempfehlung entnommen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drs. 5/717 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen für den Zeitraum 1. Dezember 2006 bis 31. Mai 2007 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 9 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Danke sehr, Frau Weiß. - Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/717 ein. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 9 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? - FDP, CDU und SPD. Wer ist dagegen? - Das ist Fraktion DIE LINKE. Enthält sich jemand der Stimme? - Das sind einige Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.

Es gibt eine Wortmeldung. Herr Thiel, bitte.

Frau Präsidentin, ich möchte entsprechend der Geschäftsordnung eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten unserer Fraktion abgeben.

Die Fraktion hat, wie Sie gemerkt haben, bei dieser Beschlussempfehlung unterschiedlich abgestimmt, obwohl im Petitionsausschuss über die Sammelvorlage einstimmig befunden worden ist. Wir haben bei der Prüfung der vorliegenden Petitionen aber festgestellt, dass es durchaus noch unterschiedliche Ansichten gibt, inwieweit man bestimmte Petitionen aus fachpolitischer Sicht für erledigt erklären kann. Deswegen haben wir zum Teil ein abweichendes Votum zum Ausdruck gebracht. Das betrifft zum Beispiel die Petition 5-L/012.

Dieses Verhalten unserer Fraktionen ist durchaus auch als Selbstkritik zu betrachten. Das heißt, wir sollten uns in Zukunft bei der Abstimmung über diesen Bericht des Petitionsausschusses durchaus auch das Recht nehmen, eine Debatte zu dem jeweiligen Thema zu führen,

um gegebenenfalls unterschiedliche Ansichten zu Petitionen zum Ausdruck bringen zu können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Thiel. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gleichwohl angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 13 verlassen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

Verlängerung des Briefmonopols in Deutschland

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/740

Die Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Rogée. Es ist unübersehbar, dass einige Beschäftigte der Deutschen Post der Debatte folgen werden. Seien Sie herzlich gegrüßt!

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass wir uns jetzt über ein hochinteressantes und hochaktuelles Thema verständigen wollen, konnte jeder heute in den Zeitungen lesen. Das Europäische Parlament hat gestern beschlossen, das Briefmonopol erst ab dem 1. Januar 2011 zu öffnen. Weiter heißt es in der „Mitteldeutschen Zeitung“, aus Sorge um Arbeitsplätze sperrten sich einige Länder wie Frankreich und Griechenland. Weiter heißt es, etablierte Betreiber und Gewerkschaften schätzten die Liberalisierung als Gefahr für die zwei Millionen Beschäftigten in der Branche ein.

Inzwischen ist die Debatte in Deutschland seit November 2006 erneut entflammt; so möchte ich das einmal formulieren. Die Wirtschaftsminister der Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben die Bundesregierung aufgefordert, ihre Entscheidung zu überdenken, das Briefmonopol in Deutschland ab dem 1. Januar 2008 freizugeben. Solch eine Positionierung erwarten wir auch von unserer Landesregierung.

Durch das vor fast zehn Jahren beschlossene Postgesetz zur Liberalisierung der Briefdienste hat sich der Wettbewerb auf Kosten der Arbeitnehmer verschärft. Die Lizenznehmer in diesem Sektor erzielen ihren Kostenvorteil vornehmlich durch Lohndumping. Das ergab eine Studie der Input Consulting, die im Auftrag der Gewerkschaft ver.di die Briefdienste in Deutschland untersuchte. Das Postgesetz verpflichtet die Regulierungsbehörde dazu, die Lizenz zu versagen, wenn Lizenznehmer die branchenüblichen Arbeitsbedingungen unterschreiten. Dem ist die Regulierungsbehörde der Studie zufolge nicht nachgekommen.

In der Zeit von 1998 bis 2005 sind die im Briefmarkt erzielten Umsätze in Deutschland um 3,8 % gestiegen. Das entspricht einer sehr moderaten Wachstumsrate. Auch für die kommenden Jahre wird in der Mehrzahl der Prognosen eine Stagnation, im günstigsten Fall jedoch ein äußerst bescheidenes Wachstum auf dem deutschen Briefmarkt erwartet.

Im Jahr 2005 entfielen in Deutschland 704 Millionen € des gesamten Umsatzes von 10,2 Milliarden € auf die in Konkurrenz zur Deutschen Post AG stehenden Lizenznehmer, die ihren Marktanteil damit kontinuierlich von 0,8 % im Jahr 1998, dem Jahr des Inkrafttretens des Postgesetzes, auf 6,9 % im Jahr 2005 steigern konnten. Auch eine Studie für die Europäische Kommission geht davon aus, dass die neuen Anbieter nach erfolgter Marktöffnung ihre Stellung deutlich ausweiten und bis zum Jahr 2011 Marktanteile in der Größenordnung von rund 20 % auf sich vereinen können.

Schauen wir uns die Beschäftigtenentwicklung an. Bei der Deutschen Post AG sind gegenwärtig etwa 200 000 Beschäftigte tätig. Davon sind etwa 160 000 für den Briefdienst zuständig. Bei den rund 750 aktiven Lizenznehmern, die im Jahr 2004 im deutschen Briefmarkt im Wettbewerb zur Deutschen Post AG standen, waren über 34 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Insgesamt ist im deutschen Briefmarkt seit dem Jahr 1999 die Zahl der Vollzeitstellen um mehr als 13 000 zurückgegangen. Die Freigabe der Exklusivlizenz würde nach Angaben von Herrn Zumwinkel nochmals 32 000 Stellen kosten.

Das ist leider nur ein Teil der Wahrheit. Mit einem Minijob-Anteil von 62,3 % und einer weiten Verbreitung befristeter Arbeitsverträge dominieren bei den neuen Briefdienstleistern Beschäftigungsformen, die durch ein hohes Maß an Unsicherheit, Instabilität und Abhängigkeit charakterisiert sind.

Meine Damen und Herren! Der Anteil von Minijobs an der Gesamtbeschäftigtenzahl liegt bei den Lizenznehmern auf dem Briefmarkt mit 62,3 % mittlerweile höher als in dem traditionell von geringfügiger Beschäftigung geprägten Reinigungsgewerbe mit 56,3 % oder der Gastronomie mit 52,8 %.