Aha. - Mir ist noch ein Versäumnis unterlaufen. Herr Kley hatte sich wegen einer Nachfrage an die Frau Ministerin gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur in dieser Runde der Legendenbildung vorbeugen. Die FDP hat sich zu jeder Zeit dagegen gewandt, dass in eine Struktur, die nicht arbeits- und wirkungsfähig ist, große Mengen Geld und Personal
Deswegen habe ich auch klar gesagt, dass zum Ende dieses Jahres klar sein muss, was an dieser Stelle passiert. Wenn wir in dieser Region eine Anhörung durchführen und man sich dort dagegen wendet, dann ist es natürlich notwendig, klare neue Konzepte zu entwickeln. Deswegen stehen wir hier dazu und werden auch - so hoffe ich - das Ganze zu einem positiven Ergebnis führen, um dementsprechend einiges tun zu können. Aber, wie gesagt, wenn nicht, dann muss auch ein Schlussstrich gezogen werden.
Frau Ministerin, wir haben zu früheren Südharzkonferenzen von Ihnen schon ganz andere, viel optimistischere Worte gehört, in denen es hieß, dass im kommenden Jahr ausgewiesen und der Antrag gestellt werde. Heute klang das sehr zögerlich. Das lässt uns Schlimmes befürchten. Aber ich hoffe, die Ausschusssitzung wird uns eines Besseren belehren.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/743 und zur Drs. 5/780 ein. Ich lasse zunächst über den Ursprungsantrag abstimmen und möchte mir die Bemerkung erlauben, dass das, was hierzu vorliegt, eigentlich kein klassischer Alternativantrag ist. Das macht das Ganze etwas kompliziert. Sie können das nachher nachlesen. Das ist grenzwertig für einen Alternativantrag.
Ich stelle den vorliegenden Antrag zur Abstimmung. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dann stimmen wir jetzt über den Alternativantrag ab. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 25 verlassen.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass wir noch den Tagesordnungspunkt 29 aufrufen, allerdings unter der Voraussetzung, dass sich alle an ihre Redezeit halten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in Sachsen-Anhalt eine wichtige Wachstumsbranche: die Produktion von Bio- und regenerativen Kraft- und Treibstoffen. Zirka 70 % der in Deutschland herge
stellten Biokraftstoffe werden in Sachsen-Anhalt produziert. Biokraftstoffe leisten nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzvorgaben, sondern auch zur Versorgungssicherheit; denn es gilt, die weniger und schwieriger verfügbaren fossilen Energieressourcen zu ersetzen. Zudem ist es gelungen, in Sachsen-Anhalt einen regionalen Arbeits- und Absatzmarkt aufzubauen, der von der Anpflanzung durch Agrarbetriebe über die Verarbeitung zu Kraft- und Treibstoffen bis hin zum Verbraucher reicht.
In Deutschland und damit auch in Sachsen-Anhalt gerät diese Zukunftsbranche in Gefahr. Das vor einem Jahr im Bundestag verabschiedete Energiesteuergesetz sieht eine schrittweise Besteuerung von Biodiesel vor. Bis zum Jahr 2012 soll der volle Mineralölsteuersatz vereinnahmt werden. Die Mineralölwirtschaft wurde zudem laut Biokraftstoffquotengesetz ab dem 1. Januar dieses Jahres verpflichtet, einen wachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen den Kraftstoffen aus Erdöl beizumischen, die so genannte Quotenregelung oder der Beimischzwang.
Die zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen zeigen: Derzeit liegen mehr als 2 Millionen t Biodiesel in deutschen Lagern, während gleichzeitig die Beimischpflicht in starkem Maße mit exportsubventioniertem Biodiesel aus den USA aus ökologisch problematischem Anbau erfüllt wird. Des Weiteren nehmen aufgrund der zurückgegangenen Biodieselproduktion die Sojaimporte wieder zu, welche die Ölpresskuchen ersetzen. Große Speditionsunternehmen sind vom Biodiesel wieder auf Tanktourismus umgeschwenkt, was nicht nur fehlende Steuereinnahmen in beträchtlicher Größenordnung, sondern auch einen Anstieg der CO2-Emissionen bedeutet.
Wenn alle im Bau befindlichen Anlagen in Betrieb gehen würden, würde die Branche in Deutschland über eine Produktionskapazität von 4,8 Millionen t pro Jahr verfügen. Aufgrund der derzeit geltenden Quotenregelung können aber lediglich 1,5 Millionen t Biodiesel abgesetzt werden.
An dieser Stelle korrigierend einzugreifen sichert nicht nur Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt und in Deutschland, sondern ist vor dem Hintergrund der Klimadebatte geradezu unumgänglich.
Durch die im Energiesteuergesetz beschlossenen Regelungen für die Besteuerung von Biokraftstoffen ist die Branche starken Belastungen ausgesetzt worden. Bereits jetzt haben Biodieselproduzenten ihre Kapazität stark zurückgefahren oder ihre Tätigkeit eingestellt. Bereits geplante Investitionen werden nicht mehr realisiert. Eine Produktionsverlagerung in Nachbarländer findet statt. Spätestens mit dem Inkrafttreten der nächsten Erhöhung um 6 Cent pro Liter ist mit einem breiten Einbruch der Biodieselproduktion in der landwirtschaftlichen Erzeugung zu rechnen. Deswegen müssen schnell Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbreitung von Biokraftstoffen auch zukünftig zu ermöglichen.
Da es sich bei den genannten gesetzlichen Regelungen um Bundesgesetze handelt, wird die Landesregierung gebeten, sich auf Bundesebene für die vorgeschlagenen Änderungen einzusetzen. Die Forderungen werden bereits durch Beschlüsse der Agrarministerkonferenz vom 20. April 2007 in Weißkirchen, der Verkehrsministerkonferenz vom 18. und 19. April 2007 in Wernigerode und der Wirtschaftsministerkonferenz am 4. und 5. Juni 2007
„… dass durch die bestehenden Regelungen des Energiesteuergesetzes und des Biokraftstoffquotengesetzes die Wettbewerbsfähigkeit reiner Biokraftstoffe nicht nachhaltig gewährleistet werden kann. Sie sieht grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Änderung des Energiesteuergesetzes hinsichtlich der notwendigen flexiblen Anpassung der Steuerbelastung bei reinen Biokraftstoffen im Falle einer Über- und Unterkompensation. Eine solche Anpassung soll künftig kurzfristig möglich sein.“
Da das auch bereits von einigen Mitgliedern der Landesregierung befürwortet wird, dürfte auch die Umsetzung des Beschlusses Ihre Zustimmung finden. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr, Frau Schindler, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Wernicke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wegen der Bedeutung der Biokraftstoffe für die Wirtschaft unseres Landes - immerhin liegt der Anteil Sachsen-Anhalts an der gesamtdeutschen Biodieselproduktion bei 16 % und der Anteil der Bioethanolproduktion sogar bei 61 % -, aber vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Lage auf dem Markt für Biodiesel begrüße ich diese Initiative der Fraktionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffe und insbesondere des Biodiesels ernsthaft beeinträchtigt werden könnte, hätte bis vor nicht allzu langer Zeit niemand gedacht. Es wurde schon erwähnt, dass das Mineralölsteuergesetz durch das Energiesteuergesetz des Bundes abgelöst wurde. Mit dem Energiesteuergesetz wurde die Besteuerung von Biokraftstoffen und gleichzeitig eine zeitlich gestaffelte Steuerentlastung von Biodiesel und reinen Pflanzenölen eingeführt. Für Biodiesel beträgt die Steuerentlastung im Jahr 2007 rund 38 Cent je Liter. Die Entlastung sinkt bis zum Jahr 2011 um jährlich sechs Cent je Liter. Darauf wurde schon hingewiesen.
Das Energiesteuergesetz legt weiterhin fest, dass die Steuerentlastung nicht dazu führen darf, dass die Mehrkosten für die Erzeugung von Biokraftstoffen gegenüber vergleichbaren Mineralölkraftstoffen überkompensiert werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Finanzen unter Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Markteinführung der Biokraft- und Bioheizstoffe und über die Entwicklung der Preise für Biomasse und Rohöl sowie die Kraft- und Heizstoffpreise vorzulegen und bei einer Überkompensation eine Anpassung der Steuerbegünstigung an die Entwicklung der Marktlage vorzuschlagen. Eine Anpassung der Steuerentlastung bei einer Unterkompensation sieht das Energiesteuergesetz nicht vor.
Die Marktlage für Biodiesel hat sich seit der Einführung der Biokraftstoffbesteuerung aus folgenden Gründen negativ entwickelt: Die Preise für agrarische Rohstoffe und auch für Pflanzenöle sind deutlich gestiegen. Die Preise für Mineralölkraftstoffe haben sich nicht so stark erhöht wie zunächst angenommen. Zeitweise waren sie sogar rückläufig. Über die Entwicklung von biokraftstoffverträglichen Partikelfiltern wird aufgrund des Ausrüstens der Diesel-Pkw mit Partikelfiltern kaum noch diskutiert. Die Steuer verteuert den Abgabepreis an den Endverbraucher zusätzlich und wirkt damit unmittelbar nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit von Biodiesel.
Hinzu kommt, dass der Energiegehalt des Biodiesels um etwa 9 % geringer ist als der von Mineraldiesel. Daher ergeben sich bei der Verwendung von Biodiesel bei gleicher Leistungsabgabe des Motors ein entsprechender Mehrverbrauch und entsprechende Zusatzkosten. Damit müsste also der Biodieselpreis angesichts des augenblicklichen Niveaus um etwa zehn Cent pro Liter geringer sein als der Mineraldieselpreis. Ähnliches gilt auch für den Einsatz von Bioethanol als Kraftstoff, auch wenn dessen Bedeutung gegenwärtig noch gering ist.
Insgesamt hat sich der Preisabstand zwischen Biodiesel und Mineraldiesel so weit verringert, dass eine Biodieselverwendung kaum noch rentabel zu gestalten ist. Deswegen ging in Deutschland der Direktabsatz von Biodiesel um 40 bis 50 % zurück. Bei der Einführung der Besteuerung von Biodiesel hatte man noch damit gerechnet, dass durch die gleichzeitig verordnete Pflichtbeimischung von Biodiesel in den Mineraldiesel ein Absatzeinbruch kompensiert werden könnte. Aber wir stellen fest, dass die Pflichtbeimischung aufgrund der höheren Produktionskosten bei deutschem Biodiesel und der Besteuerung tatsächlich oft durch Importe erfüllt wird. Ich denke, auch in Zukunft ist in diesem Bereich nichts anderes zu erwarten.
Spätestens mit der zweiten Stufe der Besteuerung ab dem 1. Januar 2008 - deshalb auch diese Eile - kann der Biodieselmarkt vollständig zusammenbrechen. Die bisherigen Probleme haben bereits zu erheblichen Auslastungs- und Liquiditätsproblemen bei den überwiegend mittelständischen Biodieselherstellern geführt. Es sind bereits Betriebsstätten stillgelegt worden. Es sollen auch bereits Produktionsanlagen ins Ausland veräußert worden sein. Diese Mitteilungen alarmieren umso mehr, weil Anlagen zur Herstellung von Biodiesel aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes, aus Gründen der Energiepolitik, aber auch aus Gründen der ländlichen Entwicklung und der landwirtschaftlichen Einkommenssicherung mit öffentlichen Mitteln in nicht unerheblichem Maße gefördert worden sind. Es kann nicht sein, dass die Erreichung der fachpolitischen Ziele durch die Besteuerung infrage gestellt wird.
Die aktuelle Situation zwingt allerdings auch zu einer sorgfältigen Abwägung bei der künftigen Förderung sowohl der Biodiesel- als auch der Bioethanolanlagen. Jetzt spanne ich den Bogen etwas weiter. Auch mit Blick auf die Bioethanolanlagen muss man fragen, wie es um die Rentabilität dieser Anlagen bei steigenden Rohstoffpreisen steht. Ist die Rohstoffbasis gesichert? Wie steht es mit den externen Umwelteffekten? Aber vorrangig geht es im Augenblick um die Sicherung und Auslastung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender Anlagen zur Herstellung von Biodiesel.
Auf die Agrarministerkonferenzbeschlüsse und auf die Festlegung der Verkehrsminister und der Wirtschaftsminister ist bereits hingewiesen worden. Sie sehen, dass die Länder schon parteiübergreifend aktiv geworden sind. Auch Bundesminister Seehofer hatte bereits im April seinen Kabinettskollegen Steinbrück aufgefordert, die Steuersätze für Biodiesel umgehend zu senken.
Bei der Forderung nach einer Flexibilisierung der Biodieselbesteuerung sollte meines Erachtens über folgende Punkte diskutiert werden. Damit gehe ich insbesondere auf die Punkte 1 und 3 des Antrags ein.
Eine Anpassung der Steuersätze für Biodiesel an die Marktlage bis hin zu einer Aussetzung der Besteuerung muss kurzfristig möglich werden. Die Anbindung an den von der Bundesregierung dem Bundestag vorzulegenden Bericht und die damit verbundene bestenfalls jährliche Anpassung der Steuersätze ist unbefriedigend. Auch bei einer Unterkompensation der Mehrkosten für die Herstellung von Biodiesel muss eine Anpassung der Steuersätze die notwendige Folge sein und im Gesetz ausdrücklich vorgesehen werden. Durch den Übergang auf eine auf den Energiegehalt bezogene Besteuerung ist die bisherige steuerliche Benachteiligung von Biodiesel abzubauen.
In Punkt 2 wird vorgeschlagen, die Erhöhung der Beimischungsquote vorzuziehen. Das unterstütze ich durchaus. Aber vor großen Erwartungen will ich warnen; denn diese Maßnahme allein kann eine Entspannung auf dem Biokraftstoffmarkt nicht herbeiführen, sondern lediglich dazu beitragen.
Im Antrag wird auf die Dauer der Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Herstellung und zum Verbleib von Biokraftstoffen in Sachsen-Anhalt eingegangen. Die Erteilung von Genehmigungen für Unternehmen, die Biokraftstoffe herstellen, ist kein Problem. Nicht umsonst ist Sachsen-Anhalt im bundesweiten Maßstab hierbei führend.
In der Tat gibt es Probleme bei der wasserrechtlichen Zulassung von Bioethanoltankstellen. Ich will aufgrund der angespannten Zeitsituation nicht auf die Details eingehen. Aber die Hersteller solcher Anlagen sind in der Verantwortung und sollten sowohl im eigenen als auch im Interesse der Vermeidung von Umweltbelastungen schnellstmöglich eine Bauartzulassung erreichen. Auch darüber kann man in den Ausschüssen berichten.
Selbstverständlich kann man dort auch über die notwendigen oder möglichen Aktivitäten der Landesregierung beraten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und gute Beratungen in den Ausschüssen.