Frau von Angern Nein Herr Barth Ja Herr Bergmann Ja Herr Bischoff Ja Herr Bommersbach Nein Herr Bönisch - Herr Borgwardt - Herr Born Ja Herr Dr. Brachmann Ja Frau Brakebusch Nein Herr Brumme Ja Frau Budde Ja Frau Bull Nein Herr Bullerjahn Ja Herr Czeke Nein Herr Daldrup Ja Frau Dirlich Nein Herr Doege Ja Herr Dr. Eckert Nein Herr Felke Ja Frau Feußner Enthaltung Frau Fiedler Nein Herr Dr. Fikentscher Ja Frau Fischer Ja Herr Franke Nein Herr Gallert Nein Herr Gebhardt Nein Herr Geisthardt Enthaltung Frau Gorr Ja
Herr Graner Ja Frau Grimm-Benne Ja Herr Grünert Nein Herr Gürth Ja Herr Güssau Ja Frau Hampel Ja Herr Harms Ja Herr Hartung Ja Herr Hauser Nein Herr Heft - Herr Henke Nein Herr Höhn Nein Frau Hunger Nein Frau Dr. Hüskens Nein Frau Dr. Klein Nein Herr Kley Nein Frau Knöfler - Herr Dr. Köck Nein Herr Kolze Ja Herr Kosmehl Nein Herr Krause Nein Frau Dr. Kuppe Ja Herr Kurze Ja Herr Lange Nein Herr Lüderitz Nein Herr Madl Ja Herr Mewes Nein Herr Miesterfeldt Ja Frau Mittendorf Ja Herr Prof. Dr. Paqué Nein Frau Dr. Paschke Nein Frau Penndorf Nein Herr Poser Ja Herr Dr. Püchel Ja Herr Radke Enthaltung Herr Reichert - Frau Reinecke Ja Frau Rente Nein Frau Rogée Nein Herr Rosmeisl - Herr Rothe Ja Herr Rotter Ja Frau Rotzsch Enthaltung Herr Scharf Ja Herr Schatz - Herr Dr. Schellenberger Ja Herr Scheurell Ja Frau Schindler Ja Frau Schmidt Ja Herr Schröder Ja Herr Schulz Ja Herr Schwenke Ja Frau Dr. Späthe Ja Herr Stadelmann Ja
Herr Stahlknecht Ja Herr Steinecke Ja Herr Sturm Ja Frau Take Ja Herr Dr. Thiel Nein Herr Thomas Ja Frau Tiedge Nein Herr Tögel Ja Herr Tullner Ja Herr Weigelt Ja Frau Weiß Ja Frau Wernicke Ja Herr Wolpert Nein Herr Zimmer Ja
Meine Damen und Herren! Es haben alle ihre Stimme abgegeben. Ich schließe jetzt die namentliche Abstimmung. Ich unterbreche die Sitzung für die Auszählung, bitte aber im Raum zu bleiben.
Ich gebe das Ergebnis bekannt. Für die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses stimmten 53 Abgeordnete, mit Nein stimmten 33 Abgeordnete. Es gab vier Enthaltungen und sieben nicht anwesende Abgeordnete. Damit ist der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zugestimmt worden. - Herzlichen Dank. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.
Einbringerin für die Fraktion DIE LINKE ist Frau Dr. Klein. Anschließend nimmt der Ministerpräsident das Wort und dann gehen wir in die Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion. Frau Dr. Klein, bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang des Jahres gab es in diesem Hause einen gemeinsamen Beschluss aller Landtagsfraktionen, die Föderalismusreform II zu begleiten. Seitdem erhalten wir regelmäßig alle Papiere der Kommission.
Darüber hinaus hört oder liest man in der Presse und im Funk, was Herr Oettinger gesagt hat oder was Frau Kraft meint. Von unserer Landesregierung hört man dies und das. So war der Finanzminister - ich habe es gestern bei
der Debatte über den Nachtragshaushalt schon einmal gesagt - für ein Verschuldungsverbot. Jetzt ist er es nicht mehr.
Meine Damen und Herren, ich würde doch bitten, dass Sie zuhören. Wir verstehen hier vorne sonst kein Wort.
Man könnte das eine oder andere in den Ausschüssen nachfragen. Aber, meine Damen und Herren, die Erfahrungen mit der Föderalismusreform I zeigen, dass es schon besser ist, wenn grundsätzliche Fragen auch im Plenum diskutiert werden. Ansonsten werden sie nämlich nicht diskutiert, sondern höchstens gestreift, weil die Zeit im Ausschuss überhaupt nicht ausreicht, um ein solches Thema einmal grundsätzlich zu behandeln.
Für die Landesregierung ist es natürlich einfacher, ohne feste Bindung an Parlamentsbeschlüsse in die Verhandlungen zu gehen. Wenn wir uns als Parlament dabei ernst nehmen - wir hatten gerade so ein Beispiel bei dem Tagesordnungspunkt vorher - und nicht nur darüber klagen wollen, wie immer mehr Bürgerinnen und Bürger den Glauben an die Politik verlieren und Politikerinnen und Politiker auf der untersten Stufe der Beliebtheit und Bekanntheit rangieren, dann sollten wir es uns als Parlament nicht nehmen lassen, erstens die Landesregierung aufzufordern, ihre Position darzustellen. Dazu reicht mir der Finanzausschuss nur bedingt, in dem fehlt die Öffentlichkeit.
Wir sollten zweitens aber auch selbst Vorstellungen entwickeln und diese in die Diskussion einbringen. Das ist nicht ganz einfach, wenn ich die Papierflut gerade zur Föderalismusreform II nehme. Aber da, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir einfach durch.
Wir wollen das Thema diskutieren, auch weil es von großer Bedeutung für die neuen Bundesländer ist. Der öffentlich wiedergegebene Stand der Diskussion sorgt schon für eine gewisse Beunruhigung darüber, wohin die Reise gehen könnte.
Bund und Länder haben sich am 30. September 2006 für den Erhalt des Solidarpakts II und des Länderfinanzausgleichs ausgesprochen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich am 6. Mai 2004 gegen Steuerautonomie und damit für einen kooperativen Föderalismus ausgesprochen.
Inzwischen ist sehr viel Wasser die Elbe und den Rhein hinuntergeflossen. Entgegen diesen Bekenntnissen hört man jetzt andere Töne. Der Solidarpakt II, von allen Ministerpräsidenten unterschrieben, wird infrage gestellt. Innerhalb der Föderalismuskommission selbst ist es insbesondere der hessische Finanzminister Weimar, CDU, der Art und Umfang der Solidarpaktzahlungen und auch den Länderfinanzausgleich infrage stellt.
Aber auch andere bemühen sich eifrig, das Solidarpaktpaket zu öffnen, so der Spitzenkandidat der SPD für die Bürgerschaftswahl in Hamburg, Michael Naumann, oder
Stattdessen sollen die Spielräume für Bund und Länder durch verschärfte Sanktionen weiter eingeschränkt werden. Das würde zur Folge haben, dass die Politikverdrossenheit weiter anwächst. Wozu soll man sich noch in dieses System hineinbegeben, wenn man nicht einmal die Chance hat, irgendetwas zu verändern, weil dann Sanktionen, welcher Art auch immer, drohen?
Ein klares Bekenntnis des Landtages zum Solidarpakt II und zum Länderfinanzausgleich wäre eine Option auch für das Regierungshandeln in dieser Frage.
Im Rahmen der Föderalismuskommission werden zwei Themen diskutiert, die an den Grundfesten des Grundgesetzes rütteln. Das ist zum einen die Fragestellung, ob wir konstitutiv das System des kooperativen, solidarischen Föderalismus behalten werden oder ob wir den Weg in einen verschärften Wettbewerbsföderalismus gehen. Diese Frage ist elementar für die neuen Länder und sie wird, wie wir finden, im Moment von einigen Akteuren in der Kommission scharf zugespitzt gestellt.
Einige der Vorschläge zielen auf die Revision der Erkenntnis, dass Föderalismus solidarisch sein muss. Bereits 1952 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage Baden-Württembergs gegen den damals noch jungen Finanzausgleich zurückgewiesen und festgestellt, dass finanzstärkere Länder den finanzschwächeren Ländern Hilfe schulden. In diesem Zusammenhang wurde vom Gericht festgehalten, dass dies mit einer gewissen Beschränkung der finanziellen Selbständigkeit der Länder einhergeht.
Mit der Finanzreform von 1969 wurde das Prinzip des kooperativen Föderalismus auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ausgedehnt. Jetzt aber geht es um eine Revision der Finanzverfassung aus dem Jahr 1969.
Andere Vorschläge, insbesondere aus den finanzstarken Bundesländern, zielen wie bereits bei der ersten Stufe, der Föderalismusreform I, darauf ab, den Bund zu schwächen und damit die Möglichkeit des Bundes, auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse - ich betone: gleichwertige, nicht gleiche - zu dringen und selbst Einfluss zu nehmen, zu verringern.
Nichts anderes ist die beabsichtigte Kombination von neuen Schuldenschranken im Grundgesetz mit der Abkehr von der Bundeseinheitlichkeit der Steuererhebung, wie es vorgeschlagen wird. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Orientierung der Finanzpolitik auf die Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts werden infrage gestellt. Hierzu hätten wir gern die Position der Landesregierung erfahren.
Erstens. Eine Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ist notwendig, zumal mit der Föderalismusreform I Finanzbeziehungen gekappt worden sind. Das führt allgemein zu Verwirrung, so im Bereich der Bildung.
Aber auch andere Probleme stehen an. Es kann doch nicht sein, dass die Länder, wenn man allein nach dem
Länderfinanzausgleich geht, überhaupt nicht daran interessiert sind - sie sind es natürlich aus anderen Gründen, aber nicht aus Lohnsteuergründen -, Menschen aus Hartz IV wieder in Arbeit zu bringen, weil durch das Finanzausgleichsystem die Lohnsteuermehreinnahmen einkassiert werden.
Es ist schon widersinnig, wenn die Länder von zusätzlichen Lohnsteuereinnahmen 20 % behalten oder zurückbekommen und bei zusätzlichen Kfz-Steuereinnahmen 56 %.
Auch die gegenwärtige Berechnung des Einwohneranteils ist angesichts der demografischen Entwicklung und der Abwanderungswelle aus den neuen Bundesländern für uns überhaupt nicht optimal. Auch über diese Fragen müsste öffentlich diskutiert werden.
Stattdessen wird über Hebesätze der Länder für verschiedene Steuerarten diskutiert. Damit würde aber dem Wettbewerb um die niedrigsten Steuersätze Tür und Tor geöffnet. Von einer Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und von einer angemessenen Finanzierung der Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge kann dann in den ärmeren Ländern wohl nicht mehr die Rede sein.
Auf meine Kleine Anfrage, welche Hebesätze wir in Sachsen-Anhalt bräuchten für den Fall einer kompletten Kompensation der Kreditaufnahme durch Zuschläge auf die Lohn- und Einkommensteuer, kam die Landesregierung für das Jahr 2006 zu einem regionalen Hebesatz von 25,1 %. An dieser Stelle benötigt man schon sehr viel Heimatliebe, um in Sachsen-Anhalt zu bleiben, wenn wir uns diesem System der Hebesätze nähern.
Aber auch politisch oder konjunkturell bedingte Einnahmerückgänge der öffentlichen Haushalte in den Ländern hätten dann unmittelbare Folgen für die Einkommen der Arbeitnehmer, aber auch der Unternehmer.