Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Frau Schindler. - Für DIE LINKE hat noch einmal Herr Grünert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte gerade den Eindruck, als ob Sie nicht zugehört haben oder als ob Sie den Antrag nicht richtig gelesen haben oder was auch immer.

Übrigens, Frau Schindler, soziale Indikatoren werden bereits in vielen Bundesländern herangezogen. Dabei wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen, der Studierenden, teilweise auch der Bundeswehrangehörigen, der Umfang ausländischer Militärkontingente und Sonstiges berücksichtigt. Sie sollten sich einmal sachkundig machen; es gibt diese Möglichkeit. Wir fordern nicht, das hier im Verhältnis 1 : 1 umzusetzen, sondern wir fordern, dass das gemessen an der Situation des Landes Sachsen-Anhalt für die Zukunft zu prüfen ist. In dem Antrag heißt es: „zu prüfen“.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn man sich aber generell ausnimmt und sagt, dass dieser Gesetzentwurf zum Finanzausgleich, der uns im Oktober 2007 ereilen soll, das Nonplusultra ist, dann muss ich sagen, dass das die Situation verkennt.

Unser Antrag - und damit stimmt der Alternativantrag in der Sache schon gar nicht - zielt auf Folgendes: Um zukünftig Ruhe zu erhalten und um Verlässlichkeit auch im kommunalen Bereich zu erreichen, ist es notwendig, dass wir uns dieser Aufgabe stellen. So habe ich die FDP verstanden und so hatte ich eigentlich bisher auch die Aufforderung der Koalition verstanden, nämlich dass man sich diesem Thema nähern will.

Nun kommt diese ominöse Feststellung zu dem Anteil von 5 % als Spielraum für den eigenen Wirkungskreis - na toll. Woraus resultiert das denn? - Sehen Sie sich doch bitte einmal das Urteil des Verfassungsgerichts Thüringen an. Sehen Sie sich die Analyse der dort erhobenen Sachlage an. Sie werden feststellen, dass Thüringen dies mit 3,6 % bemessen hat. Auch in Thüringen ist es keine Forderung, sondern eine Prüfung. Dieser Prüfung unterliegen wir alle.

Die Frage nach den allgemeinen und den zweckgebundenen Aufgaben ist doch keine Erfindung der LINKEN; sie existiert seit dem Jahr 1995. Es erstaunt uns schon, Herr Innenminister, dass Sie auf das Jahr 2005 Bezug nehmen und sagen, was für tolle Ergebnisse wir im Bereich der allgemeinen Finanzzuweisungen haben.

Ich erinnere daran, dass wir im Jahr 1995 noch eine Gesamtsumme von knapp 4 Milliarden DM hatten. Wenn

Sie das einmal in Euro umrechnen, dann werden Sie feststellen, wie stark das gesunken ist. Das heißt, ich kann mir doch nicht irgendwann einen Bezugspunkt aussuchen und dann sagen: Das ist toll; wir haben Erfolge zu verzeichnen.

Es ist auch keine Wohltat der Landesregierung, bestimmte Mehreinnahmen, die erzielt werden, über die Verbundquote an die Kommunen weiterzureichen - das muss so sein. Man konnte beim Lesen der Pressemitteilungen teilweise den Eindruck gewinnen, dass jetzt die Wundertüte aufgemacht worden ist und die Gnade der Landesregierung dem kommunalen Säckel Zuschüsse hat zukommen lassen. Das ist nicht der Fall.

(Zuruf von Minister Herrn Hövelmann)

Ich bitte um Folgendes: Es geht hierbei tatsächlich um eine langfristige Lösung. Ich bin gern bereit, dem Antrag der FDP zuzustimmen. Das heißt, dass wir uns im Innenausschuss zu diesen Fragen wirklich ausführlich unterhalten, und zwar nicht nur in der Form, dass wir eine Kulisse abbilden und dann sagen, wir haben darüber geredet. Es geht vielmehr darum, dass wir uns mit dieser Hausaufgabe wirklich intensiv beschäftigen. Dafür ist das zu erwartende zweite Funktionalreformgesetz nun einmal sehr wichtig, weil es die zukünftigen Aufgaben bestimmt. Das müssen wir untersetzen.

Eine letzte Bemerkung muss ich noch loswerden. Sie betrifft die Behauptung, die Kommunen hätten es doch selbst in der Hand, ihre Einnahmesituation zu verbessern. Wenn wir tatsächlich einmal eine Analyse hätten, inwiefern die staatlichen Aufgaben überhaupt finanziell untersetzt sind, dann würde man mitbekommen, dass die staatlichen, die so genannten übertragenen Aufgaben eben nicht im Verhältnis 1 : 1 nach dem Verfassungsgrundsatz erfüllt werden. Schon an dieser Stelle geht es in die freiwillige Spitze hinein.

Darüber kann man nun lachen. Aber lesen Sie bitte die Finanzberichte des Deutschen Städtetages. Lesen Sie bitte die Finanzberichte des Landkreistages. DIE LINKE kann sich irren, nur alle anderen nicht. Hierin sind verlässliche Grundlagen zu finden. Wir sollten uns tatsächlich dieser Mühe unterziehen.

Es ergibt wenig Sinn, auf der einen Seite in der Gemeindeordnung vorzugeben, dass auf die Wirtschaftskraft der später Abgabenpflichtigen Rücksicht zu nehmen ist, und auf der anderen Seite den Kommunen zu sagen, sie hätten schließlich die Chance, mehr Einnahmen zu erzielen, sie sollten doch den Bürgern tiefer in die Tasche greifen. Das funktioniert so nicht.

Wir haben - das ist mein Plädoyer - die Bitte, dass wir uns gemeinsam hinsetzen, um die zukünftigen Aufgabenbestände im Zusammenhang mit der Funktionalreform und der Gemeindestrukturreform auszuloten, um so zu einer verlässlichen Finanzbasis zu kommen, die sicherstellt, dass kommunales Ehrenamt nicht zu bloßem Zustimmen zur Kommunalaufsicht verkommt. Kommunales Ehrenamt soll in einem aktiven Gestalten annähernd gleichwertiger Lebensbedingungen in diesem Land bestehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/853 und zur Drs. 5/874 ein. Es ist eine Überweisung an den Innenausschuss

beantragt worden. Sowohl der Alternativantrag als auch der Ursprungsantrag würden an den Ausschuss überwiesen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit sind beide Anträge an den Innenausschuss überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 17 verlassen.

Ich rufe als letzten Tagesordnungspunkt für heute den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt und zur Änderung anderer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/859

Einbringerin ist Ministerin Frau Professor Dr. Kolb in Vertretung der Ministerin für Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe. Ich bitte Sie um die Einbringung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die EU-Richtlinie 2005/36 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Jahr 2005 umgesetzt, soweit im Landesrecht Vorschriften über die Gesundheitsberufe im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales bestehen.

Die EU-Richtlinie enthält im Wesentlichen Regelungen, die bereits in früheren, so genannten sektoralen Richtlinien für einzelne Berufe Festlegungen für die Mitgliedsstaaten trafen und durch die neue Richtlinie ersetzt werden. Neu in der Richtlinie sind hauptsächlich die ins Einzelne gehenden Vorschriften über die Dienstleistungserbringung zwischen den Mitgliedstaaten.

Außerdem regelt die Richtlinie die Zusammenarbeit unter den Behörden der Mitgliedstaaten genauer. Die Zusammenarbeit besteht in einem Informationsaustausch zu Berufsangehörigen, gegen die berufliche Sanktionen verhängt worden sind oder denen die Zulassung zur Berufsausübung entzogen worden ist.

Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 20. Oktober 2007 umzusetzen. Für die Umsetzung ist es notwendig, das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalts anzupassen, weil darin Vorschriften über die Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen bei den verkammerten Berufen, zum Beispiel über die Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt, vorhanden sind.

Auch im Gesundheitsdienstgesetz und im Rettungsdienstgesetz sind Vorschriften über Berufsqualifikationen oder über die Berufsausübung enthalten. Diese müssen, ebenso wie das Lebensmittelchemikergesetz, angepasst werden. Darüber hinaus wurde noch das Gesetz über öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit einer Änderung einbezogen.

Über die Anpassung an die EU-Richtlinie hinaus werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weitere Änderungen des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe vorgenommen. Es handelt sich dabei unter anderem um Forderungen und Vorschläge der Heilberufskammern und der Berufsgerichte für Heilberufe.

Die Novellierung besteht unter anderen darin, den Versorgungseinrichtungen der Ärztekammer und der Zahnärztekammer mehr Eigenständigkeit dadurch zu geben, dass ihnen Teilrechtsfähigkeit gewährt wird.

Mit weiteren Änderungen des Gesetzes sollen Aufgaben der Kammern und Pflichten der Kammermitglieder klargestellt, die Wahlperiode der Kammerversammlung auf fünf Jahre verlängert und das berufsgerichtliche Verfahren vereinfacht werden.

Wir haben den Inhalt des Gesetzentwurfs mit den Heilberufskammern ausführlich diskutiert und in allen Punkten Einigkeit erzielt. Die Berufsverbände der Lebensmittelchemiker und -chemikerinnen sowie der Vermessungsingenieure und -ingenieurinnen haben keine Einwände erhoben.

Mit den in dem vorliegenden Gesetzentwurf getroffenen Regelungen wird im Bereich der Landesverwaltung und der Heilberufskammern kein wesentlich höherer Aufwand als bisher erforderlich werden.

Da Sachsen-Anhalt keine Außengrenzen zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt, geht man nach den bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die Vorschriften über die grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehre auf wenige Einzelfälle beschränkt sein werden. Darüber hinaus wird auch die Frage des Infor

mationsaustausches mit Behörden anderer Mitgliedstaaten auf wenige Ausnahmefälle beschränkt sein.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales zu überweisen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zustim- mung bei der FDP)

Es ist vereinbart worden, dass wir keine Debatte führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Wer einer Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drs. 5/859 in den Ausschuss für Soziales zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in den Ausschuss überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet und damit auch die 25. Sitzung des Landtages.

Wir beginnen mit der 26. Sitzung morgen wie gewohnt um 9 Uhr mit der Aktuellen Debatte. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der parlamentarischen Begegnung.

Schluss der Sitzung: 18.58 Uhr.