Protokoll der Sitzung vom 14.09.2007

Wir sollten uns auch mit der KEF darüber austauschen, ob wir insoweit nicht wiederum an der falschen Stelle zu sparen beginnen. Wenn die KEF das allerdings in ihrem

Votum so verankert hat, dann, meine Damen und Herren, ist das für uns Fakt. Dann können wir das nur noch mehr oder weniger zähneknirschend zur Kenntnis nehmen.

Der Primat der Politik ist im Wesentlichen bei der Strukturgesetzgebung gewahrt. Dazu will ich gern die entsprechende Passage aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts verlesen. Das Verfassungsgericht sagt hierzu zum wiederholten Mal sehr deutlich: Die Ausgestaltung dieser Ordnung - nämlich der Rundfunkordnung - ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum auch für Differenzierungen, insbesondere auch der Regelungsart und Regelungsdichte vorfindet.

An anderer Stelle wird noch einmal sehr deutlich gemacht, dass die Rundfunkanstalten in der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs nicht vollständig frei sind; denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmauftrag und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten.

Im Zusammenhang mit der zuvor verlesenen Passage bedeutet das: Die Ausgestaltung des Funktionsauftrages ist - mit weitem Ermessensspielraum - Sache des Gesetzgebers. Darüber werden wir uns in Zukunft vermehrt auseinander setzen müssen. Damit werden wir uns als Gesetzgeber gerade jetzt, bei dem Weg in die digitale Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit allem Ernst befassen müssen.

Bemerkenswert finde ich - auch das will ich gern schon jetzt im Rahmen dieser Aktuellen Debatte ansprechen - die sehr kritische Würdigung, die die Werbefinanzierung im Rahmen der Entscheidung erfahren hat. Das Verfassungsgericht sagt dazu sehr deutlich:

„Die Werbefinanzierung stärkt den Trend zur Massenattraktivität und zur Standardisierung des Angebots. Auch bestehen Risiken einseitiger publizistischer Betätigung und damit Einflussnahme. Der wirtschaftliche Wettbewerbsdruck und das publizistische Bemühen um die immer schwerer zu gewinnende Aufmerksamkeit der Zuschauer führen beispielsweise häufig“

- häufig, meine Damen und Herren -

„zu wirklichkeitsverzerrenden Darstellungsweisen, etwa zu der Bevorzugung des Sensationellen, und zu dem Bemühen, dem Berichtsgegenstand nur das Besondere, etwa Skandalöses, zu entnehmen. Auch dies bewirkt Vielfaltsdefizite.“

Das so deutlich zu sagen, hätte mir nicht zugestanden. Das Verfassungsgericht darf das. Ich darf das Verfassungsgericht zitieren, ohne dass man mir vorwerfen kann, ich würde die Öffentlich-Rechtlichen an dieser Stelle unangemessen kritisieren. Das Verfassungsgericht wirft diese Frage auch noch in einem anderen Zusammenhang auf.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir die Meinungsbildung auch zu dieser Frage in dem vollen Bewusstsein vorantreiben könnten, dass der Verzicht auf Werbefinanzierung ein weiteres Mehr von 1,42 € in der Gebührenfinanzierung bedeutet. In Verbindung mit der schon vorliegenden Anmeldung der Rundfunkanstalten nähern wir uns dann definitiv der - jedenfalls vorläufigen - Schallgrenze von 20 €.

Wir werden als Strukturgesetzgeber gemeinsam entscheiden müssen, ob wir diesen Weg jetzt gehen und damit die von der Werbefinanzierung ausgehenden Gefahren für das öffentlich-rechtliche System ein für alle Mal beenden - die Anregung des Verfassungsgerichts an dieser Stelle empfinde ich, wie gesagt, als durchaus drängend - oder ob wir diese Auswirkung auf den Gebührenzahler für unangemessen halten. Dann würde es natürlich bei der Werbefinanzierung bleiben.

Ich würde gern auch noch ein Wort zu dem Vorschlag der Indexierung der Rundfunkgebühren sagen, den das Verfassungsgericht nun zum wiederholten Male in die rundfunkpolitische Diskussion eingeführt hat. Sie, Herr Kosmehl, haben ja schon andere Alternativen vorgetragen.

Ich persönlich halte von dieser Indexierung aus mindestens zwei Gründen nicht so fürchterlich viel. Zum einen trägt dies massiv zur Entparlamentarisierung der Rundfunkpolitik bei: Wenn sich die Gebühren nach einem einmal festgelegten mathematischen Modus kontinuierlich weiterentwickeln, dann sind Sie als Gebührengesetzgeber nicht mehr gefragt. Obwohl der Gebührengesetzgeber in einem nur sehr eingeschränkten Rahmen mit gestalten kann - ich sagte bereits, dass er auf die Funktion als Strukturgesetzgeber verwiesen worden ist -, gibt ihm das immer wieder Gelegenheit, sehr tief in die finanziellen Bedarfe der Rundfunkanstalten hineinzuleuchten, sich mit der KEF und mit den Intendanten auseinanderzusetzen.

Hätten wir einmal eine solche Indexierung, würde eine Durchdringung der angemeldeten Bedarfe auch durch die KEF nicht mehr stattfinden. Das heißt, niemand würde das hinterfragen, sondern wir hätten einen Automatismus. Das hielte ich nicht für sinnvoll.

Außerdem ginge es wie bei jeder Indexierung immer nur bergauf. Gerade dann, wenn der Strukturgesetzgeber einmal interveniert und beispielsweise auf dem Weg in die digitale Welt sagt, dass er nichts dagegen habe, aber im analogen Bereich eine Kompensation möchte - das darf der Strukturgesetzgeber durchaus -, würde diese weitere Entwicklung trotzdem finanziert und damit käme es zu einer Überkompensation und wir hätten die Europäische Kommission im Nacken.

Alles in allem: Ich finde, die Überschrift in der heutigen „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, nämlich „Großbaustelle Rundfunkpolitik“, trifft es durchaus. Ich würde mich freuen, wenn wir uns, ausgehend von der Entscheidung des Verfassungsgerichts und von der heutigen Aktuellen Debatte, insbesondere in der Funktion des Strukturgesetzgebers auf dieser Großbaustelle betätigten und miteinander in der Diskussion blieben. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Staatsminister. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kosmehl, vielen Dank, dass Sie dieses Thema umfassend und von vielen Fassetten beleuchtet dargestellt haben. Das habe ich nicht erwartet; denn ich dachte immer, die Liberalen haben ganz bestimmte Vorbehalte. Diese ha

ben Sie heute nicht vorgetragen. Vieles von dem, was Sie an Grundsätzlichem gesagt haben, möchte ich streifen.

Der Respekt vor einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebietet es immer, dass man mit seiner Kritik etwas vorsichtig umgeht. Die „Volksstimme“ schreibt: „Das Urteil ist schwer verdaulich.“ Es mögen darin viele Dinge enthalten sein, die noch einmal zu hinterfragen sind.

Es ist klar, dass die ARD, das ZDF und die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jubeln. Sie haben das, was sie angemeldet haben und durch die KEF bestätigt worden ist, zugesprochen bekommen. Das stärkt sie. Gleichzeitig wird klargestellt, dass dieses duale System wichtig ist, dass es sich weiterentwickeln muss. Außerdem wird das Recht von ARD und ZDF deutlich gemacht, dass sie in der digitalen Welt - einschließlich der Internetangebote - mithalten sollen und mithalten müssen, um Zukunftschancen zu haben, und dass dafür Mittel bereitgestellt werden sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies sicher positiv.

Es wird immer von dem Gebührenzahler gesprochen, obwohl der Zugang für jede Frau und jeden Mann gewährleistet ist und nicht nur für den Gebührenzahler. Zurzeit soll der ungehinderte Zugang jederzeit gewährleistet sein.

Ich glaube, der kritische Punkt ist immer noch die Frage der Staatsferne. Das haben Sie auch angesprochen. Welche Rolle hat der Staat bzw. haben die Landtage - die Länder sind für die Kultur und die Medien zuständig -, wenn sie auf der einen Seite die Inhalte zu Recht nicht beeinflussen sollen, weil keine politische Vereinnahmung stattfinden soll, dann aber auf der andere Seite ständig darauf achten müssen, dass die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ihre Aufgaben erfüllen. Welche Aufgaben sind das? Diese kann man relativ schnell umschreiben. Die Frage ist, welche Möglichkeiten wir tatsächlich haben, um auf die Programmgestaltung und deren Ausrichtung einzuwirken, ohne dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darauf hinweisen, dass es uns nichts angeht.

Zurzeit hat die KEF hinsichtlich der Kostenkontrolle - vielleicht habe ich das noch nicht richtig verstanden - allein den Auftrag - das habe ich nachgelesen - zu prüfen, ob die Gebühren, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anmelden, mit der wirtschaftlichen Situation und mit ihrer Ausrichtung übereinstimmen. Dabei wird die wirtschaftliche Situation des Gebührenzahlers, des Bürgers, nicht adäquat berücksichtigt. Ich dachte, genau das hätten wir im Landtag besprochen. Die Ministerpräsidenten haben gesagt: Das ist uns zu viel. An dieser Stelle muss man sehen, ob das den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich zuzumuten ist.

Natürlich kann man sagen, dass die Gefahr besteht - das war auch an den Reaktionen erkennbar -, dass die Rundfunkanstalten sich in der Zukunft auf dem Markt frei bedienen können; die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten melden an und die Landtage nicken dann nur noch ab, was die KEF ausgehandelt hat. Die Gefahr besteht. Es gibt natürlich Nuancen. Wir müssen uns mit den einzelnen Punkten des Urteils noch beschäftigten.

Trotzdem - an dieser Stelle bin ich Ihnen dankbar, Herr Kosmehl - sind wir uns im Landtag alle darüber einig, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen. Wir wollen ihn auch in seiner Aufgabe. Er ist eben - anders

als die privaten Sender - kein Wirtschaftsgut, sondern er ist vor allen Dingen ein Kulturgut. Deshalb muss er durch angemessene Gebühren finanziert werden.

Deshalb muss man sich über die Ausgestaltung einer gerechten Finanzierung unterhalten. Wir müssen auch wollen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf dem neuesten Stand der technischen Entwicklung sind - sie können dort nicht hinterherhinken - und dennoch für jedermann der ungehinderte Zugang gewährleistet ist. Der eigentliche Auftrag ist, dass die Bürgerinnen und Bürger verlässlich wissen, dass es Angebote gibt, die keinem kommerziellen Druck und keinen anderen Interessen unterliegen, dass man sich dort vielmehr orientieren kann, Hintergrundwissen bekommt und Bildung vermittelt wird. An dieser Stelle sind auch identitätsstiftende Merkmale vorhanden.

Auch die EU hat gesagt: Die Staaten können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten behalten, wenn sie diese Aufgaben, auch die der Identitätsstiftung in der europäischen Dimension, erfüllen, wenn sie weiterhin interessant und unabhängig bleiben.

Das Problem - ich habe es genannt - wird bleiben. Die Diskussion müssen wir gemeinsam mit der Landesregierung führen. Es stellt sich die Frage, wie wir als Landesparlament unseren Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dahin gehend geltend machen können, dass sie diesen Auftrag erfüllen.

Die Frage ist: Muss dort Werbung stattfinden, müssen sie Sponsoren einwerben, müssen sie auf die Einschaltquoten achten wie die privaten Sender, die davon abhängig sind? Denn die Sponsoren zahlen nur dann Werbegebühren, wenn sie wissen, dass eine bestimmte Einschaltquote erreicht wird. - Oder können sie auch Angebote machen, die einfach gut sind und von denen die Bürgerinnen und Bürger sagen, dass sie unverzichtbar sind, und das auch, wenn nicht die Masse der Menschen dahinter steht?

Diese Fragen muss man stellen können. Es muss auch die Frage gestattet sein, welche Einflussmöglichkeiten wir haben und wo sich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten von privaten Sendern unterscheiden.

Die Digitalisierung in all ihren Formen schreitet in der letzten Zeit rasend schnell voran. Gerade im Bereich des Hörfunks wird eine Menge ausprobiert. Das zeigt sich auch daran, dass noch vor Jahren - wer mit Satellit empfängt, empfängt schon viele Angebote - viele Angebote von digitalen Fernsehsendern kostenlos zugänglich waren und dass nun viele davon verschlüsselt sind und bezahlt werden müssen. Das ist in kurzer Zeit passiert. Daran merkt man, wohin die Entwicklung geht.

Zurzeit beteiligen sich nur ganz wenige zum Beispiel am DVB-T; denn es ist ihnen noch zu teuer. Ab dem 23. Oktober kann man es in Magdeburg empfangen. Zurzeit ist es in Sachsen-Anhalt nur im Großraum Halle zu empfangen. In Zukunft ist es Standard, dass die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von den Netzen zumindest die zwölf bis 13 Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einwandfrei empfangen können.

Deshalb meine Bitte: Wir müssen an diesem Punkt zusammenarbeiten, ein Stück weit kämpfen und gemeinsam Kriterien entwickeln und benennen, nach denen sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu richten hat. Außerdem müssen wir ihn in dem unterstützen, was er selbst ausrichtet.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk, den wir wollen, auch selbst zur Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger beitragen muss, um zu erreichen, dass diese sagen: Ja, das ist uns die 17 € bzw. 20 € wert; denn dort bekommen wir Informationen, die wir dringend brauchen.

Die weitere Diskussion haben Sie genannt. Ich will das jetzt auch nicht in die Tiefe führen, weil Sie Recht haben, Herr Kosmehl. Es ist auch noch nicht zu Ende gedacht, wenn ich gesagt habe, man macht es steuerfinanziert, weil dann trotzdem die Frage steht, was den öffentlichen-rechtlichen Anstalten nachher zusteht. Das muss dem Haushalt entzogen werden, damit er nicht ständig davon abhängig ist.

Oder die Frage der Haushaltsabgabe. Das muss man noch einmal genauer sehen. Aber ich und wir als Sozialdemokraten finden es vor allen Dingen wichtig, dass es so finanziert ist, dass jeder nach seiner Leistungskraft daran beteiligt ist und dass es wenig Bürokratie gibt. Vieles bei der GEZ ist zurzeit nicht nur Bürokratie, sondern manch einer sagt, sie schnüffelt auch. Sie sehen hinein, ob der Bürger bezahlt hat. Es ist fast wie Denunziation, wenn man sagt, die Nachbarn haben nicht bezahlt, haben aber einen Fernseher und gucken heimlich.

Es muss der Zugang für alle gewährleistet sein. Deshalb noch einmal der Hinweis, den ich richtig finde. Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen und sagen, wer mehrere Geräte hat, muss eben wie bei mehreren Autos die Steuern die entsprechenden Gebühren zahlen. Aber es ist trotzdem noch ein Unterschied. Wenn man den Zugang für alle will, weil Bildungschancen und Orientierung damit verbunden sind, kann man das nicht so schnell vergleichen.

Ich musste trotzdem lachen, als mir Bernward Rothe erzählt hat - wir wissen das alles, man vergisst es so schnell -, dass die Kleingärtner - um noch einmal eine Gruppe herauszuheben; es gibt noch mehr - tatsächlich bezahlen müssen. Wenn sie ein mobiles Gerät haben und das mit in den Garten nehmen, dann ist es okay. Wenn sie aber ihren alten Apparat, den sie einmal in der Wohnung hatten, in die Gartenlaube stellen, dann sollen sie bezahlen. Das kann kein Mensch verstehen. Ich denke, deswegen sollten wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich handeln und uns in den Ausschüssen mit der Landesregierung damit auseinander setzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zustim- mung von Minister Herrn Dr. Daehre)

Danke sehr, Herr Bischoff. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Gebhardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich mich ausdrücklich bei der FDP-Fraktion für das Beantragen dieser Aktuellen Debatte bedanken; denn sie bietet uns Abgeordneten relativ zeitnah die Möglichkeit, sich erstmals zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grob zu verständigen, das am vergangenen Dienstag gefällt wurde.

Ich will deutlich sagen, dass DIE LINKE das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich begrüßt. Es hat

eine medienpolitisch und gesellschaftlich enorm hohe Bedeutung und wird von vielen auch völlig zu Recht als eine wegweisende Entscheidung betrachtet. Es schafft vor allem Klarheit bezüglich der künftigen Gebührenfestsetzung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Klarheit wurde ganz offenbar dringend und vor allem auch für die Politik gebraucht; denn seit letzten Dienstag ist klar, dass es wie bei der Gebührenfestsetzung im letzten Gebührenstaatsvertrag definitiv nicht weitergeht. Diese Festsetzung der Rundfunkgebühr war verfassungswidrig.

Das Verfassungsgericht hat eindeutig entschieden, dass die Politik nicht das Recht hat, sich mit der Gebührenfestsetzung in programmliche und damit inhaltliche Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzumischen bzw. diese gar bestimmen zu wollen. Beim letzten Gebührenstaatsvertrag blieben die Ministerpräsidenten unter der Empfehlung der KEF. Das Verfassungsgericht entschied nun, dass die hierfür angeführten Gründe haltlos waren.

In der Summe ging es um 21 Cent mehr oder weniger für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es muss schon gut begründet sein, wenn 21 Cent mehr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als sozial unverträglich dargestellt werden. Es wird dann sehr schwierig, wenn man in einem Atemzug die 21 Cent als sozial unverträglich darstellt und im nächsten Atemzug die Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte erhöht und das als legitim bezeichnet. Dann sind 21 Cent ziemlich schwierig zu erklären. Offenbar kam auch das Verfassungsgericht zu dieser Ansicht.

In Zukunft wird das anders sein. Herr Kosmehl hatte schon angesprochen, dass es verschiedene Modelle hierbei gibt. Ich will noch einmal an unsere letzte medienpolitische Debatte im Landtag und an den daraus resultierenden Beschluss erinnern. Meine Fraktion kritisierte den damaligen Koalitionsantrag hauptsächlich, weil er davon ausgeht, dass die Rundfunkgebühr in den nächsten Jahren keinesfalls steigen dürfe und die privaten Haushalte mit der derzeitigen Gebühr von 17,03 € bereits an der Grenze der Leistungsfähigkeit angekommen seien.

Mir ist es immer noch ein Rätsel, warum der Landtag einen solchen Beschluss vor der Verfassungsgerichtsentscheidung gefällt hat; denn seit Dienstag wissen wir, dass nicht die Politik, sondern die KEF die Aufgabe hat, den angemeldeten Gebührenbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu bewerten und eine Empfehlung daraus abzuleiten. Anders gesagt: Der Landtagsbeschluss kann eigentlich getrost in den Papierkorb geworfen werden. Die Realität hat die Politik eingeholt.