Uns erscheint Folgendes wichtig: In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird eine Prüfmöglichkeit der Methode der Berechnung der Gebühren durch das Landesverwaltungsamt angeführt. Ich denke, es muss eine Prüfpflicht vorhanden sein, damit ungerechtfertigten Unterschieden bei der Gebührenermittlung begegnet werden kann.
Die anderen Fragen, so denke ich, sind im Wesentlichen im Ausschuss zu diskutieren. Ich würde die Überweisung in den Sozialausschuss und in den Landwirtschaftsausschuss befürworten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Möchten Sie noch eine Frau von Frau Dr. Hüskens beantworten? - Bitte, Frau Dr. Hüskens.
Frau Hunger, Sie sagten gerade, Sie wollen eine Prüfpflicht des Landesverwaltungsamtes haben. Mich würde interessieren, wie Sie sich das Prozedere vorstellen, wenn man zunächst einmal davon ausgeht, dass Gleiches gleich behandelt wird. Wenn Sie nun hingehen und sagen, dass es einmal einen klaren Kanon dafür gibt, welche Kosten zu integrieren sind und welche nicht, wie wollen Sie dann noch irgendwelche Veränderungen machen, zum Beispiel bei neuen Betrieben. Wollen Sie für jeden neuen Betrieb, der im Land ist, ein neues Verfahren in Gang setzen? Wie stellen Sie sich das in der Praxis vor?
Nein. Die Betriebe haben beim Landesverwaltungsamt ihre Methode, wie sie die Kosten ermitteln, vorzulegen. Das muss wirklich geprüft und nicht nur zur Kenntnis genommen werden. So steht es hier. In der Begründung steht drin, dass die Möglichkeit besteht, es zu prüfen. Ich denke, es muss geprüft werden und darf nicht kritiklos übernommen werden. Wenn bestimmte Kostenbestandteile zu hoch angesetzt waren oder wenn sie unklar sind, dann muss man dazu mit den Betrieben ins Gespräch kommen.
Vielen Dank. - Zum Schluss der Debatte hören wir den Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Frau Brakebusch. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits in der Sitzung im April 2007 war das Gesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften Gegenstand im Hohen Hause. In der damaligen Debatte wurde bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund europarechtlicher Vorschriften eine Änderung dieses Gesetzes, wie sie heute von der Landesregierung vorgelegt worden ist, erforderlich sei.
Frau Ministerin Kuppe hat in ihrer Einbringungsrede die Regelungsinhalte des Gesetzentwurfes sehr detailliert dargestellt. Sie hat auch deutlich gemacht, welche Komplexe im Anhörungsverfahren kritisiert worden sind und warum diese Kritik nicht aufgegriffen wurde. Diesen Ausführungen ist aus meiner Sicht in der heutigen Debatte nichts hinzufügen, da die Frau Ministerin alle Aspekte beleuchtet hat. Ich möchte Ihnen deshalb die vielen Wiederholungen ersparen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der CDU-Fraktion beantrage ich, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und nicht in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Brakebusch. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen über die Anträge auf Überweisung ab.
Unstrittig war wohl die Überweisung in den Sozialausschuss, der zugleich federführend beraten soll. Hierüber stimmen wir als Erstes ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Das reicht jedenfalls. Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales beschlossen worden.
Weiterhin ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich auch alle. Damit ist die Überweisung in den Ausschuss für Inneres beschlossen worden.
Ferner ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen.
Ich bitte darum, das Abstimmungsverhalten deutlich erkennen zu lassen. - Noch einmal: Wer stimmt der Mitberatung durch den Landwirtschaftsausschuss zu? - Die FDP-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Mehrheit. Damit ist die Überwei
sung des Gesetzentwurfes zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Es versteht sich wohl von selbst, dass wir entgegen der vorliegenden Zeitplanung nicht schon jetzt in die Mittagspause eintreten. Da wir gegenüber der Zeitplanung fast anderthalb Stunden Vorsprung haben, rufe ich nun den Tagesordnungspunkt 15 auf. Ich schlage vor, dass wir die daran anschließende Mittagspause auf 45 Minuten verkürzen. Dies wird wohl den meisten recht sein.
Ich bitte Herrn Dr. Eckert, als Einbringer das Wort zu nehmen. - Er ist von der Regierung gerade abgelenkt worden. Das muss als Entschuldigung gelten.
Meine Damen und Herren! Eigentlich könnte ich mir alles Werben um Zustimmung zu unserem heutigen Antrag sparen, wenn ich lese und höre, was Frau Ministerin Dr. Kuppe oder auch Herr Präsident Steinecke in den letzten Tagen zum Thema Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit im weitesten Sinne verlautbarten. Erlauben Sie mir, dass ich Herrn Steinecke wie folgt zitiere:
„Gleichstellung beginnt im Kopf. Gesetze, Richtlinien sowie Rechte im Diskriminierungsfall können ihre Wirkung jedoch nur entfalten, wenn sie von Menschen angewandt werden. Weil es im Land offenbar eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt, müssen Menschen mit Handicap immer noch um Gleichberechtigung kämpfen.“
Genau aus diesem Grunde, so meinen wir, sollte die Landesregierung mit einem breit angelegten Aktionsprogramm den Kampf der Menschen mit Handicap unterstützen und systematisch in allen - ich betone: in allen - Ressorts dafür sorgen, dass Barrieren in den Köpfen und in den Gebäuden und Systemen der Verwaltung ausgeräumt werden.
Der Herr Präsident - ich erlaube mir, ihn noch einmal zu zitieren - drängte angesichts des vielerorts festzustellenden mangelnden Respekts und fehlenden Verständnisses sogar darauf, die Engagements von Parlamenten, Parteien und Verbänden weiter zu verstärken.
Der Weg zu einer modernen Behindertenpolitik, welche seiner Meinung nach in erster Linie Bürgerrechtspolitik ist, kann nur über die Zusammenarbeit aller bürgerlichen Kräfte führen, wie es in der Pressemitteilung vom
11. September weiter heißt. Fangen wir also an, bündeln wir die Kräfte und Initiativen aller einzelnen Akteure auf diesem Gebiet!
Aus meiner Sicht ist dafür auch von Bedeutung, wie es gelingt, dieses Thema endlich als Querschnittsproblem der gesamten Regierung anzupacken. Dass sich Frau Dr. Kuppe und Herr Dr. Daehre zuständig fühlen, wissen und schätzen wir. Es ist aber notwendig, dass sich alle Ressorts mit der gleichen Intensität diesen Fragen zuwenden. Insofern wäre es vielleicht angebracht, über eine Zuordnung zur Staatskanzlei zu diskutieren.
Unser Aktionsprogramm, das wir heute zum Antrag erheben, wird auch den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen in den Behörden des Landes gerecht. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich in einem Brief an die Landesregierung und an den Behindertenbeauftragten des Landes gewandt und um eine Konzeption der Ministerien für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen gebeten, in der die Herstellung der Barrierefreiheit in den öffentlichen Gebäuden der Landesverwaltung angegangen werden soll.
Vor allem entspricht der in diesem Brief im Vordergrund stehende Gedanke, dass es dabei nicht nur um den Publikumsverkehr in den Behörden gehen soll, sondern auch um die Schaffung von barrierefreien Arbeitsplätzen in den Landesbehörden, den von uns seit Jahren immer wieder beantragten Gesetzesänderungen.
Diese Forderung der AG der Hauptschwerbehindertenvertretungen kann ich nur unterstützen. Sie lässt sich auch mit den Ergebnissen einer Untersuchung untermauern, die unser ehemaliger Kollege Peter Hoffmann im Jahr 2003 in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt hat.
Der Landesbehindertenbeirat hat kürzlich diese Forderung als Empfehlung an die Landesregierung weitergereicht. Er kritisierte außerdem unter anderem in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „Normal“, dass Sachsen-Anhalt immer noch immense Mittel ausgibt, um Barrieren zu erhalten oder zu errichten, statt sie abzubauen.
Der Landesbeauftragte beklagt, dass das Land insbesondere im Bereich der Schulen oder auch bei der Sanierung von Denkmälern und ähnlichen Gebäuden viel Geld in „ausgrenzende Maßnahmen“ steckt. Auch wenn es wenig Geld wäre, müsste man es kritisieren.
Damit das aufhört, meinen wir, muss eine komplexe Herangehensweise eingeführt werden. In allen Ressorts sind alle Maßnahmen hinsichtlich ihrer integrierenden oder ausgrenzenden Wirkungen zu hinterfragen, bevor - ich betone: bevor, meine Damen und Herren - Geld ausgegeben wird.
Die UN-Konvention, die wir hier im Landtag vor einigen Wochen alle begrüßt und unterstützt haben, wird unser Land vor große Herausforderungen stellen. Ich habe damals für die Fraktion DIE LINKE darauf aufmerksam gemacht.
Wir müssen die dafür erforderlichen Planungen effektiv gestalten. Deshalb halten wir ein solches Aktionsprogramm, das nicht nur die materiellen und personellen Maßnahmen ins Auge fasst, sondern auch die dazugehörende Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit sensibel und wirkungsvoll konzipiert, für eine sehr notwendige Maßnahme.
Meine Damen und Herren! Ich behaupte nicht, dass Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Barrierefreiheit bisher nichts getan hat. Nein, es gibt eine Reihe guter Ansätze. Zu nennen wären der Wettbewerb „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“ sowie die Einbeziehung des Kriteriums der Barrierefreiheit in einige Förderrichtlinien des Landes. Das ist hervorzuheben, obgleich man konstatieren muss, dass es bei der Umsetzung nach wie vor Probleme gibt. Auch die Tatsache, dass in vielen Kommunen Behindertenbeauftragte und Beiräte den Finger in die Wunden legen und bei den Problemlösungen mitwirken können, ist sehr zu würdigen.
Wie dringend jedoch neue Wege und Denkweisen sind, wenn es um die Gestaltung von Lebensbedingungen geht, die allen, wirklich allen Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden, wird auch an dem immer wieder herangezogenen Argument der demografischen Entwicklung sichtbar. Die Menschen werden zunehmend älter.
Laut Bevölkerungsstatistik sind gegenwärtig von den 82,3 Millionen Menschen in Deutschland 3,8 Millionen Menschen über 80 Jahre alt. Davon lebten im Jahr 2006 115 472 in Sachsen-Anhalt. Das heißt, 4,7 % unserer Bevölkerung in Sachsen-Anhalt sind über 80 Jahre alt. Man könnte hinzufügen: Im letzten Jahr schickte der Bundespräsident insgesamt 5 217 Glückwunschschreiben an Menschen, die 100 Jahre und älter sind. Das ist eine immense Zahl.
Die sich daraus ergebenden Herausforderungen an eine barrierefreie Gestaltung des Alltags sind immens. Die meisten Bereiche - das muss man leider immer wieder feststellen - sind darauf nur ungenügend vorbereitet. Nicht nur die Behindertenverbände stellen Forderungen nach Barrierefreiheit. Immer lauter werden auch die Forderungen von Seniorenorganisationen, die Belange von alten Menschen mehr in den Fokus zu rücken.