(Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD - Un- ruhe - Frau Budde, SPD: Bitte klar und deutlich: Mutter oder Motor?)
(Frau Budde, SPD: Okay! Das ist in Ordnung! - Herr Stahlknecht, CDU: Frau Budde will gern die Mutter der Koalition werden!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Grundlage des vom Innenministerium erarbeiteten Leitbilds legt die Landesregierung nun das Begleitgesetz zur Gemeindereform vor. Der Gesetzentwurf enthält nicht viele Überraschungen und wird - das wird Sie nicht überraschen - von der FDP äußerst kritisch gesehen. Wir Liberalen wollen leistungsfähige Verwaltungsformen, lehnen aber eine flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden per Zwang ab.
Bevor ich auf den Gesetzentwurf im Einzelnen eingehe, möchte ich ein Zitat von Herrn Dr. Meyer, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages, vortragen, der in einem Aufsatz im DVBL 2007, Seite 81 Folgendes bemerkte - ich zitiere -:
„Die Landesgesetzgeber müssen abwägen, ob die erwarteten Vorteile einer Einheitsgemeinde den damit einhergehenden Verlust ehrenamtlicher Mitwirkung rechtfertigen. Die personellen Einspareffekte sind überschaubar.“
Diese Abwägung stellt nach Auffassung der FDP-Fraktion die Grundfrage bei der Durchführung einer Gebietsreform in Sachsen-Anhalt dar.
Die Landesregierung strebt die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden mit 10 000 Einwohnern an. Ausnahmsweise soll auch die Bildung von Einheitsgemeinden mit 8 000 Einwohnern möglich sein. Nur ausnahmsweise und auch nur während der Phase der Freiwilligkeit sollen sich Gemeinden zu Verbandsgemeinden zusammenschließen können, wobei die Verbandsgemeinde maximal acht Mitgliedsgemeinden und jede Mitgliedsgemeinde wenigstens 1 000 Einwohner haben muss.
Außerdem - jetzt kommen die weiteren Einschränkungen - scheidet die Bildung einer Verbandsgemeinde im Umfeld der kreisfreien Städte bei Vorliegen von Trägergemeindemodellen sowie einem prägenden Grundzentrum in einer bisherigen Verwaltungsgemeinschaft aus - im Bereich des Stadtumlands übrigens gegen die Meinung der Gutachter des IWH, die sich explizit für eine freiwillige Entscheidung vor Ort ohne irgendwelche Beschränkungen eingesetzt haben.
Herr Minister, ich glaube, in diese Richtung zielt das, was der Kollege Stahlknecht hier mit einem eventuellen Änderungsbedarf in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren gemeint hat, dass man sich darüber verständigen muss, ob diese Einschränkungen wirklich alle sinnvoll sind oder ob man auch den Gemeinden in Verwaltungsgemeinschaften rund um die Oberzentren den Weg nicht verstellen sollte - wenn sie das wollen -, eine Verbandsgemeinde einzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch etwas hinzufügen. In dem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen IWH-Gutachten wird festgestellt, dass nur 40 % der Effizienzunterschiede zwischen den Modellen von der Verwaltungsform abhängig sind. Also mehr als die Hälfte haben überhaupt nichts mit der Verwaltungsform zu tun. Auch deshalb sagen wir Liberale: Lassen Sie den Gemeinden vor Ort die Entscheidung zu wählen, welches Modell sie für richtig halten!
Wir verkennen dabei nicht, dass die Einheitsgemeinde die effektivste Form ist, aber nicht flächendeckend; denn es gibt genauso effektiv funktionierende Verwaltungsgemeinschaften.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will das noch einmal deutlich machen: Auch der Landtag hat sich in dem Beschluss vom 13. Juli 2007 in Bezug auf die
Volksinitiative für ein Nebeneinander von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden in der Phase der Freiwilligkeit ausgesprochen, ohne Einschränkung, ein Nebeneinander von beiden Modellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden die Ausschussberatungen nutzen, um noch einmal die Möglichkeit der Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaften in die Diskussion zu bringen, und wir werden uns mit Ihrem Modell weiter kritisch auseinandersetzen, was die Umsetzung - Stichwort Ortsvorsteher und Ähnliches - betrifft.
Dafür brauchen wir Zeit, Herr Minister. Ich kann nichts dafür, dass die Koalition länger gebraucht hat, um ein Leitbild vorzulegen. Wir haben von heute an gerechnet bis zur Ältestenratssitzung vor der Dezembersitzung des Landtags genau sieben Wochen Zeit. Sie alle wissen, dass dazwischen in einer Woche noch eine Landtagssitzung stattfindet und in der Woche darauf Ferien sind. Das reduziert die Frist auf fünf Wochen. Es liegt nicht an der FDP, dass Ferien sind - wir würden auch in den Ferien arbeiten. Jedenfalls sind es nur fünf Wochen.
Nur fünf Wochen für die Beratung eines solchen Reformpakets, das unsere kommunale Struktur auf den Kopf stellen wird, sind zu wenig. Deshalb sage ich Ihnen, dass wir darüber ausreichend beraten müssen und dass wir dafür Zeit brauchen.
- Die Kinder haben Ferien, ja, aber auch die Eltern wollen sich, wenn die Kinder schon einmal zu Hause sind, um ihre Kinder vielleicht noch intensiver kümmern, als sie das sonst schon machen.
(Herr Miesterfeldt, SPD: Ach, das sollten Sie den Kindern nicht antun! - Zuruf von Minister Herrn Dr. Daehre)
Eine letzte Bemerkung möchte ich noch machen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Budde, ich habe Ihnen heute Morgen sehr aufmerksam zugehört bei Ihrem bemerkenswerten, wirklich guten Redebeitrag. Sie haben etwas gesagt, was ich sehr bemerkenswert finde, nämlich der Souverän sei mit der Performance nicht zufrieden. Ich sage Ihnen: Diese Reform, die SPD und CDU auf gemeindlicher Ebene anstreben - sowohl das Ob als auch das Wie -, verstärkt die Unzufriedenheit des Souveräns. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Die Debatte wird abgeschlossen durch den Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Frau Schindler. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie auch in der heutigen Debatte zu hören war, sind jetzt nur noch wenige in Sachsen-Anhalt nicht der Auffassung, dass die gemeindlichen Strukturen in Zukunft einer Än
derung bedürfen. Das durch die Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten zur Wirtschaftlichkeit gemeindlicher Verwaltungsstrukturen hat dies ebenfalls bestätigt. Der Minister ist darauf eingegangen.
Die Entwicklung bei der Einwohnerzahl und die damit einhergehenden Veränderungen der öffentlichen Finanzen stellen das Land, aber eben auch die Kommunen vor Herausforderungen, für die wir heute Wege aufzeigen und Antworten geben müssen. Der Ministerpräsident hat dies in seiner heutigen Rede ebenfalls noch einmal betont.
Uns im Landtag kommt hierbei die Entscheidung über die Strukturen des Landes zu. Das Land hat im Sinne der Gesamtverantwortung nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, über gemeindliche Strukturen zu diskutieren und zu entscheiden. Auch der Städte- und Gemeindebund sieht die Verantwortung hier beim Land, wie er in einer seiner Stellungnahmen formulierte: „Die Verantwortung für die kommunalen Strukturen trägt das Land.“
Dies geschieht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für die schon seit über einem Jahr diskutierten Veränderungen auf der gemeindlichen Ebene geschaffen. Das Gesetz gibt zukünftig Gemeindestrukturen in Form von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden vor und schafft nach einer freiwilligen Phase auch die Voraussetzungen für eine gesetzliche Umsetzung der Reform.
Natürlich ist der freiwillige Weg immer der beste. Aber auch die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass Reformen auf dem Gebiet der Gemeindestrukturen nur schwer und sehr langsam vorangebracht werden. Da aber auch das Land, wie bereits erwähnt, eine Gesamtverantwortung trägt, auch für eine möglichst einheitliche Lebens- und Umweltqualität sowie für effektive und effiziente Strukturen, wird nach einer freiwilligen Phase auch eine gesetzliche Phase folgen müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die größte Zahl der Umstrukturierungen, der Veränderungen in einem begrenzten Zeitraum abgeschlossen sein wird.
Die wesentlichen Eckpunkte des von der Landesregierung im August beschlossenen Leitbildes der Gemeindegebietsreform werden ebenso wie zahlreiche Hinweise aus den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände in das Gesetz aufgenommen. Zu zwei grundsätzlichen Punkten des Gesetzes möchte ich Ausführungen machen.
Für die Einheitsgemeinde wird zukünftig die Einwohnerzahl von mindestens 10 000, im Ausnahmefall von 8 000 Einwohnern festgelegt. Damit wird der oben erwähnten Entwicklung der Einwohnerzahlen Rechnung getragen; denn leider müssen wir damit rechnen, dass Gemeinden, die heute noch über 10 000 Einwohner verfügen, diese Zahl in wenigen Jahren nicht mehr aufweisen werden.
Als auf einige Ausnahmefälle begrenztes Alternativmodell wird das Verbandsgemeindemodell eingeführt. Betrachtet man die verschiedenen Gutachten zu den Gemeindemodellen, also das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten wie auch das von Dr. Wiegand und Dr. Grimberg erstellte, muss man in der Summe feststellen, dass die Einheitsgemeinde in beiden Gutachten als am meisten effektiv und effizient beurteilt wurde. Herr Kosmehl hat auch noch einmal be
tont - was auch unter Kommunalpolitikern unbestritten ist -, dass die Einheitsgemeinde die effektivste Form ist. Daraus ergibt sich aus unserer Sicht der Vorrang der Einheitsgemeinden.
Bei der Wahl der Alternativmodelle gingen die Gutachten auseinander. Bei beiden Alternativmodellen, der Verbandsgemeinde und der qualifizierten Verwaltungsgemeinschaft, sind sie sich aber darüber einig, dass sie mit der Übertragung von Aufgaben verbunden sein müssen. Da bei der Verwaltungsgemeinschaft eine gesetzliche Übertragung von Aufgaben aber nicht möglich ist, kommt man automatisch zu dem Verbandsgemeindemodell.
Herr Grünert, die qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft - so hat es auch Herr Dr. Wiegand dargestellt - ist in vielen Fällen eben leider nicht freiwillig angenommen worden, was derzeit auch möglich gewesen wäre.
Um die gleiche Effektivität und Effizienz wie bei der Einheitsgemeinde zu erreichen, muss die Anzahl der Mitgliedsgemeinden begrenzt werden, einhergehend mit der Vorgabe einer Mindestgröße der Mitgliedsgemeinden.
Mit dem Gesetz werden den Städten und Gemeinden die Rahmenbedingungen für die beabsichtigte Änderung in die Hand gegeben, auf die vor Ort schon lange gewartet wird und die von der Landesregierung eingefordert werden.
Vielen Dank, Frau Schindler. Möchten Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten? - Bitte, Herr Kosmehl.
Frau Schindler, benennen Sie mir doch einmal die Aufgaben, die aus Ihrer Sicht zwingend von einer Mitgliedsgemeinde auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen werden müssen, damit die Verwaltungsgemeinschaft oder die Verbandsgemeinde äquivalent zur Einheitsgemeinde wird.
Der Aufgabenkatalog in der Verbandsgemeinde ist im Gesetz aufgeführt. Aus meiner Erfahrung heraus weiß ich, dass zum Beispiel die Aufgaben der Schulträgerschaft, die Aufgaben der Kindertagesstätten und zukünftig auch die Aufgaben der Flächennutzungsplanung gute Instrumente sind, um hinsichtlich der Effizienz die Verbandsgemeinde der Einheitsgemeinde gleichzustellen.