Protokoll der Sitzung vom 11.10.2007

Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen offensiv werden. Sachsen-Anhalt muss für Deutschland, das bisher nicht sehr positiv damit umgegangen ist, ein Zeichen setzen. Wir müssen jeden fragen: Ist dieses Bild rechtmäßig bei uns? Wenn nicht, dann wenden wir uns an die Welt: Helft uns dabei, die Rechtmäßigkeit zu klären! Wir möchten Museen haben, die gut bestückt sind, aber die auch zu jedem Bild ehrlich stehen können. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kley. - Nun bitte Herr Weigelt für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem überaus aktuellen und dabei - wir haben das gerade erleben dürfen - sehr heißen Thema der Restitution, das heißt der Rückerstattung von Kunst- und Kulturgütern, die während der Zeit des Nationalsozialismus zumeist aus jüdischem Besitz geraubt oder auf andere Weise den ehemaligen Besitzern widerrechtlich entzogen worden sind, gäbe es wesentlich mehr und Tiefgründigeres zu sagen, als es mir in meinem gerade einmal fünfminütigen Redebeitrag möglich ist. Aber diese fünf Minuten möchte ich ausnutzen.

Wenn ich den Antrag der LINKEN in seiner ursprünglichen und nun leicht veränderten Fassung richtig verstehe, so ging es bzw. geht es Ihnen nicht so sehr um die Grundsätzlichkeit des gesamten Problemkatalogs - eines Problems, das inzwischen auf einer hochbrisanten internationalen, auch diplomatischen Ebene seinen Platz gefunden hat -, vielmehr hatten Sie einen heute nicht mehr ganz so aktuellen Fall, bei dem die Stiftung Moritzburg in Halle betroffen war, im Blick.

Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Wenn wir, die CDUFraktion, dem Antrag in der vorliegenden Fassung unsere Zustimmung nicht verweigern, dann nicht aus der Überzeugung heraus, dass wir als Parlamentarier mit unserem Votum in der komplizierten Sachlage, die übri

ges bei jedem Einzelfall neu justiert werden muss, etwas Entscheidendes hätten beitragen können. Ich sage Ihnen wirklich in aller Offenheit: Wir dreschen kräftig und laut leeres Stroh aus.

Nichtsdestoweniger weiß ich wohl, wie schwierig es sich in der Praxis gestaltet, die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz vom Dezember 1999 so umzusetzen, wie es dem Geist dieser und auch der Washingtoner Konferenz entspräche.

Die Gründe dafür können grundsätzlicher Art sein, beispielsweise dass eine Museumsfrau meint: Ich habe eine ganz tolle Sammlung zusammen - in Klammern: ich habe zu jedem einzelnen Kunstwerk ein ausgeprägtes Liebesverhältnis entwickelt - und wenn jemand etwas will, dann muss er mir schon sehr genau sagen, was er will und wo ich danach in meinen Depots zu suchen habe.

Sie können mir glauben, eine solche Einstellung hat zum Teil etwas sympathisch Menschliches. Aber sie entspricht eben nicht dem Ziel und dem Sinn der genannten Erklärungen, nach denen Eigeninitiativen, Untersuchungen der Sammlungsbestände die verpflichtende Aufgabe sind.

Das eigenverantwortliche Handeln in den Häusern, vor allem in den Museen und Bibliotheken unseres Landes, wird teilweise auch dadurch etwas gedämpft, dass hier und da befürchtet wird, dass man den rechtmäßigen Erwerb sämtlicher zeitlich infrage stehender Sammlungsobjekte nachweisen muss, sich also in einem Rechtfertigungsdruck befindet, und, sofern der Nachweis im Einzelfall nicht ausreichend gelingt, dann das betroffene Kunstwerk herausgeben muss.

Das ist die eine Seite von eher subjektiven Hemmnissen, zu denen sich dann aber auch sehr objektive Gründe gesellen können, wie der überall festzustellende Personalmangel, ein nicht hinreichend qualifiziertes Personal - das trifft vor allen Dingen auf die kleinen und mittleren Museen zu - oder eine überkommene, unzureichende Inventarisierung der Sammlungsbestände bzw. eine lückenhafte Dokumentation der damaligen Erwerbsumstände.

Tatsache ist aber, dass den betroffenen Einrichtungen im Lande Sachsen-Anhalt, wenn sie denn guten Willens sind - wir haben uns das gerade vorführen lassen -, eine Reihe von Partnerinstitutionen hilfreich zur Seite stehen. In diesem Zusammenhang ist vor allen Dingen die personell hochqualifiziert besetzte Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste beim Kultusministerium zu nennen, die ich persönlich schon viele Jahre kenne und im Übrigen auch sehr schätze, und das nicht zuletzt deshalb, weil die dortigen Mitarbeiter umfangreiche Spezialkenntnisse erworben haben, weil sie über die nötigen fachlichen Kontakte auch weit über unsere Landesgrenzen hinaus verfügen und weil sie vor allen Dingen und in aller Regel ihre Aufgaben mit der gebotenen Diskretion erledigen; denn bei all den brisanten Fällen, bei denen die Öffentlichkeit gewissermaßen als dritter Verhandlungspartner indirekt mit am Tisch saß, haben sich die Dinge erfahrungsgemäß etwas komplizierter entwickelt, als sie das ohnehin schon gewesen sind.

Nicht zuletzt wären noch die Museumsverbände, hier mit der ersten Anlaufadresse in Sachsen-Anhalt, zu nennen.

Darüber hinaus darf ich Ihnen sagen, dass aus den bisherigen Erfahrungen im praktischen Umgang mit beiden Erklärungen heraus eine etwa 20-köpfige hochkarätig zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung des zuständigen Staatsministers Neumann an einer Optimierung der heute schon zur Verfügung stehenden praxisbezogenen Handreichungen für die betroffenen Institutionen fleißig arbeitet und das Ergebnis, so hoffe ich jedenfalls, noch Ende dieses Jahres zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen wird.

Natürlich erfordern kompliziert gelagerte Einzelfälle auch weiterhin nicht schematisierbare Lösungsansätze. Aber viel wichtiger als die spektakulären Einzelfälle scheinen mir die Schaffung von möglichst großer Transparenz und eine Öffnung im Umgang mit den eigenen Sammlungsbeständen zu sein. Auch darüber haben wir schon etwas gehört.

Kurzum: Die CDU wird, wie eingangs gesagt, dem vorliegenden Antrag aus ganz in sich selbst ruhenden selbstverständlichen Gründen zustimmen. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU und von der Regie- rungsbank)

Vielen Dank, Herr Weigelt. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der Drs. 5/890 ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP Fraktion enthält sich der Stimme. Damit ist dieser Antrag angenommen worden.

Ich rufe nun, wie vereinbart, den Tagesordnungspunkt 25 auf:

Erste Beratung

Europatauglichkeit des Landtags gewährleisten

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/908

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/914

Ich bitte zunächst Herrn Czeke, als Einbringer des Antrages das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Europapolitik - ich verrate Ihnen kein Geheimnis - ist stark von der Exekutive geprägt. Das ist auf Bundesebene so und das setzt sich im föderalen Bundesstaat auf der regionalen Ebene fort. Über den Bundesrat haben die Landesregierungen auch in der Europapolitik nach Artikel 23 des Grundgesetzes ein Mitspracherecht.

Die Landesvertretungen in Berlin und in Brüssel belegen den Informationsbedarf der Landesregierungen unabhängig von der Bundesregierung.

Die Diskussionen im Rahmen der letzten Föderalismusreform haben gezeigt, dass die Bedeutung der Parlamente auch im Zuge der europäischen Integration abgenommen hat. Unisono wurde die Stärkung der Legisla

tive gefordert. Dass das allerdings nicht gelungen ist, darüber hatten wir an dieser Stelle schon damals debattiert.

In der Politikwissenschaft und in den Parlamenten, übrigens nicht nur in den bundesdeutschen, sondern auch in den österreichischen oder in den britischen, wird die Performance der Legislative in EU-Fragen kritisch hinterfragt.

Wie kann die Europatauglichkeit, also informiert sein über und mitgestalten, mitbestimmen und selbst initiieren von europapolitischen Themen, gewährleistet werden? Welche Ressourcen sind nötig, damit die Parlamente ihren legitimatorischen und demokratischen Aufgaben gerecht werden können?

Wir wollen heute mit unserem Antrag mehrere Bausteine dafür ins Gespräch bringen, wobei klar ist, dass zuvorderst der politische Wille aller Akteurinnen und Akteure steht, die EU-Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.

Eine Möglichkeit ist die Mitarbeit des Landtags im Subsidiaritätsnetzwerk des Ausschusses der Regionen. Dieses EU-Gremium mit mehr als 300 regionalen Vertreterinnen und Vertreter verfügt frühzeitig über Informationen über EU-Gesetzesinitiativen und über Anhörungsrechte.

Seit dem Jahr 2005 starteten 49 Partner im Ausschuss der Regionen, darunter auch die Landtage SchleswigHolsteins, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens, zwei Testläufe zur Subsidiaritätskontrolle. Das heißt, Gesetzesvorhaben der EU-Kommission zum Beispiel in den Bereichen Klimaschutz, Energieversorgung oder Verkehr wurden frühzeitig und direkt an die Partnerinnen und Partner des Netzwerkes übergeben. Sie konnten sich so über die Auswirkungen verständigen und sich unmittelbar mit einer Stellungnahme einbringen.

Der Europaausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat sich entschieden, dem Netzwerk nach Ende der Testphase beizutreten und sich dabei unter anderem auf das Politikfeld Gesundheit zu konzentrieren, weil die EU-Kommission auf diesem Feld in absehbarer Zeit legislativ aktiv werden wird. Wir denken, dass auch für unseren Landtag eine Mitgliedschaft vorteilhaft wäre - daher dieser Bestandteil unseres Antrages.

Der zweite Baustein für die Europatauglichkeit des Landtages ist unserer Meinung nach der noch wichtigere und vielversprechendere. Er betrifft die Zusammenarbeit mit der Landesregierung in Europafragen. Die Landesregierung ist im Vergleich mit dem Landtag und seinen Ressourcen in EU-Angelegenheiten gut aufgestellt. Sie arbeitet in ihren Vertretungen in Brüssel und in Berlin ressortspezifisch an EU-Vorlagen und kann frühzeitig Kenntnis und Stellung nehmen.

Mit der Landtagsinformationsvereinbarung wurde ein erster und aus unserer Sicht begrüßenswerter Schritt der Landesregierung getan, um den Landtag über EU-Initiativen zu informieren. Allerdings kann der Europaausschuss seiner Sonderrolle als „Wächterausschuss“ laut LIV mit der ungefilterten Weitergabe der Informationen durch die Landesregierung schwerlich gerecht werden. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Informationen nach dem von ihr ressortspezifisch vorgefilterten Raster an die Fraktionen weiterzugeben.

In Form eines Vorblattes mit Angaben über die Relevanz und die Auswirkungen einer EU-Initiative sowie über den

Beratungsverlauf kann eine Hilfestellung an die Fraktionen gegeben werden. Ansonsten ist die Rolle des Ausschusses laut der Landtagsinformationsvereinbarung nicht erfüllbar. Wenn wir die Informationen nicht haben, dann können wir natürlich auch nicht parlamentarisch aktiv werden.

Zur Mitwirkungsbedingung der Landtage schreibt das österreichische Institut für Föderalismus - ich zitiere -:

„Dazu wird es erforderlich sein, sich gegenüber den Landesregierungen zumindest teilweise zu emanzipieren und Zugriffsmöglichkeiten auf die Ressourcen der Exekutive in personeller und struktureller Hinsicht zu gewinnen. Nur auf diese Weise kann die Informationsflut von EU-Rechtsakten bewältigt werden.“

Ergänzende Bausteine für ein europapolitisches Fundament des Landtages können die Vernetzung mit anderen Europaausschüssen sein sowie die Anbindung an das Bundestagsreferat PA 1, die geprüft werden soll.

Das jüngst eingerichtete Referat sichtet und priorisiert sämtliche EU-Eingänge. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Referats sortieren die EU-Rechtsakte für die Fraktionen nach Politikfeld und Relevanz. Es sollte aus unserer Sicht geprüft werden, inwieweit die elektronischen Eingänge mit dem Vermerk „Länderkompetenz“ - mehr muss nicht hinzugefügt werden - per Mausklick an den Landtagsserver geschickt werden könnten.

Zur weiteren Diskussion unseres Antrages möchten wir diesen an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, den Ausschuss für Recht und Verfassung und an den Ältestenrat überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Czeke. - Nun erteile ich Herrn Staatsminister Robra das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Europa ist ein weites Feld, und tauglich dafür, denke ich, sind wir alle ganz gewiss. Aber ob wir auch schon zu allem fähig sind, das ist die Frage, über die wir miteinander diskutieren dürfen. Das Problem betrifft aber, um ehrlich zu sein, nicht nur uns, sondern alle Kammern und vor allem die vielen regionalen Parlamente, die es in Europa gibt.

Ich habe gerade ein Treffen der Europaausschüsse des Bundesrates und des Französischen Senats hinter mir. Wir haben gemeinsam festgestellt, dass wir unsere Abläufe in diesen zweiten Kammern der nationalen Parlamente verbessern müssen, dass wir viel mehr dafür tun müssen, um auch auf dieser Ebene europafähig zu sein, und dass wir dabei auch national übergreifend auch mit zweiten Kammern anderer Mitgliedstaaten zusammenarbeiten wollen, die dazu, denke ich, auch bereit sein werden.

Zu einer solchen Zusammenarbeit mit anderen regionalen Parlamenten, möglicherweise auch in der Gestalt des Ausschusses der Regionen, der noch weit darüber hinausgreift, kann ich den Landtag nur ermuntern.

Vielleicht kann sich ja, Herr Präsident, auch die Konferenz der Präsidenten unserer Landtage dieser Heraus

forderung koordinierend annehmen; denn ich denke, dass auch die anderen deutschen Landtage, dass alle deutschen regionalen Parlamente vor demselben Problem stehen, vor dem wir gemeinsam stehen.