Insofern ist eine Erfüllung des Wunsches der Fraktion DIE LINKE schon mangels Gesetzgebungskompetenz unmöglich. Was Sie wünschen, eine Privilegierung nur der kommunalen Unternehmen, also eine Verringerung oder Freistellung bei grunderwerbsteuerrelevanten Tatbeständen ist somit und verfassungs- und steuerrechtlich höchst problematisch. Der Pflicht und dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung wird damit widersprochen. Der Antrag birgt also rechtliche Bedenken. Es läge zusätzlich eine klassische Wettbewerbsverzerrung vor.
Der Finanzausschuss hat empfohlen, den Antrag der Fraktion, die sich heute DIE LINKE nennt, abzulehnen. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen meines verehrten Kollegen Güssau anschließen. Ich wollte auch noch einmal darauf verweisen, dass wir bereits bei der Einbringung am 27. April 2007 die unterschiedlichen Positionen dargelegt haben, die bei CDU, SPD und FDP im Gegensatz zur Linkspartei.PDS, jetzt DIE LINKE, bestehen. Diese könnte ich nur noch einmal wiederholen. Sie bestehen und sie bleiben bestehen.
Wir glauben - Herr Heft, auch nach Ihren heutigen Ausführungen -, dass die von Ihnen dargestellten Fälle gar nicht auftreten werden, weil aufgrund der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen mit den Ausnahmetatbeständen viele Bereiche befreit sind, sodass die von Ihnen prognostizierten Summen nicht zustande kommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP wird der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Kosmehl, möchten Sie eine Frage von Herrn Heft beantworten? - Sie möchten nicht. Dann ist das erledigt. - Jetzt hören wir noch einmal Herrn Graner für die SPDFraktion. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schaffe ich es jetzt, Ihre Aufmerksamkeit zu bekommen? Inhaltlich ist alles gesagt worden.
Mir ist etwas aufgefallen bei dieser Debatte. Ich habe mir die Niederschrift über die erste Debatte im Landtag noch einmal angeschaut. Der Finanzminister hatte für die Debatte im Ausschuss geworben, falls gewünscht. Herr Bönisch hatte im April gesagt: Wir diskutieren das im Ausschuss. Herr Wolpert hat gesagt: Wir sind dafür, dass wir darüber im Ausschuss weiter diskutieren. Und Frau Schindler hat im April gesagt: Wir verweigern uns nicht einer Diskussion, die dann im Ausschuss stattfinden kann.
Allein, die Debatte im Ausschuss hat zwei Minuten gedauert, weil sich alle darüber im Klaren waren, dass dieser Antrag nichts nützt, weil wir dafür nicht zuständig sind.
Vielen Dank. - Vielleicht haben sich alle auf diese Debatte so gefreut, weil sie wussten, dass sie sehr kurz wird.
Unsere Debatte ist jetzt abgeschlossen und wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drs. 5/885 ab. Wer stimmt zu? - FDP, CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? - Die Linkspartei stimmt dagegen. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Graner hat es in beeindruckender Weise kurz gemacht, sodass er Ihre Aufmerksamkeit bekommen hat. Ich versuche das an dieser Stelle nachzumachen.
Sie haben eben gehört, wann der Antrag eingereicht worden ist. Sie haben auch gehört, dass wir uns im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur darüber unterhalten haben. Das haben wir in zwei Sitzungen getan, und zwar am 27. Juni 2007 und am 20. September 2007.
Die ursprüngliche Beschlussempfehlung ist in einigen Teilen geändert worden - ich brauche diese jetzt nicht noch einmal einzeln zu nennen, denn die geänderte Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor -, sodass der Ausschuss dieser Beschlussempfehlung mit einem Ergebnis von 6 : 0 : 1 Stimmen zugestimmt hat. Gleiches erwarte ich von Ihnen heute. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich versuche mich sehr kurz zu fassen, weil wir im Landtag zu diesem Thema schon eine intensive Debatte hatten und, wie mein Vorredner bereits sagte, auch im Ausschuss zweimal darüber diskutiert haben.
Ich will nur kurz sagen, dass man sich als Opposition natürlich freut, wenn man einen Antrag einbringt und dann eine Beschlussempfehlung im Ausschuss entsteht, die die wesentlichen Inhalte des Ursprungsantrags auch beinhaltet. Natürlich hätten wir es begrüßt, wenn die Moritzburg im Beschlusstext explizit genannt worden wäre, weil hierfür das Land, weil es das Landeskunstmuseum ist, eine besondere, eine originäre Verantwortung hat. Man entschied sich aber im Ausschuss mehrheitlich dafür, den Text allgemeiner zu formulieren.
Wir können damit sehr gut leben. Den Intentionen unseres Antrags wird die Beschlussempfehlung vollständig gerecht, denn das Land bekennt sich ausdrücklich zur Unterstützung der Kunst- und Kultureinrichtungen bei der Klärung strittiger Sachverhalte. Das Land bekennt sich außerdem - das ist noch wichtiger - zu seiner Verantwortung, die darin besteht, die Washingtoner Erklärung von 1998 umzusetzen, das heißt Provenienzforschung zu betreiben.
Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Die SPD-Fraktion verzichtet auf einen Beitrag, sodass wir jetzt gleich den Beitrag der FDP-Fraktion hören. Bitte, Herr Kley.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung verkürzt das Thema ein wenig und summiert eine ganze Reihe von Sachverhalten in aus meiner Sicht unzulässiger Weise.
Wir diskutieren hier zum einen über die Frage der Raubkunst aus der Zeit des NS-Regimes. Andere dachten wieder an Gemälde, die zu DDR-Zeiten auf unrecht
mäßige Art und Weise erworben wurden, wenn man das so bezeichnen kann, und sich heute noch in den Museen befinden. An anderer Stelle wird natürlich auch der Sachverhalt aus dem Einigungsvertrag bezüglich der Rückgabe von Mobilien subsumiert werden. Solange wir in der Diskussion diese drei Themen nicht deutlich voneinander trennen, kommen Beschlussempfehlungen wie die Ihnen vorliegende zustande, die das Thema ein wenig schwammig behandeln und in denen man nicht offensiv mit dieser Thematik umgeht.
Die Problematik der Restitutionsforderungen, im Wesentlichen durch die Versteigerung des Kirchner-Gemäldes aus Berlin entstanden, sollte aus meiner Sicht auch im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt und unserer Wirtschaft viel offensiver angegangen werden. Es kann nicht unser Hauptanliegen sein, die Museen dabei zu unterstützen, Gemälde irgendwo im Magazin zu verbergen oder möglichst Ansprüche Dritter abzuwehren. Nein, im Gegenteil, wir müssen offensiv damit umgehen zu sagen: Bei diesem oder jenem Gemälde ist die Herkunft unklar. Helft uns, Öffentlichkeit, zu klären, wie der Erwerb stattgefunden hat! Helft uns, dieses Bild den rechtmäßigen Besitzern wiederzugeben! Wir möchten uns nicht bereichern an den Taten eines Unrechtsregimes.
Wer denkt, das BGB mit seiner Verjährungsfrist würde uns vor allem schützen, der ist zum einen auf dem falschen Weg, weil es hierbei nicht um Eigentumsdelikte geht, sondern hierzu auch nach internationalem Recht völlig anders entschieden wird. Zum anderen ist es das internationale Ansehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, welches massiv durch ein solches Vorgehen geschädigt werden könnte. Die amerikanischen Gerichte sind bei solchen Sachen sehr sensibel.
Der Kollege Haseloff braucht nicht mehr in die Vereinigten Staaten von Amerika zu reisen, wenn dort andererseits Gerichtsprozesse gegen das Land Sachsen-Anhalt oder dessen Kommunen laufen, weil hier die Herausgabe von Gemälden angezweifelt wird, weil man sich hier dagegen wehrt. Nein, hier muss man den Gesamtkomplex betrachten und dafür sorgen, dass unser Ansehen in der Welt besteht, dass deutlich ist: Wir sind dafür, dass die Kunst denen zusteht, die sie zukünftig auch verwalten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind im Moment bei dem Thema der Restitution aus nationalsozialistischer Zeit. Diesbezüglich sind uns auch Fälle aus Sachsen-Anhalt bekannt, in denen die Museen nicht kooperativ sind.
Wir sollten in diesem Landtag nicht darüber diskutieren: Können wir hier nur für die Stiftung Moritzburg sprechen und sind die Kommunen etwas anderes?
Die Bundesregierung, die die Außenvertretung für unser Land hat, hat einen Völkerrechtsvertrag unterschrieben. Dieser gilt für alle. Dann können die Kommunen nicht sagen: Für uns gilt das nicht; wir haben nicht unterschrieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist doch ein Treppenwitz, sich auf eine solche Rechtsauffassung zurückzuziehen. In diesem Zusammenhang muss klar gemacht werden, dass alle Museen daran gebunden sind, also sowohl die des öffentlichen wie die des privaten Sektors. Völkerrechtsverträge gelten für alle, und es
Ich hoffe, dass wir - das habe ich von verschiedenen Kollegen gehört - in Zukunft auch noch einmal über das Thema des unrechtmäßigen Erwerbs zu DDR-Zeiten debattieren können. An dieser Stelle können wir unsere Magazine nicht verschließen. Wir müssen dafür sorgen, dass über das Unrecht auch während dieser Zeit noch einmal debattiert wird.
Auch diesbezüglich mag es vielleicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keinen Anspruch geben. Einen moralischen Anspruch gibt es auf jeden Fall. Wir sollten nicht damit leben, dass es in unseren Magazinen oder in unseren Museen Gemälde gibt, die nicht rechtmäßig in das Eigentum der jeweiligen Institution übergegangen sind. Kunst und Kultur beinhalten auch Ehrlichkeit. Wenn ich mich an einem Gemälde nicht mehr erfreuen kann, weil ich Angst habe, es aus dem Keller zu holen, dann ist es besser, dass andere damit an die Öffentlichkeit gehen, als dass wir es hier zurückhalten.
Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen offensiv werden. Sachsen-Anhalt muss für Deutschland, das bisher nicht sehr positiv damit umgegangen ist, ein Zeichen setzen. Wir müssen jeden fragen: Ist dieses Bild rechtmäßig bei uns? Wenn nicht, dann wenden wir uns an die Welt: Helft uns dabei, die Rechtmäßigkeit zu klären! Wir möchten Museen haben, die gut bestückt sind, aber die auch zu jedem Bild ehrlich stehen können. - Ich danke Ihnen.