Protokoll der Sitzung vom 11.10.2007

Die Koalition hat das mit dem Zeitdruck begründet. Das war, wenn wir uns erinnern, vor der Sommerpause in jeder Debatte ein geflügeltes Wort. Wir werden das heute auch noch an anderen Stellen aufgreifen. Es wurden Gesetzentwürfe eingebracht, die am besten in der nächsten Landtagssitzung verabschiedet werden sollten.

Frau Kollegin Schindler, so war das auch mit diesem Gesetzentwurf. Der Finanzausschuss sah sich genötigt, ihn in einer Sondersitzung durchzustimmen, damit wir noch vor der Sitzung des Ältestenrats für das JuliPlenum eine endgültige Beschlussempfehlung erarbeiten konnten. Dann passierte das, was ich lernen musste, nämlich dass sich die Koalitionsfraktionen bei Beginn von Sitzungen über Tagesordnungspunkte offensichtlich noch nicht ganz einig sind und sie dann von der Tagesordnung nehmen.

(Zuruf von Herrn Kolze, CDU)

Infolgedessen haben wir einen Verzug von zwei, drei Monaten bekommen. Diese Zeit hätten wir nutzen können, um beispielsweise eine Anhörung durchzuführen.

Ich sage: Das Ergebnis ist in Ordnung, aber das Verfahren hätte man auch in der Rückschau vernünftiger ge

stalten können. Ich würde mir das für die Zukunft jedenfalls wünschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten, und zwar deshalb, weil ich meine grundsätzliche Kritik an der vorgesehenen Einstufung der Polizeipräsidenten weiterhin aufrechterhalte.

Ich weiß, dass wir uns damit im unteren Drittel der Besoldung für Polizeipräsidenten in Deutschland bewegen. Das geht von der Besoldungsgruppe B 6 in Hessen über die Besoldungsgruppe B 5 in anderen Ländern. Es gibt auch Länder, in denen die Besoldungsgruppe B 3 bzw. B 2 vorgesehen ist.

Ich bin trotzdem der Meinung, Herr Minister, dass es unserem Land in der derzeitigen Situation auch nach einer solchen Strukturreform gut zu Gesicht gestanden hätte, bei der bisherigen Besoldung zu bleiben. Zwingend ist die Erhöhung jedenfalls nicht, aber sie ist vertretbar.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir den Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern werden uns der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rothe.

(Frau Fischer, SPD: Bravo!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur kurz auf den Kollegen Kosmehl reagieren. Sie haben gesagt, dass die Mehrheit eine Anhörung im Ausschuss niedergestimmt hat. Tatsächlich ist im Protokoll über die Sitzung des Innenausschusses am 28. Juni 2007 vermerkt:

„Der Ausschuss kommt nach kurzer Diskussion überein, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung keine Anhörung durchzuführen.“

Es hat also keine Abstimmung gegeben.

Was die Angemessenheit der Besoldung der Polizeipräsidenten anbetrifft, haben Sie zu Recht darauf verwiesen - ich will das nicht noch einmal wiedergeben -, wie die Besoldungsstufen in den anderen Bundesländern aussehen. Ich will in Abwandlung eines Spruchs eines früheren SPD-Vorsitzenden sagen - -

(Herr Tullner, CDU: Welcher?)

- Der, dessen Name nicht genannt werden darf, Herr Tullner.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Ich will in Abwandlung eines Spruchs, den er über den Koch seiner saarländischen Landesvertretung gesagt hat, sagen:

(Herr Gürth, SPD: Steht er jetzt an der Spitze der PDS?)

Ein guter Polizeipräsident leistet mehr als mancher höher besoldete Ministerialbeamte.

(Zustimmung von Herrn Miesterfeldt, SPD - Herr Tullner, CDU: Was wollen Sie uns damit sagen? - Unruhe)

Ich freue mich, dass die Polizeireform - Herr Kosmehl hat zu Recht darauf hingewiesen, sie, also auch die Entscheidung über die Zahl und die Orte der Direktionen, liegt in erster Linie in Verantwortung des Innenministeriums - auf einem guten Wege ist und im Zeitplan liegt, wie der Minister hier auch gesagt hat. Wenn man den Blick einmal nach Thüringen richtet, dann muss man feststellen, dass ein vergleichbares Reformvorhaben dort arg ins Stocken geraten ist.

Zur guten Umsetzung eines solchen Reformvorhabens gehört auch ein guter Dialog mit den Personalvertretungen. Ich bin der Auffassung, dass in der Innenverwaltung ein anderes, ein erfreuliches Klima entstanden ist. Es ist wichtig, dass man bei einem solchen Reformprozess die Beschäftigten mitnimmt. Ich wünsche allen Beteiligten, dass dieses Reformvorhaben gut zu Ende geführt wird. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Danke sehr, Herr Rothe. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/891 ein. Wünscht jemand eine Einzelabstimmung über die Artikel, die Artikelüberschriften oder die Gesetzesüberschrift? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen.

Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen und eine Mehrheit der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die FDP-Fraktion und Teile der Fraktion DIE LINKE.

(Herr Tullner, CDU: Eine Minderheit!)

Damit ist das Gesetz angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/697

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/892

Die erste Beratung fand in der 22. Sitzung des Landtages am 14. Juni 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Rothe. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/697 in der 22. Sitzung am 14. Ju

ni 2007 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.

Durch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes sind die deutschen Energiemärkte geöffnet worden. Damit endete im Bereich der Energieversorgung die Monopolstellung der kommunalen Versorgungsunternehmen mit abgegrenzten und geschützten Gebieten.

Im Rahmen der Umsetzung der Liberalisierung verpflichten die Binnenmarktrichtlinie für Elektrizität und die Binnenmarktrichtlinie für Gas die Mitgliedstaaten dazu, allen Unternehmen die gleichen Rechte und Pflichten zu gewähren. Auch das deutsche Energiewirtschaftsgesetz folgt diesem Prinzip der Eigentumsneutralität.

Das Gemeindewirtschaftsrecht ist nunmehr an den neuen energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen anzupassen, um Wettbewerbsnachteile für kommunale Unternehmen, die auf einem gesetzlich liberalisierten Markt tätig sind, zu vermeiden.

Der neue § 116 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und der SPD eröffnet den kommunalen Unternehmen in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der entsendenden Gemeinde steht. Eine weitere Voraussetzung für die Lockerung des Örtlichkeitsprinzips ist, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Gemeinden gewahrt werden.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 123 der Gemeindeordnung wird der Zeitpunkt der Anzeigepflicht für mittelbare Beteiligungen der Kommune an Unternehmen, die auf einem gesetzlich liberalisierten Markt tätig sind, vorverlegt.

Der Innenausschuss nahm den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen erstmals in der Sitzung am 28. Juni 2007 auf die Tagesordnung. Zuvor legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss eine Synopse mit Bemerkungen aus rechtsförmlicher Sicht vor. Weiterhin wurde von den Regierungsfraktionen ein Änderungsantrag vorgelegt, der zusammen mit dem Gesetzentwurf zum Gegenstand einer Anhörung gemacht wurde. Mit Schreiben vom 3. Juli 2007 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss eine weitere Stellungnahme vor.

An der Anhörung, die in der Sitzung am 4. Juli 2007 stattfand, nahmen die kommunalen Spitzenverbände, die Städtischen Werke Magdeburg, die Stadtwerke Halle sowie die Industrie- und Handelskammer Magdeburg teil.

In der Sitzung am 4. Juli 2007 kam es nicht zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag, weil der Ausschuss zu dem Zeitpunkt, als dies geplant war, nicht mehr beschlussfähig war. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss mit Schreiben vom 11. Juli 2007 einen weiteren Regelungsvorschlag vor, der sich auf die Regelung des § 116 der Gemeindeordnung bezieht.

Es gab dann eine fachliche Abstimmung mit der Ministerialverwaltung, ohne dass ich hier alles im Einzelnen referieren will. Schließlich sollte in der Sitzung des Ausschusses am 6. September 2007 eine Beschlussempfehlung erarbeitet werden. Hierzu legten die Koalitionsfraktionen einen neuen Änderungsantrag vor, der die

vorangegangenen Änderungsanträge ersetzte. Die Fraktion DIE LINKE legte einen Änderungsantrag vor, mit dem sie beabsichtigte, den im Wettbewerb stehenden kommunalen Unternehmen die gleichberechtigte Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen.

Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung in der Sitzung am 6. September 2007 aufgrund neuerlicher Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des Innenministeriums aber noch nicht fertiggestellt. Das geschah dann in der Sitzung am 27. September 2007.

Der zur Abstimmung gestellte Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthielt einen Formulierungsvorschlag zu den §§ 116 und 123 der Gemeindeordnung, der inhaltlich dem entsprach, was die Koalitionsfraktionen schon Ende Juni angeregt hatten, was aber dann durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in Abstimmung mit der Ministerialverwaltung in eine solide und zustimmungsfähige Rechtsform gebracht worden war. Dieser Änderungsantrag ist dann in der Sitzung am 27. September 2007 beschlossen worden.