Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

Stellvertretend für das gesamte scheidende Landesverfassungsgericht, dessen Wahlperiode jetzt zu Ende geht, darf ich den jetzigen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, Herrn Dr. Kemper, für die Arbeit danken, die das Landesverfassungsgericht in der letzten, jetzt ablaufenden Wahlperiode in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben geleistet hat.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Die Vorbereitung für die Wahl lag in den Händen des Ausschusses für Recht und Verfassung. Nach § 78 der Geschäftsordnung des Landtages in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Landesverfas

sungsgerichtsgesetzes unterbreitet dieser dem Landtag einen Wahlvorschlag.

In mehreren Beratungen hat sich der Ausschuss mit den Fragen im Zusammenhang mit der Wahl eines neuen Landesverfassungsgerichts beschäftigt. Er kam überein, die Kandidatinnen und Kandidaten im Ausschuss persönlich anzuhören. Dies geschah in vertraulichen Sitzungen am 11. Juli und am 12. September 2007.

Die gemäß § 6 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes geforderte Erklärung, dass bei ihnen keine Gründe zur Ausschließung von der Wahl vorliegen, wurde von allen Kandidatinnen und Kandidaten beigebracht.

Daneben haben sich alle Mitglieder und ihre Vertreter auch schriftlich bereit erklärt, Mitglieder des Landesverfassungsgerichts zu werden. Das ist in § 5 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes so vorgesehen.

Im Ergebnis der Anhörungen im Ausschuss wurde die Ihnen in der Drs. 5/878 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen die Wahl der darin benannten Kandidatinnen und Kandidaten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts.

Für den Fall der Annahme dieses Walvorschlages empfiehlt der Ausschuss die Wahl von Herrn Winfried Schubert, Präsident des Oberlandesgerichts, zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts und von Herrn Lothar Franzkowiak, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts.

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Recht und Verfassung einstimmig beschlossen. Alle Fraktionen des Hohen Hauses haben sich an der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten beteiligt. Ich möchte an dieser Stelle auch meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre konstruktive Mitarbeit bei der Vorbereitung der Wahl danken.

Ich bin der Hoffnung, dass dieses einmütige Bekenntnis des Ausschusses für Recht und Verfassung auch bei den jetzt durchzuführenden Wahlen zum Ausdruck kommen wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zustim- mung bei der LINKEN und bei der FDP)

Ich danke dem Vorsitzenden des Ausschusses Herrn Dr. Brachmann für die Einführung. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zu den Wahlen. Wie eingangs erwähnt, wird die Wahl ohne vorherige Aussprache durchgeführt. Bevor ich zu dem eigentlichen Wahlakt komme, möchte ich einige Bemerkungen machen.

Wir werden zwei Wahlgänge durchführen. Im ersten Wahlgang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter gewählt. In einem zweiten Wahlgang sind aus den gewählten Richtern der Präsident und der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts zu wählen. Das Landesverfassungsgerichtsgesetz legt fest, dass in beiden Wahlen eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, also mindestens 49 Abgeordnete für den Wahlvorschlag stimmen müssen.

In der Drs. 5/878 wird unter Abschnitt I vorgeschlagen, folgende Mitglieder und deren Vertreter zu wählen. Meine Damen und Herren! Aufgrund der Wichtigkeit und der Notwendigkeit werde ich die Damen und Herren einzeln vorstellen. Ich würde die Damen und Herren, die auf der Nordtribüne sitzen, darum bitten aufzustehen.

Ich komme zu den Mitgliedern: Herr Winfried Schubert, Herr Lothar Franzkowiak, Herr Dr. Günther Zettel, Herr Professor Dr. Winfried Kluth, Frau Traudel Gemmer, Frau Anneliese Bergmann und Frau Dr. Friederike Stockmann.

Ich komme nun zu den Vertretern: Herr Frank Böger, Herr Helmut Engels - er ist nicht anwesend -, Herr Dr. Josef Molkenbur, Herr Professor Dr. Heiner Lück, Herr Stephan Rether, Frau Veronika Pumpat und Frau Tatjana Stoll.

Das sind die Damen und Herren, die auf Vorschlag des Ausschusses zur Wahl stehen. Die Wahl wird, wie bereits erwähnt, mit Stimmzetteln durchgeführt. Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 5/878 unter Abschnitt I die Zustimmung geben möchte, kreuzt bitte auf dem Stimmzettel bei Ja an. Wer dagegen stimmt, kreuzt bei Nein an. Wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt bei Enthaltung an. Das ist klar, aber ich möchte es noch einmal deutlich sagen.

Sie werden durch einen Schriftführer einzeln namentlich aufgerufen, erhalten einen Stimmzettel und gehen damit zur Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit dem dort bereitliegenden Stift so eindeutig an, dass keine Zweifel an der Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen, meine Damen und Herren. Anschließend bitte ich Sie, den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne einzuwerfen.

(Unruhe)

- Ich bitte um Ruhe, meine Damen und Herren, damit Sie das verstehen.

Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, macht seine Stimme ungültig.

Ich bitte folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, das Präsidium bei der Wahldurchführung zu unterstützen: für den Namensaufruf Herr Rotter, für die Ausgabe der Stimmzettel Frau Hampel, für das Führen der Wählerliste Frau Penndorf, für die Aufsicht an der Wahlkabine Herr Born und für die Aufsicht an der Wahlurne wie immer Herr Kosmehl.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Um einen zügigen Ablauf der Wahlhandlung zu gewährleisten, meine Damen und Herren Abgeordnete, bitte ich Sie, bis zum Aufruf Ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach der Stimmabgabe unverzüglich wieder Platz zu nehmen. Ich bitte die Schriftführer darum, ihr Amt aufzunehmen.

Zunächst frage ich den Schriftführer Herrn Kosmehl. Überzeugen Sie sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigen Sie mir dies.

Schriftführer Herr Kosmehl:

Herr Präsident, die Wahlurne ist leer.

Herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren! Bevor wir mit dem Wahlgang beginnen, möchte ich an dieser Stel

le betonen, dass den Wahlvorschlägen eine einstimmig gefasste Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zugrunde liegt.

Ich bitte nunmehr den Abgeordneten Herrn Rotter darum, den Namensaufruf vorzunehmen. Bitte schön, Herr Rotter.

(Schriftführer Herr Rotter ruft die Abgeordneten namentlich zur Stimmabgabe auf)

Herzlichen Dank für den Namensaufruf.

Ich bitte jetzt die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführer, ihre Stimme abzugeben: Herrn Born, Frau Hampel, Herrn Kosmehl und Frau Penndorf.

Anschließend wählt der Sitzungsvorstand. Ich bitte Frau Fiedler und Herrn Rotter zur Wahl. Sodann wählt der Präsident des Landtages.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Es haben alle ihre Stimme abgegeben. Damit schließe ich die Wahl.

Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses in etwa zehn Minuten unterbreche ich die Sitzung. Bitte bleiben Sie im Saal.

Unterbrechung: 11.34 Uhr.

Wiederbeginn: 11.43 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt gebe, möchte ich Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Ilsenburg auf der Südtribüne begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl mit folgendem Ergebnis durchgeführt: abgegebene Stimmen 89, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen damit 89. Für den Wahlvorschlag stimmten 85 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag stimmten vier Abgeordnete, Stimmenthaltungen gab es nicht.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich kann damit feststellen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde und dass die in der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/878 unter Abschnitt I aufgeführten Damen und Herren zu Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes bzw. zu deren Vertretern gewählt worden sind. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich darf Sie im Namen des Hohen Hauses zu Ihrer Wahl beglückwünschen. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Amtsführung für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger. Vor der Amtsübernahme werden die Ernennung durch den Herrn Ministerpräsidenten sowie die Vereidigung vor dem Landtag erfolgen.

Zugleich möchte ich es nicht versäumen, den ausgeschiedenen Mitgliedern und deren Vertretern im Namen des Hohen Hauses für ihre Tätigkeit herzlich zu danken.

Besonderer Dank gilt dem bisherigen Präsidenten Herrn Dr. Kemper. Sie haben sich mit Umsicht, mit Fleiß und Engagement außerordentlich verdient gemacht um das Gemeinwesen unseres Landes. Ihnen allen wünschen wir beste Gesundheit und Wohlergehen. Herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zur zweiten Wahlhandlung. In der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/878 wird unter Abschnitt II vorgeschlagen, aus den nach § 4 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes gewählten Mitgliedern als Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes Herrn Winfried Schubert und als Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes Herrn Lothar Franzkowiak zu wählen.

Auch diese Wahl wird gemäß der im Ältestenrat erzielten Übereinkunft als geheime Wahl mit Stimmzetteln durchgeführt. Ich bitte nunmehr die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt als Wahlhelfer wieder aufzunehmen. Herrn Kosmehl bitte ich anzuzeigen, dass die Wahlurne leer ist, sodass wir ordentlich wählen können. Herr Kosmehl, überzeugen Sie sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist. - Das ist der Fall. Damit kann die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden.