Auch diese Wahl wird gemäß der im Ältestenrat erzielten Übereinkunft als geheime Wahl mit Stimmzetteln durchgeführt. Ich bitte nunmehr die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt als Wahlhelfer wieder aufzunehmen. Herrn Kosmehl bitte ich anzuzeigen, dass die Wahlurne leer ist, sodass wir ordentlich wählen können. Herr Kosmehl, überzeugen Sie sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist. - Das ist der Fall. Damit kann die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Meine Damen und Herren! Der Namensaufruf ist damit beendet. - Bevor die Schriftführer ihre Stimme abgeben, bitte ich Frau Feußner, zur Wahlurne zu schreiten und ihre Stimme abzugeben.
Anschließend geben die am Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Stimmen ab: Herr Born, Frau Hampel, Herr Kosmehl und Frau Penndorf.
Nunmehr gibt der Sitzungsvorstand seine Stimmen ab: Frau Fiedler, Herr Rotter und der Präsident des Landtages.
Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl. Ich bitte um die Auszählung der Stimmen und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. Ich bitte Sie, im Saal zu bleiben.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich möchte Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt geben. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift hat die Wahl folgendes Ergebnis erbracht: abgegebene Stimmen: 89, ungültige Stimmen: keine, gültige Stimmen: 89.
Für den Wahlvorschlag stimmten 83 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten sechs Abgeordnete. Stimmenthaltungen gab es keine.
Damit ist Herr Winfried Schubert zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt und Herr Lothar Franzkowiak zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch!
Im Namen des Hohen Hauses spreche ich Ihnen die herzlichsten Glück- und Segenswünsche aus. Ich wünsche Ihnen, Herr Schubert und Herr Franzkowiak, eine erfolgreiche Amtsführung, persönlich alles Gute und Gottes Segen.
Bei dem bisherigen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Herrn Dr. Kemper und dem Vizepräsidenten Herrn Köhler möchte ich mich namens des Hohen Hauses nochmals herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren! Der Landtag gibt sich die Ehre, im Kloster Unser Lieben Frauen einen kleinen Empfang anlässlich dieser Wahl durchzuführen. Um 12.45 Uhr treffen wir uns, die Vertreter der Landesregierung, die Vertreter der Fraktionen und die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verfassung, im Kloster Unser Lieben Frauen.
Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit beendet. Wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr.
Meine Damen und Herren! Es ist 14.02 Uhr. Wir sind schon zwei Minuten über die Zeit. Wir beginnen jetzt.
Ich rufe die Frage 1 zum Thema Gebühren der Kindertagesstätten im Salzlandkreis auf. Es spricht die Abgeordnete Frau Dirlich von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Salzlandkreis plant, in Zukunft per Satzung Eltern, die unter den Tatbestand der Gebührenbefreiung gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII fallen, mit einem Pauschalbeitrag in Höhe von 10 € pro Kind in die finanzielle Verantwortung zu nehmen; siehe dazu auch die „Volksstimme“ vom 27. Oktober 2007. Zur Begründung wird zum einen angeführt, dass sich die Eltern stärker mit dem Geschehen in den Kindertageseinrichtungen auseinandersetzen sollen; des Weiteren soll der Haushalt des Landkreises unter anderem auf diese Weise konsolidiert werden.
gem Recht vereinbar? Falls ja, wie bewertet die Landesregierung diese Vorgehensweise vor dem Hintergrund der aktuellen Armutszahlen?
2. Sollte die Landesregierung die Auffassung vertreten, dass es sich hier um ein rechtswidriges Verfahren handelt, welche Maßnahmen werden von der Landesregierung ergriffen, um diesen Zustand zu beseitigen? - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dirlich. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin der Justiz Frau Professor Angela Kolb in Vertretung der Ministerin für Gesundheit und Soziales. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Sabine Dirlich für die Landesregierung in Vertretung der Ministerin Frau Dr. Kuppe wie folgt:
Der Kreistag des Landkreises Salzlandkreis hat nach Kenntnis des Sozialministeriums auf Antrag der SPDKreistagsfraktion den hier zur Rede stehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung, mindestens einen Pauschalbetrag in Höhe von 10 € pro Kind für die Förderung in einer Kindertagesstätte zu erheben, an die Verwaltung zurückverwiesen. Damit ist dieser Beschluss noch nicht gefasst worden. Somit erübrigt sich hier eine Bewertung durch die Landesregierung.
Ich weiß, dass es schwierig für Sie ist, weil Sie in Vertretung der Sozialministerin hier stehen. Aber die Antwort ist natürlich nicht zufrieden stellend. Uns ist bewusst, dass es zurückgezogen worden ist. Die Frage ist: Welche Rechtsauffassung hat die Landesregierung zu diesem Problem? - Nur weil der Vorschlag zurückverwiesen worden ist, heißt das noch nicht, dass das Problem damit vom Tisch ist.
Aber es besteht zumindest die Chance, dass der Beschlussvorschlag so nicht angenommen wird. Ich bitte um Ihr Verständnis. Ich beantworte die Frage in Vertretung von Frau Kuppe, sodass ich an dieser Stelle eine rechtliche Bewertung nicht vornehmen möchte.
Dann stelle ich die Frage, ob die Möglichkeit besteht, dass es nachgereicht wird, weil wir hier den Umstand haben, dass die Frau Sozialministerin selbst nicht antworten kann.
Frau Ministerin, die Frage ist ja, ob wir mithilfe der Landesregierung einen solchen Beschluss möglicherweise verhindern können; denn die Verwaltung des Kreises hat nicht den Eindruck gemacht, als wenn - - Sie war es ja nicht, die diesen Antrag zurücknehmen wollte. Vielmehr hat sie es auf Beschluss des Kreistages getan. Wir kennen es bisher so, dass dann solche Vorlagen genau so, wie sie waren, wieder in den Kreistag zurückkommen. Die Frage ist nur, dass wir uns möglicherweise ein Stückchen stärken können oder aber auch nicht, wenn wir die Auffassung der Landesregierung kennen. Deshalb bitte ich ganz herzlich darum, dass die Rechtsauffassung der Landesregierung nachgereicht wird, damit wir uns darauf berufen können oder aber damit sich die Kreisverwaltung darauf berufen kann; das ist ja auch möglich.
Ich werde das Frau Kuppe entsprechend ausrichten. Sie bekommen dann die schriftliche Beantwortung auf dem Postweg.
Die Frage 2 wird von der Abgeordneten Frau Gudrun Tiedge von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um die Umsetzung der neuen Arbeitszeitverordnung Feuerwehr. Bitte schön.
Von der Landesregierung wurde am 5. Juli 2007 eine neue Arbeitszeitverordnung Feuerwehr beschlossen, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Der Anlass für die Neuregelung der Verordnung waren die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die dazu erfolgte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Aufgrund der darin enthaltenen Vorgaben darf nun grundsätzlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden.
Erhebliche Differenzen zwischen einzelnen Kommunen - etwa der Stadt Halle - und den örtlichen Personalräten gibt es bei der Umsetzung der Verordnung hinsichtlich der beabsichtigten Abschaffung des 24-Stunden-Dienstes und der Einführung eines Zwölfstundenschichtsystems.
1. Sieht die neue Arbeitszeitverordnung Feuerwehr die Möglichkeit einer flexiblen Dienstgestaltung vor Ort, also die Entscheidung für ein Zwölf- oder für ein 24-Stunden-Dienst-Modell vor und, wenn ja, welches Dienstmodell wird von der Landesregierung favorisiert?
2. Wer entscheidet endgültig über die künftige Gestaltung der Arbeitszeit, wenn sich die kommunale Fachbereichsleitung für einen Zwölfstundendienst ausspricht, der örtliche Personalrat und die Feuerwehr