Ich wollte Ihnen erstens deutlich machen, dass die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung wichtig sind, und zweitens, welchen Stellenwert die ehrenamtliche Tätigkeit der Männer und Frauen in den Wehren einnimmt, die unter Einsatz ihres Lebens anderes Leben retten und Werte schützen. Diesen Beitrag für die Gesellschaft kann man nicht hoch genug einschätzen.
Ich wollte ferner darstellen, wie wichtig die Leistungen der Gemeinden sind, die die notwendige Ausrüstung, die Einsatzmittel und die finanzielle Ausstattung zur Verfügung stellen. Und Sie konnten anhand des geschichtlichen Abrisses erkennen, dass die Abwehr von Brandgefahren, also der vorbeugende Brandschutz, die Brandbekämpfung, also der abwehrende Brandschutz, und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen an die sich ändernden Bedingungen und an die aktuellen
Entwicklungen angepasst und ständig weiterentwickelt werden müssen, vom schlichten Schöpfgefäß zum CSchlauch, von der Steckleiter zur Drehleiter und vom Fuhrwerk zum LF oder zum TLF.
Ich bin der FDP-Fraktion dankbar für diese Aktuelle Debatte, gibt sie doch einerseits die Gelegenheit, über die Stellung und die Entwicklung des Brandschutzes und der Hilfeleistung zu reden und die Wertigkeit des Themas für das Gemeinwesen unserer Gesellschaft zu beleuchten. Anderseits bietet sie die Möglichkeit, auf den in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen Schwerpunkt „Feuerwehr und Brandschutz“ noch einmal einzugehen.
Nicht nachvollziehbar ist die Begründung des FDP-Antrags auf Durchführung einer Aktuellen Debatte. Darin heißt es unter anderem: Die unklaren Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Thema „Neustrukturierung der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt“ führen zu Unsicherheiten in den Gemeinden und bei den Aktiven in den Feuerwehren. Diese Aussage ist nicht korrekt und auch leicht widerlegbar. Ich möchte diesen Nachweis gern führen.
Wir haben in der Koalitionsvereinbarung acht Kernsätze, die die Zielrichtung und die Strukturen festlegen und klare Aussagen und Positionen zur Struktur und zur Zukunft der Feuerwehren im Land Sachsen-Anhalt definieren.
Satz 1: Die Koalitionspartner bekennen sich zur Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge sowie zum Institut der Feuerwehr und wollen, dass an diesem gut eingerichteten und ausgestatteten Standort auch künftig ausgebildet und geforscht wird.
Sie wissen selbst, wie wichtig Ausbildung ist, und Sie wissen auch, wie wichtig die Forschung ist. Die Forschung brauchen wir, um uns an die sich ändernden Bedingungen anzupassen. Die Ausbildung brauchen wir nicht nur, um ordentlich qualifizierte Truppführer und Gruppenführer in den Einsatz schicken zu können, sondern auch, um gut ausgebildete Feuerwehrleute zu haben. Sie haben es beim Hochwasser im Jahr 2002 erlebt, wie wichtig das ist. Das ist auch eine Frage der eigenen Sicherheit bei einem Einsatz.
Satz 2: Sie, die Koalitionäre, halten es für erforderlich, dass die bestehenden Förderprogramme für den Brand- und Katastrophenschutz fortgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf die Einführung des Digitalfunks.
Das ist ebenfalls eine klare Aussage. Darüber wurde übrigens in der vierten Wahlperiode ausführlich diskutiert. Es gab auch von der CDU-FDP-Regierung dazu keine anders lautende Aussage. Die Wichtigkeit des Digitalfunks ist in diesem Hause immer betont und bestätigt worden. Ich denke, dazu stehen wir alle nach wie vor.
Auch hierzu darf ich vielleicht an das Hochwasser im Jahr 2002 erinnern. Sie wissen, wie das Funknetz aussah. Sie wissen um die Problematik der Nutzung privater Handys. Das ist eine ganz wichtige Angelegenheit, die im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag gefunden hat.
Satz 3: Bei den Feuerwehren muss das Hauptaugenmerk darauf gerichtet sein, die personelle Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, weshalb es die Koalitionspartner für erforderlich halten, dass die Einwohnermindestgrenze in Ortsteilen für die zwingende Vorhaltung einer Feuerwehr von derzeit 200 Einwohnern heraufgesetzt werden muss.
Das ist auch eine klare Aussage und - Sie haben es gehört - der Stein des Anstoßes. Das heißt aber konkret - der Innenminister hat es bereits ausgeführt -, dass die Festlegung in der Mindestausrüstungsverordnung der pflichtigen - ich betone: der pflichtigen - Vorhaltung einer Feuerwehr in Ortschaften ab 200 Einwohnern lediglich in eine Kannbestimmung gewandelt werden soll. Es heißt nicht, dass Feuerwehren in kleinen Gemeinden per Gesetz abgeschafft oder dass die Gemeinden reglementiert werden sollen, was die Aufgabe des Brandschutzes und des Rettungswesens im Land Sachsen-Anhalt selbst betrifft.
Satz 4: Einen wesentlichen Schwerpunkt legen die Koalitionspartner zudem auf die Unterstützung der Jugendarbeit.
Das ist auch eine klare Aussage und ein wichtiges Problemfeld, weil wir wissen, dass über die Jugendarbeit bei der Jugendfeuerwehr der Nachwuchs ausgebildet wird, der letztlich in den freiwilligen Feuerwehren die Einsatzbereitschaft im Ernstfall sicherstellen soll.
Ich habe Ihnen als Beispiel einmal ein paar Zahlen mitgebracht. Der Saalkreis ist bekannt dafür, dass er eine der größten Jugendfeuerwehren im Land Sachsen-Anhalt unterhält. Mit Stand vom 31. Dezember 2002 hatte der Saalkreis 765 Mitglieder bei der Jugendfeuerwehr. Ein Jahr später, am 31. Dezember 2003, waren es 732 Mitglieder, am 31. Dezember 2004 592 Mitglieder und am 31. Dezember 2005 noch 527 Mitglieder.
Nun reden wir immer davon, dass möglicherweise die demografische Entwicklung der Hauptgrund dieser Entwicklung ist. Das ist aber nicht so. Analysen im Saalkreis, die über vier Jahre gemacht wurden, haben gezeigt, dass ein Wohnortwechsel, eine Schul- oder Berufsausbildung, der Wechsel in einen anderen Verein, stärkere andere Interessen, keine Lust und kein Interesse an der Übernahme aus der Jugendfeuerwehr in die freiwillige Feuerwehr, der Ausschluss - auch das gibt es - und sonstige Gründe eine Rolle bei dieser Entwicklung spielten.
Wir leugnen nicht, dass Nachwuchs- und Mitgliederprobleme vorhanden sind. Wir haben auch in der letzten Wahlperiode massiv über dieses Thema diskutiert. Ich erinnere nur an die Veranstaltung in Hohenmölsen mit den Kreisbrandmeistern und mit Vertretern von freiwilligen Feuerwehren, bei der wir auch über die Einrichtung einer kreislichen Freuerwehrbereitschaft nachgedacht haben.
Heute ist der Eintritt von Kindern in die Jugendfeuerwehr erst ab einem Alter von zehn Jahren möglich. In der Regel manifestiert sich das Interesse an Vereinen schon viel früher. Vielleicht wäre es überlegenswert, diese Altersgrenze von zehn auf sieben Jahre zu senken. Das ist vielleicht etwas, das man anregen sollte.
Satz 5 und 6 der Koalitionsvereinbarung: Die Koalitionspartner sehen die Notwendigkeit einer gezielteren Förderung der Feuerwehren auf der Grundlage einer konkreten Gefährdungsanalyse. Denn sie sind der Überzeugung, dass nicht jede Feuerwehr den gleichen Einsatzrisiken ausgesetzt ist.
Ich denke, diejenigen in diesem Hohen Hause, die sich mit Feuerwehren beschäftigen und den Kontakt zu den Feuerwehren halten, können sich diese Sätze selbst erklären. Aber auch das sind klare Aussagen.
Ich bin dem Innenminister sehr dankbar dafür, dass er ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die gemeindliche Pflichtaufgabe nach § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes nicht allein von den Einwohnerzahlen abhängig ist, sondern auch von anderen Faktoren wie dem Risikopotenzial, dem Vorhandensein von Gefahrenschwerpunkten, von sich ständig ändernden Bedingungen und von aktuellen Entwicklungen. Diese ziehen zwangsläufig eine Weiterentwicklung und Qualifizierung in den Bereichen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Hilfeleistung nach sich. Denken Sie nur an die Probleme von Tunnelbränden, Autobahnbrücken und - wie gesagt - auch an Hochwasser.
Deshalb ist es richtig, die sich ändernden Bedingungen zu analysieren und das Brand- und Rettungswesen an die Änderungen anzupassen. Im Land Sachsen-Anhalt haben wir dafür gute Voraussetzungen, die BKS in Heyrothsberge und das Institut der Feuerwehren.
Es war auch eine richtige Entscheidung, meine Damen und Herren von der FDP, im Jahr 2005 diese Arbeitsgruppe unter der Leitung des MI einzurichten, die mit der Analyse des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung beauftragt ist. Das war eine richtige Entscheidung.
Satz 7: Die Koalitionspartner wollen darüber hinaus zu einer Entlastung der Kommunen dadurch beitragen, dass insbesondere Aufwendungen und zusätzliche Einsätze der Feuerwehren für spezielle Gefährdungslagen durch eine verursachergerechte Kostentragungspflicht ausgeglichen werden.
Ich denke, das ist eine sehr wichtige Aufgabe. Wer sich mit kommunalen Haushalten beschäftigt, der weiß, dass der Haushaltstitel für Feuerwehren ein Zuschusstitel ist, also nicht gedeckt, sondern durch andere Haushaltsstellen begleitet wird. Das kommt sicherlich den Kommunen entsprechend ihrer Haushaltslage zugute.
Satz 8 - in diesem Zusammenhang hat Herr Kosmehl gesagt, er bedauert das selbst -: Die Koalition will sich für eine zügige Umsetzung der Fusion der Feuerwehrunfallkassen von Sachsen-Anhalt und Thüringen einsetzen. - Ich hoffe, das passiert auch. Ich kommentiere das nicht weiter, lieber Guido Kosmehl.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Lösung aller Aufgaben und Problemfelder sind die Gemeinden, die Landkreise, die Landesregierung und der Landesgesetzgeber, also wir, in Gänze verantwortlich, jeder für seinen Teil und jeder auf seinem Gebiet. Lassen Sie es uns anpacken für ein Land mit Zukunft - SachsenAnhalt. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Madl. Ich habe Ihnen zwei Minuten zusätzliche Redezeit gegeben, weil Sie im ersten Teil keineswegs über aktuelle Themen gesprochen hatten, wie wir es eigentlich erwarten. Aber da Sie damit Freude erzeugt haben, wollte ich Sie nicht unterbrechen.
Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst eine kleine Gruppe - es sind nur drei Leute - aus Texas auf der Nordtribüne begrüßen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keine Angst, ich werde die historische Lücke, die Herr Madl hinterlassen hat, nicht schließen. Er hat abrupt bei dem Jahr 1851 aufgehört. Ich werde bei der Gegenwart beginnen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie bitte einmal Ihre Tageszeitung der letzten Wochen zur Hand, sichten den regionalen Teil für Ihren Landkreis und markieren alle Artikel, die über Aktivitäten und Einsätze der jeweiligen freiwilligen Feuerwehren in den Gemeinden berichten. Sie werden dabei feststellen, vom Regionalteil wird nicht viel anderes übrig bleiben.
Die Aktivitäten reichen vom Ausrichten von Kindertagsfeiern über das Organisieren und Betreuen der Osterfeuer sowie Maifeuer bis hin zu Wettkämpfen von Jugendfeuerwehren. In erster Linie gehören dazu natürlich die Einsätze bei Bränden oder Verkehrsunfällen, manchmal auch Aktionen zur Rettung von Haustieren in misslichen Situationen und vieles mehr.
Wenn man streng nach den rechtlichen Vorgaben des Brandschutzgesetzes geht, dann muss man eingestehen, dass dies nicht alles originäre Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren sind. Ich kann aber in diesem Zusammenhang sehr wohl die Befürchtungen von Bürgermeistern verstehen, die nunmehr aufgrund von Ankündigungen in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD zur Feuerwehr und zum Brandschutz um den Erhalt ihrer freiwilligen Feuerwehr bangen in dem Wissen, dass dann auch eine wichtige soziale Komponente und ein Teil des gesellschaftlichen Lebens und der Identifikation in der Gemeinde verloren gingen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Folgendes zur Statistik in Erinnerung bringen: In Sachsen-Anhalt bestehen ca. 1 800 freiwillige Feuerwehren und vier Berufsfeuerwehren. In den freiwilligen Feuerwehren sind ca. 68 000 Mitglieder ehrenamtlich tätig, davon ca. 40 000 Frauen und Männer im Einsatzdienst, ca. 13 000 Mitglieder sind in Alters- und Ehrenabteilungen und mehr als 14 000 Jungen und Mädchen sind in den über 1 000 Jugendwehren tätig.
Ich möchte an dieser Stelle den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren ebenfalls meinen und unseren Dank aussprechen für die von ihnen geleistete Arbeit im Rahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.
Selbstverständlich haben auch bei meiner Fraktion die Alarmglocken geschrillt, als wir in der Koalitionsvereinbarung lesen mussten, dass die Einwohnermindestgrenze in Ortsteilen für die zwingende Vorhaltung einer freiwilligen Feuerwehr von derzeit 200 Einwohnern heraufgesetzt werden soll und muss. Das klingt erst einmal sehr absolut und dogmatisch. Nach Aussagen des Innenministers wolle man damit dem Bevölkerungsverlust Rechnung tragen; denn auch die Feuerwehr - dies ist heute bereits angesprochen worden - muss mit demografischen Veränderungen und neuen Herausforderungen umgehen. Offen bleibt jedoch, ab welcher Einwohnerzahl diese Feuerwehrpflicht in Zukunft gelten soll.
Aber hat es nun wirklich zum jetzigen Zeitpunkt einer Aktuellen Debatte bedurft? Diese Frage geht ausnahmslos an die Mitglieder der FDP-Fraktion. Aus unserer Sicht riecht das sehr nach Aktionismus. Diesen Aktionismus hätten wir uns gewünscht, als es um die Frage der Fusion der beiden Feuerwehrunfallkassen von SachsenAnhalt und Thüringen ging,
die bislang nur aus einem einzigen Grund nicht zustande gekommen war, nämlich dem Nichtwollen des damaligen Sozialministers aus der FDP.
Nun ist es nicht gerade die Rolle und die Aufgabe der Opposition, die Arbeit eines Ministers punktuell gutzuheißen, zumal er mit seiner Arbeit, wenn ich das einmal so ausdrücken darf, noch in den Kinderschuhen steckt; aber das Vorhaben des Innenministers hinsichtlich der Bildung einer Arbeitsgruppe zur Feuerwehrstruktur, der das Innenministerium, die Funktionsträger der Feuerwehr und der Landesfeuerwehrverband angehören sollen, findet unsere ausnahmslose Unterstützung.