Zum einen: Die zwei kleinen Feuerwehrunfallkassen haben mehr Kameraden, weil die aus Thüringen noch dazukommen; zahlenmäßig sind sie also gar nicht so klein.
Zum anderen: Es ist eine Tatsache - das ist sicherlich bedauerlich und das haben wir aus allen Fraktionen immer gehört -, dass wir diese Fusion vorangetrieben haben, dass sie aber bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollzogen werden kann. Die FDP-Fraktion jedenfalls in der letzten Legislaturperiode, aber auch die in dieser Legislaturperiode steht zu der Fusion der Feuerwehrunfallkassen. Wir werden das weiter begleiten. Ich hoffe, dass der Innenminister dieser Landesregierung oder die Sozialministerin dann endlich den Vollzug melden kann. Uns geht es tatsächlich darum, dass wir die Fusion auf den Weg bringen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass dieses Thema, so reizvoll es auch sein mag, nicht missbraucht wird für eine scheinheilige Debatte und für eine weitere Verunsicherung der Menschen, die sich im ehrenamtlichen Dienst in den Feuerwehren in unserem Land engagieren.
Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz unseres Landes enthält in § 2 die Pflichtaufgabe, für jede Gemeinde unabhängig von der Einwohnerzahl eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren enthält grundsätzliche Festlegungen zur Personalstärke und Ausstattung der Feuerwehren in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl.
Seit 2005, meine sehr verehrten Damen und Herren, besteht eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums des Innern, die mit der Analyse aktueller Entwicklungen im abwehrenden Brandschutz und in der Hilfeleistung beauftragt ist. Insofern kann ich Ihre Überraschung, Herr Kosmehl, dass eine Arbeitsgruppe ein solches neues Element von Meinungsbildung sein soll, nicht nachvollziehen.
Die Arbeitsgruppe soll aus dieser Analyse grundlegende Anforderungen an eine leistungsfähige Feuerwehr unter den gegebenen Bedingungen und den von Ihnen auch zu Recht angesprochenen Entwicklungen ableiten sowie einen möglichen Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf der Mindestausrüstungsverordnung aufzeigen. Das heißt, wir sind genau an diesem Thema dran, das Sie, wie ich finde, auch zu Recht angesprochen haben; das ist ja keine tatsächliche Neuigkeit.
Eine erste wesentliche Erkenntnis der Arbeitsgruppe ist, dass Anforderungen an Stärke und Ausstattung von
Feuerwehren nicht allein von Einwohnerzahlen abhängig gemacht werden sollten, sondern dass sie auch durch das gemeindespezifische Risikopotenzial beeinflusst werden, das insbesondere durch eine Risikoanalyse ermittelt werden kann.
Die Existenz von Gemeindefeuerwehren und auch von Ortsfeuerwehren wird nicht infrage gestellt. Ich wiederhole: Sie wird nicht infrage gestellt. Zu prüfen ist allerdings, inwieweit insbesondere für Ortsfeuerwehren in kleinen Ortsteilen Vorgaben zur Stärke und Ausstattung an aktuelle Entwicklungen anzupassen sind. Dieser Grundgedanke wird auch in der Koalitionsvereinbarung aufgegriffen.
Wir halten es auch weiterhin für notwendig, dass jede Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr vorhält, um einen Grundschutz für ihre Bürgerinnen und Bürger abzusichern. Gleichzeitig wird zu prüfen sein, in welchem Umfang in den einzelnen Ortsfeuerwehren Technik und Personal vorgehalten werden muss, um den bestehenden Risiken wirksam begegnen zu können.
Der derzeitige Rahmen der Mindestausrüstungsverordnung, der für Ortsfeuerwehren in Ortsteilen ab 200 Einwohnern verbindliche Vorgaben enthält, ist unserer Meinung nach zu eng. Lassen Sie mich noch einfügen: Wir sind das einzige von 16 deutschen Bundesländern, das über eine solche starre Mindesteinwohnerregelung verfügt.
Um vorhandene Potenziale optimal ausschöpfen zu können, sollen den Gemeinden flexiblere Rahmenbedingungen angeboten werden, die es ihnen ermöglichen, eigenverantwortliche Lösungen zu entwickeln. Dazu gehört auch, den Gemeinden den notwendigen Gestaltungsspielraum einzuräumen, zum Beispiel durch Heraufsetzen der Einwohnermindestgrenze für bestimmte quantitative Vorgaben.
Ich bin mit Blick auf den doch sehr selbstbewussten Vortrag gestern zum Thema Einheitsgemeinde schon erstaunt, für wie bedeutend das kommunale Selbstverwaltungsrecht aufseiten der FDP gehalten wird, gleichzeitig hier aber der Eindruck erweckt wird, vor Ort könne man nicht sachgerecht entscheiden und es bedürfe ganz enger Vorgaben seitens des Ministeriums.
Dabei wird natürlich maßgeblich zu berücksichtigen sein, dass in diesem Gefüge sowohl der Grundschutz gesichert sein muss, als auch das Zeitkriterium von zwölf Minuten bis zum Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort gewährleistet bleibt. Hieran - das betone ich - sind überhaupt keine Änderungen beabsichtigt. In diesem Sinne wird die Landesregierung die Arbeit der Arbeitsgruppe unterstützen.
Erste Lösungsansätze werden bereits von der aus Vertretern des Landesfeuerwehrverbandes, der Bezirksbrandmeister, des Landesverwaltungsamtes, des Instituts der Feuerwehr und der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge bestehenden Arbeitsgruppe untersucht, bedürfen jedoch einer umfassenden Überprüfung ihrer praktischen Umsetzungsmöglichkeiten.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, in den nächsten Monaten konkrete Vorschläge zu erarbeiten, um diese dann mit allen Beteiligten und mit den Fraktionen dieses Hohen Hauses zu diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Feuerwehren stehen nicht vor einer Strukturveränderung, die die Landesregierung beabsichtigt.
Die Feuerwehren stehen nicht vor einer Auflösung von kleinen Ortsfeuerwehren. Die Feuerwehren stehen nicht vor Einschränkungen ihrer Arbeit und ihrer zu Recht gelobten und anerkannten freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeit vor Ort.
Wir sollten auch nicht den Eindruck erwecken, dass wir aus politischem Kalkül heraus im Land das Signal versenden, wir wollen hier irgendetwas zum Nachteil der freiwilligen Feuerwehren verändern. Das ist nicht beabsichtigt. Das ist nicht gewollt. Das wird auch nicht passieren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Zunächst, meine Damen und Herren, haben wir gemeinsam die Freude, Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Orientierungskurs Deutsch an der Städtischen Volkshochschule Magdeburg bei uns auf der Tribüne begrüßen zu können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die älteste Darstellung des Feuerlöschens findet sich auf einem Relief aus einem Palast in Ninive etwa 850 vor Christus. Assyrische Krieger löschen gegnerische Brandfackeln, die ihre Kampfwagen entzünden sollen, mit großen Löffeln bzw. Schöpfgefäßen.
24 vor Christus bildet Marcus Egnatius Rufus als Polizeidirektor in Rom aus Sklaven eine private Feuerwehrtruppe, die sehr wirkungsvoll arbeitet, und gewinnt dadurch die Gunst des Volkes.
Im 1. Jahrhundert vor Christus wird unter anderem vom Vorhalten von Löschwasser, der Entwicklung von Steckleitern, der Gründung von Militärfeuerwehren aus Veteranen und von ersten Anfängen des japanischen Feuerwehrwesens berichtet.
C. D. Magirus verfasst 1877 das Werk „Das Feuerlöschwesen in seinen Theilen“. Er schreibt darin, dass nicht mit Sicherheit anzugeben sei, welche Stadt die modernste Feuerwehr eingerichtet habe. Doch dass eine Stadt der anderen im Rettungswesen nicht nachstehen wollte, versteht sich von selbst.
Noch bevor es aber Berufsfeuerwehren gab, wurden in Deutschland vor mehr als 150 Jahren die ersten freiwilligen Feuerwehren gegründet, mit denen für den Brandschutz in Deutschland die modernen Zeiten anbrachen.
Eine dieser ältesten Bürgerinitiativen war das im Jahr 1841 in Meißen ins Leben gerufene freiwillige Lösch- und Rettungskorps. In dieser sächsischen Stadt gab es bereits seit 1794 eine umfangreiche Feuerordnung, die in 145 Paragrafen ausführlich die Verhütung und die Bekämpfung des Feuers behandelte.
Wenige Jahre später, 1846, wurde das Pompier-Corps in Durlach gegründet. Dieses Feuerwehrkorps wurde des
halb so berühmt, weil es nur ein Jahr nach seiner Gründung, im Jahr 1847, beim Brand des Stadttheaters in Karlsruhe entscheidend dazu beitrug, das Feuer schnell einzudämmen.
In Hamburg wurden im Frühjahr 1842 von einem auf den anderen Tag 33 000 Menschen obdachlos. Durch die Stadt an der Elbe heulte der schreckensbringende Ruf „Feurio“. 4 219 Wohnhäuser, große Kirchen, Schulen, Amtsgebäude und mehrere Hundert Menschen sind diesem großen Schadensfeuer zum Opfer gefallen.
Diese Nachricht erreicht in Heidelberg einen jungen Mann namens Carl Metz. In der alten Weinstube sitzen Dr. Adolf Kußmaul, Wundarzt, und Carl Metz, Mechanikus. „Ich will eine Feuerspritzmaschine bauen“. - Er sprach es und gründete im Jahr 1842 eine Fabrik für Lösch- und Rettungsgerätschaften.
Im Jahr 1851 wurde in Berlin die erste militärisch organisierte Berufsfeuerwehr in Deutschland geschaffen. Sie untersteht dem königlichen Polizeipräsidium und wird vom Branddirektor Scabell geleitet.
In einer Berliner Polizeiverordnung wird gleichzeitig die erste örtliche Verkehrsregelung in Kraft gesetzt, die der Feuerwehr im Straßenverkehr Vorfahrt einräumt. In § 1 heißt es:
„Fußgänger, Reiter und Fuhrwerke müssen dem Fuhrwerk der hiesigen Feuerwehr die Passage frei machen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum habe ich Ihnen diesen wirklich ganz kurzen Abriss der Feuerwehrgeschichte vorgetragen?
(Heiterkeit und Beifall im ganze Hause - Frau Bull, Linkspartei.PDS: Nicht doch die Kurzfas- sung! - Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Ich dachte, wenigstens Sie wissen das! - Heiterkeit im gan- zen Hause - Zuruf von Herrn Prof. Dr. Paqué, FDP)
Ich wollte Ihnen erstens deutlich machen, dass die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung wichtig sind, und zweitens, welchen Stellenwert die ehrenamtliche Tätigkeit der Männer und Frauen in den Wehren einnimmt, die unter Einsatz ihres Lebens anderes Leben retten und Werte schützen. Diesen Beitrag für die Gesellschaft kann man nicht hoch genug einschätzen.