Meine Damen und Herren! Es geht um eine Ausnahmesituation. Aber trotz der zahlreichen legalen Möglichkeiten, die es in Deutschland gibt, von der Adoption bis hin zur Abtreibung, geraten Mütter auch in Deutschland in derartige Konfliktsituationen, dass sie ihre Kinder ohne medizinische Hilfe und unter fragwürdigen hygienischen Bedingungen zur Welt bringen, töten oder aussetzen.
Um dem zu begegnen, hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2002 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der in seiner ursprünglichen Fassung die ausdrückliche Zulassung der anonymen Geburt in einem öffentlichen Krankenhaus vorsah. Im Laufe der Ausschussberatungen im Bundesrat und auch in den Beratungen, die es dazu im Laufe der vergangenen Legislaturperiode im hiesigen Landtag gab, hat sich gezeigt, dass der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung nicht mehrheitsfähig war und ist.
Es gab und gibt verfassungsrechtliche Bedenken, weil der Gesetzentwurf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung sowie die Rechte des Vaters unvertretbar in den Hintergrund stelle. Daran hat auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in einer Entscheidung über die französische Regelung zur anonymen Geburt nichts geändert, in der man zu dem Schluss kommt, dass selbst die anonyme Geburt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, hat das Bundesland Bayern in die Ausschussberatungen eine damals mit Baden-Württemberg abgestimmte Fassung eingebracht, deren wesentlicher Kern die Hinterlegungspflicht des Namens der Mutter beim Standesamt des Geburtsortes ist. Das Kind erhält Einsichtsrecht in die hinterlegten Personalien der Mutter mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Dieser Regelungsvorschlag wurde in der Diskussion als „geheime Geburt“ bezeichnet.
Für diesen Vorschlag gab es die Unterstützung des Innenausschusses des Bundesrates und des federführenden Ausschusses für Recht und Verfassung. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der vergangenen Legislaturperiode nach ausführlichen Beratungen, unter anderem im Ausschuss für Recht und Verfassung, einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Meine Damen und Herren! Natürlich gibt es - so ist es nun einmal bei einem Kompromiss - auch hierbei Bedenken. Kritikern ist der Kompromissvorschlag nicht niedrigschwellig genug. Ich gehe davon aus, dass Frau von Angern dies gleich für die Fraktion der Linkspartei.PDS vorträgt. Für andere Kritiker trägt eine solche Regelung dem Interesse der Kinder nicht ausreichend Rechnung. Hiermit ist das Recht auf Kenntnis der Abstammung gemeint. Es gibt sogar Stimmen, die die Rechte der Väter nicht ausreichend berücksichtigt sehen.
Meine Damen und Herren! Ich halte die Diskussion, die geführt worden ist, für wichtig. Ich fand es auch erfreulich, dass die Gremien nach immerhin zwei Jahren der Diskussion einen Kompromiss gefunden haben, der in Deutschland Länder übergreifend getragen wurde. Er ist leider nicht mehr zur Abstimmung gelangt. Die Fraktion der FDP hält diesen Gesetzentwurf aber nach wie vor für einen sinnvollen und auch tragfähigen Kompromiss.
Die jüngsten Fälle von Kindstötungen auch in SachsenAnhalt zeigen einmal mehr, dass wir alles versuchen müssen, um die Zahl derartiger Fälle zu minimieren. Ich sage bewusst „versuchen zu minimieren“, weil wir uns sehr wohl des Umstandes bewusst sind, dass auch die geheime oder die anonyme Geburt Kindstötungen nicht ausschließen wird.
Ich halte es aber für erforderlich, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um deren Zahl zu verringern. Dazu müssen wir endlich eine gesetzliche Grundlage schaffen, die Frauen eine Geburt in einem Krankenhaus ermöglicht, wenn sie sich in einer derartigen Konfliktlage befinden. Es ist meines Erachtens indiskutabel, dass Krankenhäuser, die diesen Frauen helfen, im rechtlichen Graubereich agieren müssen.
Deshalb beantragt die FDP-Fraktion, den Beschluss des Landtages vom 1. November 2005 in der Drs. 4/68/2453 B und den Kompromissvorschlag des Bundesratsausschusses für Recht und Verfassung in der Drs. 682/04 zur Grundlage für eine erneute Initiative im Bundesrat zu machen.
Meine Damen und Herren! Darüber hinaus ist es aus der Sicht der FDP-Fraktion erforderlich, Frauen im Rahmen einer gezielten Informationskampagne über die Hilfsmöglichkeiten, die es hier gibt, zu informieren.
Es gibt sicher ausreichend Materialien für Schwangere; darum geht es nicht, daran herrscht kein Mangel. Wie aber erreichen wir Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen? Dabei geht es nicht nur darum, die erforderlichen Informationen niedrigschwellig zur Verfügung zu stellen, wie es so schön heißt. Es geht auch darum, diese Informationen an Orten und zu den Zeitpunkten zur Verfügung zu stellen, an denen sie von den Frauen auch aufgenommen werden. Die FDP-Fraktion beantragt deshalb, dass die Landesregierung eine Kampagne entwickelt, die geeignet ist, diesen Personenkreis über entsprechende Hilfsangebote zu informieren. - Ich danke Ihnen.
Ich danke der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens. - Ich erteile nun Frau von Angern für die Linkspartei.PDS das Wort.
Seit 2002 schmort inzwischen das Thema anonyme Geburt im bundespolitischen Raum. Frau Dr. Hüskens hat den Werdegang bereits aufgezeigt. Baden-Württemberg möchte die anonyme Geburt in einem Stufenmodell legalisieren, um den betroffenen Frauen eine medizinische Versorgung garantieren zu können. Bayern schlägt eine geheime Geburt vor, bei der eine Beratungsstelle die Daten der Gebärenden aufnimmt und sie versiegelt dem Standesamt übermittelt. Das Kind soll dann mit 16 Jahren Einsichtsrecht erhalten. Das Land Nordrhein-West
falen steht beiden Vorschlägen kritisch gegenüber, wenn auch die Möglichkeit der anonymen Geburt gegeben ist.
Auch der Einsatz des Justizministers Herrn Becker in der letzten Legislaturperiode infolge eines Beschlusses des Landtages hat bisher zu keinem Erfolg geführt. Niemand traut sich so recht an die gesetzliche Festschreibung eines solchen Rechtes für Frauen heran.
Ja, in erster Linie geht es hierbei um ein Recht für Frauen. Sie sollen das Recht bekommen, sich für ihre eigene Gesundheit und für die Gesundheit ihres Kindes entscheiden zu dürfen, indem sie in einer aus ihrer Sicht ausweglosen Notsituation anonym in einem Krankenhaus ihr Kind zur Welt bringen dürfen und das Kind in der Obhut des Jugendamtes straffrei zurücklassen dürfen. Und ja, sie sollen dies auch ohne Angabe ihrer Personalien tun dürfen, eben anonym.
Mir sind durchaus die Stimmen bekannt, die sagen, es nütze gar nichts, dass irgendwo formal menschliches Leben erhalten wird, wenn dadurch letztlich an Leib und Seele ein gravierender Schaden eintritt, weil die Herkunft nicht nachgewiesen werden kann.
Ob man zwischen dem Herkunftsanspruch des Kindes und dem Recht der Mutter, anonym zu bleiben, oder zwischen dem Lebensrecht des Kindes und dem Recht der Mutter auf anonyme Geburt abwägt, läuft letztlich auf dasselbe hinaus. Die anonyme Geburt beeinträchtigt zweifellos das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung.
Die Zulässigkeit der anonymen Geburt ist ferner verfassungsrechtlich umstritten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, in welcher Weise bei einer Rechtsgüterabwägung das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und das Recht der Mutter auf Achtung ihrer Würde zu bewerten sind. Allerdings stellt sich dabei durchaus die zuspitzende Frage, welchen Nutzen ein getötetes Kind von seinem Recht auf Kenntnis seiner Abstammung denn noch hat.
Damit soll das Recht auf Kenntnisnahme der eigenen Abstammung nicht abgewertet werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Fraktion dieses im Grundgesetz verankerte Recht als ein sehr hohes Gut ansieht. Es gibt an dieser Stelle eine Konfrontation zwischen dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung und dem Recht der Mutter auf Achtung ihrer Würde.
Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2003 eine Klage gegen Frankreich abgewiesen und die Möglichkeit der anonymen Geburt als konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilt.
Bei einem deutschen Fall müsste der Gerichtshof neu entscheiden. Dabei muss er natürlich berücksichtigen, dass bei uns das Recht der informationellen Selbstbestimmung einen höheren Rang hat - es ist im Grundgesetz verankert -, als dies in Frankreich verfassungsrechtlich der Fall ist. Im Ergebnis denke ich jedoch, dass auch dann eine solche Regelung nicht daran scheitern dürfte.
Es bedarf daher aus unserer Sicht einer politischen Entscheidung. Damit einhergehend bedarf es einer klaren gesetzlichen Regelung im Interesse der Legalisierung der anonymen Geburt, sollten doch für uns das Leben
des Kindes und die Würde der Mutter oberste Priorität haben. Dies ist aus meiner Sicht auch nicht länger aufschiebbar.
Andere europäische Länder, wie Österreich und Frankreich, machen es uns bereits seit Jahren vor. Auch wir sollten den Weg der anonymen Geburt gehen. Diese Forderung wird im Übrigen auch seit Jahren von den Kirchen erhoben.
Natürlich ist die Wirkung der anonymen Geburt hinsichtlich einer Verringerung der Zahl von Kindesaussetzungen in Deutschland schwer abzuschätzen. Sicher ist allerdings, dass eine Wirkung nur eintreten kann, wenn die gesetzlichen Neuregelungen offensiv, gegebenenfalls auch mehrsprachig propagiert und der Bevölkerung bekannt gemacht werden. Nur wer ein Angebot kennt, kann es auch in Anspruch nehmen.
In diesem Punkt begrüßen wir auch den zweiten Absatz des Antrages der FDP-Fraktion; denn das Wissen um die Möglichkeit der anonymen Geburt kann panische, eigentlich nicht gewollte Reaktionen der Mutter und damit das Töten oder das Aussetzen des Kindes verhindern. Wenn Kind und Mutter medizinisch versorgt werden, sind die Überlebenschancen des Kindes erhöht und Gesundheitsrisiken für die Mutter eingedämmt.
Die im Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Beratungspflicht lehnt die Linkspartei hingegen ab. Ich hoffe, dass die SPD auch im Jahr 2006 an dieser Meinung festhalten wird.
Ich denke, dass eine Frau in einer schwerwiegenden Notsituation ein sehr niedrigschwelliges Hilfsangebot benötigt. Eine vorhergehende Beratung könnte diesbezüglich eher kontraproduktiv wirken, zumal es nicht, wie oftmals gemeint, immer nur um Frauen aus unteren sozialen Schichten geht, denen Unkenntnis über die bestehenden Hilfsangebote unterstellt wird.
Die im Jahr 2004 im Landtag durchgeführte Anhörung zur anonymen Geburt zeigte, dass es um Frauen aus allen sozialen Schichten geht. Es geht um gebildete und es geht um ungebildete Frauen, es geht um arme und um sozial abgesicherte Frauen. Das bedeutet - ich sage es noch einmal -, dass wir es hierbei mit einem sehr sensiblen Bereich zu tun haben.
Den Frauen und vor allem den Kindern muss geholfen werden. Eine Zwangsberatung ist aus unserer Sicht eine äußerst hilflose Idee. Notsituationen sind nicht planbar. Das heißt, es bleibt oft nur wenig Zeit bis zur Geburt. Zudem ist fraglich, welche Lösungen in einem einzigen Gespräch, das vielleicht während der Geburt stattfindet, gefunden werden.
Dabei möchten wir uns nicht einem Beratungsangebot per se verweigern. Es sollte nur keine Zwangsberatung, sondern eine freiwillige Beratung sein, die der Frau ihre Möglichkeiten - durchaus auch die Möglichkeit der zu hinterlassenden Personalien - und ihre Rechte, vielleicht auch Alternativen aufzeigt, die sie dann aber auch ablehnen kann. Denn es ist natürlich wichtig, der Frau mitzuteilen, was nach der anonymen Geburt mit ihrem Baby passiert.
Beispiele aus Frankreich zeigen, dass sich Frauen durchaus auch noch nach ein paar Tagen für ihr Kind entscheiden. Ich sagen Ihnen ganz ehrlich, dass das auch mir die allerliebste Variante wäre. Es wäre mir auch viel lieber, wenn sich eine Frau nach einer Beratung für eine offene Adoption entscheiden würde.
Aber die Realität ist eine andere. Es gibt nun einmal Notsituationen, in die sich vielleicht niemand in diesem Hause hineinversetzen kann. Wenn eine Frau ihr Kind ablehnt, aus welchen Gründen auch immer, so sollte dies respektiert werden und so muss aus unserer Sicht vor allem ein niedrigschwelliges Hilfsangebot her, das Kind und Mutter schützt.
Daher sollte aus der Sicht der Linkspartei auch von der Differenzierung zwischen geheimer und anonymer Geburt Abstand genommen werden. Eine solche stellt nach Auffassung der Linkspartei eine deutlich zu hohe Hemmschwelle für eine Frau in einer Notsituation dar. Man muss sich für den ganzen Weg entscheiden, das heißt für legale anonyme Entbindung unter ärztlicher Aufsicht. Das bedeutet für uns: anonym ja, aber eben nicht allein.
Die geheime Geburt ist dabei nur der halbe Weg. Ein Stufenmodell, das die geheime Geburt und nur im extremen Konfliktfall auch die anonyme Geburt ermöglicht, wird von uns abgelehnt.
Die Rechte des Vaters - Frau Dr. Hüskens ist bereits darauf eingegangen - bleiben bei der anonymen Geburt unberücksichtigt. Zwar entsteht die Notsituation der Frauen häufig durch das Verhalten der Väter, was sie jedoch per se nicht rechtlos macht. Eine Lösung für diese Ausgrenzung von Vätern kann momentan jedoch auch von meiner Partei nicht angeboten werden. Vielleicht finden wir im Rahmen der Diskussion über diese Thematik in den Ausschüssen gemeinsam eine Lösung.
Der Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg sah die Kostenübernahme durch die Länder vor. Diesem Vorschlag schließen wir uns an. Wenn man von einem Wert aus Frankreich ausgeht, wo bereits seit 1993 die anonyme Geburt legalisiert ist und jährlich ca. 600 Frauen ihre Kinder anonym zur Welt bringen, könnte in Sachsen-Anhalt von ca. 25 Fällen pro Jahr ausgegangen werden. Bei durchschnittlichen Kosten von 2 600 € pro Geburt inklusive der ärztlichen Nachversorgung und des Aufenthalts des Kindes ist daher mit einem Kostenumfang von ca. 65 000 € für die Landeskasse zu rechnen. Das sollte es uns wert sein.
Bei der Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion werden wir uns der Stimme enthalten. Wir begrüßen zwar die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Öffentlichkeitskampagne zu dieser Thematik, die Linkspartei lehnt jedoch den Ansatz der Beratungspflicht und den grundsätzlichen Vorrang der geheimen Geburt aus den bereits genannten Gründen ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau von Angern. - Für die Landesregierung hat die Ministerin der Justiz Frau Professor Dr. Kolb um das Wort gebeten. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben den heute schon genannten Beispielen für die Vernachlässigung von Kindern haben uns in den letzten Monaten Presseberichte über Kindstötungen und Funde von Babyleichen erschüttert. Sie zeigen, dass eine Schwangerschaft für einige Frauen kein freudiges Ereignis ist, sondern zu einer ausweglosen Situation, zu einer
Notlage führt. Ich glaube, wir alle im Raum sind uns darüber einig, dass hier Hilfsangebote erforderlich sind.
Vor einigen Wochen ist in Magdeburg eine Babyklappe eröffnet worden. Ich denke, das ist ein Zeichen, das in die richtige Richtung geht. Allerdings reichen auch Babyklappen nicht aus, um den betroffenen Frauen eine Hilfestellung bei der Lösung ihrer Probleme zu geben.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich der Landtag mehrfach mit der Legalisierung der anonymen Geburt beschäftigt. Zuletzt haben die Mitglieder dieses Hohen Hauses in der vierten Wahlperiode mehrheitlich durch einen in der Sitzung am 11. November 2005 gefassten Beschluss dazu aufgerufen, sich für die Legalisierung der anonymen Geburt einzusetzen und die bisherigen gesetzgeberischen Bemühungen BadenWürttembergs zu unterstützen.
Es ist bereits erwähnt worden: Baden-Württemberg hat schon im Jahr 2002 einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der anonymen Geburt in den Bundesrat eingebracht. Ziel dieses Gesetzentwurfes war es, die anonyme Geburt eines Kindes in einem öffentlichen Krankenhaus oder in einer ähnlichen Anstalt zu ermöglichen. Zusätzlich sah der Entwurf vor, die personenstandsrechtlichen Anzeigepflichten ausdrücklich zu regeln und damit klarzustellen, dass weder die Mutter noch weitere Beteiligte bei der anonymen Geburt sich wegen bestimmter Taten, beispielsweise wegen Personenstandsfälschung, strafbar machen.
Es war darüber hinaus vorgesehen, der Mutter eine Überlegungsfrist von acht Monaten einzuräumen und ihr so die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb dieser Frist zu ihrem Kind zu bekennen. Freiwillig sollte die Mutter für ihr Kind ihre Identität oder eine sonstige Nachricht hinterlassen können, die das Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres herausverlangen können sollte. Die Schwangere sollte sich außerdem über die Auswirkungen einer anonymen Geburt, über die Möglichkeit einer Adoption sowie über andere Hilfsangebote beraten lassen können. Es handelt sich also um eine Sollregelung, nicht um eine verpflichtende Vorgabe.