Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Dieser angekündigte Änderungsantrag, der inhaltlich dem während der Anhörung ausgereichten Entwurf gleichen und um zusätzliche Regelungen aus dem ursprünglichen Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hinsichtlich der Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses von Gemeinden erweitert werden sollte, muss gemeinsam mit diesem Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen und erneut umfassend beraten werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle mache ich einen Einschub: Wie Sie dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen entnehmen, sind diese zusätzlichen Regelungen zum Finanzausgleich heute nicht mehr zur Beratung vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss stellt in seiner Beschlussempfehlung fest, dass dieser Gesetzentwurf in drei Lesungen im Landtag behandelt werden soll. Das ist nach der Geschäftsordnung des Landtages zulässig und möglich. Ich erspare es Ihnen, den Wortlaut der Beschlussempfehlung vorzutragen.

Obwohl die Oppositionsfraktionen diesem Vorhaben sehr skeptisch gegenüberstanden, beschloss der Innenausschuss mit der Mehrheit der Koalition dieses Verfahren und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Anschluss daran erhielt ich von Herrn Dr. Gruß eine E-Mail, in der er mich als Berichterstatter darauf hinweist, dass in der Beschlussempfehlung mehrere Widersprüche enthalten sind. Er macht einen Vorschlag dazu, wie die Geschäftsordnung richtig anzuwenden ist, um der Intention der Mehrheit im Innenausschuss gerecht werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Möglichkeit besteht, ohne Abstimmungsverfahren nach § 32 Abs. 1 zu einer erneuten Ausschussbefassung und dann in eine dritte Lesung im Parlament zu kommen. Das bedeutet, dass man den Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, die Beschlussempfehlung und beide Änderungsanträge, die vorliegen, gemeinsam nach der Debatte heute in den Innenausschuss zurücküberweist, der dann eine endgültige Beschlussempfehlung für die dritte Lesung im Januar vorbereiten würde.

Ich habe dem Kollegen Herrn Stahlknecht bereits mitgeteilt, dass wir so verfahren würden. - Herr Präsident, das wäre also die Bitte des Innenausschusses.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Ich bitte Sie, diesem Verfahren zu entsprechen und es dem Innenausschuss zu ermöglichen, den Gesetzentwurf in einer weiteren Beratung inhaltlich zu erörtern, sodass wir in eine dritte Lesung eintreten können, um den Gesetzentwurf voraussichtlich im Januar 2008 zu verabschieden.

Das bedeutet zusammengefasst: Ich bitte Sie heute, den Gesetzentwurf, der unverändert geblieben ist, die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, insbesondere aber den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1026 und den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1028 in den Innenausschuss zurückzuüberweisen und damit eine dritte Lesung im Parlament zu ermöglichen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Ich glaube, wir haben Veranlassung, uns bei Ihnen dafür zu bedanken, dass Sie die schwierigste Berichterstattung, die es je gegeben hat, bewältigt haben.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Zunächst, meine Damen und Herren, hat Minister Herr Bullerjahn um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja jetzt eine Ruhe hier. - Ich mache das stellvertretend für den Innenminister, was jetzt nur wenige überraschen wird.

Wenn ich das richtig verstanden habe, Herr Kosmehl, ist es doch so, wie es vor Jahren war, als wir das Dreilesungsprinzip beim Haushalt hatten: zwei Beratungen, noch einmal Überweisung und am Ende eine dritte Lesung.

(Herr Stahlknecht, CDU: Das stimmt!)

Ich möchte mich ungern zwischen Juristen oder Innenpolitiker quetschen lassen. Aber ich möchte einmal pauschal sagen: Ich finde das richtig und gut. Ich denke, das werden die Fraktionen sicherlich mittragen. So ist das.

(Herr Bischoff, SPD: Ja!)

Da jetzt alle nicken, bin ich dabei auf der sicheren Seite, glaube ich.

Der heute in der zweiten Lesung zu behandelnde Entwurf eines Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform bildet die Grundlage dafür, die Gemeinden SachsenAnhalts zukunftsfähig zu machen. Ziel der Reform ist es, in unserem Land starke Gemeinden zu schaffen, die die künftigen Anforderungen an eine leistungsfähige, effiziente und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werdende Verwaltung bewältigen können.

Der Grund dafür ist: Die Verwaltungs- und die Leistungskraft der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt durch eine Gemeindegebietsreform zu stärken, liegt in der Erkenntnis, dass die demografische, wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung in unserem Land diesen Schritt erfordert.

Ich möchte an dieser Stelle nur auf die spürbaren finanziellen Einschnitte auch und gerade für die gemeindliche Ebene hinweisen, die sich durch den seit Jahren festzustellenden und auch für die Zukunft prognostizierten Rückgang der Einwohnerzahl Sachsen-Anhalts wie auch aufgrund der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung ergeben. Gleichzeitig - das habe auch ich hier oft dargelegt - werden die Mittel aus dem Solidarpakt geringer. Wer sich damit beschäftigt, der weiß, dass ein Teil der Solidarpaktmittel zur Kompensation der unterproportionalen Steuerkraft der Kommunen gedacht ist.

Übrigens können wir, Innen- und Finanzpolitiker gemeinsam, deswegen noch einmal darüber nachdenken, ob man diesen Effekt nicht im neuen FAG mit abbildet, indem man dort direkt Bezug nimmt auf die zurückgehenden Mittel des FAG, damit wir nicht jedes Mal als Landtag nachsteuern müssen. Wir sollten einmal überlegen, ob wir nicht einen Automatismus innerhalb des FAG daraus machen, sodass das absolute Transparenz hat. Ich möchte jetzt nicht abschweifen. Aber an dieser Stelle

ist, glaube ich, den Innenpolitikern auch klar, was ich damit meine.

Der Entwurf des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform setzt rechtlich das Leitbild um, das die Landesregierung Anfang August 2007 beschlossen hat. Dieses Leitbild macht deutlich, von welchen Voraussetzungen und Vorstellungen die Landesregierung zur Schaffung einer leistungsstarken gemeindlichen Verwaltungsstruktur ausgeht. Das Leitbild der Landesregierung hat landesweit eine intensive Diskussion sowohl über das Für und Wider einer Gemeindegebietsreform als auch über die Leitvorstellungen für die Neugliederung der gemeindlichen Ebene in Gang gesetzt.

Wenn man den Diskussionsprozess bis zum heutigen Tage zusammenfasst, so lässt sich resümieren, dass die kritischen Stellungnahmen sehr unterschiedlich motiviert sind. Die einen lehnen die Reform von vornherein als völlig unnötig ab. Anderen gehen die Grundsätze der Neugliederung zu weit. Man kann es auch ganz klassisch sagen: Für den einen ist es überhaupt kein Thema, dass man da etwas ändern möchte, dem anderen geht es nicht weit genug. Auch das ist gelegentlich im Landtag sehr stark zu spüren. Man weiß dann sofort, aus welcher Region jemand kommt oder aus welcher gemeindlichen Struktur jemand mit welchem Auftrag hier letztlich auch sitzt.

Denjenigen, die eine Reform grundlegend ablehnen, ist entgegenzuhalten, dass die Fakten keinen anderen Schluss zulassen, als dass in unserem Land eine Gemeindegebietsreform notwendig ist.

(Zustimmung von Herrn Rothe, SPD)

- Ohne hochzugucken, wusste ich: Herr Rothe. Er steigt sofort ein.

(Heiterkeit bei der SPD)

In Sachsen-Anhalt existieren mit Stand vom 31. Dezember 2005 1 053 kreisangehörige Gemeinden, von denen fast 69 % weniger als 1 000 Einwohner aufweisen, sogar fast 40 % weniger als 500 Einwohner haben. Damit hat Sachsen-Anhalt die kleinteiligsten Gemeindestrukturen im Vergleich zu fast allen anderen Bundesländern. In Sachsen beispielsweise gibt es nur noch acht Gemeinden mit weniger als 1 000 Einwohnern.

Die Problematik der Kleinstgemeinden besteht darin, dass sie häufig nicht selbständig in der Lage sind, die eigenen Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Ohne starke Unterstützung können sie kaum gemeindliche Einrichtungen zur Durchführung pflichtiger Aufgaben wie freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben für ihre Bürger vorhalten.

Es kommt hinzu, dass das in den Händen der vielen kleinen Gemeinden liegende Finanzvolumen nur kleinteilige Entscheidungs- und Handlungsspielräume eröffnet. Dieses Problem wird sich durch den prognostizierten Rückgang der Einwohnerzahl um fast 20 % bis zum Jahr 2025 bei jetzt angenommener Basisberechnung aufgrund der zunehmenden Überalterung - das heißt auf Deutsch: zu wenig Kinder; das Wort „Überalterung“ ist etwas irritierend - und der damit verbundenen sinkenden Einnahmen für die öffentlichen Haushalte weiter verschärfen.

Unabhängig davon, wie man zu der ganzen Diskussion steht: Das sind Fakten, denen man sich stellen muss. Das ist keine Ideologie. Wer etwas mit Kommunalpolitik

zu tun hat, der weiß doch, dass es auch Auswirkungen hat je nach Struktur und Größe.

Übrigens die Steuermindereinnahmen in Höhe von 60 bis 70 Millionen €, die wir als Land immer spüren, haben letztlich auch etwas mit dieser Entwicklung zu tun. Ich sage einmal im Umkehrschluss - ich bin mir dessen bewusst, was ich jetzt sage -: Wenn wir genug Geld hätten - das heißt also nicht zurückgehende, sondern aufwachsende Einnahmen -, wenn die Kommunen nicht wüssten, wohin mit dem Geld, weil sie selbst Gewerbestandorte und enorme Steuereinnahmen hätten - das bitte in der Breite, nicht nur bei wenigen -, dann wäre die Diskussion sicherlich ganz anders zu führen. Aber es ist eben nicht so. Ich glaube, in diesem Punkt liegen wir gar nicht weit auseinander.

(Zuruf von der CDU)

- Ja, ja. Man mag das anders sehen, aber nur dann, wenn man letztlich nicht die Entscheidung treffen muss, dass man - wie heute früh - dafür verantwortlich ist, dass ein Haushalt zustande kommt. Dann macht einen das freier bei einer solchen Diskussion. Das ist übrigens auch legitim.

Die Folge der mangelnden Leistungsfähigkeit der gemeindlichen Ebene besteht in der Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung. Betrachtet man einmal die Finanzsituation der Gemeinden Sachsen-Anhalts, so ist festzustellen, dass sich bei zwei Dritteln aller Gemeinden in Sachsen-Anhalt der Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum für die kommunalpolitisch tätigen Mandatsträger faktisch auf die Schuldenverwaltung beschränkt.

Von der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde hängt jedoch entscheidend das Maß gelebter öffentlicher Demokratie ab. Gemeindliche Selbstverwaltung muss Substanz haben. Die Gemeinden müssen aufgrund ihrer Größe und Finanzkraft in der Lage sein, originäre Zuständigkeiten wahrzunehmen und den Anforderungen und Erwartungen der Bürger nachzukommen. Können sie das nicht, droht ihnen eine Erosion des bürgerschaftlichen Engagements und damit auch eine eingeschränkte Legitimation des örtlichen Gemeinwesens.

Das ist genau die Diskussion, die letztlich auch ins Feld geführt wird, wenn es um die Frage geht: Ist denn das, was wir mit bürgerschaftlichem Engagement machen, überhaupt sinnvoll? So wird es sozusagen auf dem kalten Weg erzwungen. Darüber redet letztlich kaum jemand.

Die gegenwärtigen und auch die in der Zukunft zu erwartenden Rahmenbedingungen - ich habe sie vorhin genannt - erfordern aus der Sicht der Landesregierung und, so wie ich es mitbekomme, nach differenzierter und vernünftiger Diskussion der Regierungsfraktionen eine Anpassung der gemeindlichen Strukturen.

Die Notwendigkeit für eine Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt hat auch das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten vom 19. Juni 2007 zur Wirtschaftlichkeit gemeindlicher Verwaltungsstrukturen festgestellt. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass sich das Modell der Verwaltungsgemeinschaft nicht bewährt hat, und empfehlen, die heutigen Verwaltungsgemeinschaften durch Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden zu ersetzen.

Gegen das Modell der Verwaltungsgemeinschaften sprechen dabei nach Auffassung der Gutachter die für

die Zukunft zu erwartenden Veränderungen im Land. Insbesondere wird die demografische Entwicklung im Land, wie mehrfach schon angeführt, in absehbarer Zukunft auch die Gemeinden mit voller Wucht treffen, was negative Auswirkungen, wie schon erwähnt, auf die Finanzen haben wird.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen liegt es auf der Hand, dass entsprechende Reaktionen vor allem in einer weiteren Zentralisierung von Einrichtungen der Infrastruktur bestehen müssen, die in Zukunft in den kleineren Orten immer weniger ausgelastet sein werden. Die Durchführung einer solchen Konzentration, die aus gesamtwirtschaftlicher Sicht unbedingt geboten erscheint, kann nur durch starke kommunale Verwaltungen erfolgen.

Hier kann man eine Parallele zu dem ziehen, was wir beim Thema Finanzverwaltung, Polizei und Gerichtsstrukturen diskutieren. Ich weiß, wie schmerzhaft das alles ist. Aber am Ende führen wir eine Debatte auf der gemeindlichen Ebene wie auf der Ebene des Landes über die Frage der Finanzierbarkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dass das nicht schmerzfrei abgeht, weiß ich nur zu gut aus meiner eigenen Erfahrung bei den Debatten über die Finanzamtsstandorte.

(Herr Tullner, CDU: Die kommen erst noch!)

- Ich wollte es nur einmal sagen.

Nach Auffassung der Gutachter fehlt den heutigen Verwaltungsgemeinschaften die entsprechende Kraft für diese öffentliche Daseinsvorsorge in all ihren Fassetten. Demgemäß können nur Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden in der Lage sein, entsprechend harte Einschnitte auch bei der Konsolidierung zu realisieren.

Seit Bekanntwerden des Leitbildes der Landesregierung zur Gemeindegebietsreform - das wollen wir ganz offen sagen - stehen diese Diskussionen auch unter der Kritik. Ich möchte nur anmerken, dass die Erfahrungen mit Gemeindestrukturreformen in den westdeutschen Bundesländern, die vor mehr als 30 Jahren stattfanden, gezeigt haben, dass es eine einhellige Unterstützung solcher Ideen nie geben kann und nie geben wird.