Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

darüber einigen werden, was wir denn eigentlich aus dieser vorgelegten Schulgesetznovelle im Landtag von Sachsen-Anhalt machen werden.

Neben Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen wurde sehr schnell immer wieder die Finanzhilfe zum wichtigsten Diskussionspunkt der Schulgesetzgebung für freie Schulen. Die Finanzgesetzgebung bestimmt natürlich im Wesentlichen die Grundlage, auf der wir tatsächlich arbeiten können.

Nach meiner Auffassung, meine Damen und Herren, haben sich die §§ 18 und 18a in der Erweiterung im Großen und Ganzen in den letzten 15 Jahren bewährt, sodass wir nicht ohne einen schwerwiegenden Grund von der Struktur dieser Finanzierung abweichen sollten. Das wird mit dieser Schulgesetznovelle auch nicht beabsichtigt, meine Damen und Herren.

Aber etwas hat sich tatsächlich in den letzten 15 Jahren dramatisch verändert. Das ist nämlich die demografische Entwicklung mit ihren gesamten Auswirkungen auch auf die öffentliche Infrastruktur.

Als wir damals, Anfang der 90er-Jahre, die Schulgesetzgebung geschaffen haben, haben wir uns das alle so nicht vorstellen können. Dass wir jetzt, da die Entwicklung einen ziemlichen Drive genommen hat, dort noch einmal nachsteuern müssen, ist, glaube ich, schon richtig. Deshalb hat diese Gesetzesnovelle in dieser Frage auch durchaus ihre Berechtigung.

Es hat sich in meinen Augen bewährt, 90 % der laufenden Personalkosten vergleichbarer öffentlicher Schulen als Personalkostenzuschuss zu gewähren. Es hat sich bewährt, den Sachkostenzuschuss wiederum pauschalisiert zum Personalkostenzuschuss zu geben.

Es hat sich aber auch leider gezeigt, meine Damen und Herren, dass der Rechtsstreit über die richtige, sichere Auslegung des Gesetzes, insbesondere über die Verordnungsermächtigung, in den letzten Jahren nie beendet worden ist. Wenn wir mit einer neuen gesetzlichen Grundlage hierüber mehr Klarheit schaffen, dann haben wir, denke ich, allen Beteiligten etwas Gutes getan.

Ich will aber an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass ich zu denjenigen gehöre, die das Gutachten von Eisinger und Kollegen des Steinbeis-Transferzentrums durchaus als ein wichtiges Gutachten ansehen, das uns in der Frage, wie viel Schule tatsächlich kostet, deutlich vorangebracht hat.

(Unruhe)

Ich habe dazu einen Erkenntniswert gehabt, den ich auch in die laufenden Diskussionen mit einbringen möchte, meine Damen und Herren. Da die Zeit etwas rennt, will ich nur auf einige wenige konkrete Fakten eingehen.

Die Frage des Bürokratieabbaus stellt sich immer wieder. Wir werden uns deshalb darüber unterhalten müssen, ob das Schulgeld wirklich der Kultusbehörde angezeigt werden muss. Gegenwärtig haben wir nach meiner Recherche beim Schulgeld eine Spanne von 55 € bis 350 € pro Schülerin oder Schüler im Monat. Beides scheint verfassungsgemäß zu sein. Wenn der Kultusminister letztlich nur die Möglichkeit hat, in einem freundlichen Brief darauf hinzuweisen, dass die Höhe des Schulgeldes nicht stimmt, oder die Genehmigung zu versagen, dann ist das letztlich ein stumpfes Schwert für

viel Bürokratie. Darüber müssen wir noch einmal sprechen.

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der FDP)

Das Gleiche gilt für die Anzeigepflicht für Arbeitsverträge. Natürlich gibt es Missbrauch; leider gibt es den überall. Aber sollte deshalb jede Änderung des Arbeitsvertrages gleich der Kultusministerbürokratie zur Anzeige gebracht werden?

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der FDP)

Herr Minister, ich habe davor Angst, dass unser Personalentwicklungskonzept ins Rutschen kommt, wenn Sie mit den Bergen von Papier, die Sie von anderen einfordern, auch wirklich immer umgehen wollen. Darüber sprechen wir auch noch einmal.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der FDP)

Zum Standort. Die Frage des Standortes ist wichtig. Auch wir wollen nicht, dass über ungewollte Ausweitungen von Nebenstandorten die Genehmigungsvoraussetzungen ausgehöhlt werden. Aber, meine Damen und Herren, es kann nicht so weit gehen, dass der Kultusminister eine Genehmigung vom Standort selbst abhängig macht. Wir müssen noch einmal darüber reden, damit wir eine rechtsichere und gute Formulierung für den Gesetzestext finden, die letztlich nicht über das Ziel hinausschießt, meine Damen und Herren.

Wir werden uns - leider kann ich das in meiner Redezeit nicht mehr so ausführen, wie ich es gern gemacht hätte - über die Formel, die im Schulgesetz steht, noch einmal genau unterhalten müssen. Der Faktor F 1, den Sie eingeführt haben, deutet für meine Begriffe darauf hin, dass zumindest ein Stab im Kultusministerium existiert haben muss, der überlegt haben muss, dass es neben F 1 noch F 2 oder F 3 geben könnte. Sonst hätte man die Nummerierung nicht gebraucht.

Ich gehe wie meine Kollegin Frau Budde davon aus, dass wir über Vertretungsreserven sprechen müssen. Die Lehrer sind nicht immer das ganze Jahr über gesund.

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der FDP)

Also muss man auch darüber sprechen, wie wir mit einer vernünftigen kalkulatorischen Grundlage den freien Schulen das zubilligen, was wir jedem Arbeitgeber letztlich in der Refinanzierung zubilligen.

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der FDP - Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Das ist eine Geldfrage!)

- Es ist letztlich alles eine Geldfrage und im Parlament entscheiden wir über die Gewichtung des Haushaltes insgesamt. Wir werden uns als Parlamentarier dazu eine Meinung bilden.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle aber auch noch einen anderen Ratschlag mit auf den Weg geben. Es hat viel Ärger über den Standardlehrer gegeben: 39 Jahre, verheiratet, ein Kind. Es hat aber auch viel Rechtssicherheit gegeben, indem jeder - das ist von verschiedenen Seiten gefordert worden - in das Gesetz sehen konnte und wusste, welche kalkulatorische Grundlage er tatsächlich hat.

Ich werbe also sehr dafür, dass wir dem Kultusministerium nicht per Verordnungsermächtigung gestatten, einen Mischlehrer zu entwickeln, der das möglichst genau trifft, sondern dass wir als Gesetzgeber den Mut haben, uns die Unterlagen genau anzuschauen, uns dann einen Lehrer greifen und ihn in das Gesetz hineinschreiben. Das ist dann die Grundlage. Dann gibt es hinterher keine Möglichkeit mehr, dass Gerichte darüber philosophieren, ob wir den Standardlehrer richtig gewählt haben.

Ich glaube - das haben uns die Rechtsstreite in den letzten Jahren gezeigt, die von einigen Schulträgern angestrengt worden sind -, Rechtssicherheit muss das Ziel dieser Gesetzesnovelle sein. Dann haben wir insgesamt wirklich etwas gewonnen, und dann können wir auch den Vorwurf, der uns von einigen Verbandsvertretern gemacht worden ist, wir würden dem freien Schulwesen insgesamt den Boden entziehen, entkräften. Weder das Kultusministerium noch das Parlament will dem freien Schulwesen den Boden entziehen.

Wir müssen in der Detailarbeit im Landtag zeigen, dass letztlich nicht nur ein anderes, sondern ein besseres Schulgesetz kreiert wird. Dafür werden wir uns einsetzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Danke sehr, Herr Scharf. - Damit ist die Debatte beendet. Wir werden jetzt über die Drs. 5/998 und über den Änderungsantrag der LINKEN in der Drs. 5/1032, der dann automatisch mit überwiesen ist, abstimmen.

Einer Überweisung als solcher stand nichts im Wege. Die Überweisung in den Bildungsausschuss war auch klar. Gibt es den Wunsch zur Überweisung in weitere Ausschüsse zur Mitberatung? - Das ist nicht der Fall.

Wir stimmen jetzt darüber ab, dass die beiden genannten Drucksachen in den Bildungsausschuss überwiesen werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit sind die Drucksachen in den Ausschuss überwiesen worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 11.

Meine Damen und Herren! Die angekündigte Drucksache hat uns rechtzeitig erreicht, sodass wir jetzt mit der Beratung über den Tagesordnungspunkt 8 beginnen können:

Zweite Beratung

Entwurf eines Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/902

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/1001

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1026

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1028

Ich bitte zunächst Herrn Kosmehl, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch nie war eine Berichterstattung so schwierig wie die zu diesem Gesetz.

(Oh! bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der 27. Sitzung am 11. Oktober 2007 in den Ausschuss für Inneres zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen.

Der Ausschuss für Inneres hat sich erstmals in der 26. Sitzung am 25. Oktober 2007 mit diesem Gesetzentwurf befasst. Im Ergebnis der Beratung wurde beschlossen, am 29. November 2007 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen und am 20. Dezember 2007 eine Beschlussempfehlung für die Plenarsitzung im Januar 2008 zu erarbeiten.

In der 28. Sitzung am 22. November 2007 schlugen die Koalitionsfraktionen vor, die Beschlussempfehlung für das Plenum nicht, wie ursprünglich vorgesehen, am 20. Dezember 2007, sondern bereits am 5. Dezember 2007 zu verabschieden. Die Regierungsfraktionen beabsichtigten, den Gesetzentwurf bereits im Dezember-Plenum zur zweiten Lesung vorzulegen.

Der Antrag der SPD fand in dieser Sitzung des Ausschusses nicht die erforderliche Mehrheit und wurde abgelehnt. Der Innenausschuss beschloss aber zu Beginn der Sitzung am 29. November 2007 mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, in einer zusätzlichen Sitzung am 5. Dezember 2007 doch eine Beschlussempfehlung für das Dezember-Plenum zu erarbeiten.

Wie bereits erwähnt, fand die Anhörung zum Gesetzentwurf ebenfalls am 29. November 2007 statt. Zu der Anhörung wurden neben den kommunalen Spitzenverbänden, dem Präsidenten des Landesrechnungshofes, dem Vertreter der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 und dem Geschäftsführer des Kommunalen Versorgungsverbandes des Landes Sachsen-Anhalt auch zahlreiche betroffene Gemeinden und Verwaltungsleiter eingeladen. Darüber hinaus wurden die Gutachter eingeladen, die ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit gemeindlicher Strukturen in Sachsen-Anhalt erstellt hatten.

Zu Beginn der Anhörung reichten die Fraktionen der CDU und der SPD den Anzuhörenden den Entwurf eines Änderungsantrages aus. Mit diesem Entwurf informierten die Fraktionen über das, was sie sich als beratende Parteien CDU und SPD vorgenommen haben, für die Gemeinden zu tun. Der Entwurf dieses Änderungsantrages entstand im Ergebnis der Auswertung von Anregungen aus Regionalkonferenzen, aus Konferenzen des Innenministeriums sowie aus verschiedenen Gesprächen mit kommunalen Spitzenvertretern, mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer weiteren Sitzung am 5. Dezember 2007 befasste sich der Innenausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf. Zu Beginn der Beratung unterbreiteten die Regierungsfraktionen den Vorschlag, auf eine inhaltliche Beratung und Abstimmung zum Gesetzentwurf zunächst zu verzichten, weil sie beabsichtigten, in die nächste Landtagssitzung einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf einzubringen.

Dieser angekündigte Änderungsantrag, der inhaltlich dem während der Anhörung ausgereichten Entwurf gleichen und um zusätzliche Regelungen aus dem ursprünglichen Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hinsichtlich der Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses von Gemeinden erweitert werden sollte, muss gemeinsam mit diesem Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen und erneut umfassend beraten werden.