Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Meine Damen und Herren! Im Anschluss an dieses Gutachten wurde ein Leitbild erstellt, das keinen dieser Punkte berücksichtigt und damit auch nicht der Intention des Landtagsbeschlusses gerecht wird. In der Begründung des Leitbildes wird die Handlungsunfähigkeit der Gemeinden festgestellt, obwohl die tatsächlichen Zahlen eine ganz andere Sprache sprechen. Und - das haben Sie, Herr Minister, heute auch noch einmal vorgetragen - allein die Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock treffen nur 5 % der Gemeinden. 10 % der Gemeinden beantragen Bedarfszuweisungen, davon bekommt die Hälfte gesagt: Ihr seid überhaupt nicht bedürftig; euch geht es gut. Nur 5 % werden sie gewährt. Das spricht eine andere Sprache; das sind nicht 100 %.

Sie werden das finanzielle Problem der Gemeinden auch nicht mit einer Gemeindegebietsreform lösen, schon gar nicht mit dieser. Das Absenken der Verbundquote hat einen wesentlich größeren Einfluss auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinden als jede Strukturentscheidung.

Im Widerspruch zu dem Gutachten verabschiedet sich die große Koalition von der Freiwilligkeit, schafft die Verwaltungsgemeinschaften ab, erhöht die Mindestgröße für die Einheitsgemeinden und schafft mit der Verbandsgemeinde ein weiteres bürokratisches Konstrukt.

Meine Damen und Herren! Bei dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen ist es für die Opposition wirklich hart, bei dem eigenen Anspruch zu bleiben, konstruktive Oppositionsarbeit zu betreiben.

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eines der wichtigsten Gesetze für die kommunale Basis in Sachsen-Anhalt. Man sollte also davon ausgehen können, dass sich Landesregierung und die Koalitionsfraktionen hinreichend bemühen, die Beratungen mit der gebotenen Seriosität und Ernsthaftigkeit anzugehen. Aber nein, auch hierbei enttäuschen Sie, diesmal jedoch nicht nur die Opposition in diesem Hohen Haus, sondern vor allen Dingen auch die Beteiligten im ganzen Land.

Vielleicht sollte man hierbei wirklich von den im wahrsten Sinne des Wortes Betroffenen sprechen.

Nun versuchen Sie heute mit einem unüblichen und wohl untauglichen parlamentarischen Kniff, ein desaströses parlamentarisches Verfahren wieder in den Griff zu bekommen.

(Herr Stahlknecht, CDU: Quatsch!)

Meine Damen und Herren! Das Verfahren zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt gleich mehrere Anlässe, die Hände über dem Kopf zusammenzuschlagen. In der Oktobersitzung des Innenausschusses des Landtages bestand die einhellige Meinung, dass bei einer notwendigen Anhörung lediglich ein eingeschränkter Kreis anzuhören sei. Man wollte von einer Anhörung der einzelnen Gemeinde absehen. Die SPD-Fraktion sah sich hingegen nach Hinweis des Innenministeriums veranlasst, von dieser gemeinsamen Linie abzurücken und 31 Bürgermeister und Verwaltungsamtsleiter zu benennen. Zur parlamentarischen Fairness hätte ein kurzer Hinweis an die anderen Fraktionen genügt, um ihnen auch das Recht der Benennung einzuräumen.

Die gesamte Anhörung verkam jedoch zur Farce. Insgesamt 43 Anzuhörende wurden zu einem Gesetzentwurf geladen, der sich bereits in der weiteren Entwicklungsphase befand. Die Fraktionen der CDU und der SPD haben nicht einmal versucht, den Schein zu wahren, ein ordentliches Verfahren einzuhalten. Ansonsten kann man sich die kurzfristige Einigung auf wesentliche Änderungen im ursprünglichen Gesetzentwurf und den darauf folgenden medialen Auftritt nur einen Tag vor der Anhörung nicht erklären. Den Ausschuss und die Anzuhörenden dann auch noch durch eine Tischvorlage mit den Änderungen des Gesetzesentwurfes zu konfrontieren, grenzt schon an eine gewisse Dreistigkeit.

Ich möchte dazu Frau Striewski von der Verwaltungsgemeinschaft Nordharz zitieren. Sie sagte:

„Ich habe in Vorbereitung dieser Anhörung sehr viel Zeit darauf verwendet, den Entwurf des Begleitgesetzes mit den Bürgermeistern unserer Mitgliedsgemeinden zu erörtern. Als ich heute Morgen hierher gekommen bin, wird mir ein Änderungsantrag auf den Tisch gelegt. Ich habe nicht die Möglichkeit, in diesen wenigen Stunden mit meinen Bürgermeistern eine Stellungnahme zu diesen Änderungen hinzubekommen.“

Sie zog ihren Redebeitrag zurück. Ähnlich reagierte auch der Vertreter der Volksinitiative, und das, meine Damen und Herren, zu Recht. Wenn wir als Parlament weiterhin das Instrument der Anhörung erst nehmen wollen, dann kann man nicht so mit den Engagierten in den Kommunen und Gemeinden umgehen.

Aber damit nicht genug. Am 5. Dezember, genau einen Tag vor der Sitzung des Ältestenrates, befand der Innenausschuss über die vorliegende Beschlussempfehlung. Zu diesem Zeitpunkt war eine inhaltliche Befassung mit den Ergebnissen der Anhörung nicht möglich; das Protokoll kam erst einen Tag danach. - Ein weiterer Beleg für Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit.

Noch etwas zur anvisierten Umsetzung. Mit vielen Steuermitteln wurden aufwendige Broschüren zur Information der Handelnden vor Ort gedruckt, in denen suggeriert wird, dass die freiwillige Phase bereits mit der Verabschiedung des Leitbildes begonnen hätte. Wir alle in diesem Haus wissen, dass diese erst mit der Verkün

dung des Gesetzes beginnt. Hierbei nicht von der Verschwendung von Steuergeldern und von Fehlinformationen zu sprechen, fällt schon schwer. Ich mache mir aber auch wirklich Sorgen um das Verfassungsverständnis des Innenministeriums.

(Herr Miesterfeldt, SPD: Was zu klären wäre!)

Die freiwillige Phase endet am 30. Juni 2009. Der Staatssekretär Herr Erben verkündet, der Vollzug und die Zuordnung solle zum 1. Januar 2010 passieren. Einmal abgesehen davon, dass dieses Datum nicht im Gesetz steht, ist es fraglich, wie das Landesverwaltungsamt nunmehr in sechs Monaten 1 049 Gemeinden und ihren Zusammenschluss prüfen will.

Die Verwirrung und Verunsicherung geht weiter. Erst sollen Bürgermeisterwahlen verschoben werden, dann nicht. Ähnliches gilt für die Gemeinderatswahlen. Von verlässlicher und nachvollziehbarer Politik kann schon lange keine Rede mehr sein.

Bei der Verabschiedung des Leitbildes versprechen Sie ganz nach Cicero: Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann.

15 Millionen € für die Gemeinden im Jahr 2008. - Inzwischen sind, so glaube ich, nur noch 3 Millionen € übrig und wie diese verteilt werden sollen, ist völlig unklar.

(Zuruf von Herrn Miesterfeldt, SPD)

Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute eine Gemeindegebietsreform, die noch einen ganz anderen Preis hat, nämlich den der Verarmung der Demokratie in unserem Land.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ganz nebenbei schaffen Sie nahezu zwei Drittel des politischen Ehrenamtes in Sachsen-Anhalt schlicht ab. Das sind Menschen und Bürger, die sich über den Gemeinderat für die Gesellschaft engagieren und ihre Umwelt verbessern wollen. Sie nehmen ihnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf elementare Gestaltungsmöglichkeiten, die wichtig sind für die funktionierenden demokratischen Systeme. Welche Frustrationskosten das Wegbrechen des Ehrenamtes produzieren wird, kann heute mit Sicherheit noch niemand sagen.

Zum Schluss. Den Nachweis der Erforderlichkeit haben Sie nur behauptet und bis heute noch nicht erbracht. Die gesetzlichen Regelungen halten Sie inzwischen selbst nicht für tauglich, deswegen der Änderungsantrag. Damit ist klar, dass der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung nicht angemessen sein kann.

Die Beschlussempfehlung ist vor diesem Hintergrund eine Farce. Wenn Sie noch Beratungsbedarf haben, dann hätten Sie den Innenausschuss auch beraten lassen sollen, anstatt dieses Gesetz in das Plenum zu bringen.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Rein rechtlich ist dieser Beschluss auch fragwürdig, was offensichtlich von der Landtagsverwaltung auch so gesehen wird. Deswegen beantrage ich für die FDP-Fraktion, den Gesetzentwurf, die Beschlussempfehlung und die Änderungsanträge allesamt in den Innenausschuss zurückzuüberweisen, damit dort ordnungsgemäß beraten werden kann. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Die Debatte wird abgeschlossen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Stahlknecht.

(Herr Stahlknecht, CDU, schüttelt den Kopf - Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

Nicht Herr Stahlknecht. Herr Kolze, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich hätte gerne Kollege Stahlknecht hier vorn gestanden, aber da ihm seine Stimme heute schlichtweg den Dienst versagt,

(Oh! bei der FDP)

hat er mich gebeten, dies für ihn wahrzunehmen, was ich auch gerne mache.

(Heiterkeit bei der FDP)

- Lachen Sie ruhig, Herr Kosmehl. Sie sollen auch einmal einen Grund zur Freude haben, warum nicht hier?

Herr Kosmehl, Herr Kollege Wolpert, wenn Sie von einem desaströsen Kniff sprechen, dann weiß ich nicht, ob die dritte Lesung, die in diesem Hohen Hause durchaus vorgesehen ist, diese Wertschätzung verdient hat. Ich denke, nein. Ich glaube, die Koalitionsfraktionen bedienen sich einer ganz normalen Prozedur,

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

um einen Gesetzentwurf vernünftig zu Ende bringen zu können.

Meine Damen und Herren! In der Sitzung des Innenausschusses am 5. Dezember 2007 wurde die Beschlussempfehlung erarbeitet, dass der vorliegende Entwurf eines Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform für eine zweite Lesung heute ins Plenum eingebracht werden solle. Weiterhin wurde bereits angekündigt, dass die die Regierung tragenden Fraktionen zu diesem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag einbringen. Da die Inhalte des Änderungsantrags den Anzuhörenden zum Zeitpunkt der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 29. November 2007 noch nicht zur Verfügung gestellt werden konnten und da die Änderungen zum Teil wesentlich von dem ursprünglichen Gesetzentwurf abweichen, haben wir uns für eine dritte Lesung entschieden. Heute liegt der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vor.

Wesentliche Ergänzungen, die im Gesetz erfolgen sollen, möchte ich kurz darlegen. Den bestehenden Gemeindeverbänden, die in der freiwilligen Phase die Wahlmöglichkeit zwischen zukünftiger Einheits- oder Verbandsgemeinde haben, wird die Möglichkeit eröffnet, eine Gebietsänderungsvereinbarung bis zum 30. Juni 2009 zu treffen und genehmigen zu lassen, obwohl die vorgesehene Mindesteinwohnerzahl noch nicht erreicht ist, aber drei Viertel der Mitgliedsgemeinden und zwei Drittel aller Einwohner einer Verwaltungsgemeinschaft die neue Gemeindeform befürworten. Die nicht beteiligten Mitgliedsgemeinden werden dann später in die neue Gemeinde eingemeindet. Die bisherigen im Gesetzentwurf enthaltenen starren Einwohnergrenzen zur Bildung einer neuen Gemeinde erfahren eine Änderung dahin gehend, dass Abweichungen von jeweils 5 % möglich sind.

Hinsichtlich des Eigentums, welches den Verwaltungsgemeinschaften zusteht, wird für die neue Verbandsgemeinde eine Regelung eingeführt, nach der das Eigentum der Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft, das überwiegend der Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises dient, inklusive seiner Verbindlichkeiten auf die Verbandsgemeinde übergeht. Im Übrigen verbleibt das Eigentum in der jeweiligen Gemeinde.

Des Weiteren wurden Änderungen hinsichtlich der Wahlen und der Wahltermine in den neuen Gemeinden vorgenommen.

Im Innenausschuss werden wir verabredungsgemäß noch in diesem Monat eine Anhörung durchführen, bei der auch diese Änderungen Gegenstand sein werden. Grund für die Änderungen, die noch im Gesetz Berücksichtigung finden sollen, sind gerade Ausflüsse aus den Erfahrungen, die in der letzten Zeit in den Gemeinden gesammelt und in schriftlicher Form sowie während der Anhörung am 29. November 2007 vorgetragen worden sind.

In den Regionalkonferenzen, die von meiner Fraktion durchgeführt werden, sind mehrfach gleichlautende Anliegen in den Gemeinden geäußert worden, die mit diesem Änderungsantrag im Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform Berücksichtigung finden sollen. Unser Ziel ist es nach wie vor, zukunftsfähige und leistungsstarke Strukturen für dieses Land zu schaffen. Die Anliegen in den einzelnen Gemeinden möchten wir daher, soweit es geht, berücksichtigen.

Ich denke, mit diesem Gesetz sind wir nun auf einem guten Weg, um dieses Ziel zu erreichen. Ich bitte daher um eine erneute Überweisung des Gesetzentwurfs und des Änderungsantrags in den zuständigen Ausschuss für Inneres. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kolze. Es gibt Fragen. - Zunächst Herr Grünert bitte, dann Herr Kosmehl.

Herr Kollege Kolze, Sie hatten gerade ausgeführt, dass Sie Regionalkonferenzen zu dem Änderungsantrag durchgeführt haben. Welchen meinen Sie jetzt? Den, der heute ausgeteilt worden ist, den, der bereits am 29. November 2007 ausgeteilt war, oder gab es noch eine dritte Version? Denn ich kann natürlich schlecht jemanden hinsichtlich der Fragestellung einfangen, wenn sie permanent geändert wird. Das ist die erste Frage, die ich habe. Also: Welchen Änderungsantrag meinten Sie dort konkret?