Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Ach ja?)

Wir haben nicht nur Stellungnahmen der neuen und alten Kreistage bekommen, sondern auch die Voten von vier mitberatenden Ausschüssen berücksichtigt, sechs schriftliche Stellungnahmen und eine durchgeführte Anhörung ausgewertet.

Im Ergebnis, meine Damen und Herren, haben wir eine Beschlussempfehlung mit über 20 Änderungen am Regierungsentwurf verabschiedet. Dass dies ein beschämendes Abnicken sei, Herr Wolpert, lassen wir uns von Ihnen nicht sagen. Über 20 Änderungen am Regierungsentwurf!

(Beifall bei der CDU)

Ich stelle für meine Fraktion fest: Wir haben den Gesetzentwurf der Regierung verbessert und wir haben unsere parlamentarische Verantwortung ernst genommen.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Man kann es nicht oft genug wiederholen. Vom Beschlusstermin dieses Gesetzes hängt es ab, wann der erste Entwurf des Landesentwicklungsplans in das Beteiligungsverfahren kommt. Die heutige Entscheidung ist deshalb nicht der Abschluss, sondern der Auftakt einer breiten Zukunftsdiskussion für Sachsen-Anhalt, wie wir sie alle hier in diesem Hohen Haus mehrfach gefordert haben. Von einem undemokratischen Durchpeitschen wird dann keine Rede mehr sein.

(Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Der Landesentwicklungsplan ist und bleibt das zentrale Steuerungselement der Landesentwicklung. Die heutige Beschlussfassung des Landesplanungsgesetzes stellt sicher, dass die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes bis Ende 2010 möglich sein wird.

Meine Damen und Herren! Ich möchte in Anbetracht der Zeit auf Wiederholungen verzichten, aber doch einmal sagen, dass es für uns alle wichtig ist, in den kommenden Jahren neben der üblichen, hier mehrfach geäußerten Verfahrenskritik zu ernsthaften inhaltlichen Beiträgen zu kommen. Hier sehe ich insbesondere die LINKE in der Verantwortung. Denn sie hat - es wurde mehrfach diskutiert, wie sie sich in den Ausschüssen verhalten hat - bisher nur gezeigt, dass sie dem Prozess hinterhergelaufen ist.

(Zurufe von der LINKEN)

Meine Damen und Herren von den LINKEN, substanzielle Beiträge kamen von Ihnen überhaupt erst am 5. Dezember, soweit ich es erfahren konnte, als Herr Dr. Köck wieder an der Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr teilnehmen konnte.

Jetzt überraschen Sie das Parlament mit einem Änderungsantrag, der sich wie ein weihnachtlicher Wunschzettel für den Landesentwicklungsplan liest. Sie dokumentieren Ihre Haltung zum Landesentwicklungsplan. Sie nehmen die eingegangenen Stellungnahmen auf, formulieren politische Willensbekundungen. In den Aus

schussberatungen war von diesen 53 Punkten keine Rede. Der Text wächst, der Inhalt für tatsächliche Abwägungsentscheidungen dagegen nicht. Einige Aussagen, wie die zu den zentralen Orten, gehören aus unserer Sicht eindeutig in den Diskussionsprozess zum Landesentwicklungsplan.

Dann dieser Systemwechsel. Zumindest für den Landesentwicklungsplan in Sachsen-Anhalt ist es ein Systemwechsel, nur noch Raumtypisierungen vorzunehmen wie „Zentralraum“, „Zwischenraum“ und „Peripherraum“. Ich stelle mir gerade einen Kommunalpolitiker vor, der einen Ehrengast oder einen Investor empfängt und dann „Herzlich willkommen im Zwischenraum“ sagen muss.

Meine Damen und Herren! Diesen Systemwechsel und viele andere Fragen, zum Beispiel Aussagen zur staatlichen Förderpolitik als Abwägungsgrundlage, jetzt in der zweiten Lesung vorzuschlagen, spricht einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Hohn. Sie haben viel Verfahrenskritik geübt. Mit diesem Vorgehen zur zweiten Lesung richtet sich diese Verfahrenskritik gegen Sie selbst. Ich habe den Eindruck, Sie fühlten sich vom Handeln der Regierungskoalition überrollt und wollen jetzt überholen, ohne einzuholen.

(Beifall bei der CDU)

Sowohl die Physik als auch die Geschichte lehren, dass das nicht geht.

(Zurufe von der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Trotz zügiger Beratung ist, wie ich glaube, ein praxistaugliches Gesetz gelungen. Die entscheidenden strukturpolitischen Weichenstellungen werden wir jetzt im Landesentwicklungsplan zu diskutieren haben. Die im jetzigen Gesetzentwurf vorgesehene Einvernehmensregelung für die Inkraftsetzung des neuen Landesentwicklungsplanes stärkt das Parlament und trägt dem Gewicht des Landesentwicklungsplanes gebührend Rechnung. In diesem Sinne werbe ich für die Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Schröder. Herr Gallert möchte noch eine Frage stellen. - Bitte.

Herr Schröder, Sie haben mitbekommen, dass wir den Gesetzentwurf heute nicht abschließend behandeln wollen, sondern dass wir eine Rücküberweisung inklusive unseres Änderungsantrages vornehmen wollen, damit auch unser Änderungsantrag im Ausschuss vernünftig behandelt werden kann. Ich verstehe den Vorwurf überhaupt nicht, wir würden dieselben Verfahrensgrundsätze, die wir jetzt als verletzt ansehen, selbst verletzen. Wir wollen natürlich eine vernünftige Beratung haben. - Punkt 1, Herr Schröder.

Punkt 2. Wenn diese Beratung so Klasse gelaufen ist und wenn das alles so problemlos war, dann frage ich Sie: Ich habe heute in der Post die Stellungnahme der IHK Halle-Dessau zu diesem Gesetzentwurf bekommen. Sie datiert vom 10. Dezember. Heute habe ich sie auf den Tisch bekommen, Sie wahrscheinlich ebenso. Nun sagen Sie mir doch bitte: Wie soll die Stellungnahme,

die da drin steht, hier noch Gegenstand der Gesetzesberatung sein?

Ich fange mit der Beantwortung der Frage 2 an. Die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer haben vorgelegen. Sie waren auch Bestandteil der mündlichen Anhörung im Umweltausschuss, die übrigens weit umfangreicher war und mehr umfasste als umweltpolitische Fragestellungen.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Stellungnahme vom 10. Dezember!)

Die Stellungnahme zu der Beschlussempfehlung meine ich nicht; ich meine die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammern, die mündlich vorgetragen wurde und die auch schriftlich vorlag. Zumindest was die Stellungnahme der IHK Magdeburg angeht, weiß ich sicher, dass sie in die Beschlussempfehlung sogar Eingang gefunden und zu Veränderungen am Gesetzentwurf geführt hat. - So viel zur Frage 2.

Zur Frage 1: Ich räume ein, wenn man vom normalen Zweilesungsrhythmus eines Gesetzgebungsverfahrens ausgeht und Sie zur zweiten Lesung mit einem Änderungsantrag kommen, der 53 Punkte umfasst, die im Ausschuss keine Rolle gespielt haben, dann richtet sich die Verfahrenskritik von Ihnen gegen sich selbst. Mit der Zielsetzung der Rücküberweisung Ihres Antrages zu dem Gesetzentwurf zurück in die Ausschüsse verhält es sich anders. Sie haben dann allerdings nur das, was Sie ohnehin wollten, nämlich die Verzögerung bzw. die Nichtverabschiedung des Landesplanungsgesetzes, über dieses Verfahren der Rücküberweisung und einer dritten Lesung geschafft. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass wir den Prozess der Verschiebung des Landesplanungsgesetzes für nicht notwendig erachten.

Vielen Dank. Noch eine letzte Frage von Herrn Wolpert und eine Frage von Frau Dr. Hüskens. - Zunächst Herr Wolpert.

Herr Kollege, können Sie sich erinnern, dass Sie es waren, der im Umweltausschuss den Vorsitzenden darauf hingewiesen hat, dass er nur Fragen zu Umweltbelangen zulassen möge?

(Beifall bei der FDP)

Können Sie uns erklären, warum dieses Gesetz am 1. Januar in Kraft treten muss und warum keine Zeit für die Beratung vorhanden ist?

Die Antwort auf die zweite Frage ergibt sich aus meinem Vortrag. Uns geht es darum, dass das zentrale Instrument, der Landesentwicklungsplan, früh in das Beteiligungsverfahren kommt und dieser Prozess der breiten Zukunftsdebatte, die immer wieder gefordert wird, ermöglicht wird.

Ich habe - da muss ich Sie korrigieren, Herr Wolpert - der Sitzung des Umweltausschusses beigewohnt und habe, als der Prozess der Befragung bereits lief, nicht den Ausschussvorsitzenden ermahnt, sondern habe bei meiner Frage an einen Anzuhörenden meiner Verwun

derung Ausdruck gegeben, dass es im Umweltausschuss bisher nur zu Fragen kam, die mit umweltpolitischen Belangen nichts zu tun hatten.

(Beifall bei der CDU)

Frau Dr. Hüskens, noch eine Frage? Oder hat es sich erledigt?

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Sie winkt ab. Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Nun wird abgestimmt. Zunächst über den Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller und Teile der FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. - Damit ist der Antrag auf Rücküberweisung abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1005. Aber zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1015 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zu der Drucksache selbst. Wenn niemand dagegen ist, dann schlage ich vor, dass wir über die selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammen abstimmen. - Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - DIE LINKE und die FDP. Damit ist das Gesetz in seiner Gesamtheit beschlossen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Drs. 5/1006. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat empfohlen, den Gesetzentwurf in der Drs. 5/940 abzulehnen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - DIE LINKE und die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Empfehlung mehrheitlich gefolgt worden. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Wir sind am Ende der 31. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 32. Sitzung beginnt um 9 Uhr, und zwar mit dem Tagesordnungspunkt 1. Anschließend folgt Tagesordnungspunkt 24, wie vereinbart. Dann werden wir mit dem fortfahren, was heute übrig geblieben ist. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend und kommen Sie morgen frisch wieder hierher.

Schluss der Sitzung: 19.08 Uhr.