Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

solchen betrachtet und nicht eingebracht. - Das nur zur Klarstellung.

(Minister Herr Dr. Daehre: Er ist aber im Dezem- ber eingebracht worden!)

Vielen Dank. - Jetzt bitte Frau Dr. Hüskens.

Herr Bergmann, ich weiß, dass Sie in der letzten Legislaturperiode, als Ihre Fraktion in der Opposition war, nicht im Landtag saßen. Ich möchte Ihnen aber empfehlen, bevor Sie sich hier hinstellen und locker erzählen, dass man ein Gesetz innerhalb von 26 Tagen beraten könne, einmal nachzulesen, was Ihre Fraktionskollegen im Plenum geäußert haben, wenn wir in der letzten Legislaturperiode versucht haben, ein Gesetz in drei Monaten zu beraten. In der Regel war damals eine ordentliche Anhörung im federführenden Ausschuss mit dabei und auch die Möglichkeit, entsprechend Sachen einzubringen.

Dazu, dass sich hier jemand hinstellt und sagt, 26 Tage reichten für eine Gesetzesberatung aus, allerdings sei es von der Fraktion DIE LINKE unverschämt, erst fünf Tage vor der Verabschiedung im Landtag einen Änderungsantrag einzubringen, muss ich sagen: Das ist ein starkes Stück. Ich glaube, das zeigt sehr deutlich den Umgang, den die Koalitionsfraktionen derzeit mit der Opposition pflegen. Ich halte das für indiskutabel.

Wir mühen uns hier alle, irgendwie konstruktiv mitzukommen. Aber ich muss sagen: Sie stimmen im Augenblick über Sachen ab, von denen Sie kaum noch eine Ahnung haben. Das Ganze hat überhaupt nichts mehr mit einem geordneten parlamentarischen Verfahren zu tun.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der LINKEN - Oh! bei der CDU und bei der SPD)

Nun hören wir den Beitrag der FDP-Fraktion. Es spricht Herr Wolpert.

Meine Damen und Herren! Ich hätte große Lust, mein Redemanuskript gleich Frau Dr. Hüskens zu übergeben. Sie ist so in Fahrt und Sie hat Recht.

(Herr Gürth, CDU: Haben Sie etwas zum Verfah- ren?)

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Herr Minister, wenn Sie die Stimmenthaltung zu Teilen eines Gesetzentwurfes schon zum Mittragen umfunktionieren - ich weiß, dass Sie ein einnehmendes Wesen haben -, dann muss ich sagen: Das ist ein bisschen so, als ob Sie den Zeugen eines Verkehrsunfalls zum Fahrer erklären, nur weil er nicht auf die Fahrbahn gesprungen ist und versucht hat, das Auto aufzuhalten.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Herr Felke und Herr Bergmann, Frau Dr. Hüskens hat ihnen beiden klar gemacht: Es gehört schon eine gewisse Chuzpe dazu, wenn man ein Gesetz innerhalb von 26 Tagen verabschiedet und sich hier hinstellt und sagt, es sei doch ganz bedauernswert, dass der dazugehöri

ge Antrag erst jetzt komme; das nenne ich Krokodilstränen.

Also, nun ist es passiert. In zweieinhalb Wochen ist der Gesetzentwurf durch den Landtag gejagt worden. Für dessen Erarbeitung hat die Landesregierung selbst fast zwei Jahre gebraucht. In zweieinhalb Wochen drei Beratungen - meine Damen und Herren, das ist keine Leistung, sondern eine Farce.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat es noch nicht einmal für nötig befunden, eine Anhörung durchzuführen. Das Ministerium hätte im Vorfeld zu dem Gesetzentwurf angehört, wurde als Begründung vorgebracht, was, wie sich herausstellte, nicht stimmte.

Im März 2007 bekamen die Betroffenen einen Gesetzentwurf, der mit dem, der schließlich in das Parlament eingebracht worden ist, wenig zu tun hatte. Insbesondere wurde in der Sitzung - aber erst auf dreimaliges Nachfragen - zugegeben, dass der Städte- und Gemeindebund über die Änderungen des Quorums mitnichten informiert war und schon gar nicht dazu angehört worden war. Den neuen Entwurf der Landesregierung erhielten lediglich die neu gebildeten Landkreise.

Lediglich der mitberatende Umweltausschuss erkannte die Notwendigkeit einer mündlichen Anhörung. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich dem Ausschussvorsitzenden Gerry Kley danken. Aber selbst dort achtete die Koalition peinlich genau darauf, dass nur Fragen zu Umweltbelangen gestellt wurden. Statt die Gelegenheit zu nutzen - Zeit dazu wäre gewesen -, Fragen zu stellen und sich so ein eigenes Bild zu machen, wollte man die Meinung der Anzuhörenden gar nicht so genau wissen.

Wahrscheinlich wussten Sie vorher, was Sie später zu kören bekamen, nämlich dass weder die Industrie- und Handelskammern noch die kommunalen Spitzenverbände oder die regionalen Planungsgemeinschaften erstens die Zeit hatten, intern zu dem Gesetzentwurf zu beraten, und zweitens mit den neu eingeführten Begriffen nichts anzufangen wussten.

Es war dann auch nicht verwunderlich, dass es die Koalition gar nicht störte, dass sich niemand intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen konnte. Umfassende Stellungnahmen waren ebenfalls nicht möglich. Das war ja wohl Absicht.

Das Ganze führte dazu, dass eine sorgfältige Einarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse in der Kürze der Zeit nicht möglich war. Das Protokoll der Anhörung im Umweltausschuss liegt heute noch nicht vor. Denn ohne zu wissen, was genau ein Entwicklungsraum oder ein Wachstumsraum ist, konnte auch keine Diskussion darüber geführt werden, ob diese Kategorien sinnvoll und nützlich für den Landesentwicklungsplan sein werden.

Eine Definition des Begriffes „Wachstumsraum“ hat inzwischen aber einen abenteuerlichen Weg in den Gesetzestext gefunden. Die Koalitionsfraktionen wollten die Begründung ändern. Auf die Frage, ob sie denn dann nicht den Mut hätten, es auch in das Gesetz zu schreiben, meinte der Minister, er sei zu nichts zu feige. Daraufhin habe ich gesagt: Dann erheben wir das doch zum Antrag. Der Antrag ging dann mit einer Jastimme und elf Stimmenthaltungen in das Gesetz ein.

(Heiterkeit bei der SPD - Herr Schröder, CDU: Ih- re Jastimme?)

Meine Damen und Herren! Das ist ja wohl - - Man muss klar sagen: Diese Definition kann lauten, wie Sie will, aber über die Klippe, eine Definition in die Begründung zu schreiben, diese jedoch nicht im Gesetz haben zu wollen, wollte ich Ihnen hinweghelfen.

Bei den Entwicklungsräumen haben Sie noch nicht einmal in die Begründung geschrieben, was das sein soll. Da konnte ich Ihnen nicht mehr helfen.

Geteilt wird diese Einschätzung übrigens auch von den Planungsgemeinschaften. Die PG Altmark hielt die Begriffe für völlig entbehrlich. Die Planungsgemeinschaft Harz drängte wie die Fraktion der FDP auf eine genaue Definition.

Die Zuordnung des Landkreises Mannsfeld-Südharz ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls geändert worden. Ob die Lösung der Zuordnung zu zwei regionalen Planungsgemeinschaften wirklich zukunftsfähig ist, wird sich zeigen. Fakt ist jedoch - das ist durchaus problematisch -: Wir haben mit dieser Zuordnung einen Präzedenzfall im Land geschaffen, sodass es nicht verwundern darf, dass, wenn auch nur vereinzelt, Rufe nach der Teilzuordnung des Salzlandkreises aufkommen. Ob mit einer Doppelmitgliedschaft von Landkreisen in Planungsgemeinschaften auf Dauer konfliktfrei gearbeitet werden kann, wird sich zeigen.

Problematisch sehe ich den Wegfall der Teilfunktionen. Unter- und Mittelzentren mit Teilfunktionen höherer Zentren stehen nicht mehr im Landesplanungsgesetz. Ob solche Funktionen später im Landesentwicklungsplan überhaupt noch ausgewiesen werden, wie Herr Schröder es mir glaubhaft zu machen versucht hat, bleibt zweifelhaft.

Meine Damen und Herren von der Koalition, wenn Sie die Teilfunktionen nicht wollen, dann müssen Sie das jetzt deutlich machen. Es bliebe nämlich dann zu beraten, in welchen Gesetzen auf Teilfunktionen sonst noch Bezug genommen wurde und wird - ich denke nur an das Gesetz zur Schwangerschaftskonfliktberatung -; dann könnten wir dieses nämlich nicht in kürzerer Zeit beraten, dann müssten wir es noch einmal unter die Lupe nehmen. Aber auch das war nicht gewollt.

Ich habe nicht erwartet, dass wir das Landesplanungsgesetz innerhalb von zwei Wochen durch die Ausschüsse prügeln. Deshalb haben wir die Geltungsdauer des Vorschaltgesetzes um drei Monate verlängern wollen. Sie wollen dies jedoch ablehnen.

Ich habe mich gefragt, warum das geänderte Landesplanungsgesetz am 1. Januar 2008 in Kraft treten muss, warum keine Anhörung gewollt war und warum alles in zweieinhalb Wochen über die Bühne gehen musste. Das wird wohl auf ewig Ihr Geheimnis bleiben.

Dass genügend Beratungsbedarf besteht, zeigt allein der Antrag der Fraktion DIE LINKE, zu dem ich noch einmal ausdrücklich gratulieren will, weil er doch einiges aufweist, was in dem jetzigen Gesetzentwurf fehlt.

Meine Damen und Herren! So etwas darf nicht zur Gewohnheit werden. Unsere Aufgabe ist es, Gesetze, an die sich andere Menschen halten müssen, ausreichend zu beraten und nach Abwägung aller Interessen vernünftig zu formulieren. Man erwartet von uns nicht, dass wir alle „Jawohl!“ rufen, sobald ein Minister einen Gesetzentwurf in die Luft hält, unabhängig davon, wie kompetent der Minister auch sein mag. Das Ministerium ist nicht der Gesetzgeber.

Aber das, was Sie, verehrte Kollegen von der Koalition, hierbei getan haben, ist schieres Abnicken. Das ist beschämend.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Ich hoffe nicht, dass Sie demnächst donnerstags Gesetzentwürfe in die Landtagssitzung einbringen und freitags in zweiter Lesung beschließen, nachdem Sie die Geschäftsordnung geändert haben, in der Mittagspause schnell zwischen Schnitzel und Nachtisch eine so genannte Ausschusssitzung abhalten und man sich lästige Anhörungen und Änderungsanträge spart nach dem Motto: Das Ministerium wird sich schon etwas dabei gedacht haben.

(Zuruf von der LINKEN: Prima!)

Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie hatten uns schon einmal eine ordentliche Gesetzesberatung versprochen. Sie sagten, Sie würden den Gesetzentwurf vorlegen und wir dürften dann im Hohen Hause das Tempo bestimmen. Ihre Mitstreiter in der Koalition haben das wohl gar nicht gehört? Jetzt versprachen Sie zwei Jahre für die Beratung des neuen Landesentwicklungsplans.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Zehn Tage!)

Ich hoffe, diese zwei Jahre gelten dann auch für den Landtag und nicht wieder nur für das Ministerium.

Zudem hoffe ich für Sie, verehrte Kollegen von der Koalition, dass Sie wissen, was Sie damit beschlossen haben, und dass Ihnen die Unsicherheiten dieses Gesetzes nachher beim Landesentwicklungsplan nicht auf die Füße fallen.

Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP wird die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr aus den soeben deutlich gemachten Gründen ablehnen.

Wir beantragen weiterhin, dass Sie unserem Gesetzentwurf jetzt zustimmen und die Zeit nutzen für eine Überweisung Ihres Gesetzentwurfes, der Beschlussempfehlung und der Änderungsanträge zurück in den Verkehrsausschuss zu einer erneuten Beratung und dass Sie sich dort endlich die Zeit nehmen, die dieses Gesetz verdient hat. - Danke.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Zum Schluss der Debatte hören wir den Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Schröder.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach meiner Rede beschließen wir umfassende Änderungen am Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalts. Wir beschließen heute den Neuzuschnitt der fünf Planungsregionen. Wir beschließen die neue Zusammensetzung der Regionalversammlungen und wir beschließen die Grundsätze der Landesentwicklung als allgemeine Abwägungsgrundlage bei der Neuaufstellung oder Veränderung von Raumordnungsplänen.

Gerade diese raumordnerischen Vorgaben für die Siedlungsstruktur, für die wirtschaftliche Entwicklung oder für die Nutzung der Freiraumstruktur haben das Parlament

in den letzten Wochen beschäftigt. Das ging auch aus den Beiträgen der Vorredner hervor.

Meine Damen und Herren! Es waren zügige Beratungen - wohl war. Aber ich kann heute hier auch feststellen: Es waren vor allem intensive Beratungen.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Ach ja?)