Als Vision, als Vorstellung mögen das viele von uns immer noch so sehen. Möglicherweise gibt es in anderen Zeiten, zum Beispiel gemeinsam mit der CDU, eine andere Mehrheit dafür. Das wage ich nicht einzuschätzen. Aber gegenwärtig muss ich so ehrlich sein und sagen, dass das in dieser Legislaturperiode aus meiner Sicht nicht möglich sein wird.
Ich will auch ausdrücklich sagen: Es ist eine Feststellung meinerseits. Ob ich das persönlich gut finde, will ich hier gar nicht werten. Aber man kann ja auch unterschiedliche Auffassungen haben. Deshalb muss man das nicht gleich im Streit vortragen, sondern man kann das auch sachlich benennen. Das ist eben so.
Die Ablehnung des vorgelegten Gesetzentwurfs hat nicht n u r etwas mit Geld zu tun, sie hat a u c h etwas mit Geld zu tun; denn aus der Sicht der Koalition ist es notwendig, eine seriöse langfristige Finanzierung zusätzlicher Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen. Bei den zurückgehenden Zuweisungen im Haushalt und bei zurückgehenden Haushaltsmitteln überhaupt brauchen wir eine längere Debatte. Es ist gut, dass wir jetzt erst einmal den Einstieg gefunden haben.
Ich will aber ehrlicherweise auch sagen, dass wir in der Koalition von zwei unterschiedlichen Seiten her kommen. Nach meiner jetzigen Einschätzung kommt der größere Teil der CDU wie die FDP eher von der Elternseite; wir kommen eher von der Kinderseite. Das kann man aber, glaube ich, in dem Konsens, den es in der Koalition beim Thema frühkindliche Bildung gibt, vernünftig zusammenführen.
Genau an dieser Stelle haben wir angesetzt. Das will ich auch nicht kleinreden lassen. Das, was beim Haushalt als Erfolg verbucht worden ist, ist ein großer Erfolg. Es macht Sinn, bei dem Thema frühkindliche Bildung, wenn das die gemeinsame Basis ist, weiterzudiskutieren.
Frühkindliche Bildung ist natürlich nicht das, was es in der 1., 2., 3., 4. Klasse in der Schule gibt, sondern sie umfasst auch solche Themen wie die Sozialkompetenz, die Gruppenfähigkeit, das gemeinsame Essen, motorische Fähigkeiten und die Sprachentwicklung. Das ist nicht immer Frontalunterricht. All das sind Bildungselemente. Aber ich glaube, hierbei würde ich Eulen nach Athen tragen; denn ich unterstelle den meisten im Landtag, dass sie sich entweder aus persönlicher Erfahrung oder auch aus Interesse sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Ich glaube, wir werden in dieser Legislaturperiode auch noch wesentlich weiter kommen als das, was wir bisher gemeinsam im Haushalt vereinbart haben.
Ich will noch ein Thema ansprechen, das mein Kollege Herr Kurze sehr deutlich angesprochen hat, nämlich die Tatsache, dass immer mehr Kinder vom Kindergarten in die Förderschule übergehen. Es kann in der Tat nicht
wahr sein, dass sich der Anteil der lernbehinderten Kinder so stark erhöht hat, nämlich von 4,5 % im Jahr 1990/1991 auf 7,8 % heute. Das kann nicht wahr sein. Dafür müssen auch woanders noch Ursachen liegen.
Die Sachsen-Anhalter sind in dieser Zeit im Durchschnitt nicht dümmer geworden oder aber es gibt mehr Kinder, die tatsächlich eine physische Lernbehinderung haben. Es müssen Möglichkeiten, die die Kinder mitbringen können, nicht entwickelt worden sein. An dieser Stelle wollen wir ansetzen, nämlich erst einmal im letzten Kindergartenjahr vor der Grundschule. Aber ich gehe davon aus, dass wir das auch gemeinsam noch weiter nach vorn entwickeln müssen und auch können.
Voraussetzung dafür ist für mich, dass wir das jetzt geltende Kinderbetreuungsgesetz evaluieren. Wir müssen uns ganz genau angucken, ob es inzwischen eine unterschiedliche Entwicklung gegeben hat, ob man aus dieser Evaluierung ableiten kann, dass die Kinder, die nur noch einen Fünfstundenanspruch haben, in einer höheren Häufigkeit mit schlechteren Ergebnissen in die Grundschule gehen oder verstärkt in die Förderschule übergehen. Ich kann das nicht behaupten, ich will das auch nicht behaupten, aber man muss sich das genau angucken. Wenn das ein Ergebnis der Evaluierung sein sollte, dann müssen wir noch stärker in den Bildungsbereich hineingehen.
Das heißt, wir werden als Erstes im Frühjahr 2008 in der Koalition eine Diskussion darüber führen, welchen Bildungsanteil wir wollen. Dann werden wir festlegen müssen, wie viele Stunden mehr an Betreuung wir dafür brauchen. Ich gehe davon aus, dass fünf Stunden in der Tat nicht reichen, wenn man sich anguckt, wie heute das Eingangsverhalten in den Kindertagesstätten ist. Die Kinder kommen zwischen um 7 Uhr und 8.30 Uhr und bereiten sich schon um 11 Uhr auf das Mittagessen vor. Die Zeitspanne dazwischen reicht nicht aus, um zusätzliche Bildung in Vorbereitung auf das erste Grundschuljahr zu vermitteln.
- Aus meiner Sicht ist das so, Herr Tullner. Das werden wir diskutieren. Dabei wird uns auch die Evaluierung helfen. Dazu gibt es ja auch Daten, und es gibt Wissenschaftler, die uns das seriös untersetzen können.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir eine gemeinsame Linie finden werden; denn das Thema frühkindliche Bildung geht uns alle etwas an, egal, was wir uns manchmal um die Köpfe hauen, wenn es bei diesen Themen im Landtag etwas emotionaler wird. Insofern freue ich mich auf die inhaltlichen Debatten in der Zukunft.
Wie gesagt, den Entwurf des Kinderbetreuungsgesetzes in der vorliegenden Fassung werden wir ablehnen. Ich sehe in dieser Legislaturperiode dafür keine Mehrheiten.
Frau Budde, ich weiß, dass Sie in einer schwierigen Situation sind. Aber ganz so einfach will ich Sie jetzt nicht herauslassen, weil mich einfach Ihre Meinung als Landespolitikerin und als Vorsitzende der Fraktion der SPD interessiert.
Mich interessiert, welche Priorität Sie dem Thema Kinderbetreuung und frühkindliche Förderung beimessen. Sie sagten, Sie hätten dafür keine Mehrheit im Landtag bekommen. Sie wissen aber, Sie hätten sie bekommen können.
Nun ist mir natürlich klar, dass Sie Ihrem Koalitionspartner gegenüber verpflichtet sind. Aber wir bekommen mit, wie das mit den Kompromissen läuft, die Sie mit der CDU auszuhandeln versuchen, mehr oder weniger gut und mehr oder weniger schlecht.
Ich möchte also gern wissen, welche Priorität Sie dem Thema Kinderbetreuung insgesamt beimessen, auch vor dem Hintergrund der vielen Änderungsanträge zu sehr unterschiedlichen politischen Bereichen, in denen sich die Fachpolitiker anscheinend thematisch durchsetzen konnten.
Dass wir dem Thema Kinderbetreuung und vor allem der frühkindlichen Bildung eine hohe Priorität einräumen, sehen Sie daran, dass dafür im Haushalt Vorsorge getroffen worden ist und dass wir anfangen, mit dem Koalitionspartner nach Gemeinsamkeit beim Thema frühkindliche Bildung zu suchen.
Man schließt eine Koalition für eine gesamte Legislaturperiode und für alle Themenfelder. Man kann sich nicht zufällige Mehrheiten suchen, wobei ich bei dem einen Thema vielleicht mehr Ihrem Gesetzentwurf zustimmen würde, während ich bei anderen Themen vielleicht - ganz vorsichtig angedeutet - mit der FDP einer Meinung wäre.
Ich glaube fest daran, dass wir, wenn man das Ganze etwas entideologisiert diskutiert, gemeinsam auf der Basis des gesunden Menschenverstandes vielleicht nicht ganz das erreichen werden, was Sie in Ihren Gesetzentwurf geschrieben haben und was die SPD mit Sicherheit als Vision vor sich herträgt. Man muss nicht zum Arzt gehen, wenn man diese Vision hat.
Wir werden in dieser Legislaturperiode versuchen, das Machbare und auch das langfristig Finanzierbare durchzusetzen. Ich sehe der Debatte eigentlich - ich will nicht sagen: gelassen - mit viel Hoffnung entgegen, weil ich glaube, dass über das Thema Bildung ohnehin die gesellschaftliche Entwicklung entscheidet und dass es einen großen Konsens auch für den Bereich der frühkindlichen Bildung geben wird.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1010 ab. Darin wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 13.
Bevor der Abgeordnete Herr Madl den Bericht erstattet, haben wir die Freude, Damen und Herren der Mitteldeutschen Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft Bitterfeld bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der 28. Sitzung am 12. Oktober 2007 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend waren die Ausschüsse für Finanzen und für Soziales.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Regelung von öffentlichen Glücksspielen sind nach Maßgabe der Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 neu zu regeln.
Im Hinblick auf einen in allen Ländern möglichst einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmen ist der noch zu ratifizierende Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland erarbeitet worden, der die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfüllt.