Zur Beseitigung der Regelungsdefizite, die grundsätzlich, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen, auch in den anderen Ländern bestehen bzw. zu vermuten sind, haben die Länder gemeinsam den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen erarbeitet. Dieser Staatsvertrag soll das Glücksspielmonopol in dem bisherigen Umfang bis zum Jahr 2011 festschreiben und den Staatsvertrag zum Lotteriewesen ersetzen, der sich im Wesentlichen nur mit den privaten Lotterien, zum Beispiel den Fernsehlotterien, befasste.
Über den Inhalt des Staatsvertrages hatte Sie die Landesregierung im Rahmen der Landtagsinformation vor der Unterzeichnung durch den Herrn Ministerpräsidenten Professor Dr. Böhmer umfassend unterrichtet. Ferner hat die Landesregierung von Dezember 2006 bis April 2007, wie vom Landtag mit Beschluss vom 17. November 2006 erbeten, in den Ausschüssen für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit und für Finanzen über den Glücksspielstaatsvertrag berichtet.
Wer sich mit dieser Thematik ein bisschen befasst hat, der hat auch bemerkt, dass selbst innerhalb von Fraktionen der Spannungsbogen unheimlich groß ist. Selbst innerhalb der Delegationen der Fraktionen in einem Ausschuss gab es schon ganz unterschiedliche Meinungen. Aber das haben wir schon bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfes hier im Parlament miterleben dürfen.
Meine Damen und Herren! Für eine Neuregelung hat das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumt. Diese Fristsetzung führte dazu - das war ein Problem -, dass die Gesetzgeber in den Ländern unter einen großen Zeitdruck geraten sind.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für Ihre Bereitschaft danken, sich mit diesem sehr umfangreichen Gesetzentwurf in der gebotenen Eile zu befassen. Wir hätten sicherlich noch ein Vierteljahr beraten können. Die grundsätzlichen Unterschiede in den Fraktionen wären bestehen geblieben. Ich denke, das wissen Sie auch alle.
Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf am 12. Oktober 2007 zur Beratung in die Ausschüsse für Inneres, für Soziales sowie für Finanzen überwiesen. Trotz der Dringlichkeit hat der Innenausschuss - das wurde vorhin berichtet - am 28. November eine Anhörung durchgeführt. Dies zeigte auch die Bedeutung der Vorlage. Es zeigte aber auch, dass Sie sich Ihre Aufgabe nicht leicht gemacht haben. Dies sage ich ausdrücklich auch unter Hinweis auf die in der Anhörung geäußerte Unterstellung, der hiesige Gesetzgeber sei sich nicht im Klaren darüber gewesen, was er hinsichtlich des Glücksspielgesetzes im Jahr 2004 entschieden hätte.
Die Anhörung hat auch deutlich gemacht, welche enormen finanziellen Interessen an einer so genannten Liberalisierung des Glücksspielwesens bestehen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im März 2006 sehen sich die Verantwortlichen einer beispiellosen Kampagne ausgesetzt. Ich möchte exemplarisch nur die Aktivitäten von keinmonopol.de oder des Vertreters des Deutschen Lottoverbandes nennen.
Die Landesregierung hat sich jedoch entschlossen, diesen finanziellen Interessen nicht nachzugeben, sondern einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Schutzzweck des staatlichen Glücksspielmonopols hervorhebt. Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland und der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt greifen die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts auf und verfolgen ein Hauptziel: die konsequente Ausrichtung des Glücksspielrechts an dem Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft.
Respekt gegenüber dem Innenministerium: Sie haben sehr lange verhandelt. Ich weiß, da haben sich einige schwer getan. Ich glaube aber, dass wir einen vernünftigen, in sich ausgewogenen Kompromiss der Landesregierung vorgelegt haben.
Meine Damen und Herren! Ich bin erfreut, dass die Empfehlung der Ausschüsse an Sie heute lautet, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit zum Ausdruck zu bringen, dass die in Sachsen-Anhalt von Anfang an bestehende Tradition einer regulierten Glücksspielpolitik fortgesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf hat im Übrigen in den Ausschussberatungen noch einige Änderungen erfahren. Sie wurden hier ausführlich und nachvollziehbar erläutert.
Die Landesregierung hatte im Gesetzentwurf eine Regelung vorgesehen, nach der der Betrieb von Annahmestellen in Gaststätten den Zielen des Staatsvertrages regelmäßig entgegensteht. Der Beschlussvorschlag des Innenausschusses sieht dies nicht mehr vor. Gestrichen wurde ebenfalls das Verbot der Ermöglichung der Teil
nahme an Sportwetten und gefährlichen Lotterien in dem Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Ferner sieht der Gesetzentwurf die Finanzierung eines Katalogs von Maßnahmen zur Erforschung und Abwehr von Suchtgefahren vor. Ich hoffe nur, dass sich alle daran halten.
Der Innenausschuss empfiehlt nunmehr, dass die Entscheidung über diese Maßnahmen auch im Benehmen mit den Ausschüssen des Landtages für Inneres, Soziales und Finanzen erfolgt.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf, wie vom Innenausschuss empfohlen, am heutigen Tag zuzustimmen. Damit würde sich Sachsen-Anhalt den Ländern anschließen, in denen die Landtage dem Glücksspielstaatsvertrag bereits zugestimmt haben. Das sind bis zum heutigen Tag 14 von 16 Ländern. Nur das Land SachsenAnhalt und das Land Niedersachsen müssten das jetzt noch nachvollziehen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass am 1. Januar 2008 kein verfassungs- und europarechtskonformes Glücksspielrecht in Sachsen-Anhalt existiert. Das wollen wir, glaube ich, alle nicht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre größtmögliche Unterstützung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn der Herr Finanzminister als solcher am Glücksspiel teilnehmen dürfte, dann hätte ich ihm den Jackpot gegönnt.
Herr Madl als Berichterstatter hat dargelegt, welche Änderungen in den Ausschussberatungen an dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgenommen worden sind. Das Wirken des Kollegen Kosmehl als Glücksspielexperte ist bereits gewürdigt worden. Wir sind manchen seiner Anregungen gefolgt, die den Gesetzentwurf verbessern.
Ich möchte mich auf eine Anmerkung zu den Beratungen im Hinblick auf das Thema Glücksspielsucht beschränken. Wir haben im Innenausschuss, damit auch auf den Sozialausschuss reagierend, die Formulierung im § 9 Abs. 4 des Gesetzes dahin gehend geändert, dass nicht ein Netz von Beratungsstellen, sondern schlicht Beratungsstellen im Hinblick auf Glücksspielsucht gefördert werden sollen. Da auch diese Formulierung nicht ganz eindeutig ist, möchte ich hier klarstellen: Es geht uns nicht darum, ein zusätzliches Netz von Beratungsstellen aufzubauen, sondern darum, vorhandene Beratungsstellen im Hinblick auf das Thema Glücksspielsucht zu fördern.
Die Beratungsstellen im Glücksspielgesetz außen vor zu lassen, wäre nicht sachgerecht. Wenn wir mit diesem Gesetz jährlich 200 000 € für Zwecke der Suchtprävention reservieren, dann soll dieses Geld nicht allein für Gutachten und die Beratung des Landes durch Dritte eingesetzt werden, sondern zur Mitfinanzierung von Beratungsstellen herangezogen werden können, für die das Land ohnehin Geld bereitstellen muss.
Diese und andere Änderungen sind nach der umfangreichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die der Innenausschuss am 28. November 2007 durchgeführt hat, vorgenommen worden.
Bei der Anhörung im Innenausschuss wurden Zahlen über die Wettsituation genannt, die deutlich machen, welche Steigerungsraten im Wettmarkt möglich wären, wenn es zu einer so genannten Liberalisierung käme. Während sich der Pro-Kopf-Umsatz im Jahr 2005 in Deutschland auf 44 € belief, wurden in Italien 86 €, in Österreich und Frankreich 118 €, also das Dreifache, in England sogar 492 € gespielt. Diese Zahlen sind für sich genommen nicht weiter schlimm. Es handelt sich aber eben nur um Durchschnittszahlen. Ein nicht unerheblicher Teil von dem Teil der Bevölkerung, der am Glücksspiel teilnimmt, ist spielsüchtig. Dem Jahrbuch „Sucht“ ist zu entnehmen, dass 22 % dieser Spielsüchtigen mit mehr 25 000 € hoffnungslos verschuldet sind.
Meine Damen und Herren! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 lässt zwei Wege zu, um mit den Gefahren des Glücksspiels umzugehen. Das Festhalten am staatlichen Glücksspielmonopol halte ich für den besseren Weg als eine kontrollierte Privatisierung. Indem der Staat das Glücksspiel selbst veranstaltet, gibt er ihm den nötigen Raum, begrenzt ihn aber auch, sodass mit dem Glücksspiel verbundene Gefahren für die teilnehmenden Menschen abgewehrt werden können. Ich will das heute nicht weiter vertiefen, sondern verweise auf meine Ausführungen anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Landesregierung am 12. Oktober 2007.
Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und freue mich, dass bei einer Annahme der Beschlussempfehlung das Gesetz bereits am 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Pressemittlung des Ministers steht unter der Überschrift „Konsequente Bekämpfung der Wettsucht“. Eigentlich wäre, gemessen an dem heute beschlossenen Nichtraucherschutzgesetz, die konsequenteste Bekämpfung das Verbot. Das erschließt sich aber aus Ihrer Rede nicht; denn hierbei geht es offensichtlich um Landeseinnahmen, und die Tabaksteuer kassiert der Bund und nicht das Land. Das habe ich zum Einstieg gewählt, um vielleicht ein bisschen - -
- Sicherlich, Herr Scharf, aus Ihrer Sicht immer. Das weiß ich ja. Sie waren ja einmal finanzpolitischer Sprecher.
Nach nur knapp fünf Wochen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften dem Landtag zur zweiten Lesung vor. Eine inhaltliche und rechtliche Prüfung der vorgeschlagenen Regelungen, auch in Auswertung der umfänglichen Anhörung,
war aufgrund der Kürze der Zeit parlamentarisch nur schwer möglich und offensichtlich seitens der Koalition aufgrund des kurzen Zeithorizonts auch politisch nicht gewollt.
Was bleibt, ist ein Gesetzentwurf, der die Anforderungen an die verfassungsgemäße Ausgestaltung eines staatlichen Wett- und Glücksspielmonopols, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Sportwettenurteil vom 28. März 2006 konkretisiert hat, aus unserer Sicht eben nicht erfüllt. Die Länder waren aufgerufen, mit dem Glücksspielstaatsvertrag die gemeinsame Grundlage für die verfassungs- und europarechtskonforme Ausgestaltung des Glücksspielwesens in Deutschland zu schaffen. Als oberstes inhaltliches Ziel war in dem Urteil die Bekämpfung der Sucht- und Missbrauchsgefahren statuiert worden.
Diesem Ziel untergeordnet, galt es, eine dem Grundsatz entsprechende Ausformung des Wettmonopols durch eine streng gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Angebote durch private Veranstalter zu erreichen. Das Urteil sagt aber auch, dass das staatliche Monopol bzw. Kontrollsystem die Privatanbieter nicht gänzlich vom Markt verdrängen darf, solange es überhaupt solche Angebote gibt. Dieses Ziel wird aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE mit dem vorliegenden Gesetz nicht erreicht.
Meine Damen und Herren! Wenn das Glücksspielangebot zu begrenzen und der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken hauptsächliches Ziel staatlicher Regulierung sein soll, dann bleibt der Gesetzentwurf weit hinter diesen Erwartungen zurück. Deutlich wurde in der Anhörung, dass die Einnahmeerzielungsabsicht offensichtlich höher bewertet wird als eine tatsächliche Bekämpfung der Suchtgefahren. Bei der Anhörung konnten gerade diese Suchtgefahren eben nicht erörtert werden, da unter den Anzuhörenden keine Vertreter der Institutionen zugegen waren, die sich dieser Thematik hätten annehmen können.
Deutlich wurde jedoch, dass das Staatsmonopol gestärkt und private Anbieter verdrängt werden sollen. Warum und wie jedoch gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - das ist unsere Generalkritik - nur das Staatsmonopol eine bessere Suchtprävention im Vergleich zu privaten Anbietern durchzusetzen vermag, blieb nach wie vor offen.
Die jetzt getroffenen Regelungen gehen weit über dieses Urteil hinaus. Das ist zum einen das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet - wir haben in der Anhörung einiges dazu gehört -, ohne den Nachweis zu erbringen, dass der Schutz von Minderjährigen und Erwachsenen gegen die Spielsucht durch weniger restriktive Maßnahmen nicht erreicht werden kann. Das betrifft ferner die Beschränkung der Werbefreiheit und des freien Kapitalverkehrs sowie die vorgesehenen Beschränkungen für die Zulassung gewerblicher Spielevermittler.
Die Begrenzung der Tätigkeiten der Lottogesellschaften auf ein Bundesland kann in unmittelbarer Folge als eine verbotene Marktaufteilung und damit als eine Verletzung des Artikels 81 in Verbindung mit Artikel 10 des EG-Vertrages gewertet werden.
Daneben gibt es weitere Bedenken. So sind derzeit im Gesetzentwurf mindestens drei Regelungen vorgesehen,
die aus unserer Sicht formal einer Notifizierungspflicht unterliegen. Eine generelle Bewertung der vorgesehenen Regelungen durch das Bundeskartellamt ist jedoch erst dann möglich, wenn alle Länder Ihre Ausführungsbestimmungen geschaffen haben. Das ist noch abzuwarten.
Weiterhin ist rechtlich fraglich, ob ein durch 16 Bundesländer beschlossener Staatsvertrag durch einen von nur 13 Bundesländern beschlossenen ersetzt werden kann. Folgt man den Nachrichten, so beabsichtigen die Landtage der Freistaaten Thüringen und Sachsen, ihre höchste Glückseligkeit am 30. Dezember zu beschließen. Es wäre eine Möglichkeit, dass man den Verbund Mitteldeutschland neu aktivieren könnte.
Meine Damen und Herren! Wenn der Gesetzgeber an einem staatlichen Wettmonopol festhalten will, muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten. Dazu gehören unter anderem inhaltliche Kriterien hinsichtlich Art und Zuschnitt der Sportwetten sowie Vorgaben zur Beschränkung ihrer Vermarktung, Beschränkung der Werbung auf Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Wetten, Maßnahmen zur Abwehr von Suchtgefahren, die über das bloße Bereithalten von Informationsmaterial am Rande des Standes hinausgehen, Vertriebswege so auszuwählen und einzurichten, dass Möglichkeiten zur Realisierung des Spieler- und Jugendschutzes genutzt werden können, und die Sicherstellung der Einhaltung dieser Anforderungen durch geeignete Kontrollinstanzen.
Da dies im vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausreichend dargestellt und geregelt ist und gemessen an den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Staatsvertrag wird die Fraktion DIE LINKE den vorliegenden Entwurf ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin, da ich der Auffassung bin, dass der Minister aus unserer Sicht alles Wesentlichen gesagt hat,