Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Werte Frau Präsidentin, da ich der Auffassung bin, dass der Minister aus unserer Sicht alles Wesentlichen gesagt hat,

(Oh! bei der FDP)

möchte meine Rede gern zu Protokoll geben.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Das ist möglich.

(Zu Protokoll:)

Der Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen - der den bisherigen Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18. Dezember 2003 ersetzt - in Landesrecht transformiert werden soll.

Der Staatsvertrag bedarf deshalb gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Landesverfassung der Zustimmung des Land

tages in Form eines Gesetzes. Die Erarbeitung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages ist aufgrund des so genannten Sportwettenurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 erforderlich geworden. Darin hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols - im speziellen Fall im Freistaat Bayern - für unvereinbar mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes erklärt.

Dass wir als Parlamentarier nunmehr heute über den Gesetzentwurf zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften beraten, liegt auch daran, dass das Bundesverfassungsgericht den Ländern aufgegeben hatte, den Bereich der Sportwetten neu zu regeln, und diesbezüglich eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 gesetzt hat.

Ich möchte in diesem Kontext jedoch nicht verhehlen, dass aufgrund der Reichweite des Staatsvertrages eine differenziertere Diskussion ohne derartigen Zeitdruck wünschenswert gewesen wäre. Der Minister hat auch darauf hingewiesen, dass infolge der Fortschreibung des staatlichen Monopols bis 2011 eine erhebliche öffentliche Kampagne gerade seitens der privaten Wettspielanbieter zu verzeichnen war und ist. Im Rahmen dessen wird kritisiert, dass in dem neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen die bisher getrennt geregelten Bereiche Lotterien und Sportwetten nunmehr in einem Regelwerk vereint und undifferenziert behandelt würden. Wir müssen dabei auch zur Kenntnis nehmen, dass diese Kritik nicht allein mit finanziellen Interessen und dem Ziel einer vollständigen Liberalisierung des Glücksspielwesens abgetan werden sollte, insbesondere vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben.

Der Staatsvertrag sieht im Wesentlichen vor, dass nur die Bundesländer Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel veranstalten dürfen. Darüber soll die Werbung weitgehend eingeschränkt werden. Außerdem werden Internetwetten generell verboten, wovon besonders private Anbieter betroffen sind. Hierneben wird kritisiert, dass die unter Suchtgesichtspunkten gefährlicheren Bereiche des Geldspiels an Automaten sowie der Pferdewetten von dem Staatsvertrag nicht umfasst sind. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass gerade im Bereich des Glücksspiels dem Staat ein besonderer Schutzauftrag zugewiesen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klar gemacht, dass dem Staat eine Einschätzungsprärogative dahin gehend zusteht, den vom Glücksspiel ausgehenden Gefahren durch Einrichtung eines staatlichen Monopols entgegenzuwirken. Dieses Monopol ist dann verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß, wenn durch die konkrete Ausgestaltung eine konsequente Ausrichtung an der Bekämpfung der Wettsucht und von problematischem Spielverhalten verfolgt und erreicht wird.

Insofern soll der Gesetzentwurf den Vorgaben der Bundesverfassungs- und europarechtlichen Rechtsprechung gerecht werden. In diesem Kontext weise ich auch darauf hin, dass es bei dem Gesetzentwurf nicht darum gehen kann, dem Staat lediglich seinen finanziellen Anteil am Glücksspielwesen zu sichern, sondern vielmehr Suchtgefahren zu bekämpfen und Suchtprävention zu betreiben.

Vor diesem Hintergrund sind wir uns aber auch der kontroversen Auffassungen bewusst. Gleichwohl ist darauf

hinzuweisen, dass ohne eine Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs - der den Schutzzweck des staatlichen Glücksspielmonopols hervorhebt - mit Beginn des kommenden Jahres - ab 1. Januar 2008 - eine unübersichtliche Lage auf dem Glücksspielsektor im Land Sachsen-Anhalt eintreten würde.

Wir werben daher - entsprechend der Empfehlung des Innenausschuss - um ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kosmehl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde reden, weil es einiges zu bereden gibt und weil ich denke, dass Sie auch wissen wollen, worüber Sie heute abstimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meinen Redebeitrag in drei Teile gliedern: erstens Staatsvertrag, zweitens landesrechtliches Ausführungsgesetz und drittens Verfahren und zukünftige Entwicklung.

Kommen wir zum eigentlichen Staatsvertrag. Heute soll der Landtag von Sachsen-Anhalt einem Staatsvertrag zustimmen, der sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Bedenken hervorruft. Mit dem Verbot der Internetvermittlung wird in die Freiheit der Berufsausübung eingegriffen, und zwar verschiedenster Anbieter. Ich kann Ihnen garantieren, lieber Herr Kollege Gürth, genau aus diesem Grund ist der Artikel im Grundgesetz so wichtig für die Wirtschaft und für wirtschaftliche Unternehmungen. Deshalb wird dieser Artikel eine zentrale Rolle bei einem Überprüfungsverfahren spielen.

Eine Rechtfertigung für diesen Eingriff in der höchsten Stufe findet sich nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte eher das Gegenteil annehmen. Das hat die Anhörung auch bewiesen. Gerade die Vermittlung über das Internet bietet einen aktiven und echten Spielerschutz. Sie können eine klare Zuweisung haben. Sie können die Höhe des Spieleinsatzes festlegen. Sie können sich Personalausweisdokumente - so macht es beispielsweise Tipp24 - vor der Gewinnausschüttung zeigen lassen. Das heißt, Sie haben einen echten Jugendschutz, Sie haben einen echten Spielerschutz. Gerade diese Möglichkeit wollen Sie nicht wahrnehmen.

Wer in der Diskussion ehrlich ist, der weiß, dass die staatlichen Lotto-Toto-Gesellschaften der Länder genau so eine Internetvertriebsplattform haben wollen, die sie für viel Geld entwickelt haben und jetzt einfach geschlossen lassen, weil der Staatsvertrag das nun einmal so vorsieht. Ich meine, an dieser Stelle ist man dem Gesichtspunkt des Spielerschutzes nicht nachgekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Regelungen des Staatsvertrages bedrohen oder vernichten nicht nur die privaten Spielevermittler, sondern sie schwächen auch staatliche Anbieter. Beschränkungen der Werbung, des Annahmestellennetzes oder das Verbot des Internetvertriebes werden auch in SachsenAnhalt zu spüren sein.

Wenn Sie beispielsweise der Norddeutschen Klassenlotterie oder Faber den persönlichen Postwerbeweg ver

bauen oder wenn Sie beispielsweise einem Anbieter wie Tipp24, der nur staatliche Produkte von sechs Landeslotteriegesellschaften plus NKL plus SKL vertreibt, also wirklich nur das staatliche Lotto ausschließlich über das Internet vertreibt, den Internetvertrieb verbieten, dann hat das gravierende Auswirkungen auf den Umsatz der staatlichen Lottogesellschaften. Diese sind doch Teil von Lotto. Warum man ausgerechnet diese Vertriebswege verbaut, vermag ich nicht zu verstehen.

Das liegt aber daran, dass die Ministerpräsidenten ohne Not Lotto und Lotterien in den Staatsvertrag einbezogen haben, der eigentlich nur für eine Neuregelung des Sportwettenrechts notwendig war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einen Punkt wiederholen, den ich bereits bei der Einbringung genannt habe. Ich glaube nicht, dass ein Lottospieler, der verantwortungsvoll Lotto spielt,

(Zuruf von der CDU: Wie Sie!)

der über Faber, über die NKL oder die SKL oder über Online-Tipps zum Lottospielen gekommen ist, sich ab dem 1. Januar 2008 auf den Weg macht und die nächste Annahmestelle suchen wird. Den werden wir schlicht und ergreifend verlieren. Weniger Umsatz bei Lotto heißt weniger Möglichkeiten, für soziale Zwecke Geld zur Verfügung zu stellen. An dieser Stelle, Herr Kollege Rothe, kommt der einzige Einschub von mir hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Staatsvertrag wurde notifiziert. Er ist vonseiten der Europäischen Kommission stark kritisiert worden. Ich gehe fest davon aus, dass es zu einer Überprüfung kommen wird. Es bleibt dann abzuwarten, wie sich der Europäische Gerichtshof zu diesen Regelungen positionieren wird.

Ich habe mit Schreiben vom 4. Dezember 2007 die Europäische Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass auch in dem in Sachsen-Anhalt zu verabschiedenden Landesgesetz immer noch mindestens drei Vorschriften enthalten sind, die einer Notifizierung durch die Europäische Kommission bedürfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung im Innenausschuss hat viele Fragen unbeantwortet gelassen. So konnte niemand begründen, warum nur staatlich vermittelte Sportwetten, nicht aber die in einem engen gesetzlichen Rahmen privat vermittelten Sportwetten zulässig sein sollen.

Sie zerstören eine funktionierende private Sportwettenbranche in dem Wissen, dass kein Nutzer auf das staatliche Angebot zurückgreifen wird. Sie bereiten mit Ihrer Zustimmung den Weg für Schwarzmarktwetten. Sie ermöglichen es auch, organisierte Kriminalität wieder zum Zuge kommen zu lassen, obwohl wir bereits einen einigermaßen geregelten Markt hatten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz noch zu den landesrechtlichen Regelungen. Der Berichterstatter hat es deutlich gemacht: Es sind einige Änderungen erfolgt. Ich bin der Koalition sehr dankbar dafür, dass wir das an einigen Stellen machen konnten.

Es war insbesondere nicht einzusehen, warum ausgerechnet das Land der Frühaufsteher für bestimmte Glücksspielarten ein Wettverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr vorgesehen hat. Das zeigt aber deutlich, dass Sachsen-Anhalts Innenministerium nach wie vor nicht nur innerhalb des Rahmens handeln will, sondern auch

darüber hinaus das zulässige Glücksspiel weiter einschränken wollte. Dass es nicht dazu gekommen ist, finde ich richtig und gut.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verfahren war von Zeitdruck geprägt. Ich will an dieser Stelle über die Qualität und die Quantität der Ausschussberatungen, zum Beispiel der Beratungen im Finanzausschuss schweigen; aber ich bin mir sicher, dass dies nicht das letzte Mal gewesen sein wird, dass wir uns mit diesem Bereich beschäftigen. Dieser Staatsvertrag wird das Jahr 2011 nicht erleben.

Frau Präsidentin, namens der FDP-Landtagsfraktion beantrage ich eine namentliche Abstimmung zu dem Staatsvertrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Oh! bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Debatte. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1013. Es ist eine namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt beantragt worden. Ich bitte die Schriftführer, die namentliche Abstimmung vorzubereiten.

Zunächst haben wir die Freude, die zweite Gruppe Damen und Herren der Mitteldeutschen Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft Bitterfeld bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich bitte, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:

Frau von Angern Nein Herr Barth Ja Herr Bergmann Ja Herr Bischoff Ja Herr Prof. Dr. Böhmer - Herr Bommersbach Ja Herr Bönisch Ja Herr Borgwardt Ja Herr Born Ja Herr Dr. Brachmann Ja Frau Brakebusch - Herr Brumme - Frau Budde - Frau Bull Enthaltung Herr Bullerjahn Ja Herr Czeke Nein Herr Daldrup - Frau Dirlich Nein Herr Doege Ja Herr Dr. Eckert - Herr Felke Ja Frau Feußner Ja Frau Fiedler Nein Herr Dr. Fikentscher Ja Frau Fischer Ja

Herr Franke Nein Herr Gallert Nein Herr Gebhardt - Herr Geisthardt Ja Frau Gorr Ja Herr Graner Ja Frau Grimm-Benne - Herr Grünert Nein Herr Gürth Ja Herr Güssau Ja Frau Hampel - Herr Harms - Herr Hartung Ja Herr Hauser Nein Herr Heft Nein Herr Henke Nein Herr Höhn Nein Frau Hunger Nein Frau Dr. Hüskens Nein Frau Dr. Klein Nein Herr Kley Nein Frau Knöfler - Herr Dr. Köck Nein Herr Kolze Ja Herr Kosmehl Nein Herr Krause Nein Frau Dr. Kuppe - Herr Kurze Ja Herr Lange Nein Herr Lüderitz Nein Herr Madl Ja Herr Mewes Nein Herr Miesterfeldt Ja Frau Mittendorf Ja Herr Prof. Dr. Paqué - Frau Dr. Paschke Nein Frau Penndorf - Herr Poser - Herr Dr. Püchel Ja Herr Radke Ja Herr Reichert Ja Frau Reinecke Ja Frau Rente - Frau Rogée Nein Herr Rosmeisl Ja Herr Rothe Ja Herr Rotter Ja Frau Rotzsch Ja Herr Scharf Ja Herr Schatz Ja Herr Dr. Schellenberger Ja Herr Scheurell Ja Frau Schindler Ja Frau Schmidt Ja

Herr Schröder Ja Herr Schulz Ja Herr Schwenke - Frau Dr. Späthe - Herr Stadelmann Ja Herr Stahlknecht Ja Herr Steinecke Ja Herr Sturm Ja Frau Take Ja Herr Dr. Thiel Nein Herr Thomas Ja Frau Tiedge Nein Herr Tögel Ja Herr Tullner - Herr Weigelt Ja Frau Weiß Ja Frau Wernicke Ja Herr Wolpert Nein Herr Zimmer Ja

Es sind noch einige Abgeordnete im Raum, die nicht abgestimmt haben.

(Minister Herr Dr. Daehre: Die gerade einen Lot- toschein abgegeben haben!)