Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss fand in der 23. Sitzung am 5. Dezember 2007 statt. Dazu lagen ihm die Voten der mitberatenden Ausschüsse wie folgt vor:

Der Ältestenrat stimmte dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu und beantwortete die Fragen des federführenden Ausschusses.

Der Ausschuss für Inneres empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs in der vorgelegten Fassung mit Änderungen in § 2 Satz 1. Den empfohlenen Änderungen wurde in der Beratung des Sozialausschusses nicht entsprochen, da nach der Auffassung der Regierungsfraktionen nach den Beratungen zur Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung unter Beteiligung des GBD für alle Beteiligten eine Formulierung gefunden wurde, die deutlich macht, dass das Nichtraucherschutzgesetz den kommunalen Bereich nicht regeln soll.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfahl zwar die unveränderte Annahme der vorläufigen Beschlussempfehlung, bat aber um die Prüfung von Änderungsvorschlägen zu §§ 2 und 8. Gleichzeitig empfahl er bei § 6 die Findung einer rechtssicheren Formulierung bezüglich des Verhältnisses von Inhaberinnen und Inhabern zu Betreiberinnen und Betreibern der in § 2 genannten Einrichtungen.

Diesen Empfehlungen vermochten die Koalitionsfraktionen bei Annahme der getroffenen Übergangsregelung zum Inkrafttreten in § 9 nicht zu folgen. Insbesondere das Erfordernis einer Änderung der Formulierung in § 6 Satz 1 wurde aufgrund der Regelung im Gaststättengesetz nicht gesehen.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung schlug vor, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit Änderungen in den §§ 1, 2, 4, 7 und 9 anzunehmen. Außerdem hat er seine Auffassung zu den an ihn gerichteten Fragen dargelegt.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat des Weiteren einige verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich des Gesetzentwurfs erörtert und dem Ausschuss für Soziales empfohlen, diese Fragen zu prüfen und den GBD mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu beauftragen.

Dem ist der Sozialausschuss mit Mehrheit nicht gefolgt, da er diese Bedenken nicht teilt. Wären diese erheblich oder sehr problematisch, so hätte der Ausschuss für Recht und Verfassung dem Gesetz nicht zustimmen dürfen.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur schlug dem Ausschuss für Soziales vor, im Gesetzestext Änderungen hinsichtlich des § 2 Nr. 3 und Nr. 6, des § 3 Abs. 1 und des § 4 vorzunehmen. Außerdem warf er eine Frage zu § 3 Abs. 2 auf.

Dem Petitum des Bildungsausschusses, bezüglich der Berücksichtigung der Schulautonomie die Festlegung des Rauchverbotes in den Außenbereichen in den Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 in das Entscheidungsrecht der Gesamtkonferenz der Schule zu stellen, wurde nicht gefolgt. Hierdurch würde der Gesetzgeber seine Verantwortung auf eine dann völlig überforderte Entscheidungsebene verlagern. Ebenso wurde dem Vorschlag des Bildungsausschusses zum Zusammenführen der Nrn. 3 und 6 des § 2 nicht gefolgt, da für den Schulbereich mit § 3 Abs. 1 Satz 2 auch im Außenbereich ein Rauchverbot vorgesehen ist.

Dem Ausschuss für Soziales lagen für seine Beratung des Weiteren zwei Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD vor. An der Beratung nahm auch der Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verfassung teil.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte zu Beginn, die abschließende Beratung zum Gesetz um ein oder zwei Monate zu verschieben, da dieses aus ihrer Sicht noch handwerkliche und verfassungsrechtliche Fehler aufweist.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Außerdem sollten die vom mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung erörterten und in der Beschlussempfehlung dargelegten verfassungsrechtlichen Fragen zunächst vom GBD beantwortet werden, wozu dieser vom Ausschuss beauftragt werden müsste.

(Herr Kosmehl, FDP: Richtig!)

Diesem Antrag wurde bei 4 : 7 : 0 Stimmen nicht zugestimmt. Auch der eingangs von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag, in dieser Sitzung nicht die abschließende Beratung durchzuführen, sondern nur die Fachfragen zu erörtern, wurde bei 4 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.

Auch seitens der Fraktion der FDP kam erhebliche Kritik hinsichtlich des Beratungsverfahrens.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Genau!)

Die Koalitionsfraktionen erklärten, dass neben der vorläufigen Beschlussempfehlung lediglich die als Tischvorlage von ihnen vorgelegten zwei Änderungsanträge als Beratungsgrundlage dienen sollten. Die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse wurden nicht zum Antrag erhoben.

Der Ausschuss trat daraufhin in die Gesetzesberatung ein. Die §§ 1 und 2 wurden in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung beschlossen. Der § 3 Abs. 1 wurde nach einem redaktionellen Hinweis des GBD ebenfalls beschlossen.

Hinsichtlich des § 4 - Generelle Ausnahmen - lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor, die in Nr. 3 enthaltenen Ausnahmeregelungen für Zimmer in Heimen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind, zu streichen. Begründet wurde dieser Antrag mit dem Selbstschutz der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie der dort angestellten Mitarbeiter. Dies stellt auch eine wesentliche Schlussfolgerung aus den Anhörungen dar.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Die Oppositionsfraktionen sprachen sich gegen diesen Antrag aus, da sie darin einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht sahen. Nach kontroverser Diskussion wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit 8 : 3 : 0 Stimmen angenommen.

Der § 4 wurde schließlich mit der Streichung der Nr. 3 und einer redaktionellen Empfehlung entsprechend geändert und mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.

Die §§ 5 und 6 wurden in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung beschlossen.

Bei § 7 - Ordnungswidrigkeiten - hat der Ausschuss eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen. Der Paragraf wurde ansonsten in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung beschlossen.

Zu § 8 - Berichterstattung. Hier wurde der Zeitraum verändert. Dem zuständigen Ministerium ist nun vorgegeben, bereits nach zwei Jahren über die Umsetzung und Wirksamkeit zu berichten.

Ein zweiter Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen lag zu § 9 - Inkrafttreten - vor. Der bisherige Text dieses Paragrafen wurde zu Absatz 1. Als Absatz 2 wurde der Text angefügt: „Abweichend von Absatz 1 tritt § 7 am 1. Juli 2008 in Kraft.“ Damit sollen die Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung erst ab der Mitte des Jahres 2008 gelten. § 9 wurde mit dieser Änderung vom Ausschuss mit 8 : 0 : 4 Stimmen angenommen.

Die Gesetzesüberschrift blieb unverändert.

Die Fraktion DIE LINKE erklärte, sie werde an der Endabstimmung über das Gesetz nicht teilnehmen mit der Begründung, dass sie das Gesetz in der jetzigen Fassung für nicht endabstimmungsfähig halte.

Der Ausschuss für Soziales hat die heute vorliegende Beschlussempfehlung einschließlich des Entschließungsantrages somit ohne die Stimmen der Fraktion DIE LINKE mit 8 : 1 : 0 Stimmen angenommen.

Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. Abschließend möchte ich mich bei allen Beteiligten für ihr engagiertes Zusammenarbeiten in diesem Beratungsprozess bedanken. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank für die Berichterstattung, Herr Brumme. - Für die Landesregierung erteile ich Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten! Ich freue mich sehr, dass wir heute auch in Sachsen-Anhalt ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher verabschieden können.

(Zurufe von Frau Dr. Hüskens, FDP, und von Herrn Kosmehl, FDP)

Die ausführliche Berichterstattung von Herrn Brumme hat gezeigt, welch intensive Auseinandersetzung es zu diesem wichtigen Thema im Landtag gegeben hat.

Deswegen sage ich auch gleich zu Beginn: Wir dürfen nicht locker lassen. Lassen Sie uns gemeinsam auf diesem Weg der Verbesserung des Nichtraucherschutzes weiter gehen. Es sind auch nach der Verabschiedung des Gesetzes weitere Initiativen zur Eindämmung der Nikotinsucht nötig. Nichtraucherschutz bedeutet Gesundheitsschutz.

(Zuruf von Herrn Scheurell, CDU)

Erinnern wir uns: Vor mehr als einem Jahr, am 5. Dezember 2006 begab sich Sachsen-Anhalt an den Start. Als eines der ersten Länder in Deutschland und als erstes ostdeutsches Bundesland legten wir einen Gesetzentwurf zum Schutz von besonders sensiblen Personengruppen vor den Gefahren des Passivrauchens vor. Den Gastronomie- und Diskothekenbereich hatten wir damals noch nicht im Gesetzesvorschlag, weil ursprünglich noch der Bund für diesen Bereich als zuständig galt.

Mit der Beratung der für den Gesundheitsschutz zuständigen Ministerinnen und Minister im Februar 2007, dem so genannten Nichtraucherschutzgipfel in Hanno

ver, nahm der Zug dann richtig Fahrt auf. Alle waren sich einig: Die Tür zu einem umfassenden, möglichst einheitlichen und konsequenten Nichtraucherschutz ohne größere Ausnahmen in Deutschland war aufgestoßen. Die Ministerpräsidenten haben diesen Vorschlag dann einen Monat später abgesegnet.

Wegen der Problematik des Zweilesungsprinzips - Herr Brumme hat darüber berichtet - erarbeiteten die Koalitionsfraktionen vor diesem Hintergrund einen neuen Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes, der über die ursprüngliche Regierungsfassung hinausgehend nicht allein Landeseinrichtungen, Krankenhäuser, Heime, Kindereinrichtungen und Schulen erfasste, sondern weitere Einrichtungen des öffentlichen Lebens und vor allem die in der bundesdeutschen Diskussion heftig umstrittenen Gaststätten und Diskotheken.

Wir alle wissen: Rauchen ist nicht eine beliebige Gesundheitsgefährdung. Rauchen verursacht nicht irgendeine Krankheit, wie beispielsweise Husten oder Schnupfen. Jährlich sterben in Deutschland etwa 110 000 bis 140 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Aber nicht nur für Raucherinnen und Raucher ist Nikotin in höchstem Maße gesundheitsschädigend. Gefährdet sind eben auch Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Passivrauchen kann ebenso zu gesundheitlichen Schäden führen. Bundesweit sterben jährlich ca. 3 000 bis 5 000 Menschen, die gar nicht selbst rauchen, an Krankheiten wie Lungenkrebs, die eindeutig durch Passivrauchen verursacht worden sind.

Deshalb ist auch mir ganz persönlich ein konsequenter Nichtraucherschutz so wichtig, ganz besonders auch im Interesse der jungen Generation, der Kinder und Jugendlichen.

Bei den Gaststätten, meine Damen und Herren, haben die Koalitionsfraktionen einen Kompromiss gefunden, der in Einraumwirtschaften und Diskotheken das Rauchen untersagt und in Mehrraumgaststätten in einem abgeschlossen Raum das Rauchen gestattet. Ich hoffe sehr, dass die Wirte mit dieser Regelung verantwortungsvoll umgehen

(Frau Weiß, CDU: Das machen die!)

und dabei insbesondere sowohl die Interessen von Familien mit Kindern als auch die ihrer Angestellten berücksichtigen. Sie wissen alle, dass ich mir eine Regelung analog zu den Beschlüssen der Gesundheitsministerinnen und -minister und der Ministerpräsidenten hätte vorstellen können. Aber ich denke, wir haben mit diesem Kompromiss einen guten Einstieg gefunden.

In den Ausschussberatungen hat eine weitere Regelung Eingang in den Gesetzestext gefunden, und zwar die zum Rauchverbot in privat genutzten Räumen in Behinderten- und Altenpflegeheimen, die ursprünglich in beiden Gesetzentwürfen so nicht vorgesehen war. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte dabei dem Wunsch von Heimträgern, vorgetragen von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in der Anhörung. Besondere brandschutztechnische Probleme und die zu wahrende Sicherheit für alle Heimbewohnerinnen und Heimbewohner wurden angeführt. In Heimverträgen gibt es bereits vielfach derartige Vorschriften.

In zwei Jahren werden wir nach § 8 die Umsetzung des Gesetzes insgesamt zu bewerten haben. Wir werden evaluieren, wie sich die einzelnen Regelungen in der Praxis bewähren. Auch ein Vergleich mit dem Nicht

raucherschutz in den anderen Bundesländern wird dann möglich sein. Dann werden wir schauen, wie es denn in Bayern, in Niedersachsen, im Saarland oder auch in Sachsen und Thüringen im Vergleich zu uns läuft. Wir werden daraus dann auch gemeinsam Schlussfolgerungen ziehen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz wird in knapp drei Wochen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten davon losgelöst erst sechs Monate später in Kraft zu setzen, halte ich für eine kluge Entscheidung. Damit haben Einrichtungen, Behörden, Organisationen und auch Privatleute Zeit, um erforderliche Umstrukturierungs- und Organisationsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Diese Zeit muss aber auch genutzt werden. Ich erwarte nebenbei, dass dann auch die Akzeptanz für das Nichtraucherschutzgesetz bei denjenigen wachsen wird, die jetzt noch skeptisch oder ablehnend sind.