Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Dafür sichern wir Ihnen ausdrücklich unsere Unterstützung zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Nun spricht Herr Dr. Brachmann für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der eine oder andere wird sich darüber wundern, dass ich jetzt zu diesem Thema spreche. Kollege Rothe hat mich gebeten, heute zu diesem Thema zu sprechen, weil er verschiedene andere Redebeiträge zu halten hat.

Aber die Sache hat auch einen gewissen Charme; denn den Beschluss vom 17. Januar 2002, von dem schon mehrfach die Rede war und auf den ja auch beide Anträge Bezug nehmen, durfte ich damals in dieses Hohe Haus einbringen. Für die CDU hatte Herr Böhmer gesprochen. Ich erlaube mir, aus dem von der CDU alternativ eingebrachten damaligen Antrag zu zitieren:

„Erst nach Abschluss der Verwaltungs- und Funktionalreform kann darüber entschieden werden, inwieweit eine erneute Gebietsreform erforderlich ist.“

Mir ist die Forderung „Keine Gebietsreform ohne Funktionalreform!“ noch sehr gut in Erinnerung Es ist dann anders gemacht worden. Wir sind nicht nachtragend, aber das Problem bleibt. Insoweit, denke ich, hat die Fraktion DIE LINKE durchaus den Finger in die Wunde gelegt.

Meine Damen und Herren! Die Funktionalreform ist in diesem Land eine unendliche Geschichte. Wenn ich

richtig mitgezählt habe, dann ist das jetzt der vierte Versuch, etwas Substanzielles auf den Weg zu bringen. Bei mir füllen die Materialien - dafür ist genügend Papier beschrieben worden - nicht nur ein paar Ordner, sondern das ist mittlerweile ein ganzer Aktenschrank. Ich habe mir die Sachen aufgehoben.

Das Problem - ich will das jetzt nicht alles nachzeichnen - hat sich im Grunde genommen überhaupt nicht verändert. Im Jahr 1993 gab es schon einmal eine Kreisgebietsreform. Auch damals gab es einen Entschließungsantrag, in dem festgeschrieben wurde, dass der damaligen Kreisgebietsreform „zu ihrer inneren Rechtfertigung“, so wurde es formuliert, eine Funktionalreform folgen müsse.

Die Landesregierung hatte dann die Lottermoser-Kommission eingesetzt. Diese schrieb im Mai 1994 in ihrem Abschlussbericht - ich zitiere -, „dass eine grundsätzlich ablehnende Haltung der Fachressorts gegenüber einer Funktionalreform besteht.“ Das war im Jahr 1994, nicht in Baden-Württemberg, sondern in Sachsen-Anhalt. Aber das ist im Grunde genommen auch heute noch das Problem, mit dem wir zu kämpfen haben. Teilweise sind es die gleichen Leute, die immer wieder das Gleiche aufschreiben, um zu verhindern, dass bestimmte Aufgaben kommunalisiert werden.

Es macht es auch nicht einfacher - Herr Ministerpräsident, Sie haben es angesprochen -, wenn sich Fachbruderschaften oder - ich sehe einmal in unsere Reihen, zu Frau Mittendorf - Fachschwesternschaften über alle politischen Entscheidungsebenen hinweg zusammenfinden, um deutlich zu machen: Nur über meine - - Ich will den Satz nicht zu Ende führen.

Aber es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang. In dieser Legislaturperiode haben wir im Innenausschuss noch gar nicht über die Funktionalreform geredet, als der Landwirtschaftsausschuss schon einmal rein vorsorglich erklärt hat: Hände weg von den Ämtern für Landwirtschaft!

(Zustimmung von Herrn Barth, SPD - Herr Bi- schoff, SPD: Genau!)

Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine politische Gesamtverantwortung

(Zustimmung bei der SPD)

- diese ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben - für eine substanzielle Funktionalreform. Mir geht es nicht nur darum, weil es im Koalitionsvertrag steht, sondern es geht auch um die politische Glaubwürdigkeit. Wir haben eine Kreisgebietsreform in diesem Lande realisiert, und wir stehen gegenüber den Landkreisen auch im Wort, dass dies jetzt mit einer Funktionalreform verbunden wird.

Es geht auch - das ist heute schon mehrfach zitiert worden - um die Umsetzung dessen, was sich das Hohe Haus selbst aufgegeben hat. Es gibt dieses Verwaltungsmodernisierungsgesetz mit der Ausformulierung des Subsidiaritätsgrundsatzes, dass kommunalisiert wird, wenn die jeweilige Aufgabe auf der Ebene der Kommunen wirtschaftlicher und zweckmäßiger wahrgenommen werden kann.

Diese Einschränkung ist auch notwendig - Herr Ministerpräsident, Sie haben das noch einmal verdeutlicht; dahinter steht auch meine Fraktion -: Es geht nicht um die

Kommunalisierung um jeden Preis, sondern die Sache muss für das Land letztlich wirtschaftlicher sein. Es kann nicht sein, dass wir eine Aufgabe übertragen und dann im Wege des kommunalen Finanzausgleichs der Scheck höher ausfällt als das, was wir derzeit dafür bezahlen müssen. Den Gedanken mit der Effizienzrendite würden wir nachdrücklich unterstützen.

Ich kann - die rote Lampe leuchtet schon - in einer Redezeit von fünf Minuten nicht auf die einzelnen Bereiche eingehen. Der Ministerpräsident hat sie skizziert. Aber ich denke, es kann im gemeinsamen Ringen gelingen, Lösungen zu finden, mit denen alle leben können.

Insoweit kann ich Sie nur ermuntern, Herr Ministerpräsident, sich mit ihrer Person auch weiterhin dafür einzusetzen, dass die Funktionalreform in diesem Lande gelingt. Der - jetzt greife ich ein Wort von Herrn Rothe auf - „brutalstmöglichen Unterstützung“, hoffentlich nicht nur der Innenpolitiker meiner Fraktion, können Sie sich gewiss sein. Von der „Heißen Kartoffel“ war heute schon die Rede. Ich hoffe, dass wir uns alle nicht die Finger daran verbrennen.

Ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und von Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb)

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. Möchten Sie noch zwei Fragen beantworten? - Bitte Frau Bull zunächst.

Herr Dr. Brachmann, Frau Dr. Paschke hat auf den grundsätzlichen Unterschied der Möglichkeiten der Herangehensweise hingewiesen, dass ich auf der einen Seite sagen kann, es ist für mich ein grundlegender Wert, aber ich wäge ab, welche Sachgründe dagegen sprechen, oder mich auf der anderen Seite in die politische Landschaft begebe und händeringend nach Verhinderungsgründen suche.

Ich hätte gern einmal gewusst, welche sachlichen Gründe in der SPD-Fraktion dagegen sprachen, geschlossen dem Anliegen zu entsprechen, den Kommunalisierungsansatz des Ministeriums bezüglich der Suchtberatungsstellen wieder zurückzunehmen.

Das ist eine sehr spezielle Frage. Sie wissen auch, dass die Finanzierung der Suchtberatungsstellen - ich habe das nur am Rande begleitet - nicht gesichert war und dass die Suchtberatungsstellen selbst darum gebeten haben,

(Frau Bull, DIE LINKE: Das ist immer so, Herr Dr. Brachmann!)

dass es zur Wahrung ihrer Arbeitsfähigkeit erst einmal bei dieser Lösung bleibt. Ich selbst hätte überhaupt kein Problem damit,

(Frau Bull, DIE LINKE: Ach!)

dass diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen wird. - Es gab noch eine zweite Frage?

Es gab noch eine zweite Frage. Wenn ich es recht verstanden habe, wollte Frau Schmidt speziell dazu etwas sagen. Ist das eine Zwischenbemerkung?

(Zuruf von Frau Schmidt, SPD)

- Gut. Dann geht es der Reihe nach. Frau Dr. Paschke, bitte.

Herr Dr. Brachmann, ich muss jetzt noch einmal nachfragen; denn ich bin mir im Moment völlig unsicher. Wenn wir substanziell verlagern wollen, wenn man die substanziellen Aufgabenverlagerungen also ernst nimmt - darunter verstehen wir, dass tatsächlich ganze Bereiche verlagert werden; das ist für mich substanziell

(Herr Dr. Brachmann, SPD: Richtig!)

und nicht die Ausführung der Hufschmiedverordnung aus dem Wirtschaftsministerium -, ist das dann bei 14 Gebietskörperschaften möglich?

Ich sage noch einmal ausdrücklich: Hierbei geht es nicht um die Diskussion: Regionalkreise oder 14 Gebietskörperschaften? Hierbei geht es vielmehr um die Diskussion: Bekommt man das bei 14 Gebietskörperschaften tatsächlich noch hin?

Sie haben vorhin die erste Legislaturperiode angesprochen. Damals sind in einer Enquetekommission substanzielle Aussagen getroffen worden. Es wurde festgehalten, dass man die Zahl der Gebietskörperschaften unter zehn halten müsse, um überhaupt Aufgabenbereiche substanziell verlagern zu können.

Also, meine Frage ist: Wenn Sie davon überzeugt sind, dass das geht, könnten Sie mir jetzt Mut machen, dass wir das auch mit 14 Gebietskörperschaften substanziell hinbekommen?

Ich mache Ihnen gern Mut, Frau Paschke. Ich denke schon, dass diese Kreisgebietsreform - es gab auch bei der SPD-Fraktion weitergehende Vorstellungen -, auch so wie sie jetzt realisiert worden ist, Grundlage für eine substanzielle Funktionalreform sein kann. Der Beschluss von 2002 hatte das Leitbild von Manfred Püchel, das Zweite Vorschaltgesetz, zur Grundlage. Darin ging es genau um Gebietsstrukturen, wie wir sie jetzt haben.

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Nein!)

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Viel später!)

- Nein, nein. Die Grundlage war - ich würde Sie bitten, noch einmal genau nachzuschauen, Frau Paschke - das Zweite Vorschaltgesetz mit den Leitbildern, die darin geregelt worden sind. Kollege Püchel nickt. Das ist jetzt insoweit in Gesetzesform gegossen.

Es trifft zu, dass die SPD-Fraktion gemeinsam mit der PDS-Fraktion auch einmal weitergehende Vorstellungen entwickelt hat. Aber auch diese Kreisgebietsreform - darum geht es ja - muss zu ihrer inneren Rechtfertigung genau wie 1993 eine Funktionalreform zur Folge haben. Sonst werden wir im Lande politisch unglaubwürdig.

(Zustimmung von Herrn Rothe, SPD)

Wenn es darum geht, heute Aufgaben zu übertragen, wobei wiederum die Erkenntnis wächst, die Landkreise seien immer noch zu klein, dann wird man vielleicht einmal darüber nachdenken müssen,

(Herr Tullner, CDU: Na, na, na!)

ob zwischen den Landkreisen und dem Land gewissermaßen eine weitere - ich sage es einmal so - Verwaltungsregion möglich wäre. Es verlangt niemand, die Ämter für Landwirtschaft nun in Gänze auf die Landkreise zu übertragen. Es wäre denkbar,