Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Derzeit verfügen wir über vier Landgerichte, 27 Amtsgerichte, vier Staatsanwaltschaften mit zwei Zweigstellen, sechs Arbeitsgerichte, vier Sozialgerichte, drei Verwaltungsgerichte, ein Finanzgericht, ein Landesverfassungsgericht sowie verschiedene Obergerichte, die ich jetzt im Einzelnen nicht aufzählen möchte.

Das bedeutet: Im Vergleich mit anderen Bundesländern hat Sachsen-Anhalt eine sehr kleinteilige Justizstruktur. Diese kleinteilige, dezentrale Struktur führt zu einem hohen Aufteilungsgrad im Hinblick auf das Personal und natürlich auch auf die vorhandenen Sachmittel.

Der Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren schlägt sich auch im Rückgang der Eingangszahlen, insbesondere in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs- und der Arbeitsgerichtsbarkeit, nieder. Wir haben in den letzten Jahren mit Verfahrensrückgängen von teilweise 50 % umzugehen. Dieser Trend hat sich, abgesehen von der Sozialgerichtsbarkeit, bei der wir durch die Hartz-IV-Gesetzgebung einen Anstieg der Verfahrenszahlen haben, auch im letzten Jahr fortgesetzt.

Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass die Rechtsordnung immer komplexer und immer komplizierter wird. Die Halbwertzeit von Rechtsvorschriften wird immer kürzer. Das zwingt die Gerichte zu einer zunehmenden Spezialisierung. Kleinste, mit wenig Personal ausgestattete Gerichte werden dieser Forderung auf Dauer nicht gerecht. Sie sind häufig nicht einmal in einem genügenden Umfang mit Verfahrensgegenständen aus den entlegeneren Rechtsgebieten befasst, um eine hinreichende Sicherheit zu gewährleisten und um beispielsweise auch teure Fortbildungsmaßnahmen zu rechtfertigen.

Meine Damen und Herren! Diese Entwicklung zwingt uns zum Handeln. Die Gerichtsorganisation in SachsenAnhalt muss so gestaltet werden, dass sie den veränderten Bedingungen auch in der Zukunft gewachsen ist.

Der Weg zu zukunftsfähigen Justizstrukturen war Gegenstand eines im Justizministerium unter Einbeziehung des Geschäftsbereiches und anderer Ressorts durchgeführten Projektes. Im Ergebnis ist ein Konzept zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen in Sachsen-Anhalt vorgelegt worden, das in einem breit angelegten Abwägungsvorgang Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes ist.

Betroffen von der Neuordnung, das heißt von einer Schließung, sind die Amtsgerichte in Hettstedt und Osterburg, die Arbeitsgerichte in Naumburg und in Halberstadt, das Sozialgericht in Stendal und das Verwaltungsgericht in Dessau. Alle diese Gerichte sollen aufgehoben werden und ihre Bezirke den benachbarten Gerichten zugeschlagen werden.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir an dieser Stelle kurz die Darstellung der Vorteile, der positiven Aspekte, die wir mit dieser Strukturreform erreichen. Wir können dadurch eine ausreichende Konzentration von Gerichten verschiedener Gerichtszweige am Standort der Oberzentren gewährleisten, die dort in Gerichtszentren zusammengefasst sind. Wir erreichen eine bessere Auslastung von Gebäuden, Bibliotheken, Computertechnik und anderen Sachmitteln. Wir können eine höhere Flexibilität des vorhandenen Personals gewährleisten und nicht zuletzt eine zunehmende Spezialisierung innerhalb der Gerichte und damit auch schnellere Entscheidungen und eine größere Rechtssicherheit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

In diesem Sinne ist die Straffung der Gerichtsstruktur in Sachsen-Anhalt notwenig, unausweichlich und in einem hohen Maße vernünftig.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Meine Damen und Herren! Die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen sind das Ergebnis einer standortbezogenen Abwägung, der verschiedene Kriterien zugrunde gelegt worden sind. Ich möchte an dieser Stelle aber betonen, dass in Sachsen-Anhalt auch in Zukunft eine überdurchschnittlich entwickelte Gerichtsstruktur vorhanden sein wird. Wir werden auch in Zukunft - verglichen mit dem Bundesmaßstab - kleine Gerichte haben und damit eine flächendeckende Präsenz der Justiz in Sachsen-Anhalt gewährleisten.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle zu betonen, dass mit dem vorgelegten Entwurf zur Gerichtsstrukturreform auch eine positive Entscheidung für bestimmte Standorte getroffen worden ist. Ich denke hierbei nur an die Diskussion über die Schließung des Landgerichtes und der Staatsanwaltschaft in Dessau oder einer möglichen Schließung des Arbeitsgerichtes in Stendal. Hierbei hat sich die Landesregierung, hierbei hat sich der Ausschuss für Recht und Verfassung bewusst für die Zukunftsfähigkeit dieser Standorte entschieden.

Aber, meine Damen und Herren, wir wollen und wir können die kleinsten Gerichte in Deutschland, die wir in Sachsen-Anhalt in vielen Bereichen haben, nicht mehr weiterführen. Deshalb bitte ich Sie darum: Nutzen Sie die Chance, mit diesem Gesetzentwurf die Grundlage für leistungsfähige, effiziente und kostengünstige Strukturen einer modernen Justizlandschaft in Sachsen-Anhalt zu schaffen. Deshalb bitte ich auch aus der Sicht der Landesregierung um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Ministerin, vielen Dank für den Beitrag der Landesregierung. - Wir kommen jetzt zu den Debattenbeiträgen. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erstem Debattenredner erteile ich für die FDP Herrn Wolpert das Wort. Bitte schön.

Ich werde mich bemühen, Herr Präsident. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der zweiten Stufe der Gerichtsstrukturreform will die Landesregierung verschiedene Gerichte in Sachsen-Anhalt schließen. Bei den Amtsgerichten, nämlich bei den Amtsgerichten Hettstedt und Osterburg, wird dies von den Liberalen unterstützt. Im Bereich der Fachgerichte, nämlich der Arbeitsgerichte Halberstadt und Naumburg sowie des Sozialgerichts Stendal und des Verwaltungsgerichts Dessau, lehnt die FDP-Fraktion das Vorhaben der Landesregierung ab.

Meine Damen und Herren! Die Landesregierung argumentiert mit der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen erheblichen Rückgang der Eingangszahlen, worauf die Ministerin bei der Einbringung und auch heute hingewiesen hat. Als Reaktion sollen nun rein schematisch die jeweils kleinsten Gerichte geschlossen werden. Folglich findet eine Zentralisierung der Gerichtsstandorte und gleichzeitig die Schwächung des ländlichen Raumes statt.

Noch einmal kurz erwähnt: Allein - das hat Herr Stahlknecht neulich in seiner Rede dargelegt - die Kleinheit der Gerichte soll den Ausschlag geben. Denn die Leistungsfähigkeit, insbesondere des Verwaltungsgerichts in Dessau, wird nicht angezweifelt, insbesondere die der Richterschaft nicht. Es geht also allein darum, kleine Gerichte zu vermeiden. Warum diese zu vermeiden sind, um die Effizienz zu erhöhen, ist nicht ersichtlich, wenn deren Effizienz zuvor noch gelobt wurde.

(Herr Stahlknecht, CDU: Es kann noch besser werden!)

- Das glaube ich eben nicht. Sie haben den Richtern gesagt, dass sie gut sind.

Diese Herangehensweise lehnen wir Liberale ab. Die Korrelation von Größe und Effizienz konnte bisher bei Gerichten unserer Kenntnis nach nicht nachgewiesen werden. Das wird beispielsweise bei der Betrachtung der niedrigen Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau deutlich.

Weiterhin wird die Schwächung des ländlichen Raums und der Mittelzentren Halberstadt, Naumburg und Stendal sowie des heute schon schwächsten Oberzentrums Dessau-Roßlau in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu wenig beachtet.

Meine Damen und Herren! In der Anhörung hat sich der überwiegende Teil der Anzuhörenden gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen und für Beschäftigte und Bürger weniger einschneidende Alternativen aufgezeigt. So könnte man bei den Arbeitsgerichten in Halberstadt und Naumburg Außenkammern einrichten. Diese hätten den Vorteil, dass die Bürgernähe gewährleistet wäre und trotzdem ein flexibler Richtereinsatz und Synergieeffekte beispielsweise im Bereich der Gerichtsverwaltung herbeigeführt werden könnten.

Die Regierungskoalition hat diese Möglichkeit mit dem Argument abgelehnt, dass Außenkammern nichts anderes als Außenstellen seien und man solche Strukturen ablehne. Diese Argumentation überzeugt nicht. Sie bedeutet letztlich wenig Engagement für die Bürger vor Ort.

Man muss feststellen, eine Gerichtstrukturreform wäre zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zwingend notwendig gewesen. Die Gerichte müssen sich nicht zwingend den

Kreisgrenzen anpassen. Der Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung ist nicht zwingend zu beachten. Die Einsparungen in Höhe von 1,7 Millionen € jährlich, auf zehn Jahre gerechnet, wobei nicht vergessen werden darf, dass in vielen Bereichen erst einmal Mehrkosten entstehen, sind nicht der Rede wert, wenn man die Nachteile für die Bevölkerung gegenüberstellt. Auch ist es zweifelhaft, ob diese Einsparungen tatsächlich erzielt werden. Insbesondere sind manche Alternativen nicht berechnet worden.

Meine Damen und Herren! Künftig soll nach dem Willen der Landesregierung die Bürgernähe durch Gerichtstage und Rechtsantragsstellen gewährleistet werden. Das verwundert, weil die Landesregierung selbst in ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung feststellt, dass - ich zitiere - „es nicht gelingen kann, durch Gerichtstage den Geschäftsanfall eines aufgelösten Gerichtes zu erledigen“ und - ich zitiere weiter - „gegen die obligatorische Einführung von Gerichtstagen, das heißt die Einführung von Gerichtstagen durch eine Verordnung des Ministeriums der Justiz, Effizienz- und Kostenrisiken sprechen, da der zukünftige konkrete Nutzen nicht abgeschätzt werden kann und Gerichtstage einen erheblichen sächlichen und personellen Aufwand bewirken“. Gerade das ist jetzt allerdings Beschlusslage - ohne Begründung. Die Begründung steht noch, aber im Gesetzestext steht etwas anderes.

Meine Damen und Herren! Deshalb spricht man sich jetzt dafür aus, dass die Richter vor Ort entscheiden sollen, welche expliziten Fälle im Wege eines Gerichtstages verhandelt werden sollen. Das Justizministerium selbst geht in seiner Wirtschaftlichkeitsbetrachtung davon aus, dass dies nur zur Lösung von Härtefällen geschehen soll. Der Rechtsuchende vor Ort wird also kaum in diesen Genuss kommen, und der Richter wird das kaum tun, weil das für ihn Mehraufwand bedeutet. Insofern stellt sich die Frage, ob mit einem Gerichtstag überhaupt etwas gewonnen ist.

Auch Rechtsantragsstellen sind nicht geeignet, um Bürgernähe zu gewährleisten. Insbesondere stellt sich das Problem der fehlenden Auslastung der Rechtspfleger vor Ort, da nach den bisherigen Erfahrungen in SachsenAnhalt davon auszugehen ist, dass die Akzeptanz für Rechtsantragsstellen höchst unterschiedlich sein wird.

Natürlich ist bei Strukturentscheidungen, die die Schließung von Standorten beinhalten, davon auszugehen, dass die unmittelbar Betroffenen diesen kritisch gegenüberstehen. Die Tatsache, dass die Regierungsfraktionen allein mit dieser Aussage auf die einhellige Ablehnung der Reform durch die Berufsverbände und Gerichtspräsidenten in der Anhörung reagiert haben, ist etwas eindimensional. Nicht eine einzige Anregung ist vom Ausschuss für Recht und Verfassung aufgenommen worden. Das zeugt nicht gerade davon, dass man in den Beratungen die Abwägungen ernsthaft betrieben hat.

Die FDP-Fraktion hat sich eingehend mit den Anregungen aus der Richterschaft und aus den Berufsverbänden auseinandergesetzt und im parlamentarischen Verfahren einen Änderungsantrag eingebracht, der Ihnen auch heute vorliegt. Dieser wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Wir gehen davon aus, dass Sie auch heute Ihre Meinung nicht ändern werden.

Die Schließung des Sozialgerichtes Stendal wegen angeblich zurückgehender Eingangszahlen ist nicht gerechtfertigt. Dort gibt es einen Aufwuchs um 23 %.

Auf das Verwaltungsgericht in Dessau-Roßlau bin ich bereits eingegangen. Dort sind die Verfahren mit die kürzesten in ganz Deutschland. Das spricht nicht gerade dafür, dass ein kleines Gericht ineffizient sein muss.

Auch dem Argument des flexiblen Richtereinsatzes bei Einrichtung von Außenkammern der Amtsgerichte in Halberstadt und Naumburg wird von den Regierungsfraktionen nicht Rechnung getragen, obwohl dies von allen Berufsverbänden als richtiger Weg gefordert wird.

Meine Damen und Herren, Sie schwächen mit diesem Gesetz völlig unnötig den ländlichen Raum und konzentrieren sich auf die Oberzentren. Meines Erachtens ist das strukturpolitisch eine falsche Entscheidung. Sie ist auch nicht notwendig; zumindest ist ihre Notwendigkeit nicht nachgewiesen.

Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Wir beantragen auch hier eine namentliche Abstimmung, damit die Bürger vor Ort wissen, wer dafür verantwortlich ist, dass bei ihnen strukturelle Minderungen eintreten. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Als nächstem Debattenredner erteile ich für die CDU-Fraktion Herrn Stahlknecht das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wolpert, unstreitig ist - das wiederhole ich hier vorn jedes Mal gern -, dass wir eine gute Justiz, gut arbeitende Richterinnen und Richter sowie gut aufgestellte Gerichte haben. Aber die Tatsache, gut zu sein, kann doch nicht ausschließen, noch besser zu werden. Deshalb macht man Reformen, weil man das, was gut ist, weiter entwickeln will, weil man es besser machen will.

Wir haben gemeinsam überlegt, wie wir dies erreichen können, und haben gesagt, dass wir dabei auch die demografische Entwicklung im Land im Blick haben müssen. Dabei geht es um die Frage, wie viele Gerichte sich ein Land mit rückläufiger Bevölkerungszahl leisten kann, wie viele kleine Gerichte sich ein Land im Hinblick auf zunehmende Spezialisierung leisten kann.

Dazu haben wir gesagt: Im Hinblick auf die zunehmende Spezialisierung sind Amtsgerichte mit weniger als drei Richtern nicht zukunftsfähig. Osterburg und Hettstedt - natürlich fällt das schwer - werden geschlossen. Das sind im Übrigen, Herr Wolpert, die beiden einzigen Gerichte im ländlichen Bereich. Ich weiß nicht, ob Sie Dessau zum ländlichen Bereich zählen und ob Sie Stendal als ländlichen Bereich ansehen. Dort haben Sie mit der Behauptung der Schwächung des ländlichen Bereichs etwas übertrieben. Diese beiden Gerichte werden geschlossen. Die Bürgernähe, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, bleibt doch gleichwohl erhalten. Bürgernähe bedeutet doch nicht nur Entfernung und Zeit, sondern Bürgernähe bedeutet auch Rechtssicherheit und schnelle Entscheidungen sowie die Möglichkeit, in Berufung und Revision gehen zu können.

Außenstellen, Herr Kollege Wolpert, wollen wir nicht. Außenstellen beinhalten nichts anderes, als dass das Gericht an sich so bleibt, wie es ist. Es wird nur ein anderes Schild aufgehängt und es gibt keinen Direktor

oder Präsidenten mehr. Das wäre ein Provisorium und nichts hält bekanntlich länger als ein Provisorium. Solche Dinge wollen wir nicht, da wir ja gerade durch die Konzentration mittel- und langfristig Effizienz- und Synergiegewinne erzielen wollen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Das sind Dinge, die wichtig sind. Insofern ist es uns gelungen, einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Gerichtstage, die vorgesehen sind, können im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit durch Richter beschlossen werden. Wir haben im Ausschuss gehört, dass in den Ländern, in denen solche Gerichtstage vorgesehen sind, diese Möglichkeit sehr wohl von den Richterinnen und Richtern umfangreich in Anspruch genommen wird. Von daher habe ich nicht die Sorge, dass es am Ende nicht zu Gerichtstagen kommen wird. Letztlich entscheidet der Richter darüber, ob er einen außerordentlichen Gerichtstag durchführt oder ob er in das Gericht einlädt. Das sind Dinge, die von Justizentscheidungen abhängig sind. Ich habe großes Vertrauen in unsere Richterschaft, dass es dort keine Probleme geben wird.

Da ich inhaltlich nicht all das wiederholen will, was einerseits von der Berichterstatterin, Frau von Angern, hierzu sehr zutreffend vorgetragen worden ist und was andererseits von Ihnen, sehr verehrte Frau Ministerin, ausgeführt wurde und darüber hinaus im Zusammenhang mit der Einbringungsrede im Ausschuss und auch öffentlich diskutiert worden ist, will ich es hinsichtlich meiner Rede dabei bewenden lassen.

Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu, damit das Land neben anderen Reformvorhaben auch in diesem Bereich kraftvoll in die Zukunft blicken kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Stahlknecht, es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert. Wollen Sie die Frage beantworten?

Ja, selbstverständlich.