Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Daraufhin erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Innenausschuss mit der Empfehlung, den Antrag abzulehnen.

Der Innenausschuss beschäftigte sich mit der Beschlussvorlage am 29. November 2007. Dabei wurden noch einmal die rechtlichen Konsequenzen der Föderalismusreform erörtert. Der Landesrechnungshof wiederholte die bereits im Finanzausschuss geäußerte Kritik.

Der Innenausschuss stimmte mehrheitlich für die Ablehnung des Antrages.

Der Finanzausschuss beriet den Antrag abschließend in der Sitzung am 19. Dezember 2007. Er beschloss mit

6 : 3 : 0 Stimmen die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung, die die Ablehnung des Antrags vorsieht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau von Angern. - Nun erteile ich Herrn Minister Bullerjahn das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung, wie von der Berichterstatterin erwähnt, auf, ihre Auffassung zur Streichung des § 20 im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes zu korrigieren. Die Geschichte ist ja bereits erläutert worden. Das hat etwas mit Landeseinnahmen, der Versorgungslastenverteilung und mit der Diskussion darüber, wie es denn im Bundesrat zu dem Verhalten des Landes gekommen sei, zu tun. Ich habe das bereits ausführlich dargestellt. Der Rechnungshof hatte die Dinge in seinem Bericht aufgezeigt. Daraufhin hatte die Fraktion DIE LINKE reagiert.

Im Rahmen der Föderalismusreform I ist die Gesetzgebungszuständigkeit in diesem Bereich auf die Länder übertragen worden. Die vormalige Zuständigkeit des Bundes für die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten ist somit auf die Länder übergegangen. Der Bund ist jetzt nur noch - ich habe das hier bei der ersten Beratung und auch im Finanzausschuss bereits erzählt - für das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten zuständig, wozu das Versorgungsrecht nicht gehört. Das können Sie gut oder schlecht finden. Ich habe versucht, Ihnen das zu erläutern. Wir haben an unserer Rechtsauffassung keine Änderung vorzunehmen.

Wir haben auf der Ebene der Länder - das kann ich aktuell sagen - mehrfach diskutiert. Ich kann nur Folgendes wiederholen: Solange es keine einheitliche Regelung zwischen den Ländern gibt, geht dem Land nichts verloren; denn dann gilt die alte Regelung fort. Das war vor Wochen so, als wir hier im Landtag die erste Beratung hatten, und das ist auch jetzt noch so.

Klar ist aber auch - das kann ich nur wiederholen -, dass es auf der Ebene der Länder keine Mehrheit dafür geben wird - das scheitert vor allem an den süddeutschen Ländern -, von dem ihnen durch die Föderalismusreform I übertragenen Recht, die Dinge selbst zu regeln, wieder abzuweichen. Das war bei der Beschlussfassung so.

Während der ersten Lesung habe ich dargestellt, wie bei der Kompromissfindung der Länder untereinander die Verhältnisse waren. Unabhängig davon, ob es sich um die A- oder die B-Seite handelt: Davon wird niemand mehr abweichen. Ich bitte Sie, das zu akzeptieren.

Ich bitte die Mehrheit des Landtages, der Beschlussempfehlung zu folgen. Ich sage aber ausdrücklich dazu: Sobald sich eine neue Sachlage durch Gespräche auf der Arbeitsebene oder im Finanzausschuss des Bundesrates ergibt, würde ich den Landtag in den Ausschüssen auch darüber unterrichten. Aber im Moment gibt es keine neue Lage. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. Möchten Sie eine Nachfrage beantworten? - Bitte, Frau Dr. Paschke.

Herr Minister, in der Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes ist als letzter Satz zu diesem Punkt Folgendes dargelegt worden:

„Einer Neuregelung (Staatsvertrag) wird das Land Sachsen-Anhalt nur dann zustimmen, wenn seine berechtigten Ansprüche als aufnehmender Dienstherr berücksichtigt werden.“

Verstehen Sie unter dem Begriff „berechtigte Ansprüche“ im Wesentlichen eine Regelung, die an die alte Regelung des § 107b angedockt ist? Oder was verstehen Sie ansonsten darunter? Wie geht es weiter, wenn ein multilateraler Staatsvertrag vorgelegt wird, der den berechtigten Ansprüchen nicht entspricht?

Das mit den Ansprüchen ist so gemeint, dass natürlich alle Länder darauf achten werden, dass sie nicht zugunsten weniger Länder in bestimmten Bereichen Einbußen hinnehmen müssen. Wenn sich also die süddeutschen Länder zulasten der ost- oder norddeutschen Länder einigen würden, dann würden wir das nicht mitmachen. Das heißt, dass es einen fairen Lastenausgleich zwischen den Ländern, die vielleicht mehr oder weniger belastet sind, und einen Interessensausgleich mit den Ländern, die weniger mit dem Thema zu tun haben, geben muss.

Das betrifft unsere Interessenslage. Das ist eher eine Diskussion auf der Arbeitsebene, auch über die Summen. Es ist nicht die grundsätzliche Frage, ob wir dabei ausscheren, ob wir etwas ganz Eigenes machen oder ob wir glauben, uns verheben zu können, indem wir das Ganze, was politisch im Bundesrat entschieden ist, wieder völlig aufzudröseln. Das sehe ich nicht. Das ist im Übrigen auf der Arbeitsebene auch so nicht abzusehen. Dort geht es, um es einmal ganz schnöde zu sagen, um das Geld und um die Frage, wie bestimmte Versorgungsleistungen miteinander verrechnet werden; denn man könnte auch überlegen, dass bestimmte Leistungen - weil der Verwaltungsaufwand auch minimiert werden soll - so weit abgegolten werden, wie unter den Ländern eine bestimmte Grundversorgung besteht.

Ich hoffe, Sie verstehen mich. Also, man sagt, wir machen es nicht zu kompliziert. Es gibt bestimmte Belastungen für alle, und es gibt für bestimmte Länder unterschiedliche Lasten, je nachdem wie ein bestimmter Wechsel vorhanden war. Das ist eine Frage, die mit Technik und mit Geld zu tun hat. Dort werden wir genau hinschauen und genau rechnen. Daran werden wir uns auch ausrichten.

Ich will hier ganz klar sagen: Es wird nicht dazu führen, dass es eine grundsätzlich andere Regelung geben wird als die, die politisch im Bundesrat vereinbart wurde.

Wie soll es weitergehen? - Wie bei vielen Sachen, die ich in den letzten Monaten und Jahren im Bundesrat miterleben konnte, wird es eine Lösung geben, entweder allein oder im Paket. Das wissen alle. Alle warten wie in allen anderen Punkten auch auf das, was von der Referentenebene an die Abteilungsebene gegeben wird. Das geht dann in den Finanzausschuss. Ich denke, da das

einige nunmehr auch bewusst nutzen wollen, um mit den Landesversorgungsgesetzen und Landesbeamtengesetzen vorwärtszukommen, müsste das zeitlich auch in den nächsten Monaten geklärt werden.

Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Zunächst erteile ich Frau Rotzsch das Wort, um für die CDU-Fraktion zu sprechen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat im Oktober 2007 einen Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht, in dem sie die Landesregierung auffordert, ihre Auffassung zur Entbehrlichkeit des § 20 im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes zu korrigieren. Inhaltlich sollte darin die Nachfolgeregelung des § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes zur Verteilung der Versorgungslasten bei Dienstherrenwechsel getroffen werden.

Bereits bei der Einbringung und in den Ausschüssen für Finanzen und für Inneres wurden die Argumente für und gegen eine Beibehaltung des § 20 intensiv debattiert. Einigkeit bestand dahin gehend, dass eine praxistaugliche Regelung der Versorgungslastenteilung zwischen den Ländern untereinander und mit dem Bund notwendig und wichtig ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beamtenrechtliche Rahmenkompetenz des Bundes ist mit der Föderalismusreform I entfallen. Die Gesetzgebungskompetenzen für das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht sind auf die Länder übertragen worden. Dem Bund obliegt weiterhin die Regelung von Statusrechten und -pflichten der Beamten, um insbesondere die bundesweite Mobilität von Beamten auch künftig gewährleisten zu können. Dem Bund fehlt somit die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Versorgungslastenteilung.

Aufgrund der neu geregelten Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern sind daher die Argumente zur Streichung des § 20 seitens der Landesregierung nachvollziehbar. Insofern kann man sagen, dass eine Erfüllung des Wunsches der Fraktion DIE LINKE zur Beibehaltung des § 20 mangels Gesetzgebungskompetenz unmöglich ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dennoch möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass ich der Streichung einer Regelung, die sich über viele Jahre insbesondere für die neuen Bundesländer bewährt hat, auch kritisch gegenüberstehe.

(Herr Tullner, CDU: Das ist auch nachvollzieh- bar!)

Die eigens eingesetzte Arbeitsgruppe „Versorgungslastenteilung“, die dieses Problem nun zwischen Bund und Ländern neu regeln soll, bedeutet nicht nur, dass ein unnötiger Arbeitsaufwand betrieben wird, sondern schon jetzt zeichnet sich ein langwieriger Verhandlungsprozess ab.

Die angeführten Bemerkungen und Hinweise des Landesrechnungshofes auf mögliche Risiken sind daher nicht von der Hand zu weisen. So stellt sich beispielsweise die Frage der finanziellen Auswirkungen für Sachsen-Anhalt, wenn sich die Beteiligten bei einem gewoll

ten Wechsel eben nicht über die Aufteilung der Versorgungslasten einigen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich als Vorsitzende der Enquetekommission mit Blick auf die vielen Anträge im Plenum, in denen stets einzelne Punkte aus der komplexen Materie des öffentlichen Dienstrechtes herausgegriffen werden, noch gern eine Bitte äußern. Parlamentarische Beratungen zu den einzelnen Spezialthemen eines Gesamtkontextes können erforderlich und hilfreich sein. Gleichwohl macht es wenig Sinn, bei diesem bedeutenden Thema aus dem Gesamtzusammenhang gerissene Einzelaspekte zu diskutieren und Rosinenpickerei zu betreiben.

Erfahrungsgemäß haben die Fachpolitiker oft eine andere Sichtweise. Das Thema Personal ist meines Erachtens - ich denke, darin sind wir uns alle einig - in einem deutlich höheren Umfang als bisher auch unter qualitativen Gesichtspunkten zu betrachten. Hierbei gibt es eine Vielzahl von rechtlichen, strukturellen und administrativen Beschränkungen, die einer vernünftigen und zukunftsgeleiteten Personalentwicklung entgegenstehen. Zielführender ist aus meiner Sicht daher eine umfassende, intensive und ressortübergreifende Auseinandersetzung mit dieser komplexen Thematik in der Enquetekommission.

Abschließend möchte ich zum eigentlichen Thema zurückkommen. Wie kompliziert die Frage der einzelnen gesetzgeberischen Zuständigkeiten ist, wird durch die unterschiedlichen Meinungen zur Regelungskompetenz der Versorgungslastenteilung auf den verschiedenen Ebenen verdeutlicht. Dass eine Reglung zur Versorgungslastenteilung unabdingbar ist, steht aber außer Frage.

Unter Beachtung der vorgetragenen Vorbehalte muss schnellstmöglich zwischen den Ländern und dem Bund eine praktikable Regelung gefunden werden. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Länder die ihnen übertragenen Kompetenzen bewusst und mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen.

Die Mehrheit des Finanzausschusses empfiehlt daher, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Rotzsch. - Nun spricht für die FDPFraktion Herr Kosmehl.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An der Position der FDP-Fraktion hat sich seit der Einbringung des Antrages nichts geändert. Wir sind der Auffassung, dass es formal richtig ist, dass der Bundesrat § 20 des Entwurfes eines Beamtenstatusgesetzes streicht, weil es nicht mehr in die Regelungskompetenz des Bundes fällt, sondern für die Frage der Versorgung einzig und allein die Länder zuständig sind. Wir bleiben dabei, dass materiell eine Regelung anzustreben ist, die vergleichbar oder im Idealfall identisch mit § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes ist.

Es mag bei einigen durchaus Kopfschütteln hervorrufen, dass man mithilfe eines Staatsvertrages, der zwischen 16 Bundesländern abgeschlossen wird, wieder eine solche Regelung einführt, obwohl man sich in der Födera

lismusreform gerade eine Übertragung von der Bundesebene auf die Länderebene erkämpft hat.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Gleichwohl ist das Instrumentarium des Staatsvertrages sinnvoll. Es ist allemal besser,

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Herr Tullner, einen gemeinsamen Staatsvertrag zu machen, als wenn das Land Sachsen-Anhalt bei all seinen Regelungsfällen unterschiedliche Staatsverträge abschließen würde, zumal die Übersicht, die der Herr Finanzminister dankenswerterweise verteilt hat, deutlich macht, dass wir mittlerweile von nahezu allen - ich glaube, ein Bundesland fehlt - Bundesländern Versorgungsfälle übernommen haben oder an die Bundesländer Zahlungen leisten müssen. Deswegen ist es aus der Sicht des Landes Sachsen-Anhalts sinnvoll, einen Staatsvertrag abzuschließen, diese Regelung zu machen und die Lösung dieses Problems zukünftig gerecht zu verteilen, nämlich eine Teilung der Versorgungslasten herbeizuführen.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Ich bin mir wie der Minister und, ich denke, auch alle anderen Kollegen sicher, dass die Absprachen, die im Bundesrat mit anderen Ländern getroffen wurden, gehalten werden. Alle Länder sind sich darin einig, dass eine solche Regelung sinnvoll ist. Ich denke auch, dass eine solche Regelung noch im Verlauf dieses Jahres zustande kommen wird. Ich denke, dann wird auch der Landtag diesem Staatsvertrag zustimmen können.

Wir stimmen heute jedenfalls der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu. - Vielen Dank.