Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Vergleich dazu wagen wir mit dieser sechsten Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nur einen vergleichsweise kleinen, aber nichtsdestotrotz wichtigen und notwendigen Schritt. Ich darf mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für die Einbringung dieses Gesetzentwurfes bedanken. Wer, wenn nicht das Parlament selbst, sollte eine so wichtige gesetzgeberische Grundlage und deren Veränderung auf den Weg bringen?

Den Gegenstand des Gesetzentwurfes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat Herr Abgeordneter Rothe, wie ich finde, in sehr guter und auch nachvollziehbarer Art und Weise dargelegt und begründet, sodass ich das im Einzelnen nicht noch einmal darlegen möchte.

Ich will Sie darum bitten, den Gesetzentwurf, dem Vorschlag des Abgeordneten Rothe folgend, in den Innenausschuss zu überweisen, um dort die entsprechenden Änderungswünsche zu diskutieren und dann zügig - das ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung dessen, was im Gesetzentwurf vorgesehen ist - zu einer

Verabschiedung zu kommen, damit wir tatsächlich, besonders im Hinblick auf die Berichterstattung über die Veränderung der Wahlkreisbevölkerungsstrukturen, durch die Gesetzesänderung mehr Zeit gewinnen und wir entsprechend der Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre auch erst ein Jahr später und damit zeitnah zu den nächsten Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt den Bericht der Wahlkreiskommission bzw. den Bericht bezüglich der Wahlkreisveränderungen vorlegen können. Ich bitte Sie also um die Zustimmung zur Überweisung in den Innenausschuss.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Nun erteile ich Frau Tiedge das Wort, um für DIE LINKE zu sprechen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes sieht eine Reihe zeitlich nicht aufschiebbarer, notwendiger und folgerichtiger Änderungen vor, welche die Fraktion DIE LINKE uneingeschränkt mittragen kann.

Ich möchte hierbei insbesondere auf die Notwendigkeit der Änderung des § 52c des Landeswahlgesetzes - Staatliche Mittel für Listenvereinigungen - hinweisen, da hierzu ausschließlich der Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz inne hat, weiterhin auf die dringend gesetzgeberisch nachzuvollziehende Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre sowie auf die spezielle Verordnungsermächtigung für den Ausnahmefall der vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode, obwohl ich, wie Sie wissen, ansonsten keine Verfechterin davon bin, mittels Verordnungsermächtigung das parlamentarische Zepter aus der Hand zu geben.

Aber die ausdrückliche Notwendigkeit der generellen Streichung der gesetzlichen Möglichkeit, dass Parteien gemeinsame Wahlvorschläge in Form von Listenvereinigungen einreichen können, ist nicht gegeben. Die Aufhebung der Regelungen des § 52c des Landeswahlgesetzes zu den staatlichen Mitteln von Listenvereinigungen muss nicht unweigerlich den Weiterbestand des § 16 des Landeswahlgesetzes zur Zulassung von Listenvereinigungen infrage stellen und damit dessen Bedarf generell anzweifeln und letztendlich Listenvereinigungen generell abschaffen.

Und genau das war und ist der entscheidende Punkt, warum die Fraktion DIE LINKE diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes nicht gemeinsam mit den anderen Fraktionen einbringen konnte, obwohl es - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - auch in unserem Interesse gewesen wäre, gerade eine Änderung des Landeswahlgesetzes in interfraktioneller Übereinstimmung auf den Weg zu bringen. Doch die Herauslösung des § 16 - Listenvereinigungen - aus der beabsichtigten Änderung des Wahlgesetzes und eine intensive Verständigung zu einem späteren Zeitpunkt stießen leider auf wenig Gegenliebe.

In den meisten Bundesländern - mit Ausnahme von Brandenburg und Sachsen-Anhalt - sind Listenvereinigungen bei Landtagswahlen nicht zulässig und damit der Zusammenschluss von Parteien zur Wahl untersagt.

In Sachsen-Anhalt können jedoch bei der Landtagswahl durch die bereits im Jahr 1992 gesetzlich eingeführte

und historisch gewachsene Zulassung von gemeinsamen Wahlvorschlägen mehrerer Parteien Listenvereinigungen eingegangen werden. Das ist sicherlich eine Besonderheit, aber aus der Sicht der LINKEN eine erhaltenswerte und beizubehaltende Regelung.

So traten beispielsweise in Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2006 17 Parteien und drei Listenvereinigungen an, an denen sich jeweils zwei bis drei Kleinparteien beteiligten.

Dabei ist festzuhalten, dass es sich bei einer Listenvereinigung um eine verfestigte Form des Zusammenwirkens von Parteien handelt. Denn bei einer solchen Vereinigung stellen mehrere Parteien eine gemeinsame Liste auf, welche die Bewerber verschiedener Parteien in eine feste Rangfolge bringt und sich den Wählern stellt. Dann muss der Wähler - allein der Wähler - entscheiden.

Von vornherein zu sagen, dass für den Weiterbestand von Listenvereinigungen kein praktisches Bedürfnis besteht, halte ich für problematisch. Damit entscheiden parlamentarisch etablierte Parteien über die Zukunft - oder besser: Nichtzukunft - von kleinen Parteien.

Auch die Behauptung, dass Parteien mit der Bildung von Listenvereinigungen im Wesentlichen das Quorum von 1 % erreichen wollten, um staatliche Mittel abzuschöpfen, halte ich für zu einseitig betrachtet. Zumindest den Aspekt des Erreichens politischer Ziele mittels Listenvereinigungen sollte man nicht völlig außer Betracht lassen.

Meine Fraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfs in der Hoffnung zustimmen, dass in den Ausschussberatungen vielleicht gerade über diesen Punkt ausführlich debattiert wird. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Tiedge. - Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Madl. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen von Herrn Rothe kann ich es mir relativ einfach machen und sagen: Es geht um drei Dinge. Es geht um die Anpassung der Fristenregelung, um die Problematik der Listenvereinigungen und der staatlichen Mittel für die Listenvereinigungen sowie um die Verordnungsermächtigung.

Frau Tiedge hat den Konflikt im Zusammenhang mit der Problematik der Listenvereinigungen aufgezeigt. Diesen Konflikt kannten wir bereits.

Ich freue mich auf die Beratung im, die, wie Herr Rothe angekündigt hat, zügig ablaufen soll. Ich wünsche mir, dass wir mit diesem Thema schnell zu Stuhle kommen, weil Notwendigkeiten dahinter stehen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Überweisung in den Innenausschuss.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Madl. - Nun erteile ich Herrn Kosmehl das Wort, der für die FDP-Fraktion spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich will mit Ihnen heute an dieser Stelle nicht darüber streiten, ob das Wahlsystem in den USA tatsächlich so glücklich ist. Wenn Sie sich den Anteil der registrierten Wähler anschauen - bevor man zur Wahl gehen kann, muss man sich zunächst registrieren lassen -, dann werden Sie feststellen, dass in den USA noch einiges zu tun ist, um eine noch demokratischere und vielleicht auch repräsentativere Entscheidung in den einzelnen Bundesstaaten zu bekommen. Aber das ist heute nicht unser Thema.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion ist nicht nur Mitantragsteller - Herr Kollege Rothe, wir hätten uns gefreut, wenn Sie uns vorher gefragt hätten, ob wir einer Fristverkürzung zustimmen würden, was wir gern machen -, sondern wir unterstützen diesen Gesetzentwurf auch inhaltlich, weil wir der Auffassung sind, dass die vorgesehenen Änderungen notwendig sind, gerade was den Bericht angeht. Schließlich ist es sinnvoller, einen mit Blick auf den Wahltag aktuelleren Bericht zu bekommen, als ihn vorzuziehen und dann möglicherweise Änderungen nicht berücksichtigen zu können.

Wir sind auch der Meinung, dass die Frage der Listenvereinigungen jetzt nicht mehr eine solche Rolle spielen sollte. Deshalb unterstützen wir auch diese Änderung vollumfänglich.

Namens der FDP-Fraktion sage ich Ihnen zu, dass wir das in der nächsten Sitzung des Innenausschusses abschließend behandeln können, sodass wir den Gesetzentwurf dann möglichst schnell - im Februar - verabschieden können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun erhält noch einmal Herr Rothe das Wort, es sei denn, er verzichtet.

(Herr Rothe, SPD, winkt ab)

- Er verzichtet. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Ich lasse über den Antrag abstimmen, den Gesetzentwurf in der Drs. 5/1086 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Das ist so beschlossen. Tagesordnungspunkt 10 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Erbschaftsteuerrecht in Länderkompetenz, Antrag der Fraktion der FDP in Drs. 5/646, Alternativantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drs. 5/660, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in Drs. 5/1054, und bitte nun Herrn Marco Tullner, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

(Zuruf: Er ist noch nicht da!)

- Ich meinte ihn schon gesehen zu haben.

Wir unterbrechen diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Beibehaltung der Versorgungslastenverteilung im Beamtenstatusgesetz

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/896

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/1055

Als Berichterstatterin des Ausschusses bitte ich - hoffentlich haben wir jetzt Glück - Frau Eva von Angern, das Wort zu nehmen.

(Frau von Angern, DIE LINKE, betritt den Plenar- saal - Frau von Angern, DIE LINKE: Warum denn so schnell?)

- Ich kann Ihnen erklären, warum das so schnell ging. Herr Tullner ist noch nicht da. Deshalb haben wir den Tagesordnungspunkt 11 nicht abhandeln können.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2007 an den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung überwiesen worden. Zur Beratung lagen der Bericht des Landesrechnungshofes 2007 Teil I/1 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum Prüfbericht vor.

Der Präsident des Landesrechnungshofes führte in der ersten Beratung des Finanzausschusses aus, dass er es für ein falsches politisches Signal erachte, wenn das Land Sachsen-Anhalt eine Regelung, die vom Bund vorgeschlagen werde und die Rechtsicherheit zugunsten Sachsen-Anhalts bedeuten würde, entsprechende Einnahmen zu erhalten, durch sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat zur Disposition stelle.

Des Weiteren führte er aus, dass es unverständlich sei, dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme auf eine entsprechende Arbeitsgruppe verweise und ihre Position unter anderem damit begründe, dass in dieser Arbeitsgruppe ausschließlich Länder vertreten seien, die infolge der vom Bund vorgeschlagenen Veränderungen eher Leistungen zu zahlen, denn - im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt - zu empfangen hätten. Der im Jahresbericht enthaltene Hinweis ziele vor allem darauf ab, dass dem Land durch ein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Bundesrat keine eventuellen Einnahmen verloren gingen.

Die Landesregierung erwiderte daraufhin, dass die Länder untereinander auf der Suche nach einer Lösung seien. Die Föderalismusreform habe neue Probleme aufgeworfen, die sich in der unterschiedlichen Entwicklung der Besoldungen und Versorgungen in den Ländern äußern könnten.

Daraufhin erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Innenausschuss mit der Empfehlung, den Antrag abzulehnen.