Wir als Berichterstatter sollten bei bestimmten Themen einen Auftrag formulieren, über den wir im Petitionsausschuss abstimmen oder den wir zuvor noch umformulieren können. Aber zuerst sollten die Berichterstatter anregen, ob wir etwas überweisen.
In einem muss ich Ihnen Recht geben, Frau Dr. Klein. Bei solchen Massenpetitionen sollten wir in Zukunft vielleicht wirklich die Fachausschüsse einbeziehen.
Aber bestimmte Sachen kann ich nicht im Raum stehen lassen, vor allem die Aussage nicht, dass wir uns nicht um die Ärzteversorgung gekümmert haben. Das haben der Petitionsausschuss, der Sozialausschuss und das Ministerium bereits getan. Deswegen kann ich das nicht einfach so im Raum stehen lassen. - Schönen Dank.
Danke sehr. - Wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir die Debatte beenden.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1112 ein. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 9 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das ist einstimmig so beschlossen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 9 beendet.
Ich stehe noch unter der Irritation, dass ich noch gar nicht dran war. Die Innovationspolitik hat mich dann aber doch nicht aus den Fugen gehoben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundbesitz und Wohneigentum gehören nicht nur in Deutschland zu zentralen Kategorien bzw. Parametern einer wachstums- und wohlstandssteigernden Politik. Sie gehören auch zum Inbegriff der Lebensplanung
von vielen Bürgerinnen und Bürgern. Omas Klein Häuschen hat nicht zuletzt deshalb umgangssprachlich eine herausgehobene Bedeutung, weil Immobilien zugleich immer auch als Grundanker, als Synonym für Heimat und Verwurzelung in regionalen, kulturellen und familiären Traditionen betrachtet werden.
Wer aus familiären Kontexten weiß, wie schwer der Verlust gerade von Immobilienvermögen von vielen Flüchtlingen aus Ostdeutschland, aber auch bei der Flucht und Abwanderung aus Mitteldeutschland nach der Gründung der DDR verarbeitet wurde, ahnt die auch psychologischen Kontexte von Eigentum.
Worum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen? - Es geht darum, dass Sparkassen und Banken oft ohne Rücksicht auf langjährige Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden und das aufgebaute Vertrauensverhältnis immer wieder Darlehen mit Grundschulden und Schuldversprechen, Schuldanerkenntnissen nach §§ 780, 781 BGB mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung an Finanzinvestoren verkaufen.
Viele Menschen sind verunsichert und besorgt, dass ihre langfristigen Verpflichtungen gefährdet sind. Das spüren wir alle bei unseren Gesprächen in den Wahlkreisen. Jeder, der selbst Kreditverpflichtungen erfüllen muss, wird sicher schon aufgeregt in seine Verträge geschaut haben.
Daher muss es uns umtreiben, wenn Menschen, die Eigentum erworben haben oder erwerben wollen, verunsichert sind. Es war und ist politischer Wille in diesem Hause, Wohneigentum zu mehren und auch zu befördern. Daher dürfen wir nicht untätig am Wegesrand stehen und sagen, es sei alles nicht so schlimm.
Es ist meist die größte finanzielle und langwierigste Entscheidung, die Familien treffen, wenn es sich um den Erwerb von Immobilieneigentum handelt. Nun haben wir es in diesem Fall mit finanzwirtschaftlichen Entwicklungen zu tun, die besorgniserregend sein können. Insbesondere Sparkassen, die ihren öffentlichen Auftrag immer wieder zu Recht betonen, haben hierbei eine besondere Verantwortung, aber selbstredend auch alle anderen Finanzierungsinstitute, die es so gibt, wie Volksbanken und Privatbanken.
Finanzbeziehungen haben sehr viel mit Vertrauen zu tun, Vertrauen in die Zukunft, Vertrauen auf die Seriosität der Partnerschaft und Vertrauen in die eigene Leistungsbereitschaft. Wie wichtig diese Kategorie für unseren Wirtschafts- und Finanzkreislauf ist, zeigt insbesondere und eindringlich die Bankenkrise, bedingt durch den Zusammenbruch des Subprime-Marktes in den Vereinigten Staaten von Amerika. Daher sollte sich die Finanzwirtschaft in Deutschland sehr sorgfältig und überlegt neuen Instrumentarien und Prozessen zuwenden. Im Übrigen hat die Vernachlässigung der Privatkunden einer großen deutschen Bank durchaus schon einmal Schwierigkeiten gebracht.
Auch wenn Christoph Schallert, ein Professor an der Frankfurt School of Finance & Management, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ der Politik und den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern „das Aufbauschen eines theoretisch denkbaren Missbrauchs zu einem Massenphänomen“ vorwirft, so bleibt der Fakt bestehen, dass es nicht nur Einzelfälle gibt, die hier Handlungsbedarf erkennen lassen. Nicht zuletzt Jobst von Heynitz hat jüngst in der „NJW“ nochmals darauf hingewiesen, dass es Fälle in Größenordnungen gibt.
Bei uns in Sachsen-Anhalt gibt es bisher keinen solchen Fall; das ist wohl wahr, wie ich gleich zu Beginn der Debatte betonen möchte. Aber es gibt in anderen ostdeutschen Ländern gerade bei Sparkassen solche Fälle. Ich erinnere nur an die Vorgänge in Görlitz. Aber auch darüber hinaus ist das Thema virulent. Es betrifft uns, weil unsere Bürgerinnen und Bürger verunsichert sind.
Dabei ist eines ganz klar: Es geht nicht um die Verdammnis der sich immer stärker globalisierenden Wirtschafts- und Finanzmärkte. Wir als Union haben aber den Anspruch, Regelungs- und Steuerungsmechanismen einzubauen, wo sie notwendig und machbar sind. Auch der Verkauf von Krediten ist per se ein legales Instrument. Aber die Rechte der Kreditnehmer müssen gewahrt bleiben. Das bedeutet, die Verkehrsfähigkeit der Kredite muss mit dem Schutz der Verbraucher in Übereinstimmung gebracht werden.
Frau Zypries auf der Bundesebene, aber auch ihre bayerische Kollegin Frau Merk haben hierzu Vorschläge unterbreitet. Neben Informationspflichten und Abtretungsrechten sowie Schadenersatzansprüchen muss es vor allem darum gehen, dass das ordnungsgemäße Abzahlen eines Kredites Vollstreckungstatbestände nicht legitimiert. Ich bin unserer Justizministerin Frau Professor Kolb sehr dankbar, dass wir hierüber schon sehr lange im Gespräch sind und dass sie sich aktiv in die bundespolitische Diskussion dazu eingebracht hat.
Meine Damen und Herren! Der heutige Antrag und die sich anschließende Beratung in den Ausschüssen sollen den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern im Lande das klare Signal geben, dass wir als Politiker rechtzeitig und angemessen handeln und dass das Vertrauen in langfristige finanzielle Verpflichtungen rechtssicher und verantwortlich gewahrt bleiben kann. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorweg möchte ich feststellen: Wir sind uns mit den Antragstellern darin einig - ich denke, das schließt das gesamte Parlament ein -, dass das eine wichtige Sache ist und dass man sich da ein paar Dinge einfallen lassen muss. Ich möchte in meiner Rede einige Dinge einbringen, die vor wenigen Tagen oder Stunden in Berlin diskutiert worden sind.
Die Sachverhalte sind ja unterschiedlich. Es gibt Kredite, die notleidend sind, und andere, die ordnungsgemäß bedient werden. Kredite werden von den Banken mit Eigenkapital unterlegt. Dadurch ist das rechtlich zulässige Kreditvolumen der Banken begrenzt. Das ist eine Summe, über die immer zu reden ist. Die Institute sind daran interessiert, sich von unrentablem Kreditmanagement zu trennen. Das war immer das Thema; es ist aber vor einiger Zeit offensichtlich geworden, weil die Banken Sachen gemacht haben, die die Leute nicht vor Augen hatten.
Durch die Bündelung nebst der Diskussion im öffentlichen Bankensektor insgesamt, die Bankenkrise in Amerika und die ausfallenden Immobilienkredite hat die Dra
matik zugenommen. Unabhängig von der Einkommenssituation ist es für diejenigen, die es trifft, schon eine sehr nachhaltige Erfahrung. Ich denke, deswegen ist es wichtig, darüber zu reden.
Unrentabel sind insbesondere solche Kredite - da nehmen die Banken eine Abwägung vor -, die nicht regelmäßig vertragsgemäß bedient werden. Notleidende Kredite erfordern eine intensive Bearbeitung. Sie bringen nicht viel Geld, sondern kosten auch noch. Deswegen versuchen die Banken, sich gebündelt davon zu trennen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat aus aktuellem Anlass darauf hingewiesen, dass Sparkassen keine ordnungsgemäß bedienten Kredite an Finanzinvestoren verkaufen würden. Nur wenn Kunden dauerhaft gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstießen, sei ein Verkauf von Krediten denkbar. Es sollte dann aber möglichst nach einer Lösung innerhalb der Sparkassenfinanzgruppe gesucht werden. Das ist das Thema: Kann, soll und möchte. Diejenigen, die es betrifft, werden sich darauf nicht allzu sehr verlassen wollen.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken hat erklärt, dass vertragsgemäß bediente Kredite nicht ohne Zustimmung des Kreditnehmers verkauft werden. Das lässt offen, was mit den Krediten passiert, die nicht ordnungsgemäß bedient werden.
Die Bundesregierung hat den Forderungsverkauf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikoobergrenzengesetz aufgegriffen. Am 19. September 2007 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ein Fachgespräch zum Verkauf von Kreditforderungen mit zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft statt. Dabei hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das ist das, worauf die Antragsteller gemeinsam hinweisen. Die Bundesregierung wird die aus diesem Fachgespräch gewonnenen Erkenntnisse im Einzelnen auswerten und sie will Maßnahmen vorschlagen; auf diese komme ich gleich zu sprechen.
In der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2008 wurde mitgeteilt, dass derzeit geprüft werde, wie eine Regelung aussehen könnte. Die Beratung wurde vertagt. Der Zeitplan für das Risikoobergrenzengesetz wird sich insgesamt weiter nach hinten verschieben.
Zur Frage der Aufnahme zusätzlicher Regelungen für eine Einschränkung von Kreditverkäufen findet eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung statt. Frau Zypries hat gestern - Herr Tullner, ich weiß nicht, ob Sie es schon gelesen haben - eine Pressemitteilung herausgegeben. Ich will das jetzt ruhig vorlesen und nicht so tun, als ob ich das alles intus hätte.
Es gibt zwei Vorschläge. Die erste Ergänzung des Maßnahmenpakets soll dem Bericht zufolge bei der so genannten Sicherheitsabrede ansetzen. In ihr wird üblicherweise vereinbart, dass die Bank eine Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld nicht betreiben darf, wenn die Raten wie vereinbart gezahlt werden. Ich habe ja gerade auf die Unterscheidung von notleidenden Krediten und solchen hingewiesen, die dauerhaft finanziert und getilgt werden.
Nach dem Vorschlag von Frau Zypries sollen die Verbraucherrechte durch eine Beweislastumkehr gestärkt werden. Musste im Rechtsstreit bisher der Kreditnehmer nachweisen, dass der neue Investor die Sicherheits
Die zweite Ergänzung sieht dem Bericht zufolge vor, dass eine sofortige Fälligkeit der Grundschuld ausgeschlossen wird. Das ist ja das Problem, das dann sofort auftrat, nämlich dass die Betroffenen vor vollendete Tatsachen gestellt wurden und es in der Regel nicht leisten können. Bislang lässt das Gesetz zu, dass sich Kreditgeber ohne Kündigung und ohne jede Frist aus der Grundschuld bedienen können. Mit der Änderung soll erreicht werden, dass sich Bauherren besser gegen ungerechtfertigte Zwangsvollstreckungen wehren können.
Wir begleiten das als Landesregierung; wir sind ja eingebunden. Aber wir sind im Moment nicht diejenigen, die es aktiv betreiben. Ich würde Sie gern auf dem Laufenden halten, ob es irgendwelche Vorschläge gibt, die im Gesetzgebungsverfahren belastbar sind. Ich würde dann im Ausschuss berichten. - So weit der aktuelle Sachverhalt. Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen wäre zu unterstützen. Leider erfasst er aber nur einen Teil des Problems und die Begründung des Antrages wie die Einbringungsrede blenden wesentliche Fragen aus.
Warum will man sich nur für einen besseren Schutz, aber nicht gegen einen Kreditverkauf einsetzen? Der Antrag der FDP-Fraktion geht ja noch sehr viel weiter und möchte nicht einmal mehr den Schutz zum Gegenstand machen.
Die Antwort auf diese Frage finden wir vielleicht bei Bundesminister Seehofer, der schon Ende Januar Bankprodukte initiiert hat, bei denen der Weiterverkauf vertraglich ausgeschlossen werden soll. Der Genossenschaftsverband Norddeutschland e. V. beispielsweise versprach daraufhin, dass die Genossenschaftsbanken vertragsgemäß bediente Kredite nicht ohne Zustimmung des Kreditnehmers veräußern werden - nur diese. Bei Störungen im Tilgungsplan wolle man sich um Einvernehmlichkeit bemühen - mehr nicht.
Soll das notleidende Bankgeschäft so gefördert werden, dass für einen vertraglich zu vereinbarenden Schutz vor Verkauf höhere Zinsen verlangt werden dürfen?
Weshalb erfolgt in dem Antrag eine Zuspitzung auf grundschuldgesicherte Forderungen? Es geht doch um bedeutend mehr Fallgestaltungen.
Wie verhält es sich zum Beispiel mit den persönlichen Bürgschaften, die Kreditgeber von vielen Unternehmern und deren Angehörigen als Sicherheiten fordern? Was ist mit den abgetretenen Forderungen von Gewerbetreibenden aus deren privaten Renten- und Lebensversicherungen? - Soll das in Ihrem Antrag ausdrücklich ausgenommen bleiben? Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE gehört das dazu.