Wie verhält es sich zum Beispiel mit den persönlichen Bürgschaften, die Kreditgeber von vielen Unternehmern und deren Angehörigen als Sicherheiten fordern? Was ist mit den abgetretenen Forderungen von Gewerbetreibenden aus deren privaten Renten- und Lebensversicherungen? - Soll das in Ihrem Antrag ausdrücklich ausgenommen bleiben? Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE gehört das dazu.
Wie soll mit jenen Werten umgegangen werden, die als öffentliche Fördermittel, sei es zum Eigenkapitalaufbau oder als Mezzanine-Darlehen, zur Liquiditätsstärkung ausgereicht wurden? Wie soll dieser Teil öffentlicher Forderungen beim Weiterverkauf gesichert sein?
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Sommer 2006 fragte ich die Landesregierung im Interesse der öffentlichen Wohnungswirtschaft mehrfach nach Hilfsmöglichkeiten bei einem drohenden Forderungsverkauf. Die Landesregierung sah nur die förderrechtliche Unzulässigkeit der Einbindung der Investitionsbank.
Anerkennung erntete dagegen im Juni 2006 die NordLB auch von den Einbringern des Antrages. Sie hatte mithilfe der KfW, der Bank of America und internationaler Rating-Agenturen wie Moody’s und Standard & Poor’s - das sind jene berühmten - ein 1,2 Milliarden € schweres Forderungspaket geschnürt und vorrangig an US-amerikanische Investmentgesellschaften verkauft. Enthalten war darin unter anderem das Ausfallrisiko für 133 Wohnungsbaukredite von 24 kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen. Zwar blieb die Landesbank bei dieser synthetischen Verbriefung Kreditverwalter und Ansprechpartner, die Forderungen waren jedoch abgetreten. Warum erfasst der Antrag auch diese Variante nicht?
Sehr geehrte Damen und Herren! Die von den Einbringern beklagten Entwicklungen sind maßgeblich durch Finanzmarktderegulierungsgesetze der rot-grünen und der großen Koalition unterstützt worden. Der Bundesfinanzminister erklärte noch im Jahr 2006 die Förderung von Kreditverbriefungen zu einem Ziel seiner Finanzmarktförderung.
Die Bundesregierung bestreitet, dass bei Kreditverkäufen Rechtsbrüche in relevantem Ausmaß geschehen seien. Die Bundesjustizministerin - sie wurde bereits erwähnt - sah bislang keinen Grund zur Sorge und ihre in dem Entwurf des Risikobegrenzungsgesetzes skizzierten Maßnahmen sind nur Verbesserungen in Detailfragen, gehen aber an dem Kernproblem vorbei; denn die Einführung von Mindestvoraussetzungen für die Berechtigung bankseitige Kündigungen ist sicherlich sinnvoll, aber nicht ausreichend.
Die vorgeschlagene Einführung einer Informationspflicht der Banken und einer Wahlfreiheit der Verbraucher zwischen der Zustimmung zum Kreditverkauf und dem Wechsel der Bank einerseits und der Wahl eines nicht abtretbaren Kredites zu einem erhöhten Zinssatz andererseits birgt das Risiko verschlechterter Konditionen. Sie beseitigt nicht die Schwierigkeiten bei der Suche nach alternativen Finanzierungen, die vor allem bei Leistungsstörungen, Stichwort Schufa-Anfragen, existieren.
Bei der gegebenen ungleichen Verteilung der Verhandlungsmacht existiert eine Wahlfreiheit häufig nur auf dem Papier. Hinzu kommt, dass wegen der langen Instanzenwege die Zeitspanne bis zur Durchsetzung der Ansprüche derart groß ist, dass inzwischen die Immobilien bereits verwertet oder die Kreditnehmer wegen der Prozesskosten insolvent sind.
Die Bundestagfraktion DIE LINKE führte im Januar 2008 eine eigene Anhörung zu diesem Thema durch. Ohne die Ergebnisse der Auswertung vorwegzunehmen, lassen sich unsere Forderungen in etwa so zusammenfassen:
Für unsere Fraktion kann daher das oberste Ziel nicht die optimale Kredithandelbarkeit sein, sondern deren größtmögliche Vermeidung im Interesse hoher Rechtssicherheit.
Die Fraktion DIE LINKE wird sich daher zu dem Koalitionsantrag ob seiner Unvollständigkeit der Stimme enthalten und den Änderungsantrag der FDP ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Henke, es gibt eine Nachfrage von Herrn Wolpert. Möchten Sie diese beantworten? - Herr Wolpert, bitte sehr.
Herr Kollege Henke, ist Ihnen bewusst, dass der kleine Verbraucher durchaus auch Inhaber von Forderungen ist, die er, ohne zu fragen, veräußert, wenn er nämlich Lebensversicherungen abtritt? Bezieht sich der Schutz des Kreditnehmers, den Sie hier fordern, dann auch auf die Lebensversicherungsgesellschaften? Was ist mit der Vertragsfreiheit, wenn Sie nur einseitig gefordert wird, nämlich nur für den Kreditnehmer?
Herr Kollege, erstens hatte ich zu dem Thema Abtretung von Forderungen aus Lebensversicherungen sehr wohl gesprochen. Sie können davon ausgehen, dass mir das bekannt ist.
Zweitens habe ich ausdrücklich auf das Thema der Verhandlungsmacht hingewiesen. Ich habe überhaupt keine Sorge, dass die Interessen der Versicherungsgesellschaften irgendwo in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Thema bewegt die Menschen hier im Land. Wir kennen alle die Berichte über Kreditnehmer, die aufgrund des
Verkaufs von Darlehensforderungen in wirtschaftliche Notlagen geraten sind. Ob die Berichte im Detail immer so stimmen, sei dahingestellt.
Insofern, Herr Tullner, habe ich schon ein bisschen Verständnis für den von Ihnen zitierten Professor aus Frankfurt. In den Medien ist vieles ein bisschen aufgebauscht worden.
Nichtsdestotrotz ein Beispiel aus meinem Landkreis: Im Jerichower Land haben sich die Vorstände von Volksbank und Sparkasse gemeinsam an die Öffentlichkeit gewandt und erklärt, dass ihre Institute keine Forderungen verkaufen. Die beiden Institute konkurrieren miteinander. Deswegen zeigt dieser Vorgang deutlich, wie ernst die Sorgen der Kreditnehmer in Sachsen-Anhalt genommen werden.
Das ist also ein Thema für den Landtag, aber kein direktes Thema; denn natürlich ist zuerst der Bund als Gesetzgeber gefragt und das Land kann seine Position lediglich im Bundesrat einbringen. Der Herr Minister hat darauf bereits hingewiesen.
Wir erwarten von der Landesregierung aber, dass sie die Interessen der Kreditnehmer hier in Sachsen-Anhalt im Bund vertritt, und wir wollen in den Ausschüssen wissen, welche der vorgeschlagenen Regelungen sie befürwortet.
Vorgeschlagen wird zum einen, dass der Darlehensgeber die Pflicht hat, dem Kunden ein Angebot für einen Darlehensvertrag zu unterbreiten, der nicht abtretbar ist. Zum anderen wird darüber gesprochen, dass es die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts des Darlehensnehmers geben soll.
Zumindest den ersten Punkt setzen viele Geldhäuser heute schon um. Aber wichtig ist mir dabei, dass die Geldhäuser die Pflicht haben, ein Angebot für einen nicht abtretbaren Darlehensvertrag zu machen. Sie dürfen aber meines Erachtens nicht dazu verpflichtet werden, ausschließlich nicht abtretbare Darlehensverträge anzubieten.
Der Kreditnehmer muss selbst darüber entscheiden können, welche Konditionen er für seinen Kredit haben möchte; denn eines ist meines Erachtens klar: Wenn ein Kunde zusätzliche Sicherheiten, vielleicht sogar ein Sonderkündigungsrecht haben möchte für den Fall, dass das Geldinstitut in andere Hände übergeht, wird das den Kredit vielleicht um ein oder zwei Zehntelprozentpunkte verteuern. Ich appelliere hier an das Bild vom mündigen Verbraucher, das wir in einer solchen Diskussion immer vor uns haben sollten.
Der Kunde muss umfassend über die Risiken einer Kreditaufnahme informiert werden. Diese Informationspflicht hat das Geldinstitut. Die Entscheidung darüber, wie er seinen Kredit ausgestaltet, muss er aber selbst treffen.
Wir müssen hierbei Transparenz herstellen, damit eine ausreichende Information für alle Beteiligten gegeben
ist. Das ist nicht anders als bei der Geldanlage. Der eine möchte ruhig schlafen; er kauft deshalb vielleicht Bundesschatzbriefe oder Ähnliches. Der andere möchte eine höhere Rendite erzielen und kauft zu diesem Zweck vielleicht Aktien oder irgendwelche exotischen Derivate.
Möglich ist beides. Die Bank oder die Sparkasse muss den Kunden jedoch ausreichend darüber informieren. Das Risiko trägt er selbst. Das können wir ihm nicht abnehmen.
Abschließend möchte ich noch einige Worte zu dem Antrag der Fraktion der FDP sagen. Die FDP ist offensichtlich der Meinung, dass wir uns zunächst mit der Frage beschäftigen müssen, ob der Schutz von Kreditnehmern überhaupt ausgebaut werden muss.
Das Oberlandesgericht München vertritt dazu eine klare Rechtsauffassung, wie die „Süddeutsche Zeitung“ gestern berichtet hat. Es hat in einem Streitfall festgestellt, dass ein Finanzinvestor ohne jede Rücksichtnahme auf den aktuellen Forderungsbestand vorgegangen ist und dass die mit der Vollstreckung einhergehenden für die Kläger wirtschaftlich nachteiligen Folgen für den Investor, dem allein an der Verwertung der Sicherheit und der Erzielung hoher Erlöse gelegen war, irrelevant gewesen sind. Nebenbei bemerkt: Darüber findet sich heute auch ein Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen“. Ich nehme an, dass auch einige kluge Köpfe Ihrer Fraktion hinter diesem Blatt stecken.
Meine Damen und Herren! Die Frage ist nicht, ob der Schutz von Kreditnehmern gewährleistet werden muss, sondern wie das geschehen soll. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU.